Hellmut Zschoch
Holger Flachmann: Martin Luther und das Buch. Eine historische Studie zur Bedeutung des Buches im Handeln und Denken des Reformators. (Spätmittelalter und Reformation. Neue Reihe 8) Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1996. X, 385 S. Geb. DM 198,-.
"Martin Luther und das Buch" - das Thema erstaunt ob seiner scheinbaren Selbstverständlichkeit. Daß der
Wittenberger Reformator aus Büchern gelernt, durch Bücher gewirkt hat, daß er jedenfalls das "Buch der Bücher"
als Quelle wahren Christentums ausgelegt und propagiert hat, sind Sachverhalte, die zu den Grundlagen jeglicher Beschäftigung mit
Luther und der von ihm ausgegangenen Reformation gehören. Dennoch hat Holger Flachmann (= F.) als wissenschaftlicher Bibliothekar theologischer Fachreferent an der Universitätsbibliothek in Münster / Westfalen für seine 1995 von der Fakultät für Geschichtswissenschaft und Philosophie der Universität Bielefeld als Dissertation angenommenen Studie ein neues Thema erschlossen, denn es handelt sich um Grundlagen, die noch nie zusammenhängend in den Blick genommen worden sind, wahrscheinlich weil der theologischen Lutherforschung, fasziniert von den Inhalten, um die es dem Reformator ging, eine Reflexion seiner Beziehung zur formalen Ebene des Buches >an sich< wenig lohnend erschien.
F. wendet sich entschlossen der Form, dem Gegenstand Buch und seiner Rolle in Luthers Handeln und Denken zu. Ausgehend vom Wortfeld "Buch" in Luthers Werken bildet F. aus den verstreuten Aussagen Sachkomplexe, die ein in sich geschlossenes Gesamtbild ergeben. Dabei gelingt es F., sowohl die Bedeutsamkeit des Buches als "Form" im theologischen Werk Luthers deutlich zu machen, als auch seine Buchpraxis und Buchanschauung in die Sozial- und Bildungsgeschichte des Buches einzuzeichnen. Im Rahmen einer Rezension kann die Fülle der von F. im Zuge der Interpretation seiner Belegstellen angesprochenen Einzelthemen allenfalls angedeutet werden. Die ausführlichen Register des Bandes (S.347-385) und die ausführlichen Literaturangaben (S.333-345) stellen für die Beschäftigung mit den verschiedensten Aspekten des Themas einen vorzüglichen Ausgangspunkt dar.
Ein erster Hauptteil der Arbeit widmet sich "Luthers Umgang mit dem Buch als Handlungsfeld" (S.10-68). Dabei geht F. sowohl auf Luthers eigene Lektürepraxis einschließlich seiner Vorstellungen vom "richtigen" Lesen ein, als auch auf Fragen des Buchbesitzes, Bucherwerbes und der Nutzung von Bibliotheken, um sich schließlich Luthers Verhältnis zur Buchherstellung zuzuwenden.
Luthers intensivem Lesebedürfnis entspricht eine vielseitige Lektüre, in deren Zentrum das Bibelstudium steht. Dabei zielt eine intensive, wiederholende, forschend-meditierende Lektüre der Heiligen Schrift auf eine verstehende Aneignung des Gelesenen, auf ein "inneres Hören" (von F. S.238-245 im systematischen Zusammenhang eigens thematisiert). Ähnliches gilt aber auch für Bücher aus anderen Sachgebieten. Luther ist über die Buchproduktion außerordentlich gut informiert und greift immer wieder in die Herstellung seiner eigenen Bücher ein, indem er sich für "formale und inhaltliche Druckqualität" (S.44) einsetzt. Einen breiten Raum in Luthers publizistischen Aktivitäten nimmt neben seiner eigenen Buchproduktion und trotz der Skepsis gegenüber einer Überfülle an Büchern die Herausgabe von Schriften seiner Anhänger und seiner Gegner mit empfehlenden oder polemischen Vorreden und Anmerkungen ein. Nicht zuletzt würdigt F. die Lutherbibel als editorisches Lebenswerk des Reformators, dessen Verantwortung für den gesamten Übersetzungsprozeß er ausgehend von der Schilderung in den Lutherpredigten des Johannes Mathesius hervorhebt und von der Vorstellung einer Wittenberger "Teamarbeit" absetzt (S.60-63).
