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»Moderne Diplomatik«

  • Paul Herold / Karel Hruza (Hg.): Wege zur Urkunde, Wege der Urkunde, Wege der Forschung. Beiträge zur europäischen Diplomatik des Mittelalters. (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte / Beihefte zu J.F. Böhmer, Regesta Imperii 24) Wien: Böhlau 2005. 464 Seiten S. 9 Faks. Abb. Gebunden. EUR (D) 69,00.
    ISBN: 978-3-205-77271-2.
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»Genese, Verwendung und Wirkung« –
»Writing, Using, Keeping«

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Rechtzeitig vor dem 100jährigen Bestehen der österreichischen Abteilung der Regesta Imperii widmete sich am 22. und 23. November 2001 eine Tagung dem Thema »Genese, Verwendung und Wirkung mittelalterlicher Urkunden und Briefe« (Verlagsankündigung). Auch wenn in Deutschland derartige Forschungen meist unter dem Leitbegriff »pragmatische Schriftlichkeit« gestanden haben, bezieht sich schon die Einleitung konsequent und korrekt auf die sehr viel eingängigere Formel Michael T. Clanchys vom »Writing«, »Using« und »Keeping« (Schreiben, Verwenden, Aufbewahren). 1 Diese Formel hat den Vorteil, dass man mit ihr konkretere Fragen stellen kann und dass sie eigentlich keiner weiteren Erläuterung bedarf. Nicht alle Beiträge folgen diesem Vorbild, auch wenn sie sich alle von traditioneller Diplomatik und ihrer formalistischen Arbeit sichtbar wegbewegen. Zwei zentrale Fragen sind also an den Band zu stellen: 1. Können die Beiträge Perspektiven für eine moderne Diplomatik öffnen? 2. Welche Erkenntnisse lassen sich aus ihnen für unsere Vorstellung vom Umgang mit Schrift ziehen?

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Moderne Diplomatik?

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Beginnen möchte ich mit der ersten Frage und einen Gedanken vorausschicken: Eine moderne Diplomatik kann nicht das Objekt ihrer Untersuchung ändern, Urkunden bleiben der Ausgangspunkt der Forschungen. Stattdessen wird sich moderne Diplomatik dadurch auszeichnen, dass sie Diplomatiker und Historiker lehren wird, auf bislang übersehene Quellenbefunde zu achten, die in einem traditionellen Interpretationsmodell bedeutungslos zu sein schienen. Damit werden die Urkunden in neue soziale Kontexte gerückt werden, werden ihre Texte und Formen neue Bedeutungen bekommen.

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Nicht alle Beiträge entwickeln in diesem Sinn methodisch und in ihren Fragestellungen die traditionelle Diplomatik fort. Anne-Katrin Köhler z.B. analysiert in ihrem Beitrag die gefälschten Gründungsurkunden des Bistums Verden (»Die Konstruktion einer Herkunft – Der heilige Suitbert als erster Bischof von Verden«) in einer Art, wie sie auch schon vor 100 Jahren Respekt eingefordert hätte: Ihren gelungenen Fälschungsnachweis bringt sie mit chronikalischer Überlieferung in Verbindung, um die Motive für die Fälschung sichtbar zu machen. Dabei streicht sie die Interessen des Verdener Bischofs Hermann heraus, die Gründung des Bistums auf Suitbert zurückzuführen und dem Bistum die Autorität eines in der Region berühmten Heiligen zu verliehen. Derartige Motive kennt man aus Osnabrück, ohne dass die Forscher bislang die Bedeutung einer solchen Traditionsbildung mehr als nur postulieren konnten.

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Anton Scharer (»Die Stimme des Herrschers. Zum Problem der Selbstaussage in Urkunden«) liest die Stiftungsurkunde der Pfalzkapelle in Compiègne vom 8. Mai 877 2 in Verbindung mit anderen Quellen als Zeugnis der besonderen Bedeutung, die die Aachener Pfalzkapelle und ihr »Ersatz« in Compiègne für Karl den Kahlen persönlich besessen hat. Auch die Urkunde Heinrichs III. vom 4. Juni 1049 (MGH DH.III 236), die in einer unausgefertigten und einer veränderten ausgefertigten Version vorliegt, weist für Scharer Spuren des persönlichen Interesses Heinrichs III. an der Memorialstiftung für den verstorbenen Vater auf.

