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St. Emmeram in Regensburg, »eines der an Allem, auch an Büchern reichsten Stifte«

  • Ingeborg Neske (Hg.): Die Handschriften aus St. Emmeram in Regensburg Clm 14131-14260. (Handschriftenkatalog der Bayerischen Staatsbibliothek München. Abt. 4. Series nova: Katalog der lateinischen Handschriften 2,2) Wiesbaden: Harrassowitz 2005. XVIII, 372 S. Leinen. EUR (D) 76,00.
    ISBN: 978-3-447-05185-9.
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Neuerschließung eines bedeutenden
Handschriftenbestandes

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Johann Andreas Schmeller (1785–1852), einer der bedeutendsten Bibliothekare der Bayerischen Staatsbibliothek, bezeichnete das Benediktinerkloster St. Emmeram in Regensburg als »eines der an Allem, auch an Büchern reichsten Stifte«: 1 Der Handschriftenbestand dieses Klosters, den die Bayerische Staatsbibliothek im Jahre 1812 übernommen hat, zählt mit knapp tausend Bänden zu den herausragenden Büchersammlungen, die aus dem Mittelalter erhalten geblieben sind und heute noch – nicht zuletzt dank Schmellers Weitsicht – größtenteils geschlossen an einem Ort aufbewahrt werden. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass nach der Freisinger Dombibliothek auch die Neukatalogisierung der lateinischen Codices aus St. Emmeram nach den DFG-Richtlinien für die Tiefenerschließung von Handschriften in Angriff genommen wurde. Nachdem Elisabeth Wunderle vor zwölf Jahren in einem ersten Band die Signaturengruppe Clm 14000–14130 mustergültig bearbeitet hat, 2 liegt nun auch der Folgeband vor, der 130 weitere Codices detailliert beschreibt.

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Die Hauptmasse der hier erfassten Handschriften (104 Nummern) ist im 15. beziehungsweise zu Beginn des 16. Jahrhunderts entstanden, während das 14. Jahrhundert mit 16 und das 13. Jahrhundert nur mit drei Codices vertreten ist. Von den vier Handschriften, die im 12. Jahrhundert hergestellt wurden, ragt der wegen seines Buchschmucks berühmte Clm 14159 hervor, welcher den noch ungedruckten und in mehrfacher Hinsicht rätselhaften Dialogus de laudibus sanctae crucis überliefert. Von den zwei Handschriften aus dem 11. Jahrhundert ist besonders Clm 14137 bemerkenswert, welcher das von Otloh von St. Emmeram in Montecassino abgeschriebene Corpus Areopagiticum tradiert. Dem 10. Jahrhundert werden zwei Handschriften zugewiesen, während fünf Codices aus dem 9. und zwei aus dem späten 8. Jahrhundert stammen.

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Die Beschreibung der Handschriften, deren Verzeichnung im alten, von Karl Halm herausgegebenen Katalog nur 18 Seiten umfasst, 3 erfolgte nach den bewährten und anerkannten Richtlinien; hervorzuheben ist, dass bei den codicologischen Angaben stets auch die alten Signaturen in der Klosterbibliothek und die Verzeichnungen in den alten Katalogen vermerkt wurden, und dass ferner bei den Literaturangaben zu den einzelnen Codices stets auch auf die zum Teil recht ausführlichen Beschreibungen in dem in seiner Art großartigen handschriftlichen Katalog des Koloman Sanftl (gestorben 1809) verwiesen wurde. 4 Der reiche Inhalt wird durch ausführliche Personen-, Orts- und Sachregister sowie durch ein Initienregister erschlossen, die in einigen Jahren über das Internet abgerufen werden können. 5

