Matala de Mazza über Andriopoulos: Maupassants Vermächtnis

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Ethel Matala de Mazza

Maupassants Vermächtnis

  • Stefan Andriopoulos: Besessene Körper. Hypnose, Körperschaften und die Erfindung des Kinos. München: Fink 2000. 207 S. Kart. DM 48,-.
    ISBN 3-7705-3505-7.


Auch mediale Historiographien sind in aller Regel große Erzählungen. Sie lassen das Gewordene in den Geschichten aufgehen, die man von ihm in Umlauf bringt. Geschichte machen nur die Ereignisse, die eine Literatur als Zäsuren, Einzigartigkeiten und Wiederholungen konstatiert. Davon zeugen noch solche erzählten Geschichten, in denen das Aufschreibesystem Literatur selber historisch wird und sich von einer Nachgeschichte der technischen Reproduktionsmedien überholen lassen muss. So hat etwa Friedrich Kittler in seinen "Technischen Schriften" die Erfindung des Kinos in eine "Doppelgängergeschichte" 1 eingeschrieben, die ihren Anfang in Poesie und Prosa der Romantik nimmt. Der Psychoanalyse Freuds folgt seine Genealogie soweit, dass sie das Unheimliche am Ort jener Verdoppelungen aufsucht, in denen sich das Ich im ebenbildlichen Anderen zugleich begegnet und verfehlt.

Bis weit ins 19. Jahrhundert hinein war dieser Ort des gespenstigen Spiegelstadiums ein Reservat der Literatur: ob Adelbert von Chamisso in einem Gedicht jene verstörende "Erscheinung" des Alter Ego zum Duell forderte, die er 1828 nach durchzechter Nacht an seinem Schreibtisch traf, oder Guy de Maupassant sich 1889 vom Phantom des eigenen Ichs heimgesucht sah, das ihm mit fremder Stimme den eigenen Text diktiert. Das Unbewusste allerdings, aus dem die unheimlichen Schatten aufsteigen, verortet Kittlers Geschichtsschreibung in einem heimlichen Verbund der Kulturtechniken Schreiben, Lesen und Interpretieren neu. Nicht der Schlaf der Vernunft gebiert die Ungeheuer, die dem Ich zum Verwechseln ähnlich sind, sondern die pädagogische Abrichtung auf hermeneutische Lektüretechniken. Sie sichert die Überwindung des toten Buchstabens und lässt die guten und bösen Geister ins Leben der Vorstellungen frei.

Die Fortsetzung der Mediengeschichte nach Kittler ist bekannt: Mit der Erfindung des Kinos ist das >Ende< der literarischen Einbildungsprogramme besiegelt. Als Illusionsmaschinen haben die Kultur- und Drucktechniken der schönen Lettern ausgedient. In die Sichtbarkeit treten die phantastischen Schemen nun mit den Verfahrenstechniken der subtilen Kameraführung und des filmischen Tricks. Nach wie vor aber steuert ein technisches Apriori jene schimärischen Realitätseffekte, die das Ich mit seinem Anderen vexieren. Wo Freud eine Verdrängungsarbeit des psychischen Apparats am Werk sah, fördert Kittler mechanische Apparaturen — Druckerpressen und Cinematographen — zutage, um seiner Doppelgängergeschichte eine Teleologie einzusenken, die alle Phantasmen in technischen Materialitäten zu sich selbst kommen sieht. Frei nach Hegel, ist die technische Ratio wirklich und das Wirkliche technisch. Was "Dichtung versprochen und nur im Imaginären von Leseerlebnissen gewährt hat, auf der Leinwand erscheint es im Reellen". 2

Gegenprogramme der Mediengeschichtsschreibung

Dem erzählerischen Gestus einer Geschichtsphilosophie idealistischen Zuschnitts ist Kittlers Historiographie der medialen Zwangsläufigkeiten damit näher als es scheint. Von verschiedener Seite hat ihr das in den letzten Jahren den Vorwurf eingetragen, einer "negativ-eschatologischen Kraft" 3 der Technologie anzuhängen, die der Mikrologik historischer Relativitäten ausweicht und sich einer genauen geschichtlichen Kontextualisierung entzieht. Wolfgang Müller-Funk und Hans-Ulrich Reck beispielsweise haben 1996 gegen die "technoid verklärende und verklärte Medientheorie" 4 eine "historische Anthropologie der Medien" eingefordert, die die maschinellen Verfahren der Datenfixierung an die geschichtlich wie kulturell zu differenzierenden Selbstverhältnisse des Menschen rückbindet.

