Sarkowski über die Wolfenbütteler Bibliographie zur Geschichte des Buchwesens

Heinz Sarkowski

Wolfenbütteler Bibliographie zur Geschichte des Buchwesens im deutschen Sprachgebiet (1840 - 1980). (WBB). Hrsg. von der Herzog August Bibliothek, Wolfenbüttel. Bearbeitet von Erdmann Weyrauch unter Mitarbeit von Cornelia Fricke (bis Band 4) und Ulrich Lauszus (Band 5 und 6). Vorwort Paul Raabe. München u.a.: K. G. Saur 1991 - 1999. 5653 Seiten, 12 Bde. Geb. DM 2980,-.



Die weitaus umfangreichste Bibliographie zum deutschen Buch- und Bibliothekswesen wurde 1999, nun zwölfbändig, abgeschlossen und kann damit in seiner Gesamtheit beurteilt werden. In Buchform wird es kaum eine weitere geben, die - trotz aller Lücken - so umfassend zu dokumentieren sich vornehmen wird. Die Initiative zu diesem Unternehmen ging 1976 von Paul Raabe aus, damals Direktor der Wolfenbütteler Herzog-August- Bibliothek. Nach einer Vorbereitungszeit von fast 15 Jahren erschien 1990 der erste Band. Wer sich schwerpunktmäßig je mit bibliographischen Arbeiten beschäftigt hat, wird der ausdauernden Arbeit der Wolfenbütteler den Respekt nicht versagen. Und man hat den Eindruck, daß die Arbeit während des Erscheinens kaum geringer geworden ist.

Umfang und Konzeption

Hatten die Herausgeber 1990 noch mit 80.000 Nachweisen in fünf Bänden und einem Supplement gerechnet, so wurden es schließlich 116.821 Nachweise in zwölf Bänden. Das ist ein imponierender Thesaurus. Doch man täusche sich nicht: Horst Meyer, der zunächst in Wolfenbüttel für die Planungen zuständig gewesen war, stellt seit 1980 eine ‚Bibliographie des Buch-und Bibliothekswesens‘ zusammen, deren Jahresbände derzeit von 1980 bis 1997 reichen und inzwischen etwa 110.000 Nachweise enthalten. Berücksichtigt man, daß bei Meyer etwa 25% der Aufnahmen Rezensionen und Zeitungsaufsätze sind - diese schließt die WBB aus -, so kämen wir für zwei Dezennien auf etwa 92.000 scheinbar vergleichbare Eintragungen. Berücksichtigt man freilich die große Zahl der Dubletten und die der obsoleten Eintragungen in der WBB, so ergibt sich annähernd ein Gleichstand. Dies läßt einerseits erkennen, in welchem Umfang die Literatur des Buch- und Bibliothekswesens angeschwollen ist, doch macht es andererseits auch deutlich, welche großen Lücken die WBB aufweist. Diese Lücken werden vom Herausgeber Erdmann Weyrauch in seinen Vorworten zu den Bänden 1, 5 und 7 mit zunehmender Deutlichkeit auch freimütig eingestanden, und sie waren auch schon Gegenstand aller Rezensionen, die eigene eingeschlossen (IASL 19. Band, 1994, Heft 1, Seite 208 - 212; zu den Bänden 1 - 3). - Zunächst sei die Bandgliederung der WBB dargestellt:

  • Band 1: Geleitwort. Allgemeines. Der Autor. Buchherstellung 1. Teil. 1990. - (17.192 Nachweise). Mit Sigelliste und Liste der verkürzt zitierten Sammelwerke.
  • Band 2: Buchherstellung 2. Teil. 1991. - (11.818 Nachweise)
  • Band 3: Buchherstellung, 3. Teil. Buchgattungen. 1992. (17.656 Nachweise)
  • Band 4: Verlagswesen. Buchhandel. 1994. (17.218 Nachweise)
  • Band 5: Bibliothekswesen, 1. Teil. 1996. (15.118 Nachweise). - Mit Vorbemerkung
  • Band 6: Bibliothekswesen, 2. Teil. 1996. (15.229 Nachweise)
  • Band 7: Der Leser. 1998. (8233 Nachweise). - Mit Vorbemerkung, aktualisierter Sigelliste, Liste der verkürzt zitierten Sammelwerke, alphabetischem Verzeichnis der Sachgruppen, sowie Verzeichnis der ausgewerteten und benutzten Zeitschriften und Periodika
  • Band 8: Supplement. 1998. (14.350 Nachweise)
  • Band 9: Register der Verfasser und anonymen Titel A - K. 1999. - Mit Benutzerhinweisen
  • Band 10: Dasselbe, L - Z. 1999. - Mit Benutzerhinweisen
  • Band 11: Register der Länder und Orte. 1999. - Mit Benutzerhinweisen
  • Band 12: Register der Personen. Register der Firmen, Gesellschaften, Institutionen sowie Zeitschriften und Zeitungen. Alphabetisches Gesamtinhaltsverzeichnis, Systematisches Gesamtinhaltsverzeichnis. 1999

