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Voice – Gender – Loss
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Heide Volkenings Dissertation Am Rand der Autobiographie erzählt in mehrfacher Hinsicht Gespenster-Geschichten: Sie versucht, über das Theorem des ghostwriting, d.h. der Unterhöhlung scheinbarer Eindeutigkeit in der Frage nach den jeweiligen VerfasserInnen von Autobiographien, der Aufspaltung des Subjekts einer Autobiographie in Schreibender und Beschriebener, in Erzähler und Protagonist, in Autor und Signierender nachzugehen. Dabei spielt der Titel bereits sowohl die zentralen Analysekriterien der Studie als auch deren entscheidende Argumentationsleistung und Ergebnis aus: Mit der Figur des Ghostwriters als Lektüremöglichkeit von Autobiographien situiert Volkening die behandelten Texte zum einen am Rand des Genres Autobiographie, aber auch am Rand der Diskussionen um Autorschaft, individuellen und einzigartigen Schöpfergeist und nicht zuletzt – mit einer gendersensiblen Argumentation – auch am Rand der Möglichkeiten von Subjektkonstitution, Autorität und schöpferischer Originalität, die sich im Rahmen von Autobiographien ergeben. Diese Ränder werden im Verlauf der Untersuchung nicht nur konstatiert, sondern immer wieder auch in Frage gestellt und als produktive und fluide Demarkationslinien für die genannten Themenbereiche herausgearbeitet.
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Identität um jeden Preis: Die Diskussion um Autobiographie
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Der im Titel angesprochene Geist bzw. die Gespenster erweisen sich im ersten Kapitel vor allem als Geister der Forschung, als gespenstische Phänomene, die die unterschiedlichsten theoretischen Darstellungen zur Autobiographie heimsuchen. Volkening macht dabei vor allem die Rede vom »Ende der Autobiographie« (S. 13) als spektrale Präsenz im wissenschaftlichen Diskurs aus und differenziert dabei schlüssig zwei unterschiedliche Formen eines solchen Endes. Zum einen kann ein Ende der Autobiographie historisch bedingt sein und sich in der Rede vom Verschwinden einer bestimmten Form des Genres äußern, die im 20. Jahrhundert – im Gegensatz zur Hochzeit des Genres im 18. Jahrhundert – an ihr Ende gekommen ist. Zum anderen kann das heraufbeschworene Ende theoretisch begründet, d.h. Effekt einer Lektüre sein, die – beeinflusst vor allem von französischen, poststrukturalistischen Theorien – die Fragmentierung des Subjekts und deren sprachliche Verfasstheit zum Ausgangspunkt ihrer Beurteilung von Autobiographien machen und diese so als immer schon bedingt durch »den Tod des sprechenden Subjekts in der und durch die Schrift« (S. 21) betrachten. Letzteres zeigt bereits die enge Verflechtung der Diskussion um Autobiographie mit der Autorschaftsthematik, ein Problem, dem Volkening sowohl in der theoretischen Positionierung ihrer Studie als auch in den später folgenden Textlektüren wiederholt Rechnung trägt.
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Volkenings Überblick verschiedenster Positionen der Autobiographie-Forschung, denen lediglich die zitierte Rede vom Ende gemein ist, untermauert in seiner Heterogenität und der von der Autorin ausdrücklich konstatierten Unvereinbarkeit der jeweiligen Argumente zunächst die Unausweichlichkeit einer solchen Rede, »weil die Autobiographie es verunmöglicht, sich zu ihrer eigenen ›Rettung‹ auf ein einfaches Konzept des Lebens und der Identität zu berufen« (S. 23). Darüber hinaus stützt der Forschungsbericht die zu Beginn aufgestellte These, dass die Figur des Gespenstes auch auf den »inneren Zusammenhang von Forschungsgegenstand und Forschungsdiskurs« (S. 9) verweist, in diesem Fall, dass die Spektralität von Genre und Autorschaft sich in den Definitions- und Abgrenzungsbemühungen der Forschungsliteratur wiederholt.