Im zweiten Teil der Arbeit geht es um den "Begriff des Buches bei Luther" (S.69-118), wobei zunächst in etwas bemühter Abstraktion allgemeine Merkmale des Buchbegriffs und Zuspitzungen in Wortverbindungen zusammengestellt werden, trotz der F. bewußten Tatsache, daß Luther "sich mit dem Buch an sich, dem Begriff des Buches, nie eigens und ausdrücklich auseinandergesetzt hat." (S.68). Insbesondere die Beobachtungen an den verschiedensten Klassifizierungen von Büchern lassen dann erkennen, daß für Luther immer die Bibel als das "höchstrangige und einzigartige Buch" (S.88) im Hintergrund der Betrachtung anderer Bücher steht, daß die Inhaltsebene mithin auch begrifflich durchschlägt. Der "Befund auf der buchbegrifflichen Ebene bedeutet inhaltlich nichts anderes, als daß Luther die biblische Wahrheit zum Maßstab der Bücher macht. Indem die Bibel die christliche Wahrheit des Evangeliums und des Glaubens verkörpert, kann sie zum Regulativ werden, von dem her sich die ... Menge der Bücher überblicken, werten und strukturieren läßt." (S.89). Andere Bücher können von Luther positiv gewertet werden, solange sie sich auf ihren Geltungsbereich beschränken und nicht "die Gewissen regieren" wollen (S.91).
Besondere Beachtung verdienen F.s Ausführung über Luthers Buchmetaphorik (S.93-118), die in der Forschung bisher kaum beachtet worden ist. L. formt die abstrakte Rede vom "Buch des Lebens" christologisch um, wenn er Christus als Buch bezeichnet und den christlichen Glauben als lernendes Lesen in diesem Buch versteht. Im Glauben verwandelt Christus wiederum das menschliche Herz, den Personkern, zum "lebenden Buch", das anders als das gedruckte Buch nicht nur die Möglichkeit, sondern die "Wirklichkeit des Christseins" repräsentiert (S.97). Als Metapher kann das Buch aber auch für das im Herzen präsente natürliche Gesetz stehen, ebenso wie es die gestörte, distanzierte Gottesbeziehung bezeichnen kann. Das Bild vom Buch der Schöpfung ermöglicht bei Luther auch eine vergewissernde Rede von der Auferstehung, die deren Fraglichkeit "zugunsten eines umfassenden Verstehens zu überwinden" vermag (S.111).
Insgesamt weist F. überzeugend nach, daß die Buchmetaphorik als didaktische Vergegenwärtigung religiöser Sachverhalte der Struktur von Luthers theologischem Denken entspricht, wenn dieser sie "nicht für Gott oder den Menschen allein" verwendet, "sondern im Zusammenhang der Gottesrelation des Menschen." (S.116).
Der dritte, umfangreichste Hauptteil der Untersuchung gilt "Luthers Vorstellung vom Buch im Zusammenhang gesellschaftlicher Realität" (S.119-225). F. nimmt zunächst die Bildungsfunktion des Buches in den Blick (S.119-174). Bücher dienen für Luther sowohl der Traditionsvermittlung wie der Gewissensbildung und stellen ein formales Bindeglied zwischen den Bereichen des geistlichen und des weltlichen Regimentes dar.
