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Wie Ernst Weiß das Kriminelle in seinem Werk kultiviert

  • Cornelia Heering: Die Kultur des Kriminellen. Literarische Diskurse zwischen 1918 und 1933. Ernst Weiß. Mit einem Exkurs zu Rahel Sanzara. (Zeit und Text. Münstersche Studien zur neueren Literatur. 20) Münster, Wien, Zürich: LIT 2009. 264 S. Broschiert. EUR (D) 29,90.
    ISBN: 978-3-8258-1593-6.
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Zu Begriff und Methode einer »Kultur des Kriminellen«

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Dargestellt werden soll, am Beispiel des Werks von Ernst Weiß (1882–1940) und von Rahel Sanzara (1894–1936), eine Kultur des Kriminellen für die Zeit von 1918 bis 1933, der Weimarer Republik. Ihren Kulturbegriff leitet die Verfasserin von den Theorien Clifford Geertz' ab, der das Dogma einer Dichotomie von Natur und Kultur durch einen universellen Kulturbegriff relativiert. 1 Mit ihrem kulturwissenschaftlichen Ansatz, für den neben Geertz auch Foucault, Greenblatt, Lethen und Sloterdijk die Fundamente liefern, möchte Heering methodisch über die »innerästhetische[n] und soziologische[n] Kategorien« (S. 29) der »Münchner Forschergruppe zur Sozialgeschichte der deutschen Literatur von 1770 bis 1900« hinausgehen, die in den 1980er-Jahren die »gesellschaftliche Erfahrung von Verbrechen und Strafverfolgung als Gegenstand des Erzählens« untersucht hatte und dafür auch interdisziplinäre Beiträge aus Kriminologie, Justiz, Medizin und Literatur berücksichtigte. 2

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Um die Kultur des Kriminellen präziser fassen zu können, als es die Münchner Forschergruppe mit ihrem »soziologisch motivierten Forschungsinteresse« tat, nimmt die Verfasserin den Text als übergeordnete Größe an. Sie will Linien zwischen »bisher unverbundenen Mentalitätsmustern« aus Texten des Rechts, der Psychologie, der Literatur und der Gerichtsmedizin ziehen (S. 37), übereinstimmende »Bedeutungsgewebe« aufdecken und die »Schreibweise« der besagten Epoche sichtbar machen (S. 29). Von dieser Setzung ist es nicht mehr weit zur zentralen These der Studie, dass die Funktion des Kriminellen in der Epoche von 1918 bis 1933 – und in den Werken von Weiß und Sanzara – in »Nachkriegsgeschichtsschreibung in Fiktionen« (S. 30) bestehe. Die zahlreichen Texte, die in den verschiedensten Disziplinen – in Kriminologie und Forensik, Psychiatrie und Justiz, Medien und Literatur – geschrieben wurden, liest Heering mentalitätsgeschichtlich als Ausdruck eines tiefergehenden Bedürfnisses nach Selbstvergewisserung bei gleichzeitigem Gefühl einer Gesellschafts- und Bewusstseinskrise. Sie sind für sie »Dokumentation und Verarbeitung einer ›Kultur des Kriminellen‹ in der Zeit der Weimarer Republik […]« (S.35).

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Vor diesem Hintergrund stellt sich Heering mehrere Aufgaben. Zum einen will sie anhand des Œuvres eines Schriftstellers einen literarischen Diskurs zwischen 1918 und 1933 herausarbeiten. Zum anderen soll der Vergleich mit Texten anderer Disziplinen ein »Bedeutungsgewebe« der Kultur des Kriminellen erbringen. Zum dritten will Heering die Kultur des Kriminellen als Bestandteil eines narrativen Verfahrens im Text nachweisen. Zuletzt hat sie noch die Aufgabe, ihren Ansatz von den Methoden und Ergebnissen der Münchner Forschergruppe schlüssig abzugrenzen. Das alles gelingt jedoch nur teilweise.

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Kategorien einer »Kultur des Kriminellen«

