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»Criminalistic Fantasy« in Literatur und Film der Weimarer Republik

Prototypische Konstellationen für das 20. Jahrhundert

  • Todd Herzog: Crime Stories. Criminalistic Fantasy and the Culture of Crisis in Weimar Germany. (Monographs in German History 22) New York/NY, Oxford/UK: Berghahn Books 2009. VIII, 169 S. 16 s/w Abb. Hardback. USD 45,00.
    ISBN: 978-1-84545-439-5.
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Die kompakte und übersichtlich angelegte Studie verbindet mentalitäts- und gesellschaftsgeschichtliche Perspektiven mit genregeschichtlichen Erörterungen zur Erzählprosa und zum Film der Weimarer Republik (vgl. S. 9); Kultur-, Literatur- und Filmgeschichte sind die bevorzugten Arbeitsgebiete des Autors Todd Herzog, der derzeit German Studies an der University of Cincinnati lehrt.

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Ausgegangen wird von der These, dass die Weimarer Republik von den Zeitgenossen als Phase der Desorientierung, der entschiedenen Infragestellung und Auflösung der bis dahin geltenden Normen und Werte erfahren wird, als »a culture in crisis« (S. 1 f.); markante Trennlinien zwischen Normalität und Abweichung verschwimmen oder werden aufgehoben:

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This breakdown of borders – between reality and fantasy, criminal and non-criminal, public and professional, and narrative genres – is the most crucial aspect of the Weimar discourse on criminality. (S. 7)
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Kriminalität komme in der Kultur der 1920er Jahre eine ikonenhafte Bedeutung zu: »this was a culture fascinated by criminals and their crimes« (S. 2). Angelegt wird daher als literatur- und filmgeschichtliche Perspektive: »to explore the connections between real criminals and their fictional counterparts« (S. vii).

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Mit Recht hebt Herzog als Sonderstatus der »German crime fiction« im internationalen Erscheinungsbild von Kriminalliteratur der 1920er Jahre den hohen Anteil des dokumentarischen Erzählens heraus (vgl. S. 9): »During the Weimar Republic, crime fiction borrows increasingly from real criminals and real criminals borrow increasingly from crime fiction« (S. 6). Dabei ergeben sich vielfach – anders als im international dominierenden Genre der Detektiverzählung – kritische Implikationen zur zeitgenössischen Praxis der Verbrechensbekämpfung:

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German writers and filmmakers developed a new type of crime novel that replaced the investigation based on evidence with the investigation of the status of evidence itself. (S. 9)
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Das Titelelement »crime stories« soll im weitesten Sinn des damit angesprochenen Objektbereichs verstanden werden (vgl. S. 9): als »tales of crime – from scientific criminological works to true crime novels to mass-market penny dreadfuls« (S. 2) unter Einschluss filmischer Erzählungen; dabei sind die Grenzziehungen zwischen »popular, scientific, and literary discourse« über Kriminalität (S. 8) zu vernachlässigen. Das Titelelement »criminalistic fantasy« bezieht sich auf das öffentliche Interesse an Darstellungen zu Kriminellen und zum kriminellen Geschehen im breiten Spektrum von Dokumentationen bis hin zu auf Sensationen gerichteten Darstellungen und entsprechend ausgearbeiteten Fiktionen (vgl. S. 3). Die kulturhistorische Intention der Studie wird plakativ veranschaulicht mit der Leitfrage:

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What does it mean when a society begins to understand itself through its criminals, and when crime and crisis become a part of a society’s discourse about itself? (S. 5).
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Dominanz der Verbrecher- und Verbrechensgeschichten

