- Briefe an Goethe. Gesamtausgabe in Regestform. Band 6:
1811–1815. Bearbeitet v. Manfred Koltes unter Mitarbeit v. Ulrike Bischof u. Sabine Schäfer. Teil 1: Regesten; Teil 2: Register. Weimar: Hermann
Böhlaus Nachfolger 2000. 612, 283 S. Ln. EUR (D) 99,90.
ISBN 3-7400-1022-3.
- Johann Wolfgang Goethe: Briefe, Tagebücher,
Gespräche. 2. Auflage. Zusammengestellt u. eingerichtet v. Mathias
Bertram. (Digitale Bibliothek; 10) Berlin: Directmedia Publishing 2000. 1
CD-ROM. EUR (D) 99,90.
ISBN 3-89853-110-4.
Auf den ersten Blick mag es scheinen, als ob in dieser
Rezension der Regestausgabe der Briefe an Goethe und der CD-ROM
Johann Wolfgang Goethe: Briefe, Tagebücher, Gespräche die
sprichwörtlichen Äpfel und Birnen miteinander verglichen werden
sollen – mit dem so voraussagbaren wie wenig ersprießlichen Resultat,
daß sie eben verschieden sind. Deshalb vornweg eine Bemerkung zum
Anliegen dieser Besprechung. Um im Bildbereich zu bleiben: Äpfel und
Birnen sind zwar nicht das gleiche, haben aber trotzdem viel gemeinsam. Und
zwar nicht zuletzt aus der Perspektive desjenigen, der gern Obst ist. Worum
es im folgenden also gehen soll, ist die vergleichende Charakterisierung und
Bewertung beider Briefausgaben unter besonderer Berücksichtigung ihrer
Benutzbarkeit.
Neben der Angemessenheit und Relevanz des
Vergleichskriteriums besteht eine wichtige Voraussetzung für ein solch
komparatives Verfahren in der hinlänglichen Vertrautheit mit den zu
untersuchenden Ausgaben. Hier ist in beiden Fällen
vor allem durch a) einen vieldiskutierten editorischen Kontext 1 und b) einschlägige bereits vorliegende
Publikationen (v.a. Arbeitsberichte 2 und Rezensionen 3
) für einen guten Informationsstand gesorgt. Von einer
dokumentarischen Pflicht – sonst unverzichtbarer Bestandteil
wissenschaftlicher Rezensionen – ist diese Betrachtung damit weitgehend
entlastet.
Was enthalten die Ausgaben?
In beiden Ausgaben werden zunächst und vor allem Briefe
Goethes herausgegeben. Und zwar, als >Genitivus possessivus<, Briefe im
Besitz Goethes, d.h. an ihn adressierte Schreiben: der ausschließliche
Gegenstand der Regestausgabe sowie, als >Genitivus auctoris<, Briefe von
Goethe an andere Personen: ein Hauptbestandteil des 10. Bandes der Digitalen
Bibliothek. Hinzu kommen im letzteren Fall die Tagebuchaufzeichnungen Goethes
sowie eine Sammlung der Berichte von Zeitgenossen über Gespräche
mit Goethe.
Den 1.830 Dokumenten, die im 6. Band der Briefe an Goethe
erfaßt werden, stehen in der Digitalen Bibliothek 13.500 Briefe
von Goethe, seine kompletten Tagebuchaufzeichnungen aus 57 Jahren sowie 1.800
Gesprächsberichte gegenüber. In bezug auf den quantitativen
(Textmenge) sowie qualitativen (Textformen) Umfang der jeweils versammelten
Zeugnisse von, an und über Goethe ist die Digitale Bibliothek der
Regestausgabe damit zweifellos um Längen voraus. In Buchseiten: rund 900
Seiten Briefe an Goethe im Vergleich zu 11.000 Seiten Briefe,
Tagebücher, Gespräche (bei Hochrechnung auf einen
ähnlichen Satzspiegel). Freilich fällt dieser Vergleich ganz anders
aus, wenn man den kompletten geplanten Umfang der Regestausgabe
berücksichtigt – er beläuft sich auf ca. 21.000 4 Briefe, die in
insgesamt 15 Bänden 5 zugänglich
gemacht werden sollen.
Beide Ausgaben warten zusätzlich mit umfangreichen
Verzeichnissen auf. Die Digitale Bibliothek bietet ein Personenverzeichnis
mit Lebensdaten und Angaben zur beruflichen Tätigkeit. Die sechste
Lieferung der Regestausgabe verfügt erstmals über einen eigenen
Registerband, der vier Verzeichnisse enthält: Personenregister, Register
der Entstehungsorte sowie (neu hinzugekommen) Goethe-Werkregister und
Allgemeines Werkregister.
Was enthalten sie nicht?
Die Fülle der Zeugnisse und Informationen, die in beiden
Ausgaben präsentiert wird, ist ohne Frage beeindruckend. Dennoch
muß auch darauf hingewiesen werden, was sie nicht enthalten.
Regestausgabe
Zunächst zur Regestausgabe. Hierbei
handelt es sich bekanntermaßen nicht um eine Volltextedition der Briefe
an Goethe, sondern um eine >textverkümmernde
Erschließungsmethode<. 6 An die Stelle
des vollständigen Brieftextes tritt das Regest, eine gleichermaßen
komprimierende wie kommentierende Inhaltsangabe.