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Ausgehend von der eingangs genannten Definition moderner Diplomatik fällt der Beitrag von Martin Wihoda (»Der dornige Weg zur ›Goldenen Bulle‹ von 1212 für Markgraf Vladislav Heinrich von Mähren«) eigentlich aus dem gemeinsamen Konzept des Bandes heraus. Er beschreibt zwar ausführlich die politischen Auseinandersetzungen, die das Umfeld für die Urkunde Friedrichs II. vom 26. September 1212 (Regesta Imperii V,1,1 Nr. 673) bilden, verändert unsere Wahrnehmung der Urkunde dadurch jedoch nur an einer Textstelle: »Mocran et Mocran«, in dem er Indizien dafür liefert, dass diese Doppelung als »Moraviam et Moraviam« zu lesen ist, das für die beiden Teile Mährens stehen würde: die eigentliche Markgrafschaft und die Olmützer Provinz. Die eigentliche Urkunde kommt aber im Beitrag kaum vor.

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Umgekehrt schießt Peter Brun (»Vom Sinn und Unsinn königlicher Privilegien – Der Aargau um 1415«) über das Ziel hinaus. Sein Beitrag ist so fasziniert davon, Urkunden weniger als Verschriftung von Rechtstatsachen denn als Teil symbolischer Kommunikation zu sehen, dass der Leser mit hypothetischer Sinnstiftung überhäuft wird. Er widmet sich der Frage, warum einige Kleinstädte erst im Jahr 1417 ihre Privilegien erhielten und damit mit deutlichem zeitlichen Abstand zur Privilegienbestätigung der aargauischen Städte nach dem »Achtbrief« König Sigismunds gegen Herzog Friedrich den IV. von Österreich von 1415. Er schlägt vor, in den Privilegien vorrangig ein Zeichen für die »Königsnähe« zu sehen. Hinter dieser Funktion als Zeichen musste ihr Rechtsgehalt zurücktreten. Brun liefert dafür ein paar Argumente, die dazu anregen, weitere Hinweise auf seine Interpretation zu suchen, um ihr eine solide Quellenbasis zu geben.

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Anders als diese Beiträge, die sich entweder noch in eher traditionellen Bahnen bewegen oder in der Faszination ungewohnter Ideen die feste Quellengrundlage verlassen, liefert Christoph Egger in seinem Beitrag (»Littera patens, littera clausa, cedula interclusa. Beobachtungen zu Formen urkundlicher Mitteilungen im 12. und 13. Jahrhundert«) neue Perspektiven für Urkundenforschung: Er stellt briefliche Mitteilungen und Urkunden der Papstkanzlei nebeneinander. Wie gering der formale Abstand ist, zeigt schon die Form der littera clausa, deren Verschlussart von privaten Mitteilungsbriefen nicht zu unterscheiden ist. Egger liefert nun anregende Beispiele für die Stellung der litterae clausae im Rechtsverständnis der Zeitgenossen: Die litterae clausae fanden natürlich für vertrauliche Inhalte aber auch aus Respekt vor dem Rang des Empfängers Verwendung. Auffällig ist jedoch, wie viele der päpstlichen litterae clausae in den Archiven der Begünstigten und nicht der eigentlichen Empfänger überliefert sind. Da der Beauftragte ein Mandat nachweislich zur Kenntnis genommen haben muss, um diesem Zwangscharakter zu verleihen, ist der Akt der »Eröffnung« des Urkundeninhalts zentral und mit dem zerbrochenen Verschlusssiegel belegbar. Kombinierte litterae patentes und litterae clausae zeigen des Weiteren, wie die littera clausa als Kommentar zu einem öffentlichen Auftrag verwendet worden ist. Auch eingeschlossene Beilagen (cedulae) fügen der »öffentlichen« Ebene der Urkunde eine »private« Mitteilungsebene hinzu. Auch wenn Egger sich am Beginn seines Beitrags für die geringe Belegdichte seiner Untersuchungen entschuldigt, so sind gerade diese seine Funde die bislang übersehenen Quellenbelege, die neues Licht auf die an sich altbekannte Beurkundungsform littera clausa werfen. Ein sehr gutes Beispiel für »moderne Diplomatik« im obigen Sinne.

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Auch wenn die Methoden von Juraj Šedivýs Beitrag (»Die Anfänge der Beurkundung im mittelalterlichen Pressburg (Bratislava)«) nicht neu sind, zeichnet sich seine Analyse der städtischen Schriftlichkeit zwischen Stadtherrschaft, Kloster und Bürgerschaft durch Klarheit und Treffgenauigkeit aus: Die Überlieferungszahlen werden angemessen gedeutet, feinere paläographische und inhaltliche Analysen modifizieren den Forschungsstand, dass die Stadt schon seit dem 13. Jahrhundert mit eigenem Schreiber und einer Kanzlei ausgestattet gewesen sei, ebenso wie den, dass sie bis ins 14. Jahrhundert hinein vorrangig der Schreiber des Preßburger Domkapitels bedient habe. Auf die inhaltlichen Ergebnisse des Beitrags wird unten noch einmal zurückzukommen sein.