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Das Kapitel 1 skizziert die literarische Thematisierung von Kriminalität in den 1920er und frühen 1930er Jahren und umreißt den Status der deutschsprachigen Darstellungen im internationalen Kontext. Herzog geht vom kritischen Interesse der »Linksintellektuellen« an der Kriminalerzählung aus und rekapituliert die genretheoretischen Einschätzungen von Walter Benjamin, Bertolt Brecht und Siegfried Kracauer. Im zweiten Schritt werden die Abweichungen in der literarischen Produktion »modernebewusster« deutschsprachiger Autoren vom internationalen Standard des Genres beschrieben: Es werden Verbrecher- und Verbrechensgeschichten erzählt und nicht die Entdeckungsleistungen eines Detektivs oder Polizisten. Die Welt der Moderne soll mit Bezug auf das Erscheinungsbild und die Aktionen von kriminellen Außenseitern verstanden werden (vgl. S. 31). Zum Beleg dieser These konzentriert sich Herzog auf Kurzgeschichten von Brecht und Walter Serner; auf Erzählprosa etwa von Ernst Weiß, Jakob Wassermann oder Hans Fallada wird dagegen nicht eingegangen.

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Mit Kapitel 2 wendet sich der Autor unter dem Aspekt der ›Neuen Sachlichkeit‹ der besonderen Bedeutung des Genretypus »documentary crime novel« in der deutschsprachigen Literatur der Weimarer Republik zu, den er exemplarisch in der Reihe Außenseiter der Gesellschaft. Die Verbrechen der Gegenwart (1924/25) repräsentiert sieht. Mit Recht wird die Vernachlässigung dieses (von Rudolf Leonhard initiierten) Projekts mit seinen Einzelpublikationen in der bisherigen Forschungsdiskussion beklagt. Die Bedeutung der Reihe in der Tradition der literarisch hybridisierten Fallgeschichte liege in »rethinking and reworking of the aims and possibilities of the genre of the criminal case study« (S. 35) – verbunden mit der »crisis of narration« in der Literatur des beginnenden 20. Jahrhunderts (S. 35 f.). Unter narratologischem Aspekt sei zu fragen: Wie steht es mit narrativer Kohärenz als Ausweis für den Rückgewinn der (durch das Verbrechen) gestörten Ordnung? (vgl. S. 35).

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Textanalysen zu Ernst Weiß und Alfred Döblin

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Herzog will nur eine Überblicksdarstellung zu den 14 erschienen Bänden geben; genauer geht er auf Der Fall Vukobrankovics von Ernst Weiß ein (S. 47–53) sowie im 3. Kapitel zu Alfred Döblin auf Die beiden Freundinnen und ihr Giftmord (S. 59–71). Nicht nur diese beiden Bände zeichneten sich aus durch die Multiperspektivität im Blick auf Verbrecher und Verbrechen sowie durch das mehr oder weniger weitreichende Infragestellen der Ordnungsmuster der narrativen Organisation und der Wissensmuster zur Bewertung des kriminellen Verhaltens, die in der Tradition des Genres ›Fallgeschichte‹ galten (vgl. S. 39). Kennzeichnend sei zudem das schwindende Vertrauen in das kriminologisch und strafrechtlich angestrebte Herstellen von Evidenz für die Zurechnung von Tat und Täter (vgl. S. 43). Somit ergebe sich in den Darstellungen der Reihe die Tendenz, nicht den Kriminellen den Prozess zu machen, sondern der Gesellschaft, die sie hervorgebracht und geformt hat (vgl. S. 45); auf diese Weise lassen sich über den Verbrecher und seine kriminellen Handlungen die Strukturen und Mechanismen im gesellschaftlichen Zustand der Weimarer Republik erkennen und analysieren.

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In Der Fall Vukobrankovics versuche Ernst Weiß »to develop a new style of case narrative« (S. 47). Herzog geht aus von kontroversen Einschätzungen der Forschungsbeiträge zu Status und Funktion der Erzählinstanz im Text (vgl. S. 48) und sieht in der Organisation der Erzählinstanz komplexe Erkundungs- und Erprobungsversuche des Autors »between the investigation of an individual criminal and the investigation of the investigators themselves« (S. 53). Döblin habe mit Berlin Alexanderplatz angeknüpft an die in Außenseiter der Gesellschaft aufgezeigten Veränderungen der im ausgehenden 18. Jahrhundert entwickelten Genres der ›literarisierten‹ dokumentarischen Fallgeschichte.

