Etzelmueller über Süßmann: Geschichtsschreibung oder Roman?

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Thomas Etzemüller

Geschichtsliteratur:
Vergegenwärtigen, Erzählen, Erklären

  • Johannes Süßmann: Geschichtsschreibung oder Roman?
    Zur Konstitutionslogik von Geschichtserzählungen zwischen Schiller und Ranke (1780–1824) (Frankfurter Historische Abhandlungen; 41) Stuttgart: Franz Steiner 2000. 300 S. Gb. € 65,--
    ISBN 3-515-07589-5.


Johannes Süßmann geht in seiner Dissertation einem doppelten Ziel nach. Zum einen sucht er "nach Kriterien – möglichst wenigen, möglichst einfachen, möglichst klaren – die es gestatten, das weite Feld der Geschichtsliteratur auszumessen", um bestimmen zu können, was Geschichtsschreibung im strengen Sinne sei und was sie von Memoiren, politischen Pamphleten, populären Synthesen oder den "hochspezialisierten Untersuchungen, von Fachhistorikern für Fachhistoriker geschrieben", unterscheide. Zum andern geht er der Frage nach, ob es Merkmale innerhalb von Texten gibt, "die wissenschaftliche von unwissenschaftlichen Darstellungen unterscheiden". Sind "auch Geschichtserzählungen immer Kennzeichen eingeschrieben, die den kundigen Lesern ohne Kenntnis des Autors, des Titels, der Aufmachung zu bemerken gestatten, ob es sich um einen Roman oder Geschichtsschreibung handelt?" (alle Zitate S. 11).

Angestoßen ist diese Untersuchung durch zwei Beobachtungen, nämlich der Existenz populärer Geschichtsspektakel, die im Sog der modernen Kulturindustrie Konjunktur haben, und des Verdikts der historischen Sozialwissenschaft, daß ästhetische Elemente Texte zu Fiktionen machen, mithin unwissenschaftlich sind. Ob das so ist, möchte Süßmann am Beispiel historiographischer Arbeiten aus den Jahren 1780 bis 1824 erkunden, und er geht davon aus, daß die Geschichtsschreibung dieser Zeit "Anliegen synthetisiert, die heute in Geschichtswissenschaft und Geschichtskultur auseinandergetreten sind: die Erkundung des historischen Geschehens und die Verhandlung einer drängenden gesellschaftlichen Frage, ein Wahrheitsinteresse und ein politisch-moralisches Interesse, Erkenntnis und Gedenken, Analyse und Pathos, alles in Form einer anschaulichen Darstellung" (S. 14).

Die Zeit um die Wende zum 19. Jahrhundert herum bezeichnet Süßmann als "Pionierjahre der deutschsprachigen Geschichtsschreibung" (S. 15), als eine Phase des Experimentierens, von Umarbeitungen und Abbrüchen historiographischer Traditionen, in denen sich allmählich die Wissenschaft in ihrer heute bekannten Form herausschälte. Doch wendet er sich dagegen, Historiographiegeschichte auf eine reine Wissenschafts- bzw. Disziplinengeschichte zu reduzieren. Vielmehr plädiert er dafür, sie "zu einer Geschichte der gesamten historiographischen Literatur zu erweitern" (S. 17), da sich Paradigmen wie die Aufklärungshistorie oder der Historismus in ganz verschiedene Textsorten eingeschrieben hätten, nicht nur in die gelehrten Untersuchungen, sondern auch in Handbücher, wissenschaftliche Gebrauchstexte, geschichtsphilosophische Abhandlungen oder erzählerische Darstellungen. Stets koexistierten mehrere dieser Textsorten, standen in Wechselwirkung miteinander und konstituierten auf je auf eigene Weise die Geschichte. Deshalb besäßen sie ebenso wie Begriffe, Theorien und die wissenschaftlichen Texte im engeren Sinne eine grundlegende Bedeutung für das Verständnis von der Vergangenheit:

Jeder Textsorte erschließen sich aufgrund ihrer Konstitutionslogik und des dieser zugrundeliegenden Interesses teils nur bestimmte Aspekte des vergangenen Geschehens, teils sogar vollkommen verschiedene Gegenstände; für andere ist sie strukturell blind. Diese blinden Flecke bewußt zu machen, die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen jeder Textsorte anzugeben, um das sinnlose Ausspielen einer gegen die andere zu beenden, könnte der Beitrag einer Textsortenlehre der Geschichtsliteratur zu einer Wissenschaftslehre der Historie sein (S. 19).