Zwei Hauptgründe für die Wahl
dieser Editionsform lassen sich aus heutiger Sicht ausmachen: "1) der
Umfang der zu erstellenden Ausgabe, die zweifelsohne nur sinnvoll sein
konnte, wenn alle greifbaren Briefe berücksichtigt würden,
7 und 2) die Überlegung, daß bei
den meisten An-Briefen unterschiedlichen Lesarten weit geringere Bedeutung
zukommt als bei literarischen Texten." 8 Beide Argumente (insbesondere das zweite)
sprechen freilich nur gegen eine historisch-kritische bzw.
kritische Ausgabe der Briefe an Goethe, in der sämtliche Lesarten
verzeichnet werden müßten – nicht aber gegen eine editorisch
weniger anspruchsvolle Form der Volltextausgabe. Daß man statt
dessen die noch radikalere Form einer >textverkümmernden<
Wiedergabe wählte, ist neben dem quantitativen Argument vor allem auf
die Einschätzung der herauszugebenden Texte zurückzuführen. Galten den Initiatoren der Regestausgabe die Briefe
Goethes (zumindest auch) als literarische Texte, so waren sie sich darin
einig, daß die Briefe an Goethe vor allem als >historische
Dokumente< anzusehen seien, deren Wert gerade nicht im >begrenzt
Individuellen< liege. 9 Besonders drastisch
kommt das 1968 bei Hans-Heinrich Reuter zum Ausdruck:
Die Verewigung der zahlreichen
und disparaten, für sich allein genommen nur noch
kulturhistorisches Interesse beanspruchenden Ephemeria aus Goethes
Briefregistratur durch eine konventionelle Edition würde sowohl das
betreffende Einzelstück über Gebühr aufwerten wie das
literarisch-historisch bedeutsame Gegenstück abwerten, von der
Gefahr eines Versackens der Ausgabe in philologisch präparierten und
konservierten Ballast zu schweigen. 10
Freilich sieht schon seit geraumer Zeit niemand mehr die
Briefe an Goethe als möglichst klein zu haltenden >Ballast< an,
der den allein bewahrenswerten Text des Dichters (zumindest tendenziell)
unnötig belastet. Im Gegenteil: Gerade Irmtraut Schmid, die Redakteurin
der ersten fünf Lieferungen der Regestausgabe, hat sich intensiv um eine
angemessene Würdigung und Wahrnehmung der Briefe an Goethe (wie generell
der Textsorte >Brief<) bemüht. Allerdings eben in
erster Linie als >historische Quelle< 11
und erst nachgeordnet als literarische Form:
Abgesehen davon, daß der Brief manchmal
ein literarisches Produkt verkörpert, das zu Erbauungszwecken
dienen oder zum Erkenntnisgegenstand literaturwissenschaftlicher und
poetologischer Untersuchungen werden kann, stellt er immer zugleich
eine historische Quelle dar, die Erkenntnisse über die verschiedensten
Lebensbereiche der Vergangenheit zu vermitteln vermag.
Für diesen Nutzungsaspekt sind die in Briefen behandelten
Gegenstände und getroffenen Aussagen von vordringlicherem Interesse als
die sprachliche Gestaltung […]. 12
Aus dieser Perspektive erscheint die Darbietungsform des
Regests nicht mehr als notwendiges Übel, sondern geradezu als
adäquateres, weil auf das Wesentliche orientierendes Medium.
Diese
Erschließungsform wurde Anfang der 1960er Jahre von Karl-Heinz Hahn und
Hans-Heinrich Reuter im Anschluß an die mediävistische
Editionspraxis konzipiert,13 im Zusammenhang
mit dem Voranschreiten der Regestausgabe weiterentwickelt und zwischen 1990
und 1992 präzisiert und überarbeitet. 14 Die grundsätzlichen Inhalte bzw. Aufgaben sind
gegenwärtig folgendermaßen festgelegt:
Im Kopf des Regests werden
für jeden zu regestierenden Brief die notwendigen Informationen
über den Namen des Briefschreibers, den Namen des Adressaten (sofern es
nicht Goethe ist), das Briefdatum und den Entstehungsort, den
Überlieferungsort der Handschrift sowie den Druckort und die Bezugs- und
Antwortbriefe, weiterhin Informationen über eine mögliche
Tagebucheintragung sowie über Besonderheiten der Textvorlage in einem
feststehenden Formular mitgeteilt. 15
Die Aufgabe des Regesttextes ist es, den Inhalt des Briefes
in seinen wesentlichen Punkten zu referieren und den Informationsgehalt
für den Benutzer vollständig zu erschließen.