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Welchen Effekt die Unmöglichkeit eines einheitlichen Konzepts von Identität und Leben wissenschaftstheoretisch hat, zeigt Volkening im Verweis auf Paul de Mans Theorie der Autobiographie, in der er vor allem die zahlreichen Definitionsversuche der Gattung für die zunehmende Verwischung der Gattungsgrenzen verantwortlich macht. De Man entkoppelt die offensichtlich scheinende Hierarchie und Kausalitätsbeziehung zwischen Leben und Autobiographie, indem er die Möglichkeit ins Spiel bringt, dass erst die schriftlich verfasste Autobiographie das Selbst und dessen Vorstellung bzw. Darstellung von seinem Leben hervorbringt.
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Volkening referiert de Mans Position an prominenter Stelle: Sie wird nicht nur als möglicher Ausweg aus der »Rede vom Ende« präsentiert, da sie sich den großen Verabschiedungsgesten entzieht, sondern auch als »theoretische Ausformulierung« (S. 26) des Gespenstes von Tod und Lebendigkeit des Autors, das die zuvor präsentierte Forschungsliteratur (unausgesprochen) heimsucht. Strukturell gesehen vergibt Volkening aber eine Chance, wenn sie es versäumt, bereits hier de Mans Umkehrung des Verhältnisses von Leben und Textualität als Kronzeugen für ihre im Vorwort entworfene Vorstellung vom textuellen Charakter einer geschlechtlichen AutorInnensignatur aufzurufen (vgl. S. 8 f.) und die von de Man ebenfalls zentral gesetzte Redefigur der Prosopopöie (der Anrede zum Beispiel an einen Toten) nicht bereits im Vorgriff auf ihre nachfolgende Lektüre von Hannah Arendt zu etablieren (bedauerlicherweise wird diese Figur dann auch im Arendt-Lektürekapitel nicht mehr explizit erwähnt!).
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Die mit de Man entwickelte Frage nach der Position des Subjekts, also die Frage, ob das Subjekt der Autobiographie vorgängig ist oder nicht, macht Volkening zum Ausgangspunkt des zweiten Unterkapitels »Das Subjekt der Autobiographie«. Zentral ist für diese Diskussion das Kriterium der Referenzialität einer Autobiographie, das entweder die Identität von Autor, Erzähler und Protagonist eines Textes fordert und damit dann die Referenz auf eine lebensweltliche Person verknüpft, oder das, wenn nicht die Einheit eines Subjekts, so doch zumindest die Einheit von autobiographischer Darstellung und dem Leben einer bestimmten Person garantieren soll. Volkening konstatiert als Merkmal jeder Autobiographie denn auch ein Paradox: Während die Figur des Autors einerseits eine Einheit und Identität gewährleisten soll, wird sie zugleich durch die in jeder Autobiographie erfolgende Spaltung von schreibendem und beschriebenem Ich, von Hervorbringendem und Verstehendem eines Lebenslaufs (vgl. S. 30) unterhöhlt. Mit dem Verweis auf Philippe Lejeunes Studie Der autobiographische Pakt (1994) wird es für Heide Volkening möglich, ein weiteres, für ihre eigene Untersuchung zentrales Analysekriterium einzuführen – jenes der Signatur. Die vom Genre geforderte Identität von Autor, Erzähler und Protagonist nämlich, so Lejeune, wird erst durch die Signatur eines Textes auf dessen Umschlag gewährleistet – eine prekäre Situation, die im Folgenden facettenreich und wiederholt diskutiert wird.