Damit würde auch nicht mehr die Tatsache des Erzählens an sich darüber entscheiden, ob ein Text "wissenschaftlich" oder "fiktional" ist, sondern die Art und Weise, wie erzählt wird.

Verlorene Vergegenwärtigung

Süßmann führt diese komplexe Textsortenanalyse an einigen Beispielen durch, an Schillers "Niederländischer Geschichte", Kleists "Michael Kohlhaas", Rankes "Geschichten der romanischen und germanischen Völker" sowie einer Reihe weiterer Texte. Vorab analysiert er "Die Krise der Geschichtsdarstellung in der Aufklärung", wie das erste Kapitel benannt ist. Der "Protokollstatus" der antiken Geschichtsschreibung ist verloren gegangen, jene Einheit von Geschichte und Bericht, der durch die Zeitzeugen garantiert war und der Geschichtsschreibung ihr Fundament verlieh: "In der Autopsie, dem Augenschein, der eigenen Teilnahme des Zeugen ist das Beobachten handgreiflich da, das wiederholte Erzählen tilgt aus der Erinnerung jede Unsicherheit und jeden Zweifel. Die Zeugenaussage enthält das objektiv Geschehene im Medium eines subjektiven Erfahrungsberichts" (S. 45). Auch wenn dadurch Geschichte immer nur Zeitgeschichte sein konnte und länger Vergangenes nur in der Form der Sage zugänglich war, so war durch diese Form der "Wirklichen Geschichtsschreibung" doch ein anschaulicher, vergegenwärtigender Zugang zur Geschichte möglich. Und auch die Geschichtsschreiber von Thukydides bis Machiavelli konnten noch durch die Sammlung, Reinigung und Kombination zahlreicher Zeugenaussagen das Geschehene aus mehreren Perspektiven und in seiner Ambivalenz darstellen, ohne eine integrierte Gesamtschau und die anschauliche Vergegenwärtigung des Vergangenen zu verlieren.

Mit der Verschriftlichung, der zunehmenden Produktion von Quellen, und dann den Religionskriegen geriet diese Form der Geschichtsschreibung in eine Krise, so daß Lessing, Posselt und Gatterer im 18. Jahrhundert beklagten, daß Gelehrte, Forscher und Wissenschaftler Geschichte schrieben, und nicht mehr Staatsmänner, Augenzeugen und Berichterstatter. Denn die zunehmende Produktion schriftlicher Quellen ließ den Kurswert des Zeitzeugen fallen, die Konfessionalisierung der Historie ließ die Geschichtsschreiber immer subjektiver erscheinen, und dann richteten sich die Zweifel gleich noch auf die Werke der Alten, deren Wahrheitsgehalt skeptischen Prüfungen nicht mehr Stand hielt. Widersprüche taten sich auf, die nicht mehr in einer Erzählung integriert werden konnten, und die Frage stellte sich, wie das Wahre vom Falschen zu unterscheiden sei. Das ließ Zweifel am lebenspraktischen Wert der Geschichtsschreibung überhaupt aufkommen.

Einen Ausweg sollte die verzweifelte Anhäufung "gesicherter", "wahrer" Tatsachen bieten, die in immer umfangreicheren Handbüchern niedergelegt wurden. Andere suchten nach den "letzten Gründen" historischer Ereignisse, doch die verloren gegangene historiographische Anschauung konnten sie nicht wiedergewinnen. Auf der Suche nach einer neuen Einheit für die "Trümmer des in disparate Tatsachen zerlegten Geschehens" (S. 70) bot Kant schließlich den Ausweg, Einheit und Evidenz in der Einheit von Ideen zu suchen, die ein produktiver Kopf im vergangenen Geschehen entdeckt. Geschichtsschreibung protokolliert nicht mehr, sondern die "Einheit der Fabel stiftet nun das Erkenntnisinteresse des Historikers, seine historiographische Frage; vergegenwärtigen kann er das Erzählte aufgrund seines Rechts zur forschenden Quellenanalyse" (S. 73).