Dazu dienen gegebenenfalls zusätzliche Erläuterungen und Zitate
aus dem Brieftext. 16
Der Anlage-Vermerk verweist auf
Schriftstücke ohne Briefcharakter, die als Anlage zu einem Brief an
Goethe übersandt wurden und in Goethes Briefregistratur oder an anderer
Stelle seines Persönlichen Archivs überliefert sind. 17
Der Beilage-Vermerk verweist auf Briefe,
die Goethe als Beilage zu einem an ihn gerichteten Brief übersandt
wurden. 18
In ihrer aktuellen Fassung umfassen die
Regelungen für die Gestaltung der Regesten die stattliche Zahl von 266
Paragraphen, in denen von den allgemeinen Aufgaben des Regesttextes bis hin
zur Anführung von Adelstiteln genauestens festgelegt ist, wie die
Regestautoren vorzugehen haben. 19 Damit soll "ein wesentlicher Nachteil aller
Regestausgaben" kompensiert werden: die "fehlende[…]
Überprüfbarkeit der präsentierten Texte bezüglich
Vollständigkeit und Kommentierung". 20
Dennoch bleibt festzuhalten: Die Regestausgabe enthält
nicht den Text der Briefe an Goethe, sondern die zusammenfassenden und
erläuternden Referate dieser Briefe aus der Feder der beteiligten
Regestautoren (die freilich Originalzitate enthalten können). Sie
enthält ebenfalls keinen expliziten Kommentar nach der Art
üblicher Briefausgaben im Volltext, weist aber durch die
Kenntlichmachung des Korrespondenzzusammenhangs, die erläuternde
Paraphrase von Sachverhalten, die Auswahl von Zitaten u.a.m. ein hohes
Maß an herausgeberischen Lektürehilfen bzw.
Verständnislenkungen auf.
Eine weitere Einschränkung kommt hinzu. Nicht nur bei
der Erschließungsmethode, sondern auch bei der Festlegung des zu
erschließenden Corpus wurde bei der Regestausgabe der Briefe an Goethe
der Weg der >Reduktion auf das Wesentliche< eingeschlagen. Denn sie
verzichtet auf die Dokumentation "der Briefe, die an den Dichter in
seiner Eigenschaft als Geheimrat oder Staatsminister gerichtet waren, die
also nicht ihm persönlich, sondern dem Amt oder der Funktion, die er
innehatte, galten und die in amtlichen Akten abgelegt worden sind." 21
Die Entscheidung über Aufnahme oder Ausschluß wird dabei
"nicht nach inhaltlichen oder formalen Merkmalen vorgenommen",
sondern "erfolgt nach Maßgabe der vorgefundenen, auf Goethes
eigener Entscheidung beruhenden Überlieferung in Faszikeln und
Unterlagen seines Persönlichen Archivs einerseits, in amtlichen Akten
andererseits, also auf der Grundlage des archivischen
Provenienzprinzips". 22
Digitale Bibliothek
Auch der 10. Band der Digitalen Bibliothek gewinnt
schärfere Konturen, wenn man betrachtet, was er nicht
enthält.
Zunächst zum Kernstück, den Briefen Goethes. Auf
dem Einband wird damit geworben, daß die CD-ROM "13.000 Briefe
nach dem Editionsstand der Weimarer Ausgabe, unter Berücksichtigung
aller Nachträge in chronologischer Folge" enthalte. Damit wird zu
wenig, aber vor allem zu viel versprochen. Denn zum einen
enthält die Digitale Bibliothek mehr, nämlich knapp 13.500
Briefe. 23 Zum anderen weit weniger:
Keinesfalls werden auf der CD-ROM alle Nachträge vorgelegt, sondern nur
jene, die bis zum Erscheinen des 50. Bandes der IV. Abteilung (1912) Aufnahme
in die Weimarer Ausgabe gefunden hatten. Ein großer Vorteil der
Präsentation in der Digitalen Bibliothek besteht dabei fraglos in
der chronologischen Einordnung der zahlreichen Nachträge:
Für die vorliegende digitale Ausgabe wurden
die verstreuten Nachträge aufgelöst und die später
hinzugekommenen Briefe in die Chronologie eingefügt.
Die in den Korrekturen angeführten Neudatierungen wurden ebenfalls
ausgewertet und die sich aus ihnen ergebenden Umstellungen vorgenommen. 24
Völlig unberücksichtigt, ja sogar unerwähnt
bleiben aber die dreibändigen Nachträge und Register zur IV. Abteilung, die Paul Raabe 1990
herausgegeben hat 25 – sie enthalten nicht
weniger als 1020 Briefe. 26
Die nächste Einschränkung betrifft Goethes
Gespräche. Als Textgrundlage wählte Mathias Bertram die erste,
1889-1896 von Woldemar von Biedermann zusammengestellte Ausgabe von
Goethes Gesprächen. Sie ist naturgemäß in Umfang und
Verläßlichkeit den beiden späteren, ergänzten und
verbesserten Ausgaben (1909–1911 durch Flodoard von Biedermann sowie
1965-1987 durch Wolfgang Herwig) weit unterlegen.
In beiden Fällen ist die
Beschränkung auf alte und mittlerweile nur als unvollständig
zu bezeichnende Textgrundlagen wohl auf Copyright-Gründe
zurückzuführen. 27
Schließlich muß – wie schon bei der Regestausgabe
– darauf hingewiesen werden, daß die Digitale Bibliothek
für die Briefe und Tagebuchaufzeichnungen Goethes keinen
Kommentar bietet. Auch auf die Wiedergabe des in der Weimarer Ausgabe
enthaltenen Apparats mit den Rubriken >Lesarten<, >Postsendungen<,
>Tagebuchnotizen< wurde für die Briefe ebenso verzichtet, wie auf
die Rubriken >Lesarten<, >Agenda<, >Bücher-Vermehrungslisten< für die Tagebücher.