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Ausschließlich Alfred Döblin ist das Kapitel 3 zugedacht. In Die beiden Freundinnen und ihr Giftmord erhalte das dokumentarische Erzählen über Kriminelle und Kriminalität ein hohes selbstreflexives Potential (vgl. S. 59): »It thus allows one to view the structure and the problems of the new documentary crime novel genre most clearly«. Döblins Berlin Alexanderplatz »carries this investigation even further and adopts a revolutionary narrative form to tell its hybrid story« (S. 59). Zunächst erstellt Herzog eine gute Zusammenfassung der unterschiedlichen analytischen Zugänge von Zeitgenossen zum Fall Klein / Nebbe (S. 60–63). Döblins Problem in der erzählenden Darstellung dieses Kriminalfalls sei: »Is criminality primarily inner-determined or outer-determinded? [...] Finally, how can we capture the causes and effects of criminality in writing?« (S. 64) Herzog betont Döblins Skeptizismus bezüglich tragfähiger Erklärungen zum Entstehen eines Verbrechens und der Möglichkeit einer kohärenten Erzählung zu Täter, Tat und Urteil (vgl. S. 67). In Die beiden Freundinnen und ihr Giftmord hebe der Epilog die Kohärenz der vorausgegangenen Erzählung durch das seine Skepsis inszenierende Autor-Ich auf (vgl. S. 65 f.). Die Erörterungen zu diesem (in der Forschung oft missachteten) Text von Döblin sind als besonders gelungene Passagen in Herzogs Studie anzusehen. Er verbindet damit auch eine Aufwertung dieser Publikation für Außenseiter der Gesellschaft, indem er in den dort vertretenen Konzepten zu Kriminalität, Individuum und Gesellschaft und den damit verbundenen narrativen Erklärungsformen eine wichtige Vorarbeit zu Berlin Alexanderplatz sieht (vgl. S. 71): Der Roman »represents an attempt to put into practice the theories developed in the epilog« zu Die beiden Freundinnen und ihr Giftmord (S. 73). Zudem zeige Berlin Alexanderplatz ebenso wie die Außenseiter-Erzählung »simultaneously […] a thorough distrust of narrative and communicates a deep need for narratives« (S. 72).

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Problematisierung kriminologischen Wissens
und Mobilisierung einer wachsamen Öffentlichkeit

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Im Kapitel 4 sollen die zuvor für Hochliteratur beschriebenen Konstellationen des Interesses an Kriminalität und Kriminellen für die Populärkultur in ihrer Erscheinungsform eines Verbunds unterschiedlicher medialer Vermittlungen geprüft werden (vgl. S. 88); für die literaturnahen und literarischen Texte bezieht sich Herzog auf wohlbekannte Beispiele zur Hochstapelei wie Erich Wulffen zu Georges Manolescu, Carl Zuckmayer zum Schuster Wilhelm Voigt und Thomas Manns Felix Krull (vgl. S. 95–102).

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Vorausgeschickt werden prinzipielle Überlegungen zur Bedeutung kriminologischen Wissens in der Populärkultur (vgl. S. 90–95) – insbesondere zum Geltungsanspruch der »criminal appearence« (S. 93), der visuell wahrzunehmenden Körperlichkeit des Kriminellen. Auf sie wird die öffentliche Aufmerksamkeit gelenkt:

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Countless films, newspaper articles, and books, both fictional and nonfictional, would attempt to satisfy the Weimar public by bringing the shadowy criminal world into view« (S. 94)
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Unter kriminalstrategischem Aspekt erscheine dabei »the public [as] an important ally of the police« (S. 94); zugleich wird jedoch eine solche ›Sichtbarkeit‹ des Kriminellen auch in Frage gestellt (vgl. S. 93 ff.). In Abweichung zur Kriminalanthropologie des späten 19. Jahrhunderts können in den 1920er Jahren Kriminelle nicht zuverlässig körperlich bzw. physiognomisch erkannt werden (vgl. S. 105) – selbst Professionelle (wie Kriminalpolizisten) scheitern. Deshalb müssen in der Folge öffentlicher Thematisierung der Allgegenwärtigkeit des Verbrechens viele Augen auf mögliche Kriminelle gerichtet sein (vgl. S. 105): »Everyone had to be on alert for the now-invisible modern criminal« (S. 107).