Im Bereich weltlicher Ordnung hat der Reformator in erster Linie die obrigkeitliche Rechtsgewalt vor Augen, die durch die in Büchern niedergelegten Rechtssätze an das natürliche Recht erinnert wird und die ihrerseits den Auftrag hat, mit Hilfe des Buches "die tatsächliche Wirksamkeit des natürlichen Gesetzes" zu garantieren (S.130), wozu es wiederum buchorientierter Bildung bedarf. Luther begreift Herrschaft im Kern als "Buchphänomen" (S.131) mit der Aufgabe der Auslegung des geschriebenen Rechts auf aktuelle Bedürfnisse hin. (Der Begriff der "Auslegung", der sich hier wie in anderen Abschnitten der Arbeit nahelegen würde, wird von F. erstaunlicherweise nicht verwendet; er erscheint auch nicht im Register.)
Vielschichtiger ist Luthers Sicht der Bildungsfunktion von Büchern im religiösen Bereich. Zum einen steht die "Bibel als Buch des Lernens" (S.137-144) im Zentrum seines Interesses, wobei nicht biblizistische Buchstabengläubigkeit erlernt werden soll, sondern ein eigenständiger, erfahrungsorientierter Umgang mit der Bibel, wie er für Luther selbst kennzeichnend ist.
Dieser ausgesprochen didaktische Aspekt, die Kirche und alle ihre Glieder zur lernenden Auseinandersetzung mit der Bibel aufzufordern, dokumentiert sich zeitlebens in Luthers Schriften (S.143).
Gegenüber nichtbiblischen Büchern kann sich der Reformator angesichts der von ihm beklagten Überlagerung der Schrift in der mittelalterlichen Papstkirche sehr kritisch äußern. Erheblichen Nutzen schreibt er aber vor allem solchen Büchern zu, die sprachlich und inhaltlich zur Bibel hinführen. Direkt neben die Bibel kann Luther den Katechismus als "didaktisch zubereitete Bibel" stellen (S.155). Obwohl seine Katechismen zunächst als Lehrbuch für die Prediger konzipiert sind, zielen sie doch als Lernbücher auf die einzelnen Christen, auf das Lernen als einen auf dem Wege der Lektüre die biblische Botschaft vergegenwärtigenden Grundvorgang des Glaubens. Die von Luther angestrebte Besserung der Christenheit ist daher auf eine Steigerung der Lesefähigkeit als formaler Qualifikation des Christseins angewiesen. "Predigt, Vorlesen und Eigenlektüre" begreift Luther "als komplementäre Momente eines Zusammenhanges der Verbreitung weltlicher und religiöser Bildung unter den kommunikativen Bedingungen des reformatorischen Umbruchs" (S.173).
Neben der Bildungsfunktion des Buches hebt F. seine Bezogenheit auf Öffentlichkeit hervor (S.174-191), auf die Luther bei seinen eigenen Buchveröffentlichungen durchaus Rücksicht nimmt.
Die öffentliche Verantwortung für die Lehre und die Durchsetzung der Wahrheit im gesellschaftlichen Kontext sind für Luther untrennbar mit dem Buch verknüpft." (S.188).
Buchpublikationen sind für ihn Dienst an der Wahrheit; auch die Veröffentlichung irriger Bücher vermag aufklärend zu wirken; das steht etwa hinter Luthers Einsatz für den Druck des Korans 1542.
Eng mit dieser öffentlichen Funktion des Buches verbunden sind F.s Untersuchungen zu "Freiheit und Begrenzung des Buches bei Luther" (S.191-225). Er nennt dabei zum einen Luthers Kritik an einer massenhaften Buchproduktion (S.193-200), die vor der Gefahr einer Verdrängung der Bibel durch Sekundärliteratur warnt. Zum andern weist er auf Luthers ambivalente Stellung zu äußeren Eingriffen in die Buchproduktion hin (S.200-219). Prinzipiell hält der Reformator die Vernichtung "irriger" Bücher für legitim, weist jedoch im Gegenüber zu der gegen ihn selbst gerichteten kirchlichen Praxis darauf hin, daß Bücherverbrennungen keine Argumente ersetzen können und fordert ein rechtsförmiges Verfahren.