Wo liegen die Vor- und Nachteile der gewählten
Darbietungsform?
Hier kann grundsätzlich vorausgeschickt werden: Beide
Ausgaben sind in bezug auf die Art und Weise, wie sie die im letzten
Abschnitt charakterisierten Dokumente präsentieren, ausgesprochen
komfortabel und benutzerfreundlich.
Bei der Regestausgabe handelt es sich zunächst einmal um
sehr ansprechende Bücher: vom Format über Satz und Papier bis hin
zu Bindung und Einband samt Schutzumschlag. Dieses Argument spielt lediglich
eine untergeordnete Rolle, sollte aber angesichts des Nachschlagecharakters
und der somit zu erwartenden Benutzungshäufigkeit nicht
vernachlässigt werden.
Gleichermaßen zu begrüßen ist die mit der
sechsten Lieferung eingeführte Aufteilung in Regest- und Registerband.
Sie ermöglicht es, die vielfältigen Verzeichnisse parallel zur
Lektüre der Regesten zu benutzen. Und umgekehrt: Denn Personen-, Orts-,
Allgemeines und Goethe-Werk-Register übernehmen mit der Bereitstellung
von Informationen zu Personen und Werken nicht nur Kommentarfunktionen zu den
einzelnen Dokumenten, sondern ermöglichen und provozieren ihrerseits die
Lektüre von Briefen und Briefgruppen, die bestimmte personelle,
geographische oder inhaltliche Bezüge aufweisen.
Der Nutzen zumal des erweiterten
Personenregisters und der neu hinzugekommenen Werkverzeichnisse ist so
offensichtlich, daß man sich als Leser sogleich einen weiteren Ausbau
dieser Zugriffsmöglichkeiten wünscht – beispielsweise durch die
Einbeziehung von Werken der Bildenden Kunst in das Allgemeine Werkregister,
das bisher auf Literatur und Musik beschränkt ist. 28
>Lust auf mehr< sollen sicher auch die im ersten Teilband
wiedergegebenen zehn Briefhandschriften machen. In der vorliegenden Form –
schlechte Wiedergabequalität, kein explizites oder erschließbares
Auswahlprinzip, keinerlei Erwähnung in den betreffenden Briefregesten –
werden diese Faksimiles jedoch zu bloßen Illustrationen degradiert.
Eine Schwachstelle in Sachen Benutzerfreundlichkeit stellt
der Verzicht der Herausgeber dar, auf die weiterführenden Recherche- und
Arbeitsmöglichkeiten im Corpus der Briefe an Goethe hinzuweisen. Schließlich hat Manfred Koltes 1996 an einer anderen
Stelle die "Erschließung im Sinne der Wegbereitung für
den potenziellen Nutzer" 29 als eine der
wichtigen Aufgaben der Regestausgabe hervorgehoben.
Hier hätte in den Briefen an Goethe bereits die Angabe der
Internet-Adresse der Regestausgabe auf der Homepage der Stiftung Weimarer
Klassik 30 genügt, um Interessierten das
Einholen entsprechender Auskünfte zu erleichtern.
Und was die (zumal nach dem Start der Online-Version des
Briefrepertoriums vor zwei Jahren) von vielen Goethe-Forschern erhoffte
Zugriffsmöglichkeit über das Internet anbetrifft, so hat Manfred
Koltes ebenfalls bereits 1996 in Aussicht gestellt, daß die digitale
Basis der Regestausgabe "ein elektronisches Findhilfsmittel [darstellt],
das zunächst im Archiv selbst, später vielleicht weiterreichend den
Zugang zu den Briefen wesentlich vereinfachen wird."
31 Im Vorwort zu Band 6 der Briefe an
Goethe findet man hierzu jedoch leider keine Informationen.
Zur CD-ROM Johann Wolfgang Goethe: Briefe,
Tagebücher, Gespräche. Die hohe
Qualität der Textaufbereitung und -präsentation in der Digitalen
Bibliothek ist wiederholt und völlig zu recht herausgestellt worden. 32 Die folgenden Bemerkungen verstehen sich
daher keineswegs als umfassende Würdigung oder Kritik, sondern greifen
lediglich einzelne Aspekte heraus, die bei der Arbeit mit der CD-ROM ins Auge
fallen.
Positiv:
die auf bis zu acht Seiten erweiterte Kopierfunktion
(aufrufbar über die rechte Maustaste), die für das vorliegende
Textcorpus völlig ausreichend ist; hierzu ein Tip: bei Auswahl von
"Zeilenumbruch beim Kopieren: weich" (unter "Diverses" /
"Optionen") erspart man sich beim Export in eine Textverabeitung
lästige Umformatierungen, die aus dem unterschiedlichen Satzspiegel
herrühren;
die ansprechende Druckfunktion; sie findet sich
etwas versteckt unter "Diverses" / "Drucken" und
ermöglicht (im Unterschied zum Kopieren) den Ausdruck beliebig
umfangreicher Textmengen; angesichts des auf den Bildschirm angepaßten
kleinen Satzspiegels empfiehlt es sich, mehrere Seiten pro Blatt
auszudrucken; bei der Auswahl von je zwei Seiten horizontal wie vertikal
stellt sich ein noch gut lesbarer Text her;
die Möglichkeit, sich über die
Suchfunktion Briefe an bestimmte Adressaten bzw. Gespräche mit
bestimmten Personen chronologisch anzeigen zu lassen bzw. entsprechende
Fundlisten aufzubauen – nur eine von vielfältigen Suchoptionen.