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In der Zeit der Weimarer Republik spielen Kriminalität und Verbrechen über die Disziplinen der Psychiatrie und Gerichtsmedizin hinaus auch in der Literatur und den Medien eine herausragende Rolle. 3 Auch im Werk von Weiß ist das Verbrechen ein zentrales handlungsauslösendes Element; es kommt in Form von Ehebruch, Inzest, Zuhälterei, Drogenbesitz, Diebstahl, Körperverletzung oder Mord vor. Heering unterstellt den Helden dabei psychische Invarianz: »Die Protagonisten sind bis auf den Ausnahmefall der kriminellen Tat handlungsunfähig und veränderungsresistent markiert. Dies zeigt sich paradoxerweise am Erzählmuster des Diskurses des Kriminellen« (S. 6). Diese Veränderungsresistenz der Hauptfiguren wurde in der Weiß-Forschung jüngst widerlegt. 4 Heering berücksichtigt diese Positionen jedoch kaum und nimmt auch nicht Bezug auf verschiedene Typen von ikonischen Verbrecherfiguren, die im Werk von Weiß wie in der gesamten Literatur der Weimarer Republik eine bedeutende Rolle spielen, und die, wie u. a. die Münchner Forschergruppe nachgewiesen hat, einen wesentlichen Anteil am inneren Zusammenhang einer Kultur des Kriminellen der Zeit haben. 5

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Für ihr Korpus wählt die Verfasserin aus dem Weiß’schen Œuvre keine Texte aus, die typische Verbrecherfiguren wie den Lust- oder den Massenmörder ins Zentrum stellen (Stern der Dämonen, Hodin). Ebenso wenig greift sie auf Schlüsseltexte zum Thema Kriminalität und Gesellschaft bei Weiß zurück, zu denen ich die Romane Tiere in Ketten (1918), Hodin (1924), Georg Letham – Arzt und Mörder (1931) oder Der Gefängnisarzt oder die Vaterlosen (1934, erste Skizzen 1922) zähle. Letzterer ist Weiß’ einziger expliziter Milieuroman zur Gesellschaft der Weimarer Republik. Stattdessen wählt Heering mit Männer in der Nacht (1926) einen »historischen Roman« (S. 93) und mit der Novelle Franta Zlin (1919) sowie dem Roman Die Feuerprobe (1923/29) zwei Plots aus, die dem Verbrechen mehr existenzielle denn soziale Ursachen zuweisen. 6 Einziger Text mit explizitem Bezug zur Justiz der Weimarer Republik ist die Gerichtsreportage Der Fall Vukobrankovics (1924), der die authentische Geschichte der Giftmischerin Milica Vukobrankovics zum Thema hat und in der von Rudolf Leonhard im Verlag Die Schmiede herausgegebenen Reihe Außenseiter der Gesellschaft erschien. 7 Im Œuvre von Weiß nimmt die Reportage allerdings, wenn auch nicht thematisch, so doch ästhetisch eine gewisse Randposition ein, da die vom Autor in seinen rein fiktionalen Texten eingesetzten literarischen Verfahren zur Darstellung verbrecherischen Handelns an ihr weniger deutlich nachzuvollziehen sind.

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Insgesamt hat die Verfasserin Schwierigkeiten, in ihren Einzelinterpretationen typische Merkmale für eine Kultur des Kriminellen zu gewinnen. Am ehesten überzeugen ihre Ausführungen zur Novelle Franta Zlin, in der die Wechselbeziehungen von Gesellschaft und Individuum, der »Einwirkung der Allgemeinheit auf das Individuum« (Otto Gross), eine gewisse Rolle spielen, was textnah herausgearbeitet wird. Große Probleme bereitet Heering hingegen die Kultur des Kriminellen im Roman Männer in der Nacht, da es ihr hier nicht gelingt, den Zusammenhang zwischen der Bluttat und den möglichen (sozialen oder psychischen) Ursachen für das Kriminelle zu plausibilisieren. 8 Nicht nachvollziehbar ist auch Heerings Wertung des Romans Die Feuerprobe als »Parodie und ironische Verarbeitung des historischen Modells« der Detektivgeschichte im Kontext der Kultur des Kriminellen (S. 121). Denn selbst wenn die kriminelle Tat nur geträumt wird, ist der Text keine Parodie auf die Gattung. Fruchtbarer wäre möglicherweise der Vergleich mit dem in den 1920er Jahren verbreiteten Genre der Verbrecher-Autobiografie gewesen: Die Bereitschaft der Verurteilten, Memoiren zu schreiben, sich ein Forum zu schaffen und ihr (Un-)Recht selbst zu deuten, spiegelt ein Verfahren wider, das Weiß in der Feuerprobe und, in gewisser Weise, auch in seinem späteren Roman Georg Letham – Arzt und Mörder imitiert, und das letztlich aussagt, dass stets die Selbstwahrnehmung
und -erkenntnis darüber entscheidet, ob sich ein Mensch als Täter empfindet oder als Opfer eines juristischen Urteils oder der Gesellschaft.