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Nicht verschwiegen werden kann allerdings, dass die Anzahl der Flüchtigkeitsfehler, Versehen und Versäumnisse, die sich in den vorliegenden Band eingeschlichen hat, das tolerierbare Maß überschreitet. Es entsteht der Eindruck, dass die letzten Korrekturen nicht mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt werden konnten. Dies zeigt sich unter anderem in der Zuweisung falscher Namen an Gelehrte. Um nur einige Beispiele anzuführen: der Biograph Papst Pius’ II., Georg Voigt (gestorben 1891), wird durchgehend als »J. Voigt« abgekürzt (S. 16, 26), der Rechtshistoriker Peter Weimar erscheint als »E. Weimar« (S. 305) und der durch seine Forschungen zu St. Emmeram bestens ausgewiesene Musikhistoriker Ian Rumbold tritt gelegentlich auch als »Rumwold« (S. 165) auf. Das Märtyrerpaar Sergius und Bacchus wurde [im Genitiv] zu Sergii et Lachi verlesen (S. 153) und der bekannte Vetter und Freund des Enea Silvio Piccolomini, Goro Lollo (Gregorius Lollus), geistert als Georgius Lollus durch das Register (S. 320).

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Eine frühhumanistische
Sammelhandschrift

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Nicht unerhebliche Mängel finden sich in der Beschreibung des Clm 14134, einer wichtigen frühhumanistischen Sammelhandschrift, die für einige Texte aus dem Umkreis des Enea Silvio Piccolomini den einzigen Textzeugen liefert und für dessen Frühwerk Pentalogus den wichtigsten Überlieferungsträger darstellt; auf diesen Codex soll deshalb etwas ausführlicher eingegangen werden. Schon bei den allgemeinen Literaturangaben zur Handschrift (S. 10) vermisst man den Hinweis, dass das Manuskript nach den Forschungen von Ian Rumbold aus dem Besitz des St. Emmeramer Schulmeisters Hermann Pötzlinger (gestorben 1469) stammt. 6 Zwar wurde angemerkt, dass die Handschrift bei »Sanftl I, 785; III, 1564 ff.« (S. 10) beschrieben wird, es fehlt aber der Hinweis auf Sanftl III, S. 1371–1503, wo ein großer Teil der überlieferten Briefe transkribiert und nach den alten Editionen identifiziert wurde.

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Bei fol. 62v »De Hectore« (S. 10) fehlt wie an vielen andere Stellen der Hinweis auf die Parallelüberlieferung in Clm 5311 (aus Chiemsee); dieser Codex kann überhaupt als eine Schwesterhandschrift des Clm 14134 gelten, welche in bisweilen in der Abfolge versetzten Textblöcken dieselben Schreiben überliefert. Bei den bibliographischen Angaben zu fol. 83r–92v »Aeneas Silvius« (S. 12), worunter sich die berühmte Wiener Disputation des Jahres 1445 verbirgt, vermisst man den Hinweis auf die maßgebliche kritische Edition. 7 Der in der Handschrift und von der Katalogbearbeiterin »Aeneas Silvius« (fol. 93r–93v) zugeschriebene Brief an Leonardo Bruni (S. 12) stammt natürlich von Poggio; der Sachverhalt war schon längst von Agostino Sottili richtig gestellt worden. 8 Auch die auf fol. 109v–111r überlieferten Briefe wurden falsch zugeordnet (S. 13), obgleich sie bei Sottili schon korrekt beschrieben worden waren: Wolfgang Wurm, der auch im Register als »frater Aeneae Silvii Piccolomini« ausgewiesen wird (S. 339), ist nicht der Empfänger, sondern der Schreiber des an einen »M. L.« gerichteten Briefes (Bertalot II, Nr. 24614); das angebliche Incipit Obsecucionis continue desiderium preoptatum ist Teil der Grußformel, es lautet korrekt Cum amicitia sit sincerae dilectionis perseverantia. 9

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Verfehlt ist auch die Einordnung des auf den fol. 112v–113r überlieferten Schreibens (S. 13), als dessen Empfänger fälschlich »Aeneas Silvius« angegeben wird. Bei dem angeblichen Incipit Purissime devocionis affectum handelt es sich natürlich wieder um einen Teil der Grußformel; das Trostschreiben ist nach seinem Inhalt an den Abt eines Klosters in oder bei Nürnberg gerichtet, das von Kriegshandlungen heimgesucht wurde. Eine vorsichtige Vermutung von Agostino Sottili aufnehmend, wurde das Schreiben dem Leipziger Magister Johannes Sprottau (Murer de Crossen) zugeschrieben; ebenso käme der bekannte Leipziger Universitätslehrer Johannes Murmann de Ratispona (gestorben 1476) als Absender in Frage, der nachweislich über gute Kontakte zu Nürnberg verfügte. 10 Die Bearbeiterin verweist zwar, ebenfalls nach dem Vorgang von Sottili, auf eine Parallelüberlieferung dieses Briefes im Eichstätter Cod. st 613, fol. 113r, übersieht aber, dass er auch in Clm 14175, fol. 250v, einer von ihr selbst beschriebenen anderen Pötzlinger-Handschrift überliefert ist (S. 108), wo er allerdings als anonym ausgewiesen wird.