Negativ:
die in der Beschreibung
verlockend klingende >automatische kontextsensitive Suche<, 33 bei der in einer markierten Passage zu
sämtlichen Erwähnten die im Personenverzeichnis erfaßten
Daten abgerufen werden können, erweist sich schon bei geringsten
markierten Textmengen als weitgehend, wenn nicht völlig unbrauchbar; so
werden beispielsweise zum komplett >personenerwähnungsfreien< Satz
"Es ist mir sehr angenehm gleich mit dem Anfange des Neueniahrs
Gelegenheit zu finden Sie an Ihre alte Gewogenheit gegen mich zu
erinnern" (an Philipp Erasmus Reich, 2.1.1775, S. 706) nicht weniger als
24 Einträge aus dem Personenverzeichnis angeboten: sämtliche Namen,
die mit "Alt-", "Gleich-", "Mir-" und
"Mich-" beginnen;
die ungünstige Plazierung der Sprungmarken bei
den Quellennachweisen im Bereich der Gespräche: bei Anklicken des Links
im Kopf des Gesprächsberichts wird die entsprechende Seite des
Quellenverzeichnisses geöffnet – der betreffende Nachweis findet sich
jedoch nicht, wie zu erwarten, am oberen Bildrand, sondern irgendwo in der
Bildschirmmitte.
Fazit
Eine abschließende Gesamtwertung im Sinne einer
Benutzungs- oder Kaufempfehlung (bzw. eines Abratens von Benutzung oder
Erwerb) fällt bei beiden Ausgaben schwer. In großer
Übereinstimmung sind die Regestausgabe der Briefe an Goethe und
die CD-ROM Johann Wolfgang Goethe: Briefe, Tagebücher, Gespräche
durch ein Dilemma gekennzeichnet. Der immensen Menge an Dokumenten und
ihrer ausgesprochen guten, d.h. multifunktionalen, ansprechenden und
benutzerfreundlichen Präsentation steht die problematische Art und
Auswahl eben dieser Dokumente gegenüber.
Fest steht: Beide Ausgaben richten sich zu allererst, wenn
nicht ausschließlich an Goethe-Forscher und müssen sich deshalb an
deren Bedürfnissen messen lassen. Angesichts des unvollständigen
und veralteten Textbestands der Digitalen Bibliothek ist somit klar,
daß sie bestenfalls zur ersten Recherche im Bereich der Briefe und
Gespräche von Nutzen sein kann. Zum Lesen soll und wird sie ohnhin
niemand verwenden. Und für die Regestausgabe gilt, wenn auch aus
gänzlich anderen Gründen, das gleiche. Nachdem
das zentrale quantitative Argument für das Verfahren der Regestierung –
der Umfang der entsprechenden Volltext-Buchausgabe – durch die
Möglichkeiten elektronischer Editionen obsolet geworden ist, 34 muß sich diese Ausgabeform ungeachtet
aller verdienstvollen Bemühungen um Exaktheit und Transparenz den
grundsätzlichen Fragen stellen, die Hans-Gert Roloff zu Beginn des
Symposions Wissenschaftliche Briefeditionen und ihre Probleme 1997
aufgeworfen hat:
Wer soll [Regesten] lesen?
Literaturwissenschaftler, Literarhistoriker, Forscher? Aber sie beschleicht
Skepsis gegenüber der Berichterstattung, die ja, von den Bearbeitern
eingestandenermaßen, immer in gewisser Weise Interpretation ist. Zum
genauen Verständnis einer Stelle in weiteren Zusammenhängen
muß der Text vorliegen, nicht ein irgendwie erdachtes Textreferat. Der
vom Bearbeiter mitgeteilte Regestenbefund kann in keiner Weise den Anspruch
erheben, auktorialen Wert zu haben. Kein Forscher wird auf Grund des Regests
argumentativ zitieren. Aber auch das Argument, daß die Regesten
Vorinformationen sind, die zum eigentlichen Brieftext führen sollen, ist
nicht stichhaltig, denn entscheidend ist allein der edierte Brieftext. Die
Arbeit, die in die Formulierung des Regests gesteckt werden muß – man
weiß, wie aufwendig und anstrengend sie ist, konzentriert sich im
wesentlichen ja auf die philologisch einwandfreie Transkription des Textes,
auf die Überlieferung, auf die Klärung des Sachverhaltes, auf das
Bezugssystem – das sind alles Elemente, die bei der Edition eines Briefes
eine große Rolle spielen und sich auf Textdarbietung und Kommentar
verteilen. Die Inhaltserfassung ist zeitaufwendiger als die Transkription des
Briefes! Aber der Effekt ist um vieles geringer, als es
die Lektüre des Textes einbringt. 35
Dr. Sebastian Donat
Ludwig-Maximilians-Universität München
Institut für Allgemeine und Vergleichende
Literaturwissenschaft (Komparatistik)
Schellingstr. 3
D-80799 München
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Ins Netz gestellt am 23.10.2002
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Anmerkungen
1 Die umfangreiche Diskussion über Vor-
und Nachteile der Regestausgabe erstreckt sich mittlerweile über mehr
als zwei Jahrzehnte; sie kann und soll hier nicht dokumentiert werden. Auf
ausgewählte wichtige Beiträge wird im Folgenden Bezug genommen. –
Zur Orientierung über Grundmerkmale (Textgrundlagen, -auswahl,
-präsentation und -benutzbarkeit) der 1997 ins Leben gerufenen Digitalen
Bibliothek vgl. exemplarisch die Rezensionen von Fotis Jannidis zum 1997
erschienenen ersten Band: Deutsche Literatur von Lessing bis Kafka in:
Jahrbuch für Computerphilologie 1 (1999), S.161–167, von Anne Bohnenkamp
zum 1998 erschienenen vierten Band Johann Wolfgang Goethe: Werke in:
Jahrbuch für Computerphilologie 2 (2000), S. 205–218, bes. S. 207–212
sowie von Antje Niederberger zu Band 12 Die Religion in Geschichte und
Gegenwart (http://www2.h-net.msu.edu/mmreviews/showrev.cgi?path=201).