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Das Gespenst des AutorInnen-Geschlechts
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Im dritten Unterkapitel wird nun, vor diesem Hintergrund, der dritte Parameter des Titels eingeführt und näher beleuchtet: »Das Geschlecht der Autobiographie«. Volkening richtet ihr Augenmerk zunächst auf die implizit als männlich gesetzte Norm des allgemein Menschlichen, die auch die Gattung der Autobiographie durchzieht und so als männliche konstituiert: Der europäische Mann wird wiederholt zum Ziel der Autobiographie und deren Konstitution einer bürgerlichen Subjektivität. Wie bereits im Vorwort erwähnt, erteilt die Autorin solchen Konzepten von Autobiographie, die eine dem Text vorgängige und biologisch konturierte Subjektivität als Referenzpunkt ausmachen, eine Absage. Diese schlägt sich hier gerade auch in der Ablehnung jener feministisch-theoretischen Entwürfe von Autobiographik nieder, die die Subjektkonstitution der implizit männlichen Autobiographien beibehalten. Meist nämlich mündet ein solches Vorgehen darin, eine spezifisch weibliche Erfahrung und ein spezifisch weibliches Leben herauszustellen und dieses dann positiv zu besetzen, das traditionelle Modell von Subjektivität und Geschlechterdichotomie aber nicht grundlegend in Frage zu stellen.
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Ausgehend von diesem Forschungsdefizit diskutiert Volkening anschließend die Verschränkung von Partikularität und Allgemeinheit, die besonders für Autobiographien von Frauen greift und vor allem von Simone de Beauvoir prominent thematisiert wurde (vgl. S. 43 ff.). Auch in diesem Fall greift das von Volkening geschickt eingesetzte »Rand-Argument«: Was eine Frau schreibt, ist nie nur ihre eigene, individuelle Lebensgeschichte, sondern immer auch eine Aussage zum »Frau-Sein«; daher argumentiert Volkening auch:
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Sie befindet sich immer am Rand der Autobiographie. Sie kann nicht einfach ihre Geschichte erzählen. Was sie schreibt, ist gerade noch oder gerade noch nicht Autobiographie – es ist fast schon eine Autobiographie oder fast schon keine mehr. (S. 45)
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Es gelingt Volkening, mit diesem Argument des »Rand-Phänomens« eine besondere Spannung weiblicher Autobiographien zu fassen, und dies auch auf ein wissenschaftstheoretisches Argument auszuweiten: Sie spricht sowohl das Problem repräsentativen Sprechens in von Frauen verfassten autobiographischen Texten als auch deren »ghostly absence« (S. 47) in den verschiedenen Gattungsdiskussionen an – weibliche Autobiographien befinden sich also nicht nur am Rand der Autobiographie und am Rand des ›allgemein Menschlichen‹, sondern auch am Rand des Kanons.
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Geister schreiben: Der flüchtige Erzähler
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Ein zweites, vornehmlich theoretisches Kapitel widmet Heide Volkening den unterschiedlichen Facetten des Ghostwriting, das sie bereits zu Beginn insofern als Zwischen- bzw. Randphänomen beschreibt, als sie es am Übergang von der Mündlichkeit zur Schriftlichkeit und auch am Rand der Signatur eines autobiographischen Textes situiert. Volkening präzisiert dies, wenn sie den Ghostwriter von einem einfachen Rekorder der Stimme eines ›Autors‹ absetzt, da der Ghostwriter Lebensbeschreibungen nicht nur aufnimmt, sondern auch hierarchisiert, selektiert und ordnet, sowie die Darstellung dieser Beschreibungen in Stil und Ton jenen des Autors möglichst nahe anzunähern versucht. In »Trio Geist-Stimme-Autor« (S. 62) findet Volkening die von Derrida vor allem in Grammatologie kritisierte Epoche des Logo- und Phonozentrismus ein weiteres Mal eindrucksvoll bestätigt. Die Figur des Ghostwriters aber, die Volkening als entscheidend für ihre Lektüre von Autobiographien entwirft, erweist sich als äußerst kluger Schachzug, um im Rückgriff auf Derrida das angesprochene Trio dekonstruktivistisch in seine Einzelbestandteile zu zerlegen. Wenn nämlich, so Volkening, der menschliche Geist nicht Ursprung, sondern Effekt der Schrift ist, dann konstituiert die Schrift das menschliche Subjekt – und markiert es zugleich als immer schon anders als die Schrift, was Volkening in ihre Beschreibung des Ghostwriting aufnimmt:
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Der Prozeß des Ghostwriting führt diese doppelte Bewegung der Konstitution und Dislozierung des Subjekts in der Schrift vor. An ihm ist ablesbar, wie sich die Stimme des Autors als Effekt der Schrift bildet. (S. 63)
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Die beinahe lakonisch klingende Folgerung aus diesem Argument dekonstruiert, quasi en passant, wirkmächtige Konzepte von Autorschaft ebenso wie Mythen von Genialität und romantischer Subjektivität: »Strenggenommen ist daher auch der Autor der Ghostwriter seiner selbst.« (Ebd.)