Die Ausweitung des Werkes von sechs auf zwölf Bände hat mehrere Gründe: Das bei der Planung nicht erkannte Titelvolumen beim Bibliothekswesen machte zwei Bände nötig. Hinzukamen, noch vor dem Druck, Ergänzungen zu anderen Fachgebieten und schließlich der Wunsch, durch mehrgliederige Register die Erschließung des Titelmaterials zu erleichtern. Statt eines Registerbandes gibt es nun deren vier. Der Anteil der insgesamt 14.350 Nachträge ist bei den ersten drei Bänden mit durchschnittlich 22 Prozent naturgemäß besonders hoch. Hier gibt es freilich gravierende Unterschiede: Während in der Rubrik ‚Auktions- und Antiquariatskataloge‘ zunächst 66 Titel nachgewiesen sind, kommen im Supplement weitere 408 Titel hinzu (Seite 402 - 421) und im selben Band gibt es nochmals weitere 3 (Seite 473).

Erschließung bisher nicht beachteter Bibliotheken

Um die Titel des Hauptteils und des Supplements rasch auffinden zu können, empfiehlt sich zunächst ein Blick in das Alphabetische Gesamtinhaltsverzeichnis in Band 12, Seite 525 - 545. - Von 1990 bis 1992, als die Bände 1 bis 3 erschienen, war zudem der Zugang zu den Bibliotheken in den östlichen Bundesländern wesentlich erleichtert, und es wurden ergiebige Sammlungen wie die Bibliothek des Börsenvereins in Frankfurt am Main, die bis dahin nicht konsultiert worden war, erschlossen. Hierdurch kam es freilich auch zu etlichen weiteren Dubletten. Ein Beispiel dafür, daß es weder eine elektronische noch eine optische Dubletten-Kontrolle gab, ist die ‚Geschichte des Deutschen Buchhandels‘ von Kapp und Goldfriedrich, von der die Originalausgabe und der Reprint unter zwei aufeinanderfolgenden Nummern (46.845f.) nachgewiesen wird, einmal mit 16, dann mit 18 Zeilen. Als Beispiel für Überflüssiges mögen zahlreiche Verzeichnisse von Kleinstadt- und Vereinsbibliotheken genügen, deren geringstes nur 3 Seiten Umfang hat (Nr. 86.596).

Da gemäß dem Titel der WBB Arbeiten des "deutschen Sprachgebiets" nachgewiesen werden sollen, so müßten die zahlreichen fremdsprachigen Titel ausgeschlossen bleiben. Wenn allerdings ausländische Autoren berücksichtigt werden, deren Arbeiten thematisch oder methodisch besonderes Interesse beanspruchen können, ist dagegen nichts einzuwenden. Leider wurde aber nicht in diesem Sinn verfahren.

Die den Bänden 1 und 7 vorangestellten Listen (Sigel und verkürzt zitierte Sammelwerke) geben Rätsel auf: In Band 1 sind 299 Bibliotheken, die die WBB im Leihverkehr unterstützten, in der 'Sigelliste' mit zugehöriger Kennzahl genannt. Warum sind es dann in Band 7 nur noch 153, obwohl etliche weitere Bibliotheken angesprochen wurden? Diese Liste ist doch zugleich ein Danksagung an die im Leihverkehr häufig beanspruchten Bibliotheken.