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2 Vgl. vor allem die ab der sechsten
Lieferung verbindlichen Arbeitsgrundsätze für die
Gesamtausgabe der Briefe an Goethe in Regestform (in: Gerhard Schmid [Hg.]:
Bestandserschließung im Literaturarchiv. Arbeitsgrundsätze des
Goethe- und Schiller-Archivs in Weimar [Literatur und Archiv; 7] München
u.a.: Saur 1996, S. 185–255) sowie Irmtraut Schmid / Silke Henke: Aus der
Arbeit der Regestausgabe "Briefe an Goethe". Mit einem Exkurs über:
Die Verwendung von Konjunktiv und Indikativ in der Regestausgabe. In:
Zeitschrift für deutsche Philologie 105 (1986) Sonderheft, S. 136–150;
Manfred Koltes: Elektronische Datenverarbeitung und Briefregesten.
Überlegungen zur Einführung der EDV in einem laufenden
Editionsprojekt. In: Lothar Blum / Andreas Meier (Hg.): Der Brief in Klassik
und Romantik. Aktuelle Probleme der Briefedition. Würzburg:
Königshausen & Neumann 1993, S. 155–163; ders.: Erfahrungen mit
einer Regestausgabe. Zur Neubearbeitung der Grundsätze für die
Gesamtausgabe der Briefe an Goethe (Edition und Literaturarchiv). In:
Christoph König / Siegfried Seifert (Hgg.): Literaturarchiv und
Literaturforschung. Aspekte neuer Zusammenarbeit (Literatur und Archiv; 8)
München u.a.: Saur 1996, S. 117–128; ders., Die Regestausgabe der Briefe
an Goethe. In: Roland Kamzelak (Hg.): Computergestützte Text-Edition
(Beihefte zu editio; 12) Tübingen: Niemeyer 1999, S. 101–115.
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3 Eine Auswahl der Rezensionen: Zur
Regestausgabe vgl. Horst Nahler in: Goethe-Jahrbuch 118 (2001), S. 371–374.
Zu Band 10 der Digitalen Bibliothek vgl. Reiner Wild in Germanistik 40
(1999), S. 488 f., Nr. 2962 sowie die einschlägigen Abschnitte in den
Sammelrezensionen von Gerald Glaubitz Goethe auf CD-ROM (in:
Deutschunterricht 52 [1999], S. 317 f.) und Alexandra Hildebrandt "Der
elektronische Goethe" (in: literaturkritik.de 7 [Juli 1999].
literaturkritik.de: txt/1999-07/1999-07-0023.html).
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4 Die Angaben zur Zahl der erhaltenen Briefe
an Goethe sind nicht einheitlich. So spricht Karl-Heinz Hahn 1960 von ca.
"20.000 Briefen, die in der Zeit von 1788 bis 1832 an Goethe gelangten"
(Karl-Heinz Hahn: Briefe an Goethe. Erklärungen zu einer geplanten
Regestausgabe der an Goethe gerichteten Briefe. In: Weimarer Beiträge 6
[1960], S. 1125–1146, hier S. 1140); zwanzig Jahre später konkretisiert
er die Zahl auf etwa 19.800 überlieferte Briefe, von denen über
19.000 im Goethe- und Schiller-Archiv aufbewahrt werden. (Karl-Heinz Hahn:
Briefe an Goethe. Gesamtausgabe in Regestform. Begründung und Einleitung
zu Band 1 [zuerst 1980]. In: K.-H. H.: "Dann ist Vergangenheit
beständig…". Goethe-Studien [Schriften der Goethe-Gesellschaft; 68]
Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger 2001, S. 157–180, hier S. 164, 166.)
1996 ist die Rede von "der Masse von ca. 21 000 Briefen"
(Arbeitsgrundsätze für die Gesamtausgabe der Briefe an Goethe in
Regestform [Anm. 2], S. 185), die 1998 von Manfred Koltes zu "einer
geschätzten Zahl von 20.000 erhaltenen An-Briefen" korrigiert werden
(Manfred Koltes: Die Regestausgabe der Briefe an Goethe. In: Aus dem
Protokoll des 73. Kolloquiums über die Anwendung der Elektronischen
Datenverarbeitung in den Geisteswissenschaften an der Universität
Tübingen vom 11. Juli 1998, http://www.uni-tuebingen.de/zdv/tustep/prot/prot73-regest.html).