[10] 

Bei dem auf fol. 341r überlieferten Rezept Pro laxacione ventris fehlt der Hinweis, dass es für M. Riedrer cantzler bestimmt war, welcher sicher mit dem Landshuter Kanzler und Altöttinger Stiftspropst Michael Riederer (gestorben 1472) zu identifizieren ist. 11 Fol. 341v (S. 29) wäre statt Item recipe frennkisch weinper id est die hewmsch sein zu lesen Item recipe frennkisch weinper id est die nicht hewmsch sein.

[11] 

Der für die Überlieferung der frühen Piccolomini-Schriften wichtige Clm 14134 hätte eine genaue Analyse und einen Vergleich mit anderen frühen ›Werkanthologien‹ dieses Autors mit ähnlicher Textzusammenstellung (Clm 5311 und 5350 [beide aus Stift Chiemsee] und Clm 70 [teilweise von Hartmann Schedel in Leipzig abgeschrieben]) verdient. Eine solche Untersuchung würde auch das Profil des bedeutenden Büchersammlers Hermann Pötzlinger schärfen, dessen Vermächtnis wir so berühmte Handschriften wie den einzigen Textzeugen des althochdeutschen Muspilli oder den berühmten Mensuralcodex aus Sankt Emmeram verdanken.

[12] 

Nachträge und Ergänzungen

[13] 

Nach diesen Anmerkungen zu der Beschreibung einer einzigen Handschrift sollen im Folgenden nur noch knappe Ergänzungen (meist aus der Sicht des Historikers) zu anderen Katalogisaten angemerkt werden.

[14] 

Zu Clm 14237 (S. 32) ist nachzutragen, dass die für die spätmittelalterliche Dionysius-Forschung interessante Notiz im vorderen Spiegel keineswegs unbekannt geblieben ist, sondern schon von Paul Lehmann und Bernhard Bischoff gedruckt wurde; ein Vergleich mit der Transkription Bischoffs, der den Ingolstädter Professor und späteren St. Emmeramer Mönch Nikolaus Bernauer (gestorben 1531) als Schreiber des Eintrags feststellen konnte, 12 zeigt nicht wenige Verlesungen auf: statt Ierarchiorum ist Ierarchicum doctorem, statt matrem ist martirem zu lesen, statt videlicet de: wäre videlicet: de zu transkribieren usw. usw.

[15] 

Bei der Beschreibung von Clm 14143, fol. 135v, vermisst man bei den Grabgedichten für Artrammus und Erchanfridus (S. 52) die Schaller-Könsgen-Nummern 13 sowie einen Hinweis, dass Hagen Keller Artrammus als Einsiedler Mönch identifizieren konnte. 14

[16] 

Wie an anderer Stelle nachgewiesen wurde, stammt die häufig überlieferte und meist fälschlich Albert Engelschalk aus Straubing zugeschriebene Predigtsammlung (Clm 14148, S. 57 f., Clm 14149, S. 59 f. und Clm 14212, S. 173 f.) von dessem Verwandten Matthias Engelschalk (gestorben 1430), der als Schulleiter des Klosters Niederaltaich tätig war. 15

[17] 

Zu Clm 14175 wäre außer dem oben Gesagten noch nachzutragen, dass die auf fol. 265v (S. 109) überlieferten Verse auf die Steinerne Brücke in Regensburg von Josef Anton Endres nach dieser Handschrift veröffentlicht worden sind; bei dem deutschen Vers Schuh [so zu lesen und nicht schulz] wie haiß zu Regens sein dy heuter faist handelt es sich um die berühmte Inschrift des Regensburger Brückenmännchens. 16

[18] 