[21] 

Kapitel 5 richtet die Erörterungen von Kapitel 4 auf reale und fiktionale Konstellationen der durch die Öffentlichkeit unterstützten Kriminellen-Jagd: auf den Fall Peter Kürten (und den darauf beziehbaren Film M – eine Stadt sucht einen Mörder von Fritz Lang mit dem fiktionalen Hans Beckert als Kindermörder) und auf Emil Tischbein, die Fiktionsfigur aus Kästners Emil und die Detektive. Auch hier handelt es sich um Gegenstände, die bislang von Dokumentationen und Forschungsliteratur gut erschlossen wurden. Herausgestellt wird, dass im ›Kriminalfall Peter Kürten‹ die »crisis of visual distinction« (S. 107) als »crisis of criminal investigation« (S. 117) offenkundig wird: Kürten wirkte in seinem Erscheinungsbild wie ein Normalbürger (vgl. S. 111 f.). Ausführlich wird erörtert (vgl. S. 118 ff.), wie Langs Film dieses Problem thematisiert. Nach Herzog gestaltet Lang einen Wettbewerb zwischen den Täter-Nachforschungen der Polizei und der Gangster-Gruppe sowie ihren unterschiedlichen Ermittlungsstrategien (vgl. S. 121). Der Erfolg der Gangster-Gruppe soll jedoch nicht als neuer normativer Standard für die Überführung und Ergreifung von Kriminellen verstanden werden (vgl. S. 133). Das Kapitel 5 wird mit einem Exkurs zur Verfilmung von Kästners Emil und die Detektive abgeschlossen. Auch in Kästners »Kinderbuch« wird (wie in Langs M – eine Stadt sucht einen Mörder) unabhängig von der institutionellen Verbrechensbekämpfung eine informelle (Kinder-)Gruppe erfolgreich bei der »Täterjagd« durch allgegenwärtige Überwachung in der Großstadt Berlin.

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Die Frage, inwieweit die in Kapitel 5 beschriebene Markierung und Ausgrenzung bzw. Vernichtung von »unsichtbaren« Kriminellen durch eine mehr oder weniger informelle Großgruppe die Diskriminierungspolitik der Nationalsozialisten vorbereite (vgl. S. 138), wird in »Conclusion« aufgenommen: Welches Erscheinungsbild erhält »criminalistic fantasy« nach 1933 im Dritten Reich der Nationalsozialisten? Mehr als eine Hypothese kann aus den knappen Ausführungen allerdings nicht gewonnen werden (vgl. S. 143 ff.); Herzog verweist auf einen spezifischen Status der Kriminalliteratur nach 1933 jenseits der diskriminierten ›fremdkulturellen‹ Detektiverzählungen durch Adaptionen der dokumentarischen Kriminalerzählung – nun aber mit Darstellungen weithin erfolgreicher Polizei-Arbeit, die von der Bevölkerung unterstützt wird (vgl. S. 145 f.) und bezieht sich dabei auf einen Beitrag von Joachim Linder in IASL 28, H. 2. Abgeschlossen wird dieses Kapitel zum einen mit einem kurzem Ausblick auf Darstellung von Verbrechen im Spielfilm nach 1945, wobei auf filmische Traditionen der Weimarer Republik zurückgegriffen (S. 147 ff.), aber auch an den angelsächsischen Kriminalfilm angeknüpft wird. Zum anderen wird – erneut mit Bezug auf Joachim Linder – die Kontinuität der dokumentarischen Kriminalerzählung von der Weimarer Republik über das Dritte Reich bis in die jüngste Geschichte der deutschsprachigen Literatur (vgl. S. 149) und des deutschen Films herausgestellt.