Nur ein Jahr später bemerkte Koltes allerdings: "Wir gehen heute […] von einer
Zahl aus, die deutlich über 20.000 liegen wird." (Manfred Koltes 1999
[Anm. 2], S. 102, Anm. 4.) zurück
5 So die Angabe im jüngsten erschienenen
sechsten Band (Klappentext). 1960 beliefen sich die Schätzungen von
Karl-Heinz Hahn noch auf sechs Bände plus Registerband (Karl-Heinz Hahn
1960 [Anm. 4], S. 1145), 1967 ging man bereits von 12 Bänden aus
(Karl-Heinz Hahn / Hans-Heinrich Reuter: Fünfte Abteilung der Weimarer
Ausgabe. Die Briefe an Goethe. Regestausgabe. In: Goethe. Neue Folge des
Jahrbuchs der Goethe-Gesellschaft 29 [1967], S. 65–103, hier: S. 72).
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6 Vgl. Irmtraut Schmid:
Überlieferungszusammenhänge und Erschließung von Briefen. In:
Lothar Blum / Andreas Meier (Hgg.): Der Brief in Klassik und Romantik.
Aktuelle Probleme der Briefedition. Würzburg: Königshausen und
Neumann 1993, S. 27–37, hier S. 30. zurück
7 Der Umfang einer Ausgabe mit
vollständigen Brieftexten hätte sich auf geschätzte 50 Text-
und 30 Kommentarbände belaufen (Karl-Heinz Hahn 1980 [Anm. 4], S. 173).
Zwanzig Jahre zuvor ging Karl-Heinz Hahn zwar noch von einem erheblich
geringeren Umfang einer Volltextausgabe aus, äußerte jedoch
dennoch bereits damals erhebliche Zweifel an der Durchführbarkeit eines
solchen Editionsprojektes: "Auch unter Ausnutzung der modernsten
drucktechnischen Möglichkeiten würde die Publikation von 20 000
Briefen an Goethe eine etwa fünfundzwanzig Bände umfassende Reihe
ergeben, zu deren Bearbeitung auch unter Zuziehung eines größeren
Mitarbeiterkreises doch mindestens fünfzehn bis zwanzig Jahre
benötigt würden. Es erscheint nicht abwegig, auch solche
Überlegungen zu berücksichtigen, da es nicht zweckmäßig
ist, Editionsunternehmen einzuleiten, deren Abschluß infolge
zahlreicher heute noch gar nicht zu übersehender – allein schon durch
die lange Arbeitsdauer bedingte – Unsicherheitsfaktoren nicht abzusehen ist."
(Karl-Heinz Hahn 1960 [Anm. 5], S. 1142.) zurück
8 Manfred Koltes 1999 (Anm. 2), S. 102.
zurück
9 Vgl. Karl-Heinz Hahn 1980 (Anm. 4), S.
169. zurück
10 Hans-Heinrich Reuter: Die Regestausgabe
sämtlicher an Goethe gerichteter Briefe. Zugleich Thesen über die
prinzipiellen Möglichkeiten und die Methoden der Darbietung eines
Briefnachlasses in Regestenform. In: Euphorion 62 (1968), S. 150–159, hier:
S. 157. zurück
11 Vgl. Irmtraut Schmid: Der Brief als
historische Quelle. In: Christoph König / Siegfried Seifert (Hgg.):
Literaturarchiv und Literaturforschung. Aspekte neuer Zusammenhang (Literatur
und Archiv; 8) München u.a.: Saur 1996, S. 105–116. zurück
12 Irmtraut Schmid / Silke Henke (Anm. 2),
S. 147. (Hervorhebung S.D.) zurück
13 Vgl. Karl-Heinz Hahn / Hans-Heinrich
Reuter (Anm. 5) sowie Hans-Heinrich Reuter (Anm. 10). zurück
14 Vgl. Arbeitsgrundsätze für die
Gesamtausgabe der Briefe an Goethe in Regestform (Anm. 2), S. 185–187.
zurück
15 Ebd., S.190 (§ 6). zurück
16 Ebd., S.219 (§ 165). zurück
17 Ebd., S.232 f. (§ 251). zurück
18 Ebd., S.234 (§ 264). zurück
19 Vgl. ebd., S.190–235. Hinzu kommen
umfangreiche Festlegungen zur Anlage der verschiedenen Register.
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20 Manfred Koltes 1996 (Anm. 2), S. 119.
Vgl. ebd., S. 120 f. zurück
21 Grundsätze der Regestausgabe. In:
Briefe an Goethe. Gesamtausgabe in Regestform. Band 6. 1811–1815. Bearbeitet
v. Manfred Koltes unter Mitarbeit v. Ulrike Bischof u. Sabine Schäfer.
Teil 1: Regesten. Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger 2000, S. 7–15,
hier: S. 8. zurück
22 Arbeitsgrundsätze für die
Gesamtausgabe der Briefe an Goethe in Regestform (Anm. 2), S. 188 (§ 2). –
Zur Grenzziehung zwischen Briefen und amtlichen Schriftstücken vgl.