Seine eigene Beteiligung am Wittenberger Autodafé vom 10. Dezember 1520 ist als einmalige Situation aus dem Gegenüber zu den gegen Luther gerichteten päpstlichen Zwangsmitteln zu verstehen. Hier ließe sich deutlicher, als F. es tut, darauf verweisen, daß Luther namentlich die Verbrennung der Bücher des päpstlichen, einen (für Luther unhaltbaren) religiösen Anspruch erhebenden Kirchenrechts als zeichenhafte Umkehrung des römischen Häresieverdikts verstanden hat. Die Bücherzensur hat Luther als normale regulative Maßnahme mitgetragen und auch selbst als Mitglied der dafür zuständigen Universität Wittenberg ausgeübt (S.211-219). F. betont mit Recht, daß Luther "kein Anwalt der Publikationsfreiheit, des freien Meinungsstreites und der freien Meinungsäußerung" (S.220) ist. Er bindet vielmehr die Freiheit des Buches an die evangelische Wahrheit und begrenzt sie damit zugleich.
Der vierte Hauptteil über "Buch und Predigt: zum Stellenwert des geschriebenen und des mündlichen Wortes" (S.226-275) will nachweisen, daß das Buch für Luther in gleicher Weise wie die Predigt Medium der wirksamen Präsenz des Evangeliums ist. Begriffskombinationen wie "hören und lesen" weisen auf eine Komplementarität beider Formen der Vermittlung des Wortes hin.
Ausführlich setzt sich F. mit den zahlreichen Aussagen Luthers auseinander, die die mündliche Rede, die Evangeliumspredigt, dem geschriebenen Wort vorordnen und die in der theologischen Lutherforschung als grundsätzliche Bestimmungen rezipiert worden sind. Demgegenüber stellt F. heraus, daß "Luthers Skepsis gegenüber Buch und Schrift sich nicht gegen das gelesene, sondern gegen das lediglich niedergeschriebene, nicht rezipierte Wort" richte (S.231). Mit Recht weist er darauf hin (S.238-245), daß für Luther das "innere Hören" als Werk des Heiligen Geistes vom menschlichen Medium unabhängig ist, daß auch die Buchlektüre offen ist für das geistliche Hören (S.241). Die Aussagen über den Vorrang des Hörens beziehen sich nach F.s Auffassung nicht auf die akustische Vermittlung, sondern weisen sinnbildlich auf das entscheidende Glaubensgeschehen des inneren Hörens hin. Die theologische Unterscheidung von Buchstabe und Geist bezieht sich bei Luther auf "alle Kommunikationsweisen und Formen der Präsenz des Wortes" (S.256), die allesamt erst durch Gottes eigenes Handeln religiös wirkungsmächtig werden.
Durch den Heiligen Geist werden Buch und Predigt, werden Lesen und Hören in der Weise als inneres Wort wirksam, daß das Personsein des Menschen vom Herzen als seiner Personmitte her gewandelt wird. (S.250).
Bei Luther findet F. kein theologisches Konzept, das die mündliche Verkündigung dem Buch prinzipiell vorordnet und (gegen A. Beutel, s. S.263) keine "Wesensdifferenz" zwischen beiden Medien, sondern einen bloß akzidentiellen Unterschied von Hören und Lesen (S.268). "Eine Wesensdifferenz besteht ... nicht zwischen schriftlichem und mündlichem, sondern zwischen wirksamem und nicht wirksamem Wort." (S.269). Die Medien der Wortpräsenz stehen insgesamt im Kontext eines Christenlebens, in dem das Evangelium wirkt.