Zu Clm 14194 »Ulricus Prossinger« (S. 142 f.) ist zu ergänzen, dass ein Lizentiat Ulrich Prossinger (gestorben 1492) aus Salzburg lange als tabellio am Regensburger Domkapitelgericht tätig war, 17 kurz vor seinem Tod über aufwendige Wochenmess- und Anniversarstiftung nach St. Emmeram verfügte und im dortigen Friedhof seine letzte Ruhe fand. 18 Ob sein gleichnamiger Sohn, der sich nicht nur in Ingolstadt, sondern auch an anderen Universitäten nachweisen lässt, auch der Verfasser des Vocabularius iuris canonici war, ist allerdings nicht gesichert.

[19] 

Die in Clm 14196, fol. 162v–163r, überlieferte »Verfügung König Konrads (IV.)« (S. 147 f.) vom Januar 1251 (das angegebene Tagesdatum »20. Januar« ist nicht korrekt, da die Urkunde keine präzise Datierung aufweist; aber vor dem 20. Januar ausgestellt worden sein muss!) ist keineswegs unveröffentlicht, 19 sie hätte sich über die seit einigen Jahren auch bequem im Internet abrufbaren Regesta Imperii leicht identifizieren lassen. 20 Bei dem dort fol. 174r–174v überlieferten und als »Bulla Benedicti Papae XII.« (S. 148 f.) bezeichneten Stück handelt es sich keineswegs um eine Papsturkunde sondern um eine von zehn namentlich genannten Bischöfen (…nos miseratione divina Franciscus Bisanciensis, Petrus Gallensis usw.) an der Kurie in Avignon ausgestellte Sammelindulgenz. 21 Leider sind der Bearbeiterin zwei historisch interessante Notizen zur Geschichte Kaiser Ludwigs des Bayern, die unmittelbar nach dieser Urkunde auf fol. 174v eingetragen wurden, entgangen; sie sollen deshalb hier nachgeliefert werden:

[20] 
Anno domini 1314 in die Sancti Luce [18. Oktober] in Frankenfurt dominus Ludwicus dux Bavarie et Fridericus dux Austrie electi fuerunt in reges Romanorum, qui cum per octo annos quotidianis preliis mutuo se persecuti fuissent, tandem anno octavo regni eorum, hoc est 1322 in vigilia Sancti Michaelis [28. September] apud Muldorff et Ampfing in bello campestri dominus Ludwicus magnificam consecutus est victoriam de adversario suo, quem una cum fratre suo Hainrico duce cum aliis de exercitu suo ferme 1300 captivavit. 22
Anno domini 1324 in die Sancti Panthaleonis
[28. Juli] in porta Sancti Emmerami depositum est tectum de parva turri parrochiali et superedificata est specula, in qua Ludwicus rex prefatus personaliter residens per cappellanos suos sancta insignia imperialia ostendit populo, que, cum essent numeri 120, ostensa sunt tantummodo hec scilicet lancea salvatoris, unus clavus de ligno Sancte crucis ad longitudinem unius palme, brachium Sancte Anne, dens Sancti Johannis Baptiste, corona aurea Sancti Karoli imperatoris et gladius eius, qui fuit sibi allatus ab angelo, gladius et lancea Sancti Mauricii martiris. 23
[21] 

Die in Clm 14211 kopial überlieferten Herrscherdiplome für St. Emmeram (S. 169) sollten nach den Nummern in den Regesta Imperii beziehungsweise nach den kritischen Ausgaben in den Monumenta Germaniae Historica verzeichnet, bei den Papsturkunden sollten zumindest Jaffé- beziehungsweise die Potthast-Nummern angegeben werden; der Verweis auf den 1752 erschienenen Liber Probationum genügt nicht. 24

[22] 

Natürlich ist das in Clm 14221, fol. 60v (S. 204, erwähnt schon im Vorwort S. IX), überlieferte Verzeichnis von Reliquien, die Abt Ramwold am Ende des 10. Jahrhunderts in zwei Kreuze einfassen ließ, nicht ungedruckt geblieben, sondern – was unschwer zu ermitteln gewesen wäre – von Oswald Holder-Egger unter den Notae S. Emmerami veröffentlicht worden; 25 dieser hielt übrigens Ramwold selbst für den Schreiber dieses Eintrags (»manu saec. X, procul dubio ipsius Ramwoldi abbatis, scripta«).

[23] 

Fazit

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Vieles wäre noch anzumerken, doch sei zum Schluss noch einmal betont, dass der vorliegende Band trotz mancher Versäumnisse auch erhebliche Erkenntnisfortschritte bringt. Man kann als Benutzer nur wünschen, dass die Neukatalogisierung der St. Emmeramer Handschriften zügig weitergeht und in absehbarer Zeit abgeschlossen werden kann.

 
 

Anmerkungen

Johann Andreas Schmeller: Über Bücherkataloge des XV. und früherer Jahrhunderte. In: Serapeum 2 (1841),S. 241–254, 257–271 und 283–287, Zitat S. 260.   zurück
Elisabeth Wunderle (Hg.): Die Handschriften aus St. Emmeram in Regensburg Clm 14000–14130. (Katalog der lateinischen Handschriften der Bayerischen Staatsbibliothek München. Abt. 4. Series nova Bd. 2, 1) Wiesbaden 1995.   zurück
Catalogus codicum latinorum Bibliothecae Regiae Monacensis secundum Andreae Schmelleri indices. Hg. von Carolus Halm et al. Bd. 2/2 Codices num. 11001–15028 complectens. München 1876, S. 133–151.   zurück
Koloman Sanftl: Catalogus veterum codicum manuscriptorum ad S. Emmeramum Ratisbonae. Bd. 1–4. München, Bayerische Staatsbibliothek, Cbm Cat. 14 (1–4). Zu Sanftl vgl. Johannes Madey: Sanftl, Koloman. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon, Bd. 16 (1999), Sp. 1391–1392, im Internet unter URL: http://www.bautz.de/bbkl/s/s1/sanftl_k.shtml abrufbar.   zurück
Vgl. Ian F. Rumbold: The Compilation and Ownership of the ›St Emmeram‹ Codex (Munich, Bayerische Staatsbibliothek, CLM 14274). In: Early Music History 2 (1982), S. 161–235, hier S. 192; und I. R.: The Library of Hermann Pötzlinger (ca. 1415–1469), Rector Scolarum at the Monastery of St Emmeram, Regensburg. In: Gutenberg-Jahrbuch 60 (1985), S. 329–340, hier S. 334 f. und S. 337.   zurück
Alphons Lhotsky: Die Wiener Artistenfakultät 1365–1497 (Sitzungsberichte der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, phil. hist. Klasse, Bd. 247, 2) Wien 1965, S. 263–273 nach der Parallelhandschrift Clm 5311.   zurück
Die ausführliche Beschreibung der Handschrift bei Agostino Sottili: I Codici del Petrarca nella Germania Occidentale (Censimento dei Codici Petrarcheschi 4) Padua 1971, S. 402–417, wird zwar zitiert, aber nicht genügend ausgewertet; hier ist das Schreiben korrekt identifiziert (S. 406); vgl. jetzt Ludwig Bertalot: Initia humanistica latina. Bd. 2,2, Prosa. Bearbeitet von Ursula Jaintner-Hahner. Tübingen 2004, Nr. 14707; dieses wichtige Repertorium konnte von der Bearbeiterin leider nicht mehr herangezogen werden.   zurück
Dieses wäre durch Ludwig Bertalot: Initia humanistica latina. Bd. 2,1, Prosa. Bearbeitet von Ursula Jaintner-Hahner. Tübingen 1990, Nr. 2959 leicht zu identifizieren gewesen.   zurück
10 
Vgl. den Artikel von Franz Josef Worstbrock. In: 2VL 4 (1983), Sp. 715–718.    zurück
11 
Vgl. Heinz Lieberich: Die gelehrten Räte. Staat und Juristen in Baiern in der Frühzeit der Rezeption. In: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 27 (1964), S. 120–189, hier S. 181.   zurück
12 
Vgl. Bernhard Bischoff: Studien zur Geschichte des Klosters St. Emmeram im Spätmittelalter (1324−1525). In: B. B.: Mittelalterliche Studien. Ausgewählte Aufsätze zur Schriftkunde und Literaturgeschichte. Bd. 2. Stuttgart 1967, S. 115–155, hier S. 136 Anm. 122 mit Nachweis des Druckes durch Paul Lehmann.   zurück