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Diese Argumentationslinie baut Volkening im Folgenden überzeugend aus: Der Ghostwriter, so schreibt sie weiter, erhält erst durch die Verknüpfung eines Originalitätsanspruch mit dem Namen des Autors einen Raum – so dass die prekäre Beziehung zwischen Autorname und Urheberschaft bzw. geistiger Schöpfung überhaupt erst sichtbar wird. Zugleich aber – und hier greift der Anspruch einer konsequent gendersensiblen Betrachtung des Themas – bietet der Gedanke des Ghostwriting auch die Möglichkeit, weibliche Autorschaft kategorisch in Zweifel zu ziehen und hinter einem Autorinnennamen einen männlichen Ursprung und Urheber der Texte zu vermuten. Autorinnennamen sind ohnehin, wie Volkening im Rückgriff auf die Studien von Barbara Hahn ausführt, meist ›falsche‹ Namen, weil sie die Signatur eines männlich kodierten Autorschaftskonzepts nicht leisten können, sondern »strukturell quer lieg[en] zu einem Autorkonzept, das auf einem Namen, auf einer Signatur beruht« (S. 69).
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Ebenfalls mit Hahn stellt Volkening hier eine Parallele zwischen den am Rand stehenden ›Signaturen‹ weiblichen Autoren und jüdischen Autorinnen her. In diesem Zusammenhang verweist sie auch kurz auf das Beispiel Rahel Levin Varnhagens, das im vierten Kapitel mit der (Auto-)Biographie durch Hannah Arendt noch ausführlich diskutiert wird, dort aber stärker auf ihre Situation als Jüdin denn auf ihre Situation als Frau in der Romantik bezogen wird.
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Volkening diskutiert im folgenden Unterkapitel die rechtlichen Grundlagen des Ghostwriting und grenzt es dabei sorgfältig von anderen »irregulären Form[en] von Autorschaft« (S. 59) wie z.B. der Fälschung oder dem Pseudonym ab. Interessant ist hier vor allem die vorgenommene Differenzierung von ›Geist‹ als ›Gespenst‹ einerseits und als »gedankliche Leistung« andererseits, die sich in der Figur des Ghostwriters verschränkt findet und die, so Volkening weiter, in dieser Figur die Arbitrarität der Beziehung vom Geist des Autors und dessen Werk sichtbar werden lässt. Der Ghostwriter also bedroht den Schöpfungsanspruch des Autors in gleichem Maße, wie er ihn ermöglicht. Er lässt die mit einer Autobiographie als verbrieft erscheinende Authentizität der Darstellung als Illusion erscheinen und erhält gerade dadurch gespenstische Präsenz, dass er nicht anwesend ist und, sowohl rechtlich als auch strukturell, dadurch »daß er nicht signiert« (S. 84).