Die Option für die Predigt und das gehörte Wort gegen das Buch und das gelesene Wort ist eine Scheinalternative. Im Gegensatz zum abstrakten Wort geht es um dasjenige Wort, das im Lebensvollzug wirklich wird. Mit diesem lebenswirksamen Wort hat Luther die Einheit von Wort und Leben vor Augen. Diese Einheit wird ... im Glauben wirklich. (S.268).
In dieser großangelegten Apologie des Mediums Buch gegenüber einer theologischer Vorordnung der Predigt schlägt spürbar das Herz des Bücherfreundes F. Insbesondere seine Betonung des "inneren Hörens" stellt ein wichtiges Korrektiv gegenüber einer übertriebenen, auch homiletisch waghalsigen Stilisierung der mündlichen Verkündigung dar.
Die apologetische Argumentation trifft freilich nicht immer. F.s Behauptung, die zahlreichen Lutherworte, die der Predigt einen höheren geistlichen Rang als dem Buch einräumen, seien durch die Kommunikationssituation der Rede bzw. Predigt bestimmt (S.229 u.ö.), schlägt nicht durch: Bei den auf S.228 f. gesammelten Aussagen Luthers (vgl. auch S.233) handelt es sich durchweg um zur Veröffentlichung im Buch bestimmte Texte, die gerade sehr bewußt auf die Spannung von mündlich und schriftlich eingehen. Im Falle der mehrfach zitierten Operationes in Psalmos (s. S. 228, 233f., 237, 240-243) spielt der Redecharakter, auch wenn es sich ursprünglich um eine Vorlesung handelte, gar keine Rolle. Insgesamt handelt es sich um ausgesprochen grundsätzliche Texte, deren Aussagen wohl doch prinzipieller zu verstehen sind, als F. wahrhaben will. Luthers Verweis auf Christus und die Apostel, die nicht geschrieben, sondern gepredigt haben (s. S.228 f.), ist theologisch im Rahmen seines Strebens nach Wiedergewinnung der Ursprünglichkeit des Christentums zu würdigen und nicht mit F. (S.236 f.) nur als Bemerkung über den bildungsgeschichtlichen Hintergund des frühen Christentums zu verstehen.
Vielleicht ließe sich die Scheinalternative von mündlich und schriftlich mit dem Verweis auf die Einbildungskraft überwinden: Luther zielt im Grunde auf ein Lesen, das im lesenden Hören die Ursprungssituation des Evangeliums imaginiert, die im Hören der Predigt leiblich-direkter präsent ist.
Im fünften Teil seiner Studie geht F. der Verbindung von "Buch und Geschichte bei Martin Luther" nach (S.276-325). Luther schreibt ganz allgemein dem Buch die Funktion des historischen Überlieferns zu, die auf verantwortliches Handeln in der Gegenwart zielt und namentlich in der Auseinandersetzung mit der Papstkirche zum Zuge kommt.
Eine spezifischere Redeweise zeigt F.s Analyse derjenigen Lutherstellen, die vom Buch als einem Signum menschlicher Existenz unter der Sünde sprechen, in denen sich daher Aussagen über die Geschichte mit solchen der theologischen Anthropologie verbinden. Die Sünde treibt den historischen Prozeß voran und ist in dessen Verlauf auch Bedingung dafür, daß der Mensch der Bücher bedarf. Analog zur Lehre vom doppelten Gebrauch des Gesetzes könnte man bei Luther nach F. auch von einem "duplex usus libri" sprechen (S.287), da Bücher einerseits die Grundlage der obrigkeitlichen Rechtsordnung abgeben ("usus civilis"), andererseits die Sünde bewußt machen und ihr wehren ("usus theologicus"). Seit der Sintflut fällt das Buchzeitalter "mit dem Zeitalter der Obrigkeit als entwickelter Geschichte zusammen." (S.302). Luther nimmt aber auch wahr, daß Bücher selber das historische Geschehen beeinflussen und vorantreiben. Nicht zuletzt kann er mit ihrer Hilfe das Wesen von Epochen der Christentumsgeschichte theologisch deuten, wenn er beispielsweise seine eigene Zeit im Gegenüber zur Epoche der "Mönchsbücher" bestimmt sieht von einer neuen Wirkung des Bibelbuches, das sich freilich innergeschichtlich nicht durchsetzt, sondern apokalyptisch umkämpft ist (S.318-325).