Auch die Studie von Stefan Andriopoulos, 1998 in Hamburg als Dissertation eingereicht, geht zum "Klartext" der Kittlerschen Techno-Historie auf Distanz und plädiert für eine "Historisierung von Medien" (S.23) — allerdings nicht im Namen einer diachronen Kulturgeschichte des Subjekts, sondern einer synchron verfahrenden Diskursgeschichte, einer Archäologie der geschichtlichen Möglichkeitsbedingungen von Medien, die bei den Austauschbeziehungen und kulturellen Zeichentransfers zwischen spezialisierten sozialen Milieus ansetzt.

Methodisch verpflichtet sich die Untersuchung dazu nicht in erster Linie der Diskursanalyse Michel Foucaults, sondern dem Programm des New Historicism, das der amerikanische Literaturwissenschaftler Stephen Greenblatt auf die Formel einer "Poetik der Kultur" 5 gebracht hat. Mit einiger Verspätung sind die Arbeiten des New Historicism hierzulande inzwischen breiter aufgegriffen worden: 1995 hat Moritz Baßler ein Lesebuch mit programmatischen Texten Greenblatts zusammengestellt 6 ; 1999 gaben Jürg Glauser und Annegret Heitmann den Sammelband "Verhandlungen mit dem New Historicism" 7 heraus. Dass die theoretischen Anliegen und Prämissen der Kulturpoetik "in Deutschland" "nach wie vor relativ unbekannt" (S.11) seien, wie Andriopoulos unterstellt, kann man nicht im Ernst behaupten. Dennoch gibt es — verglichen vor allem mit den Veröffentlichungen der amerikanischen Literaturwissenschaft — bislang sehr wenige Studien, die über eine systematische Verortung des New Historicism im Feld der Literaturtheorien hinausgehen und den Ansatz konsequent am einzelnen Gegenstand erproben.

Stefan Andriopoulos leistet in dieser Hinsicht eine überfällige Pionierarbeit und knüpft daran zugleich den Anspruch einer "medial akzentuierte[n] Reformulierung" (S.15) der Theorie.

New Historicism als Poetik der Diskursökonomie

Den Rahmen einer solchen kulturpoetischen Mediengeschichte steckt ein einleitendes Kapitel ab, das den Greenblattschen Schlüsselbegriff der "sozialen Energie" zurückverfolgt, um an seine Herkunft aus der Rhetorik zu erinnern. Die Rhetorik der sozialen Energie stellt Andriopoulos in einen engen Zusammenhang mit der sozialen Energie der Rhetorik, die er als "Austausch rhetorischer Darstellungsmodi zwischen verschiedenen, voneinander abgegrenzten, kulturellen Bereichen" (S.16) fasst. Gemeint sind damit nicht die tropischen Schmuckformen der redenden und literarischen Künste, sondern in einem weiteren Sinne die heuristischen Metaphern und Argumentationsfiguren, über die sich die Selbstverständigung innerhalb der "diskursiven Ordnung einer Kultur" (S.19) organisiert.

In seiner Antrittsvorlesung am Collège de France hat Michel Foucault deutlich gemacht, dass diese Ordnung des Diskurses durch ein institutionell gesichertes Geflecht von Verknappungsstrategien aufrecht erhalten wird. Nicht jede Knappheit aber unterliegt der berechneten Herbeiführung. Mit Greenblatt begreift Andriopoulos die Verhandlungen und >Tauschgeschäfte< zwischen den Diskursen als ökonomische Transaktionen, mit denen ein strukturelles Defizit binnendisziplinärer Verständigung notwendig aufgefangen werden muss: das notorische Dilemma des "sprachlichen Notstands" 8 , der "Mangel eines >rein< begrifflichen Vokabulars" (S.19).