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Damit ist auch die Grundlage für den (wie der Titel eines Unterkapitels zeigt) »Spuk der Autobiographie« gelegt. In Anlehnung an Emile Benveniste und dessen sprachtheoretische Argumentationen zeigt Volkening, dass das »Ich-Sagen« in der mündlichen Rede bereits nicht auf einen festen Begriff, sondern auf eine Sprecherinstanz im Moment der Rede verweist. Dieses Problem von Referentialität verkompliziert sich im schriftlichen Text deutlich, nachdem im Medium der Schrift zunächst die Frage nach der Sprechinstanz aufgeworfen wird, die ohne die im Mündlichen gegebene sichtbare Einheit von Sprecher und Ich-bezogener Äußerung auch nicht mehr eindeutig beantwortet werden kann. Während, wie Volkening referiert, Lejeune diese Frage mit der Autorsignatur und deren Identifizierung der Sprecherinstanz durch die vorausgesetzte Identität beantwortet, entkoppelt Volkening die Parallele von mündlicher Äußerung / Sprecher und schriftlicher Äußerung / Signatur, die bei Lejeune angelegt ist. In einer erneuten Lektüre von Derridas Aufsatz »Signatur Ereignis Kontext« nimmt sie dessen These von Abwesenheit und mangelndem Ursprung nicht nur in der Schrift, sondern gerade auch in der mündlichen Rede zum Ausgangspunkt, um Ghostwriting »zur Bedingung der Möglichkeit von Autorschaft« (S. 95) zu erklären. Ebenso wie durch die Iterabilität und Lösbarkeit der Sprache von ihrem ursprünglichen Kontext die mündliche Aussage »Ich bin tot« nicht nur möglich, sondern für das Funktionieren von Sprache sogar notwendig ist, ermöglicht Ghostwriting – also das »Ich-Sagen« ohne Identität von Sprecher und Pronomen, d.h. ohne Ursprung der Aussage – Autorschaft überhaupt erst.
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Volkening gelingt mit diesem Bezug zu Derrida eine wesentlich effektivere und auch schlagkräftigere Parallelisierung von mündlichem und schriftlichem Ausdruck als dies für Lejeunes Autobiographischen Pakt der Fall ist – und sie profiliert damit ein weiteres Mal die Figur des Ghostwriters als notwendiges und unheimliches Double des Autors.
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Autorschaft, Bi-Textualität oder Ghostwriting? The Autobiography of Alice B. Toklas
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Unter der Prämisse eines »Randes der Autobiographie« sind die beiden Texte, die Heide Volkening mit dem zuvor entworfenen Theorem des Ghostwriting neu liest, klug ausgewählt, was sich bereits zu Beginn des Kapitels zur Autobiography of Alice B. Toklas zeigt: An diesem Text wird nicht nur die Frage der ›tatsächlichen‹ Autorschaft verhandelt, sondern er lässt sich auch insofern am Rand des autobiographischen Genres situieren, als mit Gertrude Stein als Verfasserin traditionelle Begriffe von Biographie und Autobiographie vollkommen durcheinander und Darstellungskonventionen ins Wanken geraten.
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Anhand einer präzisen Differenzierung unterschiedlicher Manuskripte und deren Signierungspraktiken greift Volkening zunächst erneut die Frage nach der Verfasserin des Textes auf. Im Rahmen des von Lejeune beschriebenen autobiographischen Paktes scheint bereits der Titel auf Alice B. Toklas als Verfasserin ihrer eigenen Autobiographie zu verweisen, da eine Identität von Autorin, Erzählerin und Protagonistin gegeben scheint (S. 109 f.). Stil und Duktus der Autobiography jedoch weisen den Leser immer wieder auf den eigenen Stil von Alice B. Toklas hin, so dass sich – nimmt man nicht Toklas, sondern Stein als Verfasserin des Textes an – ein Verhältnis der beiden entlang der Opposition von Stimme und Schrift etablieren lässt. Volkening allerdings traut dieser einfachen Opposition und Lösung des Problems zu Recht nicht über den Weg und differenziert verschiedene Formen von Mündlichkeit und Schriftlichkeit so aus, dass eine eindeutige Zuordnung zu Alice B. Toklas bzw. Gertrude Stein weder möglich noch sinnvoll erscheint und die »Mündlichkeit der Autobiography, die Toklas und / oder Stein erkennbar zu machen scheint […] zuallererst ein Effekt der Schreibweise« (S. 116) ist. Von dieser komplexen Verschachtelung ausgehend, entzieht Volkening sich den verschiedenen Versuchen der Klärung von Autorschaft und spürt demgegenüber einen Ghostwriter auf, »der die Stimme einer Ich-Erzählerin etabliert, ohne den Text zu signieren« (S. 116). Damit wird der Vielstimmigkeit und vor allem der Unentscheidbarkeit des Textes Rechnung getragen, ohne dass die Widersprüchlichkeiten zugunsten der einen oder anderen Seite von Autorschaft glatt gebügelt werden müssten.