Mängel bei der Übersichtlichkeit der Listen

Besonders unklar ist die ‚Liste der zitierten Sammelwerke‘, deren Zahl von 173 auf 64 zurückging - trotz zahlreicher Neuaufnahmen. In Band 1 ist zum Beispiel ‚Bibliotheca docet. Festgabe für Carl Wehmer‘ aufgeführt. Von deren 14 Beiträgen sind 5 mit dem Haupttitel zitiert, doch 9 waren über das Register nicht zu finden. Oder was soll hier (in beiden Aufstellungen) das ‚Lexikon der Kinder- und Jugendliteratur‘, aus dem zum Beispiel ein 17zeiliger Text über den Börsenverein zitiert wird? Fachspezifische Beiträge, sofern sie signiert sind, können durchaus angebracht sein, doch nicht Beiträge der Redaktion. Wenn dieses Lexikon häufiger genutzt wurde, warum ist dann nicht auch das ›Handbuch der Bibliothekswissenschaft‹ aufgeführt, das doch wesentlich mehr einschlägige Beiträge enthält?

Je nach Fragestellung, ob die Arbeiten eines Autors insgesamt oder ob für ein Teilgebiet Informationen gesucht werden, wird zu recherchieren sein. Lückenlos wird man im Gesamtwerk die zu einem Thema gehörigen Titel gewiß nicht und schon gar nicht auf Anhieb finden, denn schon in Band 2 hat der Herausgeber darauf hingewiesen, daß "die Benutzung anderer Fachbibliographien" empfehlenswert bleibt. In der Vorbemerkung zu Band 7 wird sogar freimütig eingestanden, daß "die Titelmeldungen nichts anderes als eine - umfassende - Auswahl aus der Gesamtheit der einschlägigen buch- und bibliotheksgeschichtlichen Literatur, die zwischen 1840 und 1980 publiziert wurde, darstellen" (7, IX). Und es werden hier auch Mängel in aller Offenheit eingestanden, zum Beispiel sachliche Fehlzuweisungen. Hierauf war schon in allen Rezensionen der bisherigen Bände besonders häufig hingewiesen worden.

Die Gliederung der Titelnachweise in reichlich 2000 Sachgruppen und das mit bis zu sieben Stellen viel zu eng geknüpfte Dezimalsystem sind für jeden Benutzer eine Zumutung. Statt dessen sollen nun einige Hinweise auf die Tücken der Register gegeben werden. Dies ist schon hinsichtlich de Nachträge zu den Bände 1 bis 4 nötig, für deren Sachgruppen etwa jeder sechste Titel erst im Nachtrag zu finden ist. Der Benutzer muß also stets an wenigstens zwei Stellen nachschlagen.

Phantasie bei der Recherche notwendig

Schon im Vorwort zu Band 1 (Seite XI) wurde der Benutzer zur "phantasievollen Recherche" aufgefordert. Hierauf ist er bei den elektronisch generierten Registern ganz besonders angewiesen. Das Register der Verfasser und der anonymen Titel, enthalten in Band 9 und 10, sieht vor, daß "Unterschiedliche Schreibweisen von Namen desselben Verfassers" vereinheitlicht wurden (Band 9, Seite V). Das setzt allerdings eine genaue Kenntnis der Fachautoren des jeweiligen Arbeitsgebietes voraus. So geschieht es zum Beispiel bei Bogeng, dem ungemein fruchtbaren Fachschriftsteller. Am Anfang seiner zahlreichen Beiträge steht ‚Bogeng, Gustav Adolf Erich‘. Er zeichnete freilich stets G.A.E.Bogeng. Hier wären also eckige Klammern angebracht; in der Fachgruppe fehlen sie nicht. (Analog ist F.Hermann Meyer behandelt, der den ‚Friedrich‘ stets hinter dem Initial versteckte.) Bei Caspar Joseph Witsch gibt es z.B. drei unterschiedliche Namenseinträge: ohne Vornamen, nur Josef und schließlich die gängige Schreibung Caspar Joseph.

Wenn es in den Benutzerhinweisen in Band 10 heißt, "Verschiedene Verfasser mit identischen [Vor- und Nachnamen] sind nicht in jedem Fall einzeln registriert", so ist dies fatal, doch ohne tiefergehende Recherchen wäre dieses Manko nicht zu beheben gewesen. Der Benutzer sei also vorbereitet. Auch daß zu lange Titel im Register abgekürzt erscheinen, ist einzusehen. Nur vermißt man dort, wo der verbliebene Titel zum Inhalt nichts mehr aussagt, daß ein Schlag- oder Stichwort vorangestellt wird. Was fängt man denn an mit 22 Spalten, beginnend mit ‚Verzeichnis(ß)‘ oder einer Reihung von elf Spalten ‚Der Verlag ...‘ oder ‚Verlagskatalog ...‘, wenn der Firmen- oder Institutionsname nicht vorangestellt ist? Dies hätte allerdings schon bei den Basisaufnahmen geschehen müssen.

Unter Schmidt, Rudolf, sind etwa 550 Lemmata nachgewiesen. Am häufigsten beziehen sie sich auf sein Nachschlagewerk ‚Deutsche Buchhändler. Deutsche Verleger‘ (1902 - 1908), gelegentlich auch auf Namensvettern. Die Nachweise stehen entweder im Alphabet der Firmennamen - wenn kein Vorname oder nur das Initial vorangeht - ansonsten unter dem Vornamen. Bei Koch, Rudolf, sind 47 Lemmata nachgewiesen, darunter sind 18 Schriftproben und 3 Namensvettern. Sieben weitere Titel finden sich unter Rudolf Koch.

Zum Verfasserregister

Bei einem Verfasserregister sollten die Vornamen erst nach einem Komma stehen, also auf den Familiennamen folgen. Dies ist leider nicht bei Schriften der Fall, die den vollständigen Namen als Titel führen. So findet man unter ‚Kröner Adolf‘ und ‚Kröner, Alfred‘ nichts, wohl aber unter deren Vornamen. Es gibt noch hunderte anderer Beispiele. Da in der WBB, den ‚Preußischen Instruktionen‘ folgend, bei den anonym erschienenen Titeln die mechanische Wortfolge gilt, finden sich Jubiläumsschriften, die mit Hundert, Hundertfünfundzwanzig, Hundertfünfzig o.ä. beginnen, hintereinander auf 22 Spalten (Band 9, S. 335 - 341). Etliche weitere gibt es unter Ein..., Zwei..., Drei etc. Hätte man hier nicht auf sie verzichten sollen, da sie ohnehin auch im Firmenregister aufgeführt sind? Nicht mehr kurios ist es, die etwa drei Spalten durchsehen zu müssen, in denen sich der Name hinter einem ‚Dr.‘ versteckt oder den man nur unter ‚Prof.‘ oder ‚Professor‘ findet. (Zweites Ordnungswort ist dann der Vorname!) Selbst ein vorangestelltes ‚VEB‘ kann die alphabetische Einordnung bestimmen.

Verfolgen wir in den Registern beispielsweise das Bibliographische Institut (Gotha 1826, Hildburghausen 1828 - 1874, Leipzig 1874 - 1990 bzw. Mannheim 1953 - ff.). Im Register der Firmen finden sich 56 Titel (12, 387). (Was hätte ich für diese Auflistung gegeben, wenn sie mir 1974 beim Beginn meiner Geschichte des Bibliographischen Instituts vorgelegen hätte!) Im Ortsregister unter dem Stichwort ‚Leipzig‘ gibt es nur 3 Titel mit sechs Nachweisen (11, 217); sie werden auch im Firmenregister genannt. Unter Hildburghausen gibt es im Ortsregister dagegen 17 Nachweise auf das Bibliographische Institut, von denen sich allerdings 6 nur auf die Arbeit in Leipzig beziehen. Alle 17 sind im Firmenregister vertreten.

Zum Personenregister

Im Personenregister gibt es unter ‚Meyer, Carl Joseph‘, dem Gründer des Unternehmens, 28 Nachweise, von denen 5 nicht im Firmenregister zu finden sind. Im Personenregister (12, 238) finden sich neben dem Namen des Gründers ferner 4 Nachweise für seinen Sohn Herrmann Julius, von denen 3 nicht im Firmenregister stehen. Von Arndt Meyer, den Enkel, gibt es unter seinem Namen einen Nachweis im Personenregister, der aber nicht im Firmenregister erscheint. Diese Beispiele zeigen, wie problematisch es ist, ein Firmenregister herzustellen, ohne die Namen der Inhaber und die der Leitenden zu kennen. Der EDV kann man diese Aufgabe natürlich nicht überlassen. Hier wären natürlich manuelle Eingriffe nötig gewesen. Im vorliegenden Fall hätte unter Carl Joseph, Herrmann Julius und Arndt Meyer ein Hinweis auf das Firmenregister genügt, da in den unter ihrem Namen geführten Aufsätzen und Schriften nur Aspekte der Firmengeschichte angesprochen werden. Dies gilt modo grosso auch für die im Ortsregister genannten Firmen und Personen. Doch derartige Wünsche kann eine EDV nicht erfüllen. Und eine manuelle Bearbeitung ist zu zeit- und damit zu kostenaufwendig.

Zum Orts- und Firmenregister

Im Ortsregister füllt das Stichwort ‚Leipzig‘ die Seiten 207 - 243, darunter für Leipziger Firmen 44 Spalten. Hier gibt es etliche Fehlzuweisungen wie etwa ‚Albert Langens Verlagskatalog‘, der natürlich zu München gehört. Und warum stehen hier nur 5 Veröffentlichungen zum Insel-Verlag und ein weiterer unter dem Namen des Autors (Bergner, Walter), wenn im Firmenregister auf vier Spalten 216 Nachweise zu finden sind? Teubner findet man unter Leipzig überhaupt nicht, es sei denn, man sucht unter den Initialen des Vornamens ‚B.G.‘, unter ‚BGT‘, bei ‚Verlagskataloge‘ oder bei einzelnen Autoren (sofern man sie kennt...). Mit 38 Titeln ist Teubner im Firmenregister gut vertreten.

Wer über ein buchhändlerisches Unternehmen arbeitet, wird zunächst im Firmenregister nachsehen. Da hier bei einer derart mechanischen Erfassung kaum alle Titel zu finden sein werden, wird er / sie im Laufe der Arbeit auf Personen stoßen, die für den Verlag von Bedeutung waren und sie im Personenregister zu finden suchen. Beim Ortsregister hätte es also genügt, nur ortsspezifische Veröffentlichungen aufzuführen, hinsichtlich der Firmen aber grundsätzlich auf das Firmenregister zu verweisen.

Wo bleibt die WBB als CD-Rom?

Zusammenfassend ist zu den Registern leider festzustellen, daß die Tücken der EDV nicht hinreichend berücksichtigt wurden und es ihr überlassen blieb, nach den vorgegebenen Rubriken des siebenbändigen systematischen Katalogs und der ebenso geordneten Supplementbände die 116.821 Titel zu sortieren und auszudrucken. Diese Konsequenz wurde weder vorbedacht noch anhand einiger Prototypen fachgerecht überprüft. (Hinsichtlich dieser Problematik hätte auf notwendige Suchroutinen hingewiesen werden sollen, auch wenn dies etwas peinlich gewesen wäre.) Es wurden auch die Rubriken des Registers typographisch nicht deutlich genug hervorgehoben. Dies sind im Ortsregister für Leipzig zum Beispiel sieben an der Zahl, die kompreß zwischen den Aufnahmen stehen. - Nur wegen der rein mechanischen Registerherstellung war es möglich, die vier Bände in einem Jahr fertigzustellen.

Trotz der erheblichen Mängel bei der Zuordnung zu den Fachgruppen und der hieraus generierten Register hat die WBB dennoch großen Wert in Teilbereichen. Es bereitet freilich einen erheblichen Zeitaufwand (und Sachkenntnisse), Zusammengehöriges zu ermitteln. So wird beispielsweise in Band 7 (Der Leser!) mit 1200 Titeln eine recht brauchbare Literaturdokumentation unter dem Rubrum 'Büchersammeln. Bibliophilie' gegeben. Teilgebiete muß man freilich unter Exlibris, Pressendrucke, Widmungsexemplare etc. suchen. Die "‘disziplinlose‘ Gemengelage", wie es im Vorwort zu Band 1 (Seite XVI) leider zutreffend heißt, hat ihre Tücken. Auch das Personen- und Autorenregister ist, trotz aller Lücken, für jeden buch- und bibliothekswissenschaftlich Arbeitenden von Wert, wenn er von der fragwürdigen Untermischung mit anonymen Titeln einmal absieht.

Der Herausgeber hat in seinen Vorworten ja schon auf die Notwendigkeit des Übergangs auf ein elektronisches Medium hingewiesen. Hierfür sind in der Titeldatenbank der WBB allerdings noch manche Eingriffe nötig, wenn das Titelmaterial zum Beispiel auf einer CD-ROM mit größerem Nutzen zugänglich gemacht werden soll. Es bleibt zu hoffen, daß der Verlag K.G.Saur, der in der Herstellung elektronischer Medien über beachtliche Erfahrungen verfügt, das Titelmaterial in absehbarer Zeit auch in elektronischer Form anbieten kann.


Heinz Sarkowski
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