"Schillers Neubegründung der Geschichtsschreibung"

Mit seiner "Geschichte des Abfalls der vereinigten Niederlande von der spanischen Regierung" von 1788 versuchte Schiller erfolgreich, sich in einer Blockade seines dramatischen Schaffens eine Professur zu erschreiben – und er trug mit diesem Werk zu einer Neubegründung der Geschichtsschreibung bei. Weder erschöpfte sich sein Text in einer Aufführung "gesicherter" Fakten, noch handelte es sich um ein auf Zeugenaussagen aufbauendes Protokoll der Vergangenheit. Vielmehr rückte Schiller die Vorstellungskraft ins Zentrum der Geschichtsschreibung. Sie ist nicht als subjektivistische Willkür zu begreifen, sondern mit ihrer Hilfe kann ein "schöpferischer Kopf" aus dem immensen Material, den Akten und widersprechenden Zeugenaussagen, die innere Notwendigkeit eines vergangenen Geschehens präparieren und den Lesern anbieten – in Schillers Fall "die Fabel [...] von der Entstehung und dem Scheitern einer Rebellion. Sie schildert die Bedingungen, unter denen eine Opposition so erstarkt, daß sie einen Herrscher zum Zurückweichen veranlaßt und sie erzählt, warum sie dann trotzdem untergeht" (S. 92).

Die damit einhergehende Literarisierung der Geschichtsschreibung ist nötig, um sie seinem kulturpolitischen Anliegen fruchtbar zu machen, nämlich die prekäre Kulturnation in ihrem Zusammenhalt zu stärken.

Er literarisiert die Historie, weil er dieses kulturpolitische Anliegen mit ihr verfolgt. Er gibt ihr eine kulturnationale Funktion, die sie nur als literarische, nur wenn sie auf die Allgemeinheit wirkt, wahrnehmen kann, daher die Rhetorik, der Parabelcharakter, die Moralität seiner Geschichtsschreibung (S. 111).

Eine Historiographiegeschichte, so Süßmanns Schluß, die sich allein "auf das fragwürdige Kriterium der >Verwissenschaftlichung< borniert [sic!]" (S. 111), sei blind für diese innovative Leistung romantischer Historiker, die wir eben nicht der Aufklärungshistorie oder dem Historismus zu verdanken hätten.

Auch die Vorkämpfer des Geschichtsromans im ausgehenden 18. Jahrhundert sahen "die Aufgabe des Genres darin, kühner als die strenge Historie mögliche und wahrscheinliche Aussagen über die geschichtliche Wirklichkeit zu machen" (S. 123). Doch bis heute macht die Unterscheidung zwischen res factae und res fictae dem Geschichtsroman zu schaffen. Die Literaturhistoriker fanden für ihn bis vor kurzem keinen Platz in ihren Gattungsmodellen, für die meisten Historiker ist er nach wie vor nicht Geschichtsschreibung. Dabei konkurrierten Roman und Historie im ausgehenden 18. Jahrhundert noch auf demselben Feld. Beide suchten "die Lücken zwischen den Fakten, die verborgenen Antriebe und Motive der großen Helden aufzudecken" (S. 169), also die "eigentliche, höhere" Geschichte hinter der Oberfläche sichtbarer Ereignisse aufzuspüren und sie den Lesern sinnstiftend zu präsentieren.

Am Beispiel von Heinrich von Kleists Erzählung "Michael Kohlhaas" zeigt Süssmann dann detailliert, "was das heißen kann: historische Erkenntnis anschaulich werden zu lassen. Sie [die Erzählung] zeigt, wie es möglich ist, nach kritischer Prüfung aus den Quellen rekonstruiertes Geschehen neu zu vergegenwärtigen – sie zeigt es im Modus des ästhetischen Scheins, den sie als solchen kennzeichnet. Im Spielraum des Als-ob entwickelt sie eine Darstellungsform, die der Geschichtsschreibung des Historismus den Weg weist. Sie macht die Historie darauf aufmerksam, wie grandios die vergegenwärtigende Erzählung Ambivalenzen darzustellen gestattet und Widersprüche in der Schwebe zu halten vermag" (S. 197).