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Entsprechend viel Aufmerksamkeit widmet Volkening dann auch der textuellen Darstellung selbst und bringt über eine Genette-Referenz in Anlehnung an die Differenz von Sehen und Sprechen im Text die narratologische Unterscheidung von Autor und Stimme in ihre Lektüre mit ein. Der Text, so Volkening, widersetzt sich einer klaren Identität von Autor und Erzähler, indem eine Signatur des Textes entweder ausbleibt oder uneindeutig ist, indem er also mit der Trennung von Autor und Erzählinstanz ein Erzählverfahren in Szene setzt, »das ein typisches Kennzeichen fiktionaler Literatur ist« (S. 120).
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Im folgenden Unterkapitel, vieldeutig überschrieben mit »Erzählen erzählen: Toklas als Augen- und Ohrenzeugin«, geht Heide Volkening minutiös der von ihr selbst gestellten Frage nach, wer denn nun die Autobiography erzähle (und vor allem: wie!). Sie zeichnet nach, wie Alice B. Toklas sich als plaudernde Erzählerin generiert, im weiteren Verlauf aber immer stärker die autobiographischen Konventionen unterhöhlt, indem sie als zentrale Protagonistin zunehmend aus dem Blickfeld verschwindet und Platz für Gertrude Stein macht. Als entscheidende Erzählmerkmale nennt Volkening die Sprunghaftigkeit, die Verschachtelung unterschiedlicher Zeitebenen und die Multiperspektivität des Textes, der auf diese Weise die Illusion von Mündlichkeit generiert und im selben Moment durch Verweise auf den Erzählprozess diese auch wieder durchbricht. Die Autobiography bestätigt den autobiographischen Topos des eye-witness ebenso wie sie ihn unterläuft – Unmittelbarkeit von Alices Schilderungen wechseln sich mit den Perspektiven anderer Figuren und auch mit deren Rede ab, so dass die Zentralität der Erzählerperspektive unterlaufen wird. Mit diesen Erzählverfahren wird Vieldeutigkeit und Vielstimmigkeit erreicht, so dass das Erzählen des Erzählens gegenüber einer rein mimetischen Abbildung des Lebens im Sinne einer konventionellen Autobiographie aufgewertet wird.
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Ähnliches konstatiert Volkening für den Bereich der Rollenzuweisung von wife und genius, die sich in der Autobiography wiederholt findet: In Absetzung von früheren feministischen Arbeiten entdeckt Volkening hier nicht die Bestätigung, sondern vielmehr die Zitation eines wirkmächtigen kulturellen Musters, das im Text einer Umwertung unterzogen wird (S. 140).
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Im abschließenden Teilkapitel zu Alice B. Toklas und Gertrude Stein ruft Volkening ein weiteres Mal die schon zu Beginn mehrfach besprochene Kategorie der Autorschaft auf, diesmal allerdings nicht im Sinne einer Frage nach der Verfasserin des Textes, sondern nach der Konstitution der Autor-Funktion durch diesen Text. Auch hier zeigt sich wieder die Doppelung von Zitation und Umwertung traditioneller Autorbiographien, die bereits im vorigen Kapitel zur Sprache kam. Die Bourdieusche Frage »Who creates the creator?« wird, wie Volkening detailreich nachweist, in der Autobiography vielfach beantwortet und auch hinsichtlich des »wie?« eines solchen Prozesses perspektiviert, über Publikumsreaktionen, Publikationsmöglichkeiten, die Bedeutung einer Autorsignatur und eines bestimmten Werkkorpus etc. Dabei werden durch die Vermischung der Tätigkeiten von Alice B. Toklas und Gertrude Stein traditionelle Modelle von Autorschaft in Frage gestellt und vor dem Hintergrund dieser engen Verflechtung in Richtung einer Bi-Textualität neu entworfen. In Anlehnung an diese Re-Lektüren von Autorschaftskonzepten bringt Heide Volkening am Ende selbst noch einmal die Frage nach der Autorschaft der Autobiography, also der Frage, von wem sie verfasst sei, ins Spiel – nur um im Rahmen eines überzeugenden close reading nachzuweisen, dass sich der Text bewusst jeder Eindeutigkeit und jeder endgültigen Antwort auf diese Frage verweigert: »Die Autorsignatur wird so nicht ein-, sondern ausgesetzt – sie findet nicht statt, die Autobiography wird nicht signiert.« (S. 171) Und auch hier tritt die Figur des Ghostwriters wieder auf den Plan, wenn Volkening befindet, dass in dieser besonderen Autobiographie nicht nur das autobiographische Subjekt gespalten ist und keine Identität mehr möglich scheint, sondern auch die Figur des Autors, an deren Stelle gespenstisch ein Ghost-Writer zu treten scheint.