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Fazit

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Die Studie von Todd Herzog bietet eine gut zu lesende (und mit aufschlussreichem Bildmaterial versehene) Darstellung zum »Einstieg« in die literarisch und filmisch erzählenden Darstellungen zur Wahrnehmung von Kriminalität in einem vorwiegend fiktionalen ›Medienverbund‹ der Weimarer Republik. Das diesbezügliche Spektrum wird mit repräsentativen Konstellationen veranschaulicht – insbesondere auch durch die archivalischen Auswertungen der Thematisierungen von aktueller Kriminalität in Zeitungen und Fachzeitschriften. Die fachlichen und öffentlichen kriminologischen Diskussionen werden zunächst vernachlässigt, jedoch ab Kapitel 4 angemessen berücksichtigt mit dem Schwerpunkt ›Kriminalanthropologie‹ (unter Zurücksetzung der Kriminalpsychologie und Kriminalsoziologie) und ›Kriminaltechnik‹.

[25] 

Darstellung und Erörterung werden durch pointierte Formulierungen und Thesen profiliert – allerdings wiederholt zugunsten plakativer Darstellung (wie etwa in der Kapitelüberschrift »Mass Murder, Mass Culture, Mass Public«) und auf Kosten notwendiger historischer Differenzierungen. Unnötig sind die formelhaften, oft wörtlichen Wiederholungen von Annahmen und Befunden innerhalb von wenigen Seiten.

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Vernachlässigt wird die Vorgeschichte zu den für die Jahre nach 1919 beschriebenen Entwicklungen; die veränderte Bewertung von Außenseitern der Gesellschaft setzt bereits um 1910 ein. Die gleichnamige Reihe hätte mehr Raum und Gewicht verdient; zu bemängeln ist, dass sich eingehende Textanalysen auf die Publikationen von Weiß und Döblin konzentrieren, die in der Forschungsliteratur zu ›Frauen und Giftmord‹ wiederholt analysiert wurden. Herzogs Studie ist – auch für eine außerakademische Leserschaft – zur Einführung in ›kulturelle Konstellationen der Weimarer Republik‹ entschieden zu empfehlen, sie hat aber nicht den analytischen Zuschnitt und Tiefgang wie etwa Hania Siebenpfeiffers 2005 veröffentlichte Dissertation Böse Lust zu den Gewaltverbrechen in Diskursen der Weimarer Republik; sie bringt keine neuen Impulse für die Forschungsdiskussion.

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Diese Einschätzung rekurriert auch auf Herzogs Vernachlässigung von aufschlussreicher Forschungsliteratur zu seinem Gegenstandsbereich; zu verweisen ist u.a. auf Birgit Kreutzahler: Das Bild des Verbrechers in Romanen der Weimarer Republik (Frankfurt/.M. u.a. 1987); auf einschlägige Beiträge in Jörg Schönert (Hg.): Erzählte Kriminalität (Tübingen 1991) sowie in Joachim Linder u. Claus-Michael Ort (Hg.): Verbrechen – Justiz – Medien (Tübingen 1999); auf Stefan Andriopoulos: Besessene Körper (München 2000; amerik. 2008) und Aufsätze dieses Autors, auf Daniel Siemens: Metropole und Verbrechen. Die Gerichtsreportage in Berlin, Paris und Chicago 1919–1933 (Stuttgart 2007). Nicht zur Kenntnis genommen wurden u.a. auch die Arbeiten von Peter Becker zur Geschichte der Kriminologie oder die von Hans-Jörg Albrecht besorgten Publikationen (etwa: Images of Crime I u. II. Freiburg i.B. 2001 u. 2004).

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Das nützliche Register zu Herzogs Studie verbindet die Aspekte von ›Personen‹ und ›Sachbezügen‹. Im wenig übersichtlichen Literaturverzeichnis werden Quellen und Forschungsliteratur zusammengefasst; Verschreibungen wie »Reinbeck« (S. 156), »Bernard Schlink« anstelle von ›Bernhard‹ (S. 158), unvollständige Angaben wie zu Walter Müller-Seidels Beitrag über Die beiden Freundinnen und ihr Giftmord (S. 160) oder Verschreibungen wie zu Ernst Ribbats Döblin-Beitrag »Tatsachenphantasie« (S. 161) trüben ein wenig den guten Gesamteindruck für Herzogs Überblicksdarstellung zu »crime stories« in der Weimarer Republik.