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Mag die ausbleibende Kontextualisierung der Feuerprobe der Kondensiertheit der Studie geschuldet sein, so ist das fehlende Quellenstudium bei zwei Texten, die auf authentische Geschichten zurückgehen, nicht verständlich. Die Interpretation der Gerichtsreportage Der Fall Vukobrankovics fällt kurz aus, obwohl gerade hier der Grenzweg zwischen Fiktion und Fakten, wissenschaftlichen und literarischen Diskursen gut darzustellen gewesen wäre. Es fehlt eine Auseinandersetzung mit der autobiografischen Schrift Weiberzelle 321 (1924) von Milica Vukobrankovics (S. 137); außerdem führt Heering in ihrem Literaturverzeichnis zahlreiche Bücher der Reihe Außenseiter der Gesellschaft noch als »Publikationsvorhaben« an, offenbar ohne verifiziert zu haben, welche Bücher tatsächlich erschienen sind (S. 236 f.). Spürbar bleibt die Zurückhaltung gegenüber der Sekundärliteratur auch, wenn Verweise auf die Nachworte der Weiß’schen Leseausgabe genügen müssen, wo die Auseinandersetzung mit der Forschung angebracht wäre. Auch in ihrem Exkurs zu Rahel Sanzaras Roman Das verlorene Kind vermeidet Heering den Textvergleich mit der Vorlage der Geschichte im Neuen Pitaval und dessen Bedeutung für die deutsche Kriminalliteratur seit dem 19. Jahrhundert. Durch die ungleiche Behandlung der Texte lässt die Studie jenes Instrumentarium vermissen, das eine Kultur des Kriminellen zumindest bei Weiß hätte dingfest machen können.

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Kolonisation: Machtgestus als Nachweis für eine
»Kultur des Kriminellen«?

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Dass eine Kultur des Kriminellen in der »Schreibweise« einer ganzen Epoche festzustellen sei, ist eine weitere These der Verfasserin. Diese versucht sie an der Erzählweise des Romans Männer in der Nacht zu verifizieren und greift dafür auf das Konstrukt eines »Kolonialstils« im Sinne eines machterhaltenden Erzählens zurück. In der Bestrebung des fiktiven Dichters Balzac, kriminelle Realität subjektiv umzudeuten und in seine literarische Welt zu integrieren, sieht Heering den Duktus kolonialen Erzählens verwirklicht. In der beabsichtigten Akkulturation des Fremden, das durch »Aneignung« unschädlich gemacht werden soll, ist auch der Bezug auf den »Text« des Ersten Weltkriegs gegeben, der eine selbstbewusste Weltordnung zu Ende gebracht hat. Indem die Verfasserin diesen Duktus kolonialen Erzählens in literarischen wie nicht-literarischen Texten feststellt, sieht sie den Aufweis gegeben, dass sich Erzählmuster einer Epoche wiederholen und gemeinsam ein mentalitätsgeschichtliches Modell des Erzählens bilden. So interessant diese Beobachtung für sich genommen ist, so schwer fällt es, von einem Duktus kolonialen Erzählens auf eine Kultur des Kriminellen zu schließen. Denn das Phänomen der subjektiven Umdeutung von Wirklichkeit lässt zwar einen Machtwillen vermuten, doch ist unklar, ob eine solche Haltung automatisch auf verbrecherische Strategien oder Absichten schließen lässt; diese sind für eine Kultur des Kriminellen ja grundlegend. Die These setzt zudem ein strategisch agierendes (und reflektierendes) Individuum voraus, das bei Weiß nicht immer gegeben ist. Daher ließe sich zusammenfassen, dass Heering mit dem Diskurs des Kriminellen zwar die problematische Wahrnehmung der Helden und die Verzerrung von Tatsachen erkannt hat, dass das als »Kolonisation« beschriebene Verhalten aber nicht per se zur Kultur des Kriminellen beiträgt.

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Das Kriminelle bei Weiß –
Spiegel einer Epochengeschichtsschreibung?

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Zwei Dinge lässt die Studie vermissen. Zum einen setzt sich Heering wenig mit der aktuellen Forschung zu Weiß und Sanzara auseinander, obwohl die Verfasserin dem »Stand der Weiß-Forschung« ein ganzes Unterkapitel widmet. 9 Sie glaubt, dieser Forschung eine einseitige Rezeption nachweisen zu können, und blendet deshalb den größten Teil der monografischen Sekundärliteratur aus. Das ist ein vorschnelles Urteil, denn eine textnahe Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Weiß-Rezeption hätte der Arbeit gut tun können. Ebenso ist der Umgang mit der philologischen Textbasis nicht in der Weise gesichert, wie es die Editionslage bei Weiß erfordert hätte. Heering greift fast ausschließlich auf die 1982 im Suhrkamp Verlag publizierte Leseausgabe der Gesammelten Werke zurück, ohne deren Unterschiede zu Erstausgaben dort kenntlich zu machen, wo es für die Textarbeit nötig wäre. Dies trifft zum Beispiel auf Die Feuerprobe zu, auf deren Entstehungszeitpunkt 1923 sie rekurriert, um die meisten Zitate dann allerdings der Fassung von 1929 zu entnehmen, wodurch Unklarheiten entstehen.