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Vom anderen schreiben: Hannah Arendts Geschichte der Rahel Varnhagen
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Der zweite Text, den Heide Volkening für ihre Lektüren ausgewählt hat, scheint die Denkfigur der Randständigkeit noch deutlicher zu bestätigen, in diesem Fall bedingt dadurch, dass der Text Rahel Varnhagen von Hannah Arendt schon im Titel die Gattungsmerkmale einer Autobiographie nicht erfüllt und so an den Rand zwischen den Gattungen der Biographie und der Autobiographie rückt. So setzt das Kapitel denn auch ein mit einer Betrachtung über einen »Grenzfall der Biographie« (S. 175) und bringt das Kriterium des falschen Autorinnen-Namens, das im ersten Teil bereits angesprochen wurde, in Bezug auf Rahel Varnhagen in die Diskussion ein. Dies erweist sich besonders insofern als sinnvoll, als in einem ersten Teil Hannah Arendts Projekt einer Biographie zur Sprache kommt, in dem sie sich weigert, »ein Buch über die Rahel zu schreiben« (S. 179), was ausweist, so Volkening im Anschluss, »was es zu vermeiden gilt: ›Rahel‹ zum Objekt einer Produktion des Wissens zu machen, die sich Erkenntnissen verdankt, die Arendt ›von außen mitbringt‹« (S. 180). Mit einem Verweis auf die Forschung zeigt Volkening nun, warum der Text in ihrer Diskussion um Autobiographie erscheint: zwischen dem Leben Varnhagens nämlich und dem von Arendt lassen sich vor allem hinsichtlich der Situation des Jüdisch-Seins Parallelen etablieren, die zu einer Vermischung der Genres von Biographie und Autobiographie führen – was Volkening überzeugend als Texteffekt ausweist (vgl. S. 184).
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Auch im Falle des von Hannah Arendt entworfenen Projekts zeigt sich das Potential des Ghostwriting erneut: Ziel ihrer Biographie ist es nämlich, hinter die beschriebene Person zurückzutreten und ihr Leben so zu erzählen, wie sie es selbst hätte gesehen und berichtet haben können. Und so wird »Arendt zum Ghostwriter der Autobiographie ›Rahels‹« (S. 187). Dies verkompliziert sich im vorliegenden Text, wie Volkening überzeugend darlegt, noch dadurch, dass Arendt sich vor allem auf die von Rahel Varnhagen hinterlassenen Briefe stützt, um einen Blick auf der Perspektive zu erhalten, so dass ihre Biographie nicht mehr nur Darstellung des Lebens, sondern Darstellung der Darstellung wird.