Damit ist der historische Roman aber komplementär auf die Geschichtsschreibung bezogen, obwohl – und gerade weil – beide Gattungen prinzipiell geschieden sind: Jede kann ihre Wirkung nur entfalten, indem sie sich von der anderen Gattung abgrenzt. Die Historie wahrt den Schein der Wahrheit, der Geschichtsroman muß die literarischen Qualitäten verteidigen. Ohne die (fiktive) Referenz auf die "historische Wahrheit" jedoch gewönne er keine Glaubwürdigkeit, während die Geschichtsschreibung ihre Referenz auf die Vergangenheit problematisiert sieht.

Das Göttliche in der Geschichte

Schließlich Ranke, der mit seinem Erstlingswerk, den "Geschichten der romanischen und germanischen Völker" von 1824 versuchte, einen Traum der Romantiker zu verwirklichen, nämlich das Ideal einer darstellenden Geschichte, die die Unmittelbarkeit der alten, auf den Zeitzeugen bauenden Geschichte bieten wollte, jedoch gewonnen mit Hilfe der modernen, quellenkritischen Forschungstechniken. So sollte dem "Göttlichen in der Geschichte" (S. 209) nachgespürt werden, doch der ungeheure Anspruch Rankes war es, "die (göttlichen) Ideen, die sich in der Geschichte offenbaren, nicht begrifflich freizulegen, sondern mimetisch darzustellen, sie nicht zu benennen, sondern zur sinnlichen Lektürerfahrung der Leser werden zu lassen. [...] Es geht ihm nicht um die Nachahmung des historischen Geschehens selbst, es geht ihm nicht darum, seine Leser in die Situation von Augenzeugen zu versetzen und die Illusion zu erzeugen, sie erlebten die dargestellten Begebenheiten mit. Vielmehr halten sein Andeutungsstil, halten seine verfließenden Bilder und seine reservierte Nähe zu den Personen immer bewußt, daß die erzeugte Anschauung intellektuell ist, daß hier Ideen dargestellt werden, nicht >die Begebenheit selbst<, wie Ranke in seiner Vorrede mißverständlich behauptet" (S. 249). Dazu versuchte er, "die erzählenden Quellen mit allen Kniffen der historischen Kritik zu berichtigen und zu ergänzen, die Arbeit dieser Kritik aber unsichtbar zu machen und ihre Ergebnisse wieder so darzustellen wie in den Quellen" (S. 252). Wie die alte, erzählende Historie beanspruchte er bleibende Geltung für seinen Text, doch die Geltung gründete nicht mehr in den unersetzbaren Augenzeugen, sondern in der Darstellung eines erkenntnisgewissen Geschichtsschreibers.

Am Ende seiner Studie zieht Süssmann den Schluß, daß es "kein absolutes Kennzeichen, das Geschichtsschreibung und Geschichtsdichtung, pragmatische und fiktionale Texte voneinander scheidet", gibt (S. 257). "Denn nicht einzelne Merkmale entscheiden über den Status der Texte, sondern wie und das heißt wozu sie verwendet werden, nicht ihr Vorhandensein oder Fehlen, sondern die Art ihres Gebrauchs" (S. 258). Dem stimme ich zu. Süssmann bricht die Dichotomie zwischen vermeintlich "wissenschaftlichen", also streng rational argumentierenden, und vermeintlich "unwissenschaftlichen", also das ästhetische Gefühl berührenden Texten auf. Historiographisches Erzählen als Form sinnlicher Erkenntnis, "als sensitive Konstitution und Repräsentation der Geschichte" (S. 263) verteidigt er als legitime und Erkenntnis fördernde Herangehensweise an die Geschichte, zumal gerade sie in der Lage sei, "viele verschiedene Merkmale zu komplexen Einheiten zusammenzufassen, auch solche, die dem logischen Denken als unvereinbar und widersprüchlich gelten" (S. 262). In der Tat kann man nach wie vor beobachten, daß Widersprüche rationalisiert werden müssen, und daß Sozialhistoriker, wenn sie denn so etwas "Irrationales" wie Sinnlichkeit oder Emotionen zu ihrem Thema machen, diese in einer möglichst unsinnlichen, also "wissenschaftlichen" Sprache präsentieren, um sie einem "rationalen" Diskurs zugänglich zu machen. Süssmanns Studie belegt, daß das nicht notwendig so sein muß und erkenntnistheoretisch kaum verteidigt werden kann.