Die Aufmerksamkeit seiner Lektüre richtet sich deshalb auf den "Transfer kultureller Zeichen" (S.16), auf die "Anleihen" (S.18) eines Diskurses im Reservoir kultureller Kontexte, auf die Zirkulationen prägnanter Redeformeln und Legitimationsmodelle, schließlich auf die "Aneignung wissenschaftlicher Begriffe innerhalb der Literatur" (S.19). Es geht um die Rekonstruktion eines Diskursverkehrs der gegenseitigen Belehnungen, der auf das eingehandelte Material selber zurückwirkt und die Metaphern und Figuren im Übergang von einem kulturellen Kontext zum anderen transformiert. Konsequent wird darum jede Einflussbeziehung mit einer Rückflussbewegung und jede Metapher mit einer Metamorphose zusammengelesen. Einseitige Übernahmerelationen lösen sich in komplexen Verhältnissen reziproken Gebens und Nehmens auf. Auf der Ebene des analytischen Gestus entspricht dem eine Rhetorik des Chiasmus, an dem die beschriebenen kommutativen Prozesse sprachlich ablesbar werden. Die "Textualität von Geschichte" etwa lässt sich nur mit Rücksicht auf die "Historizität von Texten" (S.15) bedenken; der "Literarizität der Wissenschaften" korrespondiert eine "Wissenschaftlichkeit der Literatur" (S.19).

Gegenüber einer "Poetologie des Wissens", wie sie unlängst vertreten worden ist, markiert die "Kulturpoetik" im Sinne Andriopoulos' damit ein stärkeres Interesse an den lateralen Verhandlungen, denen die "Repräsentationsweisen" der einzelnen Wissensordnungen abgewonnen sind, um in den Diskursen ihrerseits kontrovers verhandelt und auf ihren >Kredit< taxiert zu werden. Anstelle der "Regeln und Verfahren, nach denen sich ein Äußerungszusammenhang ausbildet und abschließt" 9 , treten ökonomische Vollzüge zwischen den Diskursen in den Vordergrund: Transaktionen, deren Ertrag reinvestiert wird in die Richtungskämpfe und Konkurrenzen innerhalb der Diskurse selbst.

Diskurse der >Veranderung< des Ichs: Recht — Medizin — Literatur — Film

Wie sich in den Koordinaten solcher interdiskursiver Tauschprozesse eine Historiographie der Medien entwickeln lässt, zeigt Stefan Andriopoulos am Beispiel des Kinos und seiner Erfindung um 1900 auf. Über die Rekonstruktion zeitgenössischer Debatten und rhetorischer Konjunkturen in Rechtswissenschaft, Medizin und Literatur führt er den überzeugenden Nachweis, dass die Geschichte der frühen Filme und Kinotheorien weder in einer Chronologie von Daten noch in einer Teleologie von technischen Überbietungen aufgeht, sondern eine Heterotopie von Diskursen voraussetzt: Diskurse, an denen das Kino ebenso teilhat, wie diese an der >Erfindung< und der Beobachtung des Kinos partizipieren.

Den Prämissen seiner Kulturpoetik folgend, erzählt Stefan Andriopoulos die "Doppelgängergeschichte" Kittlers noch einmal neu. Diesmal kommt die Geschichte ohne Rückwenden in romantische Vergangenheiten aus. Angelpunkt der Darstellung sind die literarischen und autobiographischen Halluzinationen Maupassants, die Kittlers Essay nur im Vorübergehen streift. Zwischen der 1887 entstandenen Novelle "Der Horla" und dem mysteriösen Erlebnis des Schriftstellers 1889 am Schreibtisch spannt Andriopoulos ein dichtes Netz heterogener Diskurse auf, die sich in der Zeit um 1900 an dem unheimlichen Faktum abarbeiten, dass das Ich ein Anderer ist.

In der Medizin wird die Frage im Disput über die hypnotische Suggestion virulent. Ob es sich bei der Hypnose um eine künstlich erzeugte, aber physiologisch erklärbare Neurose handelt oder um ein Phänomen psychischer Beeinflussung und Fremdsteuerung, ist umstritten. Von der Antwort hängt jedoch die Entscheidung ab, ob hypnotische Verbrechen für möglich und wahrscheinlich zu erachten sind. Mit ihr wiederum steht und fällt die Anerkennung der Zurechnungsfähigkeit: Wer unter der Herrschaft eines fremden Willens steht, ist nicht belangbar; die Verantwortung trägt nicht der "besessene", ausführende Körper, sondern der wollende Geist, das Double eines >veranderten< Ichs.