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Zum anderen fehlt der Studie eine Auseinandersetzung mit zeitgenössischen kriminalistischen Diskursen oder Werken von Zeitgenossen, die das Thema gleichfalls bearbeiten – zum Beispiel Broch, Döblin, Feuchtwanger, Kafka, Th. Lessing, Lichtenstein, Toller, Wassermann, A. Zweig. Vergleiche mit deren Werken hätten den Anspruch der Studie, den Diskurs einer Epoche von 1918 bis 1933 abzubilden, wesentlich stützen können. Hilfreich für eine Einordnung des Diskurses wäre auch ein Hinweis auf die Tradition der Kriminalgeschichte in der deutschen Literatur und ihres »seelenkundlichen Interesses« seit Schiller und Kleist sowie ihrer Reflexion der Sozial- und Moralnormen. 10 Ohne diese Bezüge kann Heering die Kultur des Kriminellen weder synchron noch diachron reflektieren und daher auch nicht zeigen, wo sich die Literatur im besten Falle vom Diskurs anderer Disziplinen emanzipiert. Spürbar bleibt auch eine gewisse Differenz zwischen ihrem kulturwissenschaftlichen Ansatz und dem vom Autor selbst skizzierten Verständnis vom »Krieg«. Weiß sieht im Historischen das Ahistorische, im Exemplarischen das Allgemeine und im Krieg die Wiederkehr der »ewig über dem Dasein ruhenden bösen Mächte in sichtbare, greifbare, fühlbare« 11 . Der Krieg ist ihm Metapher eines anthropologischen Konflikts von metaphysischem Ausmaß. Das wird in der Studie von Heering nicht deutlich, da für sie die Epochenthese im Vordergrund steht.

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Fazit

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Cornelia Heerings Studie enthält einige treffende Beobachtungen zur Literatur- und Kulturgeschichte der Weimarer Republik, stellt aber den literarisch-anthropologischen Ansatz des Autors nicht deutlich genug heraus. Selten sind die Versuche, Weiß‘ Texte mit Thesen kulturwissenschaftlicher Sekundärliteratur nach 1945 zu erläutern, ganz schlüssig, wofür unter anderem die nicht immer deckungsgleiche Intention des Autors mit den Thesen der Verfasserin, fiktionale Nachkriegsschreibung und einen Duktus kolonialen Erzählens zu ermitteln, Ursache ist. Eine Ausweitung der epochalen Fragestellung auf weitere Schriftsteller wäre dringend wünschenswert gewesen, um einen Epochendiskurs darzustellen. Ebenso fehlt die Einbettung einer Kultur des Kriminellen in die Tradition der deutschsprachigen Kriminalliteratur seit 1800, obwohl sich Weiß in seinen Essays immer wieder auf die Autoren der Klassik wie Goethe, Schiller und Kleist bezieht. 12 . Anschlussfähig ist die Studie dort, wo sie eine neue sprach- und textphilosophische Sicht auf das Phänomen der Beschreibung von Kriminalität eröffnet. So wäre eine Untersuchung von Kriminalität und Gewalt im großen literarischen »Text« des Ersten Weltkriegs für weitere Studien geeignet.

 
 

Anmerkungen

Vgl. Clifford Geertz: Dichte Beschreibung. Beiträge zum Verstehen kultureller Systeme. Übersetzt von Brigitte Luchesi und Rolf Bindemann. (suhrkamp taschenbuch wissenschaft 696) Frankfurt/M.: Suhrkamp 1987, zit. nach Heering, S. 40–49.

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Vgl. Jörg Schönert (Hg.): Literatur und Kriminalität. Die gesellschaftliche Erfahrung von Verbrechen und Strafverfolgung als Gegenstand des Erzählens. Deutschland, England und Frankreich 1850–1880. (Studien und Texte zur Sozialgeschichte der Literatur, Bd. 8) Tübingen: Niemeyer 1983; ders. (Hg.): Erzählte Kriminalität. Zur Typologie und Funktion von narrativen Darstellungen in Strafrechtspflege, Publizistik und Literatur zwischen 1770 und 1920. (Studien und Texte zur Sozialgeschichte der Literatur, Bd. 27) Tübingen: Niemeyer 1991.

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Vgl. Isabella Claßen: Darstellung von Kriminalität in der deutschen Literatur, Presse und Wissenschaft 1900 bis 1930. (Hamburger Beiträge zur Germanistik, Bd. 9) Frankfurt/M.: Lang 1988; Klaus Petersen: Literatur und Justiz in der Weimarer Republik. Stuttgart: Metzler 1988; Joachim Linder / Claus-Michael Ort (Hg.): Verbrechen – Justiz – Medien. Konstellationen in Deutschland von 1900 bis zur Gegenwart. (Studien und Texte zur Sozialgeschichte der Literatur, Bd. 70) Tübingen: Niemeyer 1999; Todd Herzog: Crime Stories: Criminalistic Fantasy and the Culture of Crisis in Weimar Germany. (Monographs in German History) Oxford, New York: Berghahn Books 2009.

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Vgl. Thomas Delfmann, Existenzialistisches Heldentum und Mythos des Unabwendbaren (Münstersche Beiträge zur deutschen und nordischen Philologie, Bd 7) Münster: Kleinheinrich 1989; Tom Kindt, »Gerade dadurch, daß er sich selbst am stärksten behauptet, soll er sich wandeln.« Zur Konzeption der Ich-Romane von Ernst Weiß. In: Juni 29 (1998), S. 130–140; ders.: Unzuverlässiges Erzählen und literarische Moderne. Eine Untersuchung der Romane vom Ernst Weiß. (Studien zur deutschen Literatur, Bd. 184). Tübingen: Niemeyer 2008; Christiane Dätsch: Existenzproblematik und Erzählstrategie. Studien zum parabolischen Erzählen in der Kurzprosa von Ernst Weiß. (Studien zur deutschen Literatur, Bd. 186) Tübingen: Niemeyer 2009.

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Vgl. Martin Lindner: Der Mythos Lustmord. Serienmörder in der deutschen Literatur, dem Film und der bildenden Kunst zwischen 1892 und 1932, in: Linder / Ort (Hg.): Verbrechen – Justiz – Medien (Anm. 3), S. 273–306.

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Dies hat unter anderen nachgewiesen: Rita Mielke: Das Böse als Krankheit. Entwurf einer neuen Ethik im Werk von Ernst Weiß. (Literarhistorische Untersuchungen, Bd. 7) Frankfurt/M.: Lang 1986.

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Vgl. die Verlagsgeschichte von Frank Hermann und Heinke Schmitz (Hg.): Der Verlag Die Schmiede 1921–1929. Eine kommentierte Bibliographie. Morsum/Sylt: Cicero-Presse 1996.

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In Männer in der Nacht sieht Heering die Einführung des »Rechtsdiskurses auf literarischer Ebene« bei Weiß (S.105). Allerdings finden sich bereits in Texten des Autors um 1918 Elemente des Rechtsdiskurses – Anwälte und Gerichtsverfahren, scheinbar non-fiktionale Protokolle und Dialoge vor Gericht usw. Zu diesen Texten gehören ein eliminiertes Kapitel der Erstfassung des Romans Tiere in Ketten (1918) sowie der Kurzroman Stern der Dämonen (1920). – Vgl. Ernst Weiß, Zwei Reden über einen Mord. Zu einem Roman Tiere in Ketten, in: Der Mensch I (1918), H. 8–10, S. 114–121; ders., Stern der Dämonen. Wien: Genossenschaftsverlag 1920 (München: Müller 1921).

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Vgl. Kindt: Unzuverlässiges Erzählen, (Anm. 4); Dätsch: Existenzproblematik, (Anm. 4); Christine Kanz: Maternale Moderne – männliche Gerbärphantasien zwischen Kultur und Wissenschaft (1890–1933). Paderborn, München: Fink 2009.

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10 

Jörg Schönert: Zur Ausdifferenzeirung des Genres Kriminalgeschichten in der deutschen Literatur vom Ende des 18. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. In: Ders. (Hg.): Literatur und Kriminalität (Anm. 2), S. 97–125. Hier S. 104.

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11 

Ernst Weiß: Ordnung und Gerechtigkeit (1919). In E. W.: Die Kunst des Erzählens. Essays, Aufsätze, Schriften zur Literatur. Zusammengestellt von Volker Michels. (Gesammelte Werke, Bd. 16; suhrkamp taschenbuch 799) Frankfurt/M.: Suhrkamp 1982, S. 52–56. Hier S. 52.

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12 

Vgl. Ernst Weiß: Goethe (1922); Kleist (1928); Kleist als Erzähler (1927); abgedruckt in E. W.: Die Kunst des Erzählens (Anm. 11), S. 158–161, 209–214, 215–218.

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