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Der Beitrag von Karel Hruza (»Anno domini 1385 do burden die iuden … gevangen. Die vorweggenommene Wirkung skandalöser Urkunden König Wenzels [IV.]«) verschiebt die traditionell eher formalistische und bürokratische Perspektive auf die Urkundenproduktion in einen politischen Raum: König Wenzel stellte im Jahr 1385 3 zwei Urkunden für den schwäbischen Städtebund aus kalter Machtpolitik und Bereicherungsinteressen im Umgang mit der jüdischen Bevölkerung Nürnbergs im 14. Jahrhundert aus: Seine Kanzlei wurde erst tätig, nachdem die in den Urkunden rechtlich abgesicherte Enteignung der Juden schon längst durchgeführt war.

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Wissenschaftsgeschichte und Wissenschaftsgegenwart

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Die drei abschließenden Beiträge sind rein wissenschaftshistorisch: Sie beschäftigen sich mit der Geschichte der Diplomatik. Paul Herold widmet sich einem eingeführten aber sehr umstrittenen Konzept der Urkundenlehre, der »Privaturkunde« (»Wege der Forschung: Über den Begriff und das Wesen der mittelalterlichen Privaturkunde unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Forschung«). Sein Bericht über verschiedene Stellungnahmen zum Be­griff von seinen Vorformen bei den französischen Diplomatikern des 18. Jahrhunderts über seine Etablierung am Ende des 19. Jahrhunderts bis zu den Vorschlägen zur Fortentwicklung der Forschungen an dieser Urkundengattung in den 1980er Jahren versucht die Fragestellungen und Konzepte der Forscher zu ermitteln. Seit der Begriff »Privaturkunde« eingeführt ist, leiden alle Arbeiten daran, dass dieser Begriff für die untersuchte Urkundenwirklichkeit nur wenig analytische Hilfestellung leistet. So trennt Herold am Ende seiner Ausführungen die Urkundentypen, die unter diesem Begriff als »nicht päpstlich und nicht königlich« zusammengefasst werden, vom sie zusammenfassenden Begriff und betont die Schwierigkeiten eines Konzeptes »Privat« für das Mittelalter. Wie sehr das Konzept »Öffentlich«/»Privat« vom Rechtsdenken des 19. Jahrhunderts geprägt war, zeigen jedoch schon die Ausführungen Otto Brunners. 4 Herolds Text ist damit kein neuer Beitrag, der geeignet wäre, den Verabredungsbegriff »Privaturkunde« zu ersetzen oder mit neuen Inhalten zu füllen, aber er ist eine sehr gute Analyse der Forschungskonzepte in österreichischen Arbeiten zu Urkunden, die keine Königsurkunden und keine Papsturkunden sind.

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Zwei weitere Beiträge berichten über den Beginn der Regesta Imperii und ihre Fortführung nach Böhmers Tod – (Christine Ottner: »Joseph Chmel und Johann Friedrich Böhmer. Die Anfänge der Regesta Imperii im Spannungsfeld von Freundschaft und Wissenschaft«; Jan Paul Niederkorn: »Julius von Ficker und die Fortführung der Regesta Imperii vom Tod Johann Friedrich Böhmers (1863) bis zu ihrer Übernahme durch die Kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien [1906]«) – machen deutlich, dass derartige Projekte erst im 20. Jarhundert von staatlicher Finanzierung abhängig geworden sind und lassen zweifeln, ob die Vorstellung von Politikern und Feuilletonisten richtig ist, die private Finanzierung mit Sponsoring durch Wirtschaftsunternehmen gleichsetzen. Denn es war das Erbe des Privatmanns Böhmer, das den Grundstock der Regestenarbeit lieferte. Das Bild, wie sich geschichtswissenschaftliche Arbeit im 19. und 20. Jahrhundert finanzierte, hat damit aber nur wenige weitere Pinselstriche bekommen.

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Vom Umgang mit der Schrift

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Nicht nur die Leitfrage des Bandes, sondern sicherlich auch ein zentraler Forschungsbereich »moderner Diplomatik« ist die Frage nach der Rolle der Schriftlichkeit in der mittelalterlichen Gesellschaft, eine Frage, zu der immer noch viele neue Quellenbelege zu finden und bekannte neu interpretierbar sind.

