Thomas Keiderling: Unternehmer im Nationalsozialismus. Machtkampf um den Konzern Koehler & Volckmar AG & Co. Beucha: Sax 2003. 296 S. Kartoniert. EUR 28,00. ISBN: 3-934544-39-8.
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Ein rätselhafter Fall von Rechtsstaatlichkeit?
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Es geht nicht an, einem Angeklagten überhaupt nicht bekanntzugeben, wessen er im einzelnen angeklagt ist. Jedermann hat Anspruch auf genügendes rechtliches Gehör. [...] Es ist zu beanstanden, daß die Kammer sich in eine Polemik einläßt, und daß aus dem Schreiben der Eindruck entsteht, als ob von seiten der Kammer ein diktatorisches Verfahren vorliegt. [...] Die Entscheidung einer Stelle wie die der Kammer darf nicht mit dem Schein belastet werden, durch Denunziation veranlaßt zu sein oder persönlichen Interessen einzelner zu dienen. 1
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Man möchte es nicht glauben: Hier ist nicht von einer heutigen Ärztekammer bei Behandlung eines Verstoßes gegen Werbeverbot die Rede oder von einer Anwaltskammer, die das ungeziemende Verhalten eines Rechtsanwaltes vor Gericht zu prüfen hatte – hier wird über die »Reichsschrifttumskammer (RSK)« geurteilt. Der Adressat solcher harschen Töne war Hanns Johst, der Präsident der RSK. Derjenige, der der RSK so offenkundig rechtsstaatliches Verhalten abverlangt, war keiner der von der RSK mit Berufsverbot belegten Autoren, war auch kein weltferner Träumer, der nicht wusste, was im Dritten Reich vor sich ging. Es war Karl Heinz Hederich, damaliger Leiter der Schrifttumsabteilung des Reichspropagandaministeriums (und damit für die Belange der nachgeordneten Reichskulturkammer zuständig). Er beendete mit diesem Schreiben einen seit Jahren bestehenden Kampf um die Leitung des größten Zwischen- und Exportbuchhändlers im Reichsgebiet, Koehler & Volckmar.
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Es muss für den schwer getroffenen Konzernchef Hans Volckmar wie ein Wunder erschienen sein. Hatte man doch jahrelang seinen Barsortimentskatalog immer wieder mit Beanstandungen überzogen und schließlich im Januar 1937 unter Hinweis auf seine Ehe mit einer »Halbjüdin« (zu der er gleichwohl weiterhin stand) aus der RSK ausgeschlossen und gezwungen, den Vorsitz der Geschäftsführung niederzulegen. Der Versuch, die Leitung dem von ihm adoptierten langjährigen Mitarbeiter Theodor (Volckmar-)Frentzel anzuvertrauen, war durchschaut worden; man schloss im Februar auch diesen aus der RSK aus. An dem Komplott waren neben der RSK die SS, Alfred Rosenberg und der »Zentralverlag der NSDAP Franz Eher Nachf.« beteiligt. Gab es gegen diese Übermacht eine Chance?
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Der Weg eines Konzerns an den Abgrund
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Damit stellt sich für Thomas Keiderling die Frage nach den »Denk- und Verhaltensweisen [...] von Wirtschaftseliten während des Nationalsozialismus« (S. 5). Das Thema ist – nicht zuletzt wegen der andauernden Bedeutung des Konzerns – aktuell und seine Abhandlung eine willkommene Erweiterung unserer Kenntnisse über das Buchwesen der NS-Zeit. Im Standardwerk von Jan-Pieter Barbian 2 wird es nämlich nicht berücksichtigt. Keiderling gliedert seine Arbeit in einen 89 Seiten umfassenden darstellenden Teil und in einen weit umfangreicheren, zudem in Petit gesetzten, Dokumententeil (S. 90–252); schließlich sind noch »Biografien der Hauptakteure« beigegeben (S. 253–273).
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Im darstellenden Teil zeichnet Keiderling mit sicherer Hand die Entwicklung der beiden Familienunternehmen von Karl Friedrich Koehler, gegr. 1789, und Friedrich Volckmar, gegr. 1829, bis zur lang gezogenen Fusion beider Unternehmen zwischen 1918 und1925 nach. Dieser Zusammenschluss vollzog sich eindeutig zugunsten der Seite der Volckmars (S. 7–27). Nach einem kurzen Blick auf den »Buchhandel unter NS-Kontrolle« (S. 28–31), kommt Keiderling auf das eigentliche Thema »Unternehmerisches Verhalten während der NS-Zeit« zu sprechen. Er lässt uns verfolgen, mit welchen Mitteln ein Mitglied der Familie Koehler (und Sohn des Inhabers des renommierten Verlages Breitkopf & Härtel) gegen Hans Volckmar vorging.
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Es war Hermann von Hase, der 1914 den väterlichen Verlag nach einem Streit hatte verlassen müssen, und seither als Gesellschafter ohne Kapitalbeteiligung in der Geschäftsführung von Volckmar & Koehler die Koehlersche Seite vertrat. Seit 1927 leitete er den juristisch eigenständigen Verlag K. F. Koehler. Von Hase war früh in die NSDAP eingetreten und suchte nach 1933 seine Kontakte zum Sturz von Hans Volckmar zu nutzen. Keiderling verfolgt akkurat die Winkelzüge von Hases, und der Dokumententeil gibt sein Pamphlet vom Oktober 1936 gegen die Konzernleitung ungekürzt wieder (S. 90–170). Dies ist auch gut so, denn wir erfahren daraus, das sich die Adressaten – Heinrich Himmler und der RSK-Präsident Hanns Johst – offensichtlich nicht zu schade waren, solchen Denunziationen Gehör zu schenken. Dennoch zeigt der Verlauf des Verfahrens den unglaublichen Wirrwarr nationalsozialistischer Bürokratie: Seitens des Reichsführers SS wurde Volckmar ein »Fragebogen« zugestellt (abgedruckt S. 171–252), der besonders prägnant die dort geübte arrogante Form der Herrschaftsausübung verdeutlicht. Nahezu unmittelbar darauf trat die Stelle das Verfahren jedoch an die RSK ab, der Volckmar folgerichtig die minuziöse Antwort zustellen ließ (S. 62). Eher beiläufig erfahren wir, dass auch Alfred Rosenberg und seine »Stabstelle« in die Schikanen gegen Volckmar verwickelt waren (S. 64), im Dokumententeil tritt dies viel deutlicher hervor (vgl. insbesondere S. 135–138).
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Man darf die Wirkung dieser Repressalien nicht unterschätzen. Volckmar und Frentzel gingen praktisch auf alle Forderungen der RSK ein und bemühten sich um die korrekte Einhaltung der geltenden (NS-)Gesetze und Verordnungen. Letzter Streitpunkt war die gänzliche Entmachtung, möglicherweise Enteignung, der Familie. Die Unnachgiebigkeit der RSK belegt, dass man genau abzielte, das Unternehmen (wie so viele andere zuvor) dem »Zentralverlag der NSDAP Franz Eher Nachf.« in die Hände zu spielen. Hauptakteur auf Seiten der Schrifttumskammer war (mehr noch als Johst) Heinz Wismann, der gleichzeitig die Abteilung Schrifttum im Reichspropagandaministerium leitete. Er setzte am 6. März 1937 seinen Vertrauten Gunther Haupt im Rahmen eines bis zum 31. März befristeten »Sonderauftrags des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer« auf den Leipziger und Stuttgarter Zwischenbuchhandel an. Haupt suchte den Unfrieden zwischen der Koehler- und der Volckmar-Gruppe zu verschärfen.
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Im Juni 1937 wurde Wismann gestürzt, was auch »die Wende in der Auseinandersetzung v. Hase gegen Volckmar« brachte (S. 76) und im August auch Haupt aus Leipzig abberufen: »Auslöser hier waren seine eigenmächtigen Handlungen im Leipziger Buchhandel. Die Volckmar, die von den Machenschaften Haupts genauestens unterrichtet waren, stellten schließlich Strafanzeige gegen ihn und hatten Erfolg damit« (S. 75). Keiderling stellt heraus, dass »Ministerialrat Dr. Schmidt-Leonhardt«, der die Sache »in der Reichsschrifttumskammer übernahm«, der eigentliche Retter des Unternehmens wurde. »Er schien nicht emotional gegen die Leitung von Koehler & Volckmar eingestellt zu sein, und so unterblieben die Schritte gegen den Konzern und gegen den Leipziger Zwischenbuchhandel allgemein.« (S. 76) Die Rechtsanwälte der Volckmar (deren privates Vermögen zu keinem Zeitpunkt angetastet wurde) konnten von Hase verschiedene Vergehen nachweisen und in einem öffentlichen Schiedsverfahren die Absicht der persönlichen Bereicherung glaubhaft machen. Dies brachte Hanns Johst in Schwierigkeiten (wie Keiderling annimmt), er »musste in den folgenden Monaten allerdings erleben, wie geschickt es die Anwälte des Leipziger Unternehmens verstanden, seine Argumente zu durchlöchern.« (S. 78 f.) Es kam zu dem eingangs zitierten Schreiben, der Wiederaufