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»Die Mörderballade von Josef Apfelböck«

  • Christian Schoen (Hg.): Apfelböck oder Über das Töten. Materialien und Essays zum Fall Apfelböck, zu Bertolt Brecht, zum Töten und zu Bildern vom Töten. München: belleville 2005. 235 S. 30 Abb. Kartoniert. EUR (D) 20,00.
    ISBN: 978-3-936298-51-2.
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Der Fall Josef Apfelböck

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Am 29. Juli 1919 tötet der sechzehnjährige Josef Apfelböck nach einem Streit seine Mutter mit einem gezielten Schuss aus seiner Flobert-Pistole. Anschließend feuert er auf seinen Vater, als dieser von der Arbeit nach Hause kommt. Er trifft ihn in der Brust. Da der Vater noch lebt, greift Josef Apfelböck zum Schlachtermesser, das auf dem Küchentisch liegt, und sticht so lange auf ihn ein, bis er stirbt. Apfelböck legt die Leichen in das Schlafzimmer, die Mutter auf das Ehebett und den Vater auf den Boden daneben. Nach der Tat fällt Nachbarn und Besuchern der ›komische‹ Geruch in der Wohnung der Familie Apfelböck und im Treppenhaus auf. Apfelböck hat diverse Erklärungen zur Hand. Mal ist es ein Brand in der Nachbarschaft, mal ist es alte Wäsche oder verdorbenes Fleisch. Nachdem zwei fünfzehnjährige Freunde Josef Apfelböcks mehrmals vergeblich um Einlass in das riechende Schlafzimmer gebeten haben, erstatten sie Anzeige. Die Leichen werden von der Polizei entdeckt und Josef wird verhaftet. Er hatte nach der Tat weiterhin in der Wohnung der ermordeten Eltern gelebt, allerdings sich auf den Bereich der Küche beschränkt. Allein schon die makabre Wohngemeinschaft von Täter und Opfern sorgt für hohe Aufmerksamkeit in der Münchner Presse. Die Zeitungsberichte inspirieren den einundzwanzigjährigen Dichter und damaligen Medizinstudenten an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität Bertolt Brecht 1919 zur Ballade Apfelböck oder die Lilie auf dem Felde. 1 Noch im selben Jahr wird Josef Apfelböck wegen Totschlags an seiner Mutter und wegen Mordes an seinem Vater nach Jugendstrafrecht zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt. 1932 wird Josef Apfelböck begnadigt und auf Bewährung entlassen. Nach der Haft schlägt er sich mehr schlecht als recht mit Gelegenheitsarbeiten durch, wird aber nie wieder straffällig.

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Materialien zur Münchner
Apfelböck-Ausstellung

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Das von Christian Schoen herausgegebene Buch Apfelböck oder Über das Töten nimmt einerseits auf diesen Fall Bezug. Es versammelt andererseits aber auch Materialien, die nichts mit dem Fall Apfelböck zu tun haben. So verfolgt Christoph Bachmann das Thema »Vom Handwerk des Tötens oder von der Ehre der Mörder« (S. 179–202) und Margrit Rosen befasst sich in zwei Aufsätzen mit der Darstellung des Leichnams in den Aufzeichnungsmedien (»Etwas ist dagewesen – Der Leichnam in den technischen Aufzeichnungsmedien«, S. 203–214 und »Postmortem Showcases«, S. 215–226). Diese Materialien bilden den abschließenden Teil des Buches. Sie haben offenbar auch nichts mit der Ausstellung »Apfelböck oder Über das Töten« zu tun, die vom 27. Mai bis zum 29. Juni 2003 in der Münchner Lothringer Straße 13 stattfand, also in direkter Nachbarschaft zum Tatort im Haus Lothringer Straße 11. Aus Anlass dieser Ausstellung ist das Buch entstanden. Das zusätzliche Material wird dem Ausstellungskontext jedoch nicht zugeordnet, so dass es in dieser Rezension nicht weiter thematisiert wird.

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Schoens Schilderung des Mordfalles (»Maria und Josef und ihr Mörder. Der Fall Apfelböck«, S. 17–34) umfasst einen kurzen erzählenden Teil. Vorab verweist der Verfasser in einleitenden Gedanken über die ›Allgegenwart‹ des Tötens (»Tatgedanken – Avant propos«, S. 9–17) auf die »mediale Präsenz des Tötens« (S. 9), worunter er die Konstruktionsleistungen von Film, Kunst und Literatur versteht, die das tatsächliche Geschehen verschleiern. Schoen versucht, den Schleier zu lüften. Deshalb veröffentlicht er die verfügbaren Originaldokumente (Polizeiprotokolle, gerichtsmedizinische Akten, Zeugenaussagen, Briefe, das psychologischen Gutachten, das Urteil und Dokumente aus Apfelböcks Haftzeit sowie schließlich auch Zeitungsartikel zum Mordfall), gewissermaßen die unverschleierte Wahrheit. Der unkommentierten dokumentarischen Darstellung (»Dokumentation«, S. 35–164) räumt Schoen den größten Teil des Buches ein. Der Leser wird mit der Deutung des Materials allein gelassen und muss sich diese zunächst selbst aus der Vielzahl von Texten zusammenstellen.

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Ähnlich wie bei einer von Thomas Kailer an gleicher Stelle rezensierten Veröffentlichung des belleville-Verlages, 2 entsteht auch bei Schoens Buch der Eindruck eines editorisch unbearbeiteten Steinbruchs. Die Möglichkeit einer kohärenten Darstellung wurde vertan.

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Im Vorwort führt Christian Schoen aus:

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Dieses Projekt will vielmehr dokumentarisch und assoziativ am Kern des Phänomens ansetzen und zu einer individualisierten Betrachtung des Tötens anregen, jenem Punkt, wo ein rational denkendes, vernunftbegabtes Wesen den Tod eines anderen wissentlich und willentlich herbeiführt. Dort, wo für den Unbeteiligten die Fähigkeit endet, Dinge nachzuvollziehen und zu begreifen, wo aber dennoch immer wieder Erklärungsmodelle entworfen werden, die das Leben (oder auch das Gewissen) der Hinterbliebenen – oder allgemeiner der Gesellschaft – erleichtern helfen sollen, setzt dieses Buch an. (S. 9)
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Dieses Versprechen erfüllt das Buch nicht.

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Alles was wir über Apfelböck wissen,
wissen wir von Bertolt Brecht!

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Auf ein Deutungsangebot stößt der Leser erst auf Seite 167. Hier beginnt der kurze Aufsatz von Christian Schoen unter dem Titel »Bertolt Brecht. Die existentielle Bedrohung des Individuums« (S. 167–179), in dem der Autor auf die Ballade Apfelböck oder die Lilie auf dem Felde verweist und auf die Begleitumstände der Entstehung der Ballade aufmerksam macht: Dabei wird deutlich, dass Brecht die fiktionalen Aspekte der Presseberichterstattung über den Fall Apfelböck erkannte und narrativ verarbeitete.

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So ist neben dem Fehlen eines schlüssigen Motivs für die Tat die Emotionslosigkeit des Täters ein Charakteristikum, das sich sowohl durch die Berichte der Presse zieht als auch im Duktus der Ballade Brechts zum Ausdruck kommt. Dennoch gestaltete Brecht, dies hebt Schoen hervor, die Texte in einem künstlerischen Freiraum, so dass sowohl die Moritatenform 3 als auch der erzählerische Gehalt phantasierende Verarbeitungen der Zeitungsartikel und Stammtischgespräche über die Mordtat Josef Apfelböcks sind. Dementsprechend ist zwar die Ballade an realen Vorgängen orientiert, aber die Kenntnis der Geschehnisse reicht nicht aus, um die tatsächlichen Ereignisse aus dem vielschichtigen Sprachspiel Brechts herauszufiltern. Dennoch ist die Apfelböck-Ballade das gemeinhin bekannteste Zeugnis dieses Mordfalls und in ihrer Bedeutung für die Deutung des Falles nicht zu unterschätzen. Schoen versäumt es, diesen interessanten literaturwissenschaftlichen und kulturwissenschaftlichen Ansatz mit dem dokumentarischen Teil explizit oder implizit zu verbinden, obwohl das psychologische Gutachten des Professor Stertz, das im Dokumentarteil enthalten ist (S. 59–71), ein solches Verfahren nahe legt.

[13] 

Apfelböck im kriminalpsychologischen
Fokus seiner Zeit

[14] 

Dass sich in dem Stertz-Gutachten der fiktionale Aspekt der ganzen Dokumentation des Mordfalles widerspiegelt, entgeht Schoen. Aus den Protokollen und dem Gutachten erfährt der Leser, dass Apfelböck mit Vorliebe Abenteuerromane las und ein leidenschaftlicher Kinogänger war, der sogar mit Freunden Szenen aus den gesehenen Filmen nachspielte. So wundert es kaum, dass Apfelböck gegenüber Stertz als Berufswunsch Filmschauspieler oder Kinooperateur angab. Tatsächlich kam Apfelböck am Abend der Tat von einem erfolglosen Vorsprechen bei einer Filmfirma. Dieser Berufswunsch lag auch dem Konflikt mit den Eltern zu Grunde. Sie widersetzten sich und vermittelten ihm eine Lehre als Elektromonteur. (Diese Stelle verlor er aber, wie auch spätere Aushilfstätigkeiten, wegen seiner ›Unzuverlässigkeit‹.) Das Gutachten von Sterz nimmt den Konflikt zwischen den Eltern und ihrem Sohn auf, es betont Apfelböcks ›Kinoleidenschaft‹ und geht auch auf seine Gewohnheit ein, Szenen aus Filmen und Büchern ›nachzuahmen‹. Mit solchen Verweisen auf das damals neue Medium Kino und die ›Schundliteratur‹ blieb Stertz ganz auf den damals aktuellen Diskussionslinien der Schmutz- und Schundbewegung, wonach die neuen Medien angeblich phantasiebeflügelnd und verrohend wirkten.

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Der Dresdner Staatsanwalt, Politiker, Schauspieler, Schriftsteller und Verfasser zahlreicher sehr erfolgreicher ›kriminalpsychologischer‹ Schriften Erich Wulffen widmete sich in seinem 1913 erschienenen Buch Das Kind. Sein Wesen und seine Entartung ausführlich der Schmutz-und Schundliteratur (S. 85–90). So unterstellte Wulffen den Schriften Karl Mays und den ›minderwertigen‹, damals bei Jugendlichen sehr beliebten Cowboy- und Detektivromanen psychologische Äquivalente, das heißt seelische Ersatzwerte einer jugendlichen Anlage zum Verbrechen zu sein. Die Autoren besäßen die Gabe, »etwas weiß zu machen« und so die permanent phantasierenden Jugendlichen an eine Umwertung von Fiktion in Realität, wenigstens in Gedanken, zu gewöhnen.

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Die Kinematographen würden, so Wulffen, diesen gefährlichen Effekt der Schmutz- und Schundliteratur noch verstärken. So würde das Spiel der Kinder und Jugendlichen, in dem das Erworbene durch Nachahmung eingeübt werde, durch das Bildmedium maßgeblich beeinflusst. Dem Menschen »mit seinen derben Instinkten« sei die sadistische Lust an der sensationellen Darstellung ›angeboren‹; in der spielerischen Nachahmung des Gesehenen lebe sich der Trieb zum Gestalten aus und steigere sich zum »Nachahmungspiel«, in dem das ›Ererbte‹ somit durch Erworbenes vervollständigt werde.

[17] 

Diese Mischform von angeborenen ›Trieben‹ und sozialen Einflüssen, für die sich vor allem das »einfache Proletariat« anfällig zeige, basiert auf dem von Wulffen in der Psychologie des Verbrechers entwickelten Konzept der latenten Kriminalität. 4 Sie entspricht der jedem Menschen innewohnenden, dem Selbsterhaltungstrieb geschuldeten Aggressions- und Kriminalitätsbereitschaft. Als wichtigste Unterart des Selbsterhaltungstriebes nennt Wulffen den angeborenen Verheimlichungsinstinkt des Menschen, der sich in der Psychologie des Kindes als ein angeborener Verstellungsinstinkt in seiner (kriminellen) Phantasie widerspiegelt. 5 Dreh- und Angelpunkt dieser Annahme ist die Auffassung, dass das Kind beständig »kleine Verbrechen« (sei es im Spiel oder bei der Onanie, 6 nach der der Gutachter Stertz gleich mehrfach fragt) begeht und diese verheimlichen will, indem es kleine Geschichten erfindet.

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Zum Erzählmuster der latenten Kriminalität gehört auch die Idee vom Nachahmungstrieb des Kindes, den Wulffen als »Zwischenstufe zwischen Instinkt- und Intelligenzhandlung« 7 begreift und den er mit dem künstlerischen Trieb zum Gestalten gleichsetzt. Dem Nachahmungstrieb der Kinder kommt so eine besondere Rolle zu, die sich auf deren lebhafte Phantasie und starke emotionale Nervensphäre stützt und sich in Vorstellungen (in ›Gedanken‹) betätigen und ausarbeiten kann. 8 Vorbilder dafür seien die Massenmedien. Das Kind wird durch Schmutz- und Schundliteratur oder durch Kinofilme in seinen niedrigsten Instinkten und Leidenschaften angesprochen und der Übergang zur nachahmenden Ausführung sei dank der »nach Befriedigung verlangenden« 9 Phantasietätigkeit des Kindes schnell vollzogen. Die Nachahmung selber erfolgt im Spiel.

[19] 

Stertz’ Psychogramm des
›Psychopathen‹ Apfelböck

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In dem psychiatrischen Gutachten von Professor Stertz wird ein Psychogramm der Persönlichkeit Apfelböcks gezeichnet. Dabei muss Stertz zunächst eine offensichtliche narrative Lücke schließen, denn Josef Apfelböck war bis zu der Tat nicht vorbestraft oder polizeilich aufgefallen.

[21] 

Zwei narrative Strukturen lassen sich erkennen. Zunächst springen Termini wie »faul«, »frech«, »doof«, »laut« oder »unzuverlässig« ins Auge. Als Ausdrücke biographischer Natur, die keine Erklärungsprinzipien für die Tat darstellen, sind sie eher ankündigende Kurzversionen, kleine Kinderszenen, fast schon ein Analogon des Verbrechens. 10 Diese äußerst moralisierenden Schilderungen dienen auch keineswegs der Beschreibung einer Krankheit oder der Frage nach der Zurechnungsfähigkeit, sondern der Konstituierung eines bösartigen Charakters, welcher in seinen kindischen Szenen geradezu als ›verlängerte Kindheit‹ angesehen werden kann. Das Gutachten zitiert:

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1916/1917 VIII. Klasse. »Ein scheinheiliger Simulant« der den Lehrer noch in den Tagen vor Weihnachten durch falsche Angaben zu täuschen suchte. Machte seit längerer Zeit keine Hausaufgaben, log hartnäckig, riss die betreffenden Seiten aus dem Heft, schwänzte des Öfteren die Schule. Auch bei klarem Tatbestand bleibt er beim Lügen. In der Klasse war er sonst ruhig und auch willig, aber teilnahmslos und in sich gekehrt. Er wurde von den Mitschülern gemieden. (S. 60)
[23] 

Als zweites Muster lässt sich erkennen, dass das Gutachten mehrfach auf die »erstaunliche Gleichmütigkeit« (S. 65) des jungen Apfelböck abzielt. So wird versucht, das Bild eines ›Psychopathen‹ zu skizzieren, dessen Emotionslosigkeit mit der seiner bei der Tat zum Ausdruck kommenden Leidenschaftlichkeit nicht in Widerspruch steht.

[24] 
Bemerkenswert ist die geringe Gemütsbegleitung mit der der ganze Komplex ausgestattet ist, ist ein Vorgang, der sich bei der Untersuchung eines aphasischen Kranken abspielt, wobei mit einer Kinderpistole hantiert wird. Er lacht dabei ganz unbefangen, ohne irgendwie – wie es scheint – an seine Tat erinnert zu werden. (S. 66)
[25] 

So werden also Apfelböck in diesen Kinderszenarien die Eigenschaften eines gemütsstumpfen, aphasischen und eben kindlichen Täters gegeben und das ›harmlose‹ Spiel mit der Kinderpistole in einen direkten Bezug zu der Mordtat gesetzt.

[26] 

Stertz verwendet hier ein Kriterium des »geborenen Verbrechers« von Cesare Lombroso, nach dem sich der Verbrecher durch eine Gefühls- und Mitleidlosigkeit auszeichnet, die eine Regression auf ein früheres Entwicklungsstadium darstellt.

[27] 
Im Allgemeinen kann man annehmen, dass die Gemüthlosigkeit des Verbrechers seiner Unempfindlichkeit für leibliche Schmerzen gleichkommt; die eine ist zweifellos von der anderen bedingt. 11
[28] 

Lombroso führt aber auch aus, dass es falsch wäre, dem »homo deliquens« jegliches Gefühl abzusprechen, denn die Heftigkeit der Leidenschaften sei sehr hoch. So wird in dem Gutachten von Stertz aus dem schlechten und faulen Schüler Apfelböck ein psychopathisches Individuum, dessen Veranlagung sich schon in seiner Kindheit zeigte und dessen soziales Umfeld ihn geradezu zum Verbrechen provoziert hat. Aus der Verbindung eines moralischen Defizits mit der Veranlagung zum Verbrecher, bestehend aus der Kombination von ererbten und erlernten Eigenschaften, wird der ›Psychopath‹ Apfelböck, quasi narrativ, aus sich selbst heraus zum Verbrecher.

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Fazit

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Das vorliegende Buch hat seine Verdienste in der Dokumentation des Mordfalles aus dem Jahre 1919. Mit dem Abdruck der Originalquellen wird dem Laien, aber auch den unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen eine große Menge an Material zugänglich gemacht, welches zu weiteren Nachforschungen anregt. Zur Diskussion der Verschränkung von Dokumentation und Symbolisierung trägt das Buch nur wenig bei. Sein assoziativer Charakter lässt den Leser mit der Deutung allein. So bedient der Verlag im Nachgang zur Ausstellung vor allem lokalhistorische (Sammel-)Interessen am spektakulären Mordfall und seiner Rezeption. Die Möglichkeit einer kohärenten interdisziplinären Darstellung wird leider nicht genutzt.

 
 

Anmerkungen

Erst durch die Veröffentlichung 1927 in der Hauspostille erreichte der 1919 entstandene Text Brechts ein breiteres Publikum.   zurück
Thomas Kailer: Serienkiller und andere Barbaren. (Rezension über: Frank J. Robertz / Alexandra Thomas [Hg.]: Serienmord. Kriminologische und kulturwissenschaftliche Skizzierungen eines ungeheuerlichen Phänomens. München: belleville 2004.) In: IASLonline [10.02.2006] URL: <http://iasl.uni-muenchen.de/rezensio/liste/Kailer3936298092_1369.html>, Datum des Zugriffs: 30.05.2006.   zurück
Die Ballade Brechts steht in der Tradition der Moritat, jener in Versen gedichteten und vorgesungenen oder vorgelesenen Schauergeschichte, wie sie in seltenen Fällen auch in graphischen Blättern verbreitet wurde. Ein derartiges Blatt aus dem Jahr 1746, welches einen Mordfall in Augsburg, Brechts Heimatstadt, beleuchtet, wird von Brecht gemeinsam mit der in der gleichen Tradition stehenden Apfelböck-Ballade in die Hauspostille aufgenommen. Moritaten wurden noch zu Brechts Zeiten auf dem Augsburger Plärrer aufgeführt. Vgl. Werner Frisch / Walter Obermeier: Brecht in Augsburg. Erinnerungen, Dokumente, Fotos. Eine Dokumentation. Frankfurt/M.: Suhrkamp 1997, S. 213.   zurück
Erich Wulffen: Psychologie des Verbrechers. Ein Handbuch für Juristen, Ärzte, Pädagogen und Gebildete aller Stände. Bd. 2. Groß-Lichterfelde-Ost 1908, S. 109 ff.   zurück
Erich Wulffen: Kunst und Verbrechen. In: Karl-May-Jahrbuch 8 (1925), S. 267–319.   zurück
Der Masturbierer gehört nach Michel Foucault zu den Figuren, deren Auftritt in Kindheitsszenarien die Abweichung von der Normalität und die vom Psychologen nachzuweisende Infantilität des Kriminellen indiziert. Vgl. Michel Foucault: Die Anormalen. Vorlesungen am Collège de France (1974–1975). Aus dem Französischen von Michaela Ott. Frankfurt/M.: Suhrkamp 2003, S. 380 ff.   zurück
Erich Wulffen (Anm. 5), S. 275.   zurück
»Charaktereigenschaften sind im Sinne der neueren Psychologie nichts anderes als veranlagte und entwickelte Gefühlsstrebungen, die durch Übung und Gewohnheit fixiert und verdichtet werden.« Erich Wulffen: Shakespeares Hamlet, ein Sexualproblem. Berlin: Duncker 1913, S. 5.   zurück
Erich Wulffen: Das Kind. Sein Wesen und seine Entartung. Berlin: Langenscheidt 1913, S. 85.   zurück
10 
Michel Foucault (Anm. 6), S. 49 ff.   zurück
11 
Cesare Lombroso: Der Verbrecher in anthropologischer, ärztlicher und juristischer Beziehung. In deutscher. Bearbeitung von Moritz O. Fraenkel. Hamburg: Richter 1887, S. 301.   zurück