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Der Beitrag von Sonja Dünnebeil (»Wo befand sich der Herzog von Burgund? Zur Präsenz Karls des Kühnen bei der Ausstellung seiner Urkunden und Briefe«) verstärkt den bekannten Eindruck, dass die Regierung des spätmittelalterlichen Herzogtums Burgund über einen umfangreichen bürokratischen Apparat verfügte: Die Urkunden und Briefe, die den Namen des Herzogs tragen, sind seit 1472 immer häufiger nicht von ihm selbst, sondern von Amtsträgern in seinem Namen erstellt worden. Sogar untergeordnete Behörden in den Niederlanden urkunden in seinem Namen. Sie verwenden dabei auch eigene Behördensiegel. Dass nicht erst die modernen Forscher den genauen Ort der Ausstellung der Urkunden wie Frau Dünnebeil an den Kanzleivermerken zu ermitteln versuchen, sondern auch schon die Zeitgenossen darum wussten, zeigt die Geschichte eines Danziger Gesandten, der davon berichtet, dass er auf der Suche nach einer zuständigen Behörde war. Antworten auf die Frage, ob der Differenz zwischen Urkunde im Namen des Herzogs und Urkunde von einer seiner Behörden von den Zeitgenossen Bedeutung gegeben wurde, können die hier vorgestellten Unterscheidungskriterien natürlich noch nicht geben.

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Harm von Seggern (»Zur Publikation von Münzordnungen im 15. Jahrhundert«) fragt ganz richtig danach, wie allgemeine schriftliche Verfügungen überhaupt die Allgemeinheit der Untertanen erreichte. Er beschreibt das Verteilersystem im Herzogtum Burgund, das in der Beamtenhierarchie die Verordnungen verlesen und abschreiben ließ. Innerhalb eines Monats erreichte die zentrale Verordnung die Städte als unterste Verwaltungsinstanz – auch im entfernteren Holland. Vor Ort waren die Inhalte dann »uut te roepen« und Interessenten Kopien auszufertigen. Die Bevölkerung außerhalb der Städte berücksichtigte das Verteilersystem nicht.

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Ein gutes Beispiel moderner Diplomatik unter dem Gesichtspunkt der Schriftlichkeit ist der schon erwähnte Beitrag von Juraj Šedivý (»Die Anfänge der Beurkundung im mittelalterlichen Pressburg [Bratislava]«). Er zeichnet nach, wie der Schriftgebrauch aus dem herrschaftlichen Bereich in den bürgerlichen Alltag übergeht: Während die ältesten Urkunden Bratislavas noch vom Gespan, dem königlichen Amtmann in der Stadt, ausgestellt sind, greift die Bevölkerung vom letzten Drittel des 13. Jahrhunderts bis in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts auf das Domkapitel zurück, das einer der ungarischen »glaubwürdigen Orte« war. Nach 1364 aber sind es ausschließlich städtische Institutionen, die für die Bürger urkunden. Dass das nicht nur einen Herrschaftsübergang dokumentiert, zeigt die Menge der Urkunden: Gleichzeitig mit dem Übergang der Beurkundungstätigkeit auf die Stadt nimmt die Zahl der Urkunden in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts überproportional zu. Schriftliche Rechtssicherung ist »bürgernah«. Šedivý fasst damit nicht nur die Geschichte des Urkundenwesens in Bratislava zusammen, sondern zeigt, wie die Bedürfnisse nach Schriftstücken besonders in Institutionen Befriedigung findet, die dem bürgerlichen Leben der Stadt näher stehen als der Vertreter der Herrschaft und das Domkapitel. Aus der Kenntnis über Kanzleiarbeit, die Šedivý mit den etablierten Methoden formaler Urkundenanalyse und Schriftvergleichs gewonnen hat, gibt er damit der Beurkundung einen Ort in der spätmittelalterlichen Gesellschaft. Die Fragen nach »Genese, Verwendung und Wirkung« von Urkunden liefern auch hier nicht nur neue Erkenntnisse über den Umgang der Menschen im Mittelalter mit Schrift, sondern auch neue Erkenntnisse über das Phänomen »Urkunde«. Mit solchen Beiträgen schafft es der Band, einen substanziellen Beitrag zur modernen Diplomatik zu geben.

 
 

Anmerkungen

Clanchy: From Memory to Written Record 2. Aufl. 1993; vgl. insbesondere Thomas Hildbrand: Herrschaft, Schrift und Gedächtnis. Das Kloster Allerheiligen und sein Umgang mit Wissen in Wirtschaft, Recht und Archiv (11.-16. Jahrhundert), Zürich 1996, S. 51–54.   zurück
Recueil des actes de Charles II le Chauve, roi de France, hg. v. Georges Tessier, Bd 2, Paris 1952 (Chartes et Diplômes relatifs à l'Histoire de France pupliés par les soins de L'Académie des Inscriptions et Belles-Lettres), S. 448–454, Nr. 425.   zurück
1385VII 2 DRTA 1 Nr. 272 u. VII 16 DRTA 1 Nr. 273/274.   zurück
Moderner Verfassungsbegriff und mittelalterliche Verfassungsgeschichte, in: Herrschaft und Staat im Mittelalter, hg. von Helmut Kämpf, Darmstadt 1956 (Wege der Forschung 2), S. 1–19.   zurück