Ob er nun aber ein "immanentes Kriterium für die Beurteilung der verschiedenen Textsorten gewonnen" hat (S. 259), wage ich zu bezweifeln. In der Art der Erzählinstanz liege der Status der Geschichtserzählung. Selbst einer "Geschichtsdichtung, die vollständig aus Realitätspartikeln besteht und die künstlerische Arbeit auf Segmentierung, Kombination und Montage beschränkt" (S. 259), will Süssmann ansehen können, daß sie fiktional sei – gerade durch die extreme Reduktion der Erzählinstanz. Suche ein Autor dagegen die "größtmögliche Annäherung an die historische Wahrheit" (S. 260), entspräche er den pragmatischen Pflichten der Geschichtsforschung – steht er für seine Aussagen auch in der wissenschaftlichen Kontroverse ein, übernimmt er die Verantwortung für Quellenauswahl, Ergebnisse usw. –, so werde das seine Erzählweise prägen. Aber ist das noch die "innere Konstitutionslogik" eines Textes, die allein über seine "Wissenschaftlichkeit oder Unwissenschaftlichkeit" entscheidet (S. 264f.)? Oder hängt die Beurteilung einer Erzählinstanz nicht vielmehr von der Rezeption einer Erzählung samt all den ihr beigefügten "Wahrheitsinsignien" wie Fußnoten, Autorname, Titel, Wirkungsstätte etc. ab, ist also ein Prozeß, den man wissenschaftssoziologisch erfassen muß?

Einerseits befreit Süssmann den Historiker von unnötigen Zweifeln, indem er ihm die Wahl seiner Mittel freistellt. Ob der Geschichtsschreiber nun vom Thriller die Montagetechnik übernehme, sich am stream of consciousness des modernen Bewußtseinsromans orientiere oder seinen Text mit den narrativen Techniken eines Films gestalte, all das sei legitim, um Vergangenheit in Form von Geschichtsschreibung zu präsentieren und qualifiziere einen solchen Text nicht automatisch als "unwissenschaftlich". So ist es. Andererseits scheint er doch wieder nach textimmanenten, also unhintergehbaren Kriterien zu suchen, um Geschichtsschreibung und Geschichtsroman sicher trennen zu können. Ich bin der Meinung, daß man diese Trennung radikal in den Rezeptionsprozeß verlagern sollte. Ausschließlich in der Kommunikation über Texte wird entschieden, wie sie einzuordnen seien. Damit ist die Unterscheidung zwischen Geschichtsroman und Geschichtsschreibung eine Unterscheidung, die in der Kommunikation gezogen wird, um weitere Kommunikation zu ermöglichen, und die nach der Unterscheidung durch die Definition von Unterscheidungsmerkmalen abgesichert wird. Die mögen dann als "immanent" bezeichnet werden, damit sie unhinterfragbare Geltungskraft erlangen können.

Doch wie man nun auch die Kritik einer Dichotomie von "Erzählen" und "Erklären" begründet, Süssmann hat die Fragwürdigkeit dieser die Erzählung abwertenden Entgegensetzung deutlich gemacht. Das ist erfreulich.


Dr. Thomas Etzemüller
Seminar für Zeitgeschichte
Universität Tübingen
Wilhelmstr. 36
D – 72074 Tübingen

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Ins Netz gestellt am 16.08.2002
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