Die Kontroversen in der Medizin geben der Literatur Gelegenheit, wissenschaftlichen Rückhalt für ihre ästhetischen Konkurrenzen zu suchen. Die kriminelle Suggestion beflügelt die Schauerliteratur der Zeit, die sich als Science Fiction geriert, indem sie auf die einschlägigen Studien der Medizin rekurriert. Damit ist ihr die Beachtung der ärztlichen Fachzeitschriften gewiss, aber auch die Kampfansage der Realisten, die ihre Überzeugung von der persönlichen Selbstbestimmung ungern preisgeben möchten. Während einige Mediziner sich in Ermangelung realer Nachweise bei den >Fallbeispielen< der Literatur >absichern<, warten Autoren aus dem Umfeld des Realismus mit Anthologien auf, in denen medizinische Gutachten die Möglichkeit hypnotischer Verbrechen zurückweisen. Im Zirkel der Anleihen tauschen Medizin und Literatur das Privileg der legitimatorischen Instanz. Parallele Wechselverhältnisse und Paradigmenkonflikte arbeitet Andriopoulos in der Rechtswissenschaft heraus. Auch hier steht die Zurechnungsfähigkeit des einzelnen zur Debatte: im Kontext nämlich der Auseinandersetzungen um den Status der juridischen Person, der Fiktion der subjektförmig konzipierten Körperschaft. Prekär wird die Frage erneut im Falle des kriminellen Delikts: Je nachdem, ob man die Körperschaft, im Sinne der romanistischen Rechtstradition, als konstruktivistische Metapher auffasst oder, mit den Germanisten um Otto von Gierke, als reale "Verbandsperson" 10 , gesteht man ihren Mitgliedern eine rechtliche Haftung für die korporativen Vergehen zu oder spricht sie davon frei.

Die Literatur ergreift mit ihren ästhetischen Entwürfen wiederum zwiespältig Partei: Während die Gothic Novel die steuernde Macht der >unsichtbaren Hand< grausig in Szene setzt und etwa Joseph Conrad den Protagonisten seines "Heart of Darkness" in den Bann einer gesichtslos bleibenden Company geraten lässt, hält die realistische Literatur eines Gustav Freytag und eines Gottfried Keller an der >natürlichen< Personalität wirtschaftlicher Führungsverhältnisse fest und vereinigt die Macht der Konzerne in den Händen eines identifizierbaren Individuums.

In insgesamt sechs Kapiteln verfolgt Andriopoulos die Interdependenzen zwischen den verschiedensten kulturellen Bereichen: Das Gegeneinander der Theatralisierung von Hysterie und der Hypnose im Drama wird genauso analysiert wie die Wiederkehr ökonomischer und medizinischer Topoi der Fremdsteuerung bei Franz Kafka und Hermann Broch. Fluchtpunkt der Studie ist das Kino: An den Filmen "Das Cabinet des Dr. Caligari" und "Dr. Mabuse, der Spieler" zeigt Andriopoulos auf, wie sehr sie von den Debatten um das hypnotische Verbrechen profitieren und die wissenschaftliche Diskussion ihrerseits kommentieren. Das Medium Kino selbst spielt seine hypnotische Macht mit den Mitteln subjektiver Kameraführung aus. Schon bevor die Brüder Lumière mit ihrem ersten Projektionsapparat einer solchen Bildermagie den Weg bereiten, hat aber bereits die medizinische Hypnoseforschung mentale Prozesse auf kinematographische Begriffe gebracht. In seiner Schrift über das Phänomen der Suggestion beschreibt Hyppolite Bernheim die Hypnose als eine Art innerpsychisches Lichtspiel, in dem die Bilder von einem "nervösen Licht" (vgl. S.117) erhellt werden und mit dem Dämmer des Erwachens verlöschen — ganz wie die Bilder auf einer Kinoleinwand, die nicht mehr hell genug beleuchtet ist.

Fazit

Zwischen Literatur und Medizin, Recht und Film werden in der Studie über die "Besessenen Körper" immer neue Austauschverhältnisse offenbar. Die Doppelgängerschaften vervielfältigen sich in einem ganzen Spiegelkabinett von Diskursen, in denen die zwei Körper des Subjekts nicht als Garanten persönlicher Souveränität in Betracht kommen, sondern als Verhinderungsgründe einer individuellen Zurechnung und Zurechnung von Identität.