13 
Dieter Schaller / Ewald Könsgen: Initia carminum saeculo undecimo antiquiorum. Bibliographisches Repertorium für die lateinische Dichtung der Antike und des frühen Mittelalters. Göttingen 1977, Nr. 5445 und Nr. 12780. Dieses Werk wäre auch bei anderen vor dem Jahre 1000 entstandenen Versen heranzuziehen gewesen.   zurück
14 
Hagen Keller: Kloster Einsiedeln im ottonischen Schwaben. (Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschichte Bd. 13) Freiburg/Breisgau 1964, S. 71 f.   zurück
15 
Vgl. Franz Fuchs: Die Bibliothek des Augustinerchorherrenstifts St. Mang (Stadtamhof – Regensburg) im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit. In: Rainer A. Müller (Hg.): Kloster und Bibliothek. Zur Geschichte des Bibliothekswesens der Augustinerchorherren in der frühen Neuzeit. (Publikationen der Akademie der Augustiner-Chorherren von Windesheim Bd. 2) Paring 2000, S. 59–78, hier S. 70 f.   zurück
16 
Vgl. dazu Josef Anton Endres: Ein Wahrzeichen der Steinernen Brücke. In: J. A. E.: Beiträge zur Kunst- und Kulturgeschichte des mittelalterlichen Regensburg. Regensburg 1924, S. 210–219, hier S. 213.   zurück
17 
Vgl. sein Biogramm bei Christine Deutsch: Ehegerichtsbarkeit im Bistum Regensburg (1480–1538). (Forschungen zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht Bd. 29) Köln u. a. 2005, S. 412, ferner S. 799, Register sub voce.   zurück
18 
Clm 14900 fol. 31v: Dominus Ulricus Prossinger licentiatus et tabellio consistorii ecclesiae Ratisponenesis donavit nobis XLV libras denariorum Ratis., pro qua sibi petiit legi missam in altari S. Jacobi singulis diebus dominicis. Insuper die anniversarii sui cum vigiliis et missa defunctorum…   zurück
19 
Gedruckt z. B. in: Monumenta Boica 30a, S. 311–314.   zurück
20 
URL: http://www.regesta-imperii.de/, hier Böhmer-Ficker Nr. 4530; zum Sachverhalt vgl. jetzt Erwin Frauenknecht: Das Attentat auf König Konrad IV. im Kloster St. Emmeram zu Regensburg 1250 und seine Folgen. In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 68 (2005), S. 1107–1133, hier S. 1123 mit Anm. 43, wo auch die Überlieferung in Clm 14196 genannt ist.   zurück
21 
Vgl. zu diesem nicht selten auch in kopialer Überlieferung in Handschriften anzutreffenden Urkundentyp jetzt grundlegend Alexander Seibold: Sammelindulgenzen. Ablaßurkunden des Spätmittelalters und der Frühneuzeit. (Archiv für Diplomatik, Beiheft 8) Köln u. a. 2001.   zurück
22 
Vgl. Wilhelm Erben: Die Berichte der erzählenden Quellen über die Schlacht bei Mühldorf. In: Archiv für österreichische Geschichte 105 (1917), S. 229–516.   zurück
23 
Diese auch wegen der Anspielung auf die Regensburger Schottenlegende bemerkenswerte Notiz ist, mit etwas abweichendem Wortlaut und ins Jahr 1334 datiert, auch in der Materialsammlung des Regensburger Augustinereremiten Hieronymus Streitl (gestorben nach 1530) überliefert, danach gedruckt bei Andreas Felix Oefele: Rerum Boicarum Scriptores. Bd. 2. Augsburg 1763, S. 507.   zurück
24 
[Johann Baptist Kraus:] Liber Probationum sive bullae summorum pontificum... quae ad Historiam Monasterii et Principalis Ecclesiae S. Emmerami Ratisbonae maxime spectant… Regensburg 1752.   zurück
25 
Monumenta Germaniae Historica, SS 15,2 (1888) S. 1094.   zurück