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Die dieser Tatsache unterliegende Frage – jene nämlich, wie das eigene ebenso wie ein fremdes Leben erfasst und dargestellt werden kann – wird zum Ausgangspunkt einer Betrachtung von Arendts philosophischer Schrift Vita Activa in Bezug auf ihr biographisches Projekt. Volkening arbeitet hier, über Arendts Konzeption des Politischen und ihrer Trennung von Öffentlichkeit und Privatheit, die These heraus, dass für Arendt Leben nur vom Tod aus als lineare Geschichte erzählt werden kann. Diese Einsicht erhält, wie Volkening geschickt zuspitzt, allerdings nur dann ihr volles Potential für die Autobiographie-Diskussion, wenn sie mit einer Form von Fremdwahrnehmung des Selbst verklammert wird, wie sie Derrida diskutiert hat: »Von mir unkontrolliert, sind es die anderen, ihre ›Augen und Ohren‹, die sehen und hören, wer ich bin.« (S. 205) Diese dem Subjekt nicht zugängliche Erscheinung wird dann auch als daimon gefasst, als eine weitere Form des Gespenstischen, die das Selbst ebenso wie dessen Autobiographie heimsucht: »Das ›Auto-‹ der Autobiographie ist dem Betroffenen selbst wesentlich unverfügbar.« (S. 206) Dies wird von Volkening schließlich ein weiteres Mal mit dem Parameter der Signatur verknüpft – ähnlich wie für die Geschichte nämlich besteht auch für das Leben des Einzelnen eine Unmöglichkeit, dieses selbst als Autor zu verfassen, so dass Leben wie Geschichte per definitionem unsignierbar bleiben müssen.
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Nachdem die Autobiographie also in diesem von Arendt projektierten Entwurf unsigniert ist, muss sie ghostwritten sein, was Heide Volkening ein weiteres Mal zusammenfassend erläutert, wenn sie den daimon, d.h. die fremdwahrgenommene Erscheinung des Selbst, als Gespenst des Lebenden versteht, das in einer Geschichte des Lebens zur »Graphie transformiert, festgehalten wird« (S. 214). In einem letzten Argumentationsschritt wendet Volkening sich nun der spezifischen Art dieser Graphie zu, wenn sie »Ghostwriting als Lektüre: Zitieren und Erzählen« (S. 219) versteht. So beschreibt sie die Doppelstruktur des Textes von Arendt, der sich zum einen der Perspektive Rahel Varnhagens verschreibt und so aus deren Briefen zitieren muss, andererseits aber eine Erzählerin erfordert. Gerade im für den Fall der Briefe Varnhagens äußerst komplexen Verfahren der Zitation etabliert sich, so Volkening, ein Autorschaftsmodell, das eine Absage an starke (implizit männliche) Modelle von Autorschaft darstellt. Dies entsteht nicht zuletzt dadurch, dass auch die Zitate meist unsigniert bleiben, keinen Ursprung haben und so auch nicht autorisierbar sind (vgl. S. 229). Damit wird die Sicherheit einer Signatur, sowohl der Autor- als auch der Erzählerinnensignatur, ein weiteres Mal in Zweifel gezogen, die Signatur bleibt bis zum Ende unmöglich und wird im und vom Text auch als solche etabliert.
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Fazit
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Heide Volkenings Studie zur Autobiographie entwirft mit dem Modell des Ghostwriting einen anderen Blick nicht nur auf das Subjekt von Autobiographien, sondern auch auf traditionelle Modelle von Autorschaft, geistiger Schöpfung und Autorisierung durch eine Signatur. Sie hat dabei mit ihrem Titel eine sehr kluge Kombination jener Denkfiguren formuliert, die sowohl die Auswahl der Texte wie auch ihre eigene theoretische Positionierung und den Verlauf des Arguments pointiert zusammenfasst und im Text als produktives Analyseinstrumentarium immer wieder auftaucht. Trotz – oder vielleicht gerade wegen – dieses Kunstgriffs bleibt die im Titel etablierte Brücke zwischen theoretischer Argumentation und Textlektüren in der Studie selbst instabil, so dass Volkening bisweilen Chancen verspielt, das theoretische Potential ihrer Argumentation voll auszuschöpfen, indem sie Analysekriterien des ersten Teils in Zusammenschau mit den Texten des zweiten Teils ein weiteres Mal akzentuiert. Die Fülle der vorgestellten Positionen schwebt so manchmal selbst wie das viel besprochene Gespenst über den Textlektüren des zweiten Teils.
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