Irmtraut Schmid / Silke Henke (Anm. 2), S. 137–142. zurück
23 Vgl. Johann Wolfgang Goethe: Briefe,
Tagebücher, Gespräche. 2. Auflage. Zusammengestellt u. eingerichtet
v. Mathias Bertram (Digitale Bibliothek 10) Berlin: Directmedia Publishing
2000, S. 4. zurück
24 Ebd., S. 5 zurück
25 Vgl. Paul Raabe (Hg.): Goethes Werke.
Weimarer Ausgabe. Nachträge und Register zur IV. Abteilung: Briefe. 3
Bde. München: Deutscher Taschenbuch Verlag 1990. zurück
26 Ohne daß dies in Band 10 der
Digitalen Bibliothek bereits hätte Berücksichtigung finden
können, hat die Stiftung Weimarer Klassik in der Zwischenzeit mit dem
Brief-Repertorium eine äußerst benutzerfreundliche und zudem
laufend aktualisierte Informationsquelle über Goethes Briefe im WWW
zugänglich gemacht, in der bereits zahlreiche Ergänzungen zu den
Nachtragsbänden von Paul Raabe verzeichnet sind. Vgl. Elke Richter: Zur
Internetveröffentlichung der Datenbank: Johann Wolfgang Goethe.
Repertorium sämtlicher Briefe 1764–1832. Hg. v. der Stiftung Weimarer
Klassik / Goethe- und Schiller-Archiv
http://ora-web.weimar-klassik.de/swk-db/db_goe.html).
In: Jahrbuch für Computerphilologie 2
(2000), S. 163–175. zurück
27 Als einziger Rezensent hat Reiner Wild
(Anm. 3) auf diese Mängel hingewiesen. In den übrigen
angeführten Besprechungen wird der große Umfang des
Präsentierten einschränkungslos gerühmt. zurück
28 Vgl. Grundsätze der Regestausgabe
(Anm. 21), S. 14. Vgl. dazu Manfred Koltes 1996 (Anm. 2), S.124: "Eine
mögliche Einbeziehung von Werken der bildenden Kunst in einem
Unterkapitel des allgemeinen Werkregisters wurde zunächst diskutiert,
dann aber, nach einer Abwägung des Verhältnisses von Aufwand und
Nutzen hin überprüft, verworfen. Im Gegensatz zu Druckwerken lassen
sich Werke der bildenden Kunst häufig nur mit sehr großem Aufwand
ermitteln, insbesondere wenn es sich um Bearbeitungen der Originalwerke
handelt." Angesichts der immensen Bedeutung Goethes als Kunstschriftsteller
(es genügt der Hinweis auf seine Alterszeitschrift Ueber Kunst und
Alterthum mit über 3.000 Druckseiten) und Kunstsammler (mit einer
Privatkollektion von 26.000 Objekten) sollte überprüft werden, ob
die angeführte Aufwand-Nutzen-Abwägung nicht allzu textlastig
argumentiert. zurück
29 Ebd., S. 112. zurück
30 Natürlich wird diese Adresse hier
nachgetragen: http://www.weimar-klassik.de/de/gsa/gsa_regestausgabe.html.
zurück
31 Manfred Koltes 1996 (Anm. 2), S. 120. –
Zudem ist an eine Verknüpfung der Regestausgabe mit dem bereits
über das WWW zugänglichen "Repertorium der Goethe-Briefe"
gedacht. Vgl. Elke Richter (Anm. 26), S. 174. zurück
32 Vgl. die oben in Anm. 1 angeführten
Besprechungen zu weiteren Lieferungen der Digitalen Bibliothek.
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33 Vgl. Digitale Bibliothek 10 (Anm. 23), S.
18: "Um sie [die automatische kontextsensitive Suche] zu aktivieren,
markiert man einen Textbereich in dem eine oder mehrere Personen erwähnt
sind, über die man gern näheren Aufschluß hätte, klickt
auf die rechte Maustaste und wählt im Mausmenü die Option >Suche
in Stichwörtern<. Werden bei dem dadurch ausgelösten
Zeichenvergleich passende Einträge im Personenverzeichnis gefunden, wird
eine entsprechende Liste angezeigt, aus der ein Eintrag ausgewählt
werden kann." zurück
34 Ähnlich, wenn auch vorsichtiger,
argumentiert der gegenwärtige Leiter der Regestausgabe, Manfred Koltes:
"Ob die Frage nach dem Umfang des Unternehmens [der Edition
sämtlicher Briefe an Goethe] heute noch angesichts der technischen
Möglichkeiten und Perspektiven für die nahe Zukunft noch einmal den
gleichen Schwerpunkt einnehmen würde, erscheint zumindest fraglich.
Moderne Massenspeicher, die Zug um Zug auch Eingang in die Editionsarbeit
finden, stellen bereits heute brauchbare Alternativen zu vielbändigen
Buchausgaben dar." (Manfred Koltes 1996 [Anm. 2], S. 118.) zurück
35 Hans-Gert Roloff: Einführung zum
Thema des Symposions >Wissenschaftliche Briefeditionen und ihre Probleme<.
In: Wissenschaftliche Briefeditionen und ihre Probleme.
Editionswissenschaftliches Symposion (Berliner Beiträge zur
Editionswissenschaft; 2) Berlin: Weidler Buchverlag 1998, S. 9–18, hier S.16
f. zurück
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