Die Wechselseitigkeit von Eintausch und Rücktausch kann Andriopoulos nicht an jeder der betrachteten Relationen aufweisen; unter dem Zugzwang der Dichotomienbildung — Selbstbestimmung vs. Fremdbestimmung; Person vs. Organisation — fällt die serielle Betrachtung gerade der literarischen Beispiele mitunter einer schematischen Verkürzung anheim. Doch tut das der Güte der prägnant argumentierenden Studie keinen Abbruch. Vor allem überzeugen die genauen Analysen der beiden Filme und der Maupassant-Novelle "Der Horla", und selbst auf Kafkas viel besprochenen "Proceß", die Romanparabel über das gespenstige Eigenleben des unzugänglichen Gerichts, fällt durch den Aufweis von Symptomen der fortschreitenden neurastenischen Willensschwächung des Protagonisten noch einmal ein neues Licht.

Insgesamt misst die Arbeit ein weiträumiges komparatistisches Feld aus, das Andriopoulos mit dem lakonischen Gestus des Understatements durchquert. Kreuz und quer gehen die hergestellten Bezüge zwischen Kino, Wissenschaft und Literatur, und nur der klaren Gliederung, dem Verzicht auf jede manierierte Umschweife in der Darstellung ist es zu verdanken, das der Leser die Übersicht behält und sich nicht in den Netzen der Kulturpoetik verfängt. In signifikanten Ausschnitten zeichnet sich eine Mediengeschichte der Zeit um 1900 ab, die an die Stelle eines geordneten Nacheinanders vielfach verwobene Gleichzeitigkeiten setzt. So wenig es das "Und dann" linearer Folgerichtigkeit ist, das diese Geschichte zusammenhält, so wenig rundet sie sich zu einer großen Erzählung, die Anfang, Mitte und Ende kennt. Stattdessen bespiegeln sich von den Rändern der Doppelgängergeschichte aus zwei beinahe verwechselbare Anekdoten — Miszellen über die parallelen Geistererfahrungen des Autors Maupassant und des Schusters Jean Mollinier. Die Vorliebe der New Historicists für solche Anekdoten ist auch Parteinahme für das Projekt einer >kleinen< Historiographie.


Dr. Ethel Matala de Mazza
Geisteswissenschaftliche Zentren Berlin
Zentrum für Literaturforschung
Jägerstraße 10 / 11
D-10117 Berlin

Ins Netz gestellt am 16.10.2001
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Anmerkungen

1 Friedrich Kittler: Romantik — Psychoanalyse — Film: eine Doppelgängergeschichte. (Erstveröffentlichung 1985) In: Draculas Vermächtnis. Technische Schriften. Leipzig: Reclam 1993, S.81—104.   zurück

2 Ebd., 97.   zurück

3 Hans-Ulrich Reck: Inszenierte Imagination — Zu Programmatik und Perspektiven einer "historischen Anthropologie der Medien". In: Wolfgang Müller-Funk, H.-U. R. (Hg.): Inszenierte Imagination. Beiträge zu einer historischen Anthropologie der Medien. Wien New York 1996, S.231—244, hier: S.231.   zurück

4 Ebd., S.232.   zurück

5 Stephen Greenblatt: Shakespearean Negotiations. The Circulation of Social Energy in Renaissance England. (The New Historicism: Studies in Cultural Poetics 4) Berkeley Los Angeles: University of California Press 1988 ), S.5.   zurück

6 Moritz Baßler: New Historicism. Literaturgeschichte als Poetik der Kultur. Frankfurt/M.: Fischer 1995.   zurück

7 Jürg Glauser / Annegret Heitmann (Hg.): Verhandlungen mit dem New Historicism. Das Text—Kontext—Problem in der Literaturwissenschaft. Würzburg: Königshausen & Neumann 1999.   zurück

8 Otto von Gierke: Das Wesen der menschlichen Verbände (1902). Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1954, S.19.   zurück

9 Vgl. Joseph Vogl (Hg.): Poetologien des Wissens um 1800. München: Fink 1999, S.13.   zurück

10 Otto von Gierke: Deutsches Privatrecht. Erster Band. Allgemeiner Teil und Personenrecht. Leipzig: Duncker & Humblot 1895, S.471.   zurück