Den Ertrag seiner Untersuchung faßt F. vom reformatorischen Sündenverständnis aus systematisch zusammen (S.326-332). Dabei wird noch einmal eindrucksvoll deutlich, wie das vermeintlich formale Thema die Gesamtheit von Luthers Denken und Handeln in den Blick bekommt, wie sehr tatsächlich die für Luther charakteristische "Verflechtung von Lehre und Leben" (G.Ebeling, s. S.6) "in Luthers Beschäftigung mit dem Buch ihre gegenständliche Entsprechung" findet (S.66). F. ist ein reizvoller Blick auf den ganzen Luther aus der Buchperspektive geglückt.
F.s vom Vorkommen des Wortfeldes "Buch" ausgehende Methode des Sammelns und Ordnens von Einzelaussagen Luthers erlaubt es, diese Aussagen zusammenzuschauen und sich die sachlich-theologischen Zusammenhänge klarzumachen. Das ist freilich erkauft mit einer gewissen Vergleichgültigung ihres historischen Kontextes, der nur gelegentlich bedacht wird. Häufig stehen kurze Zitate nebeneinander, die ganz verschiedenen Situationen im Leben des Reformators entstammen (s. z.B. S.196). Ob Luthers Position zum Buch wirklich derart egalisierend aus Zeugnissen seines ganzen Lebens erhoben werden kann, hätte doch eigens reflektiert werden sollen.
Darüber hinaus berücksichtigt F. besondere Überlieferungsprobleme nicht, die sich etwa bei den relativ häufigen Zitaten aus Lutherpredigten oder Tischreden ergeben. Ein Beispiel: S.135 geht F. bei der Betrachtung des Bildungswertes des Buches für die Religion aus von einer Passage aus der von Veit Dietrich bearbeiteten Hauspostille von 1544 (WA 52, 711,26-32), deren Hinweis auf Bücher in der uns einzig zugänglichen Vorlage für die Bearbeitung, den Annotationes in aliquot capitula Matthaei von 1538 (WA 38, 480,31-38) gerade keine Parallele hat. Bezüglich des Verhältnisses des Zitats zum "historischen Luther" bewegt sich F.s daran anschließende tiefsinnige und weit über die Textaussage hinausgehende Interpretation deshalb auf schwankendem Boden.
Als Buch ist F.s Arbeit sorgfältig gestaltet; es gibt nur ganz wenige Druckversehen. Schade ist, daß die zahlreichen, auch umfangreicheren Zitate ohne drucktechnische Unterscheidung in den Text integriert worden sind; manche hätten ihren Platz auch in den Fußnoten finden können. Unschön finde ich F.s Neigung, lateinische und mitunter auch englische Zitate in deutsche Sätze einzubauen (s. z.B. 36, 41, 43, 47f., 55f., 178f., 243, 282, 293f., 298, 301, 304).
Die kritischen Bemerkungen mindern den Wert der Untersuchung als ganzer keineswegs, die aus der Perspektive des Buches die Weite von Luthers christlicher Lebens- und Weltdeutung hervortreten läßt und das Medium des Buches als Bindeglied zwischen theologiehistorischer und kulturgeschichtlicher Erfassung der Umbrüche des 16.Jahrhunderts profiliert.
Prof. Dr.theol. Hellmut Zschoch
Dietrich-Bonhoeffer-Weg 18
D-42285 Wuppertal
Preprint der im Internationalen Archiv für Sozialgeschichte
der deutschen Literatur (IASL) erscheinenden Druckfassung.
Ins Netz gestellt am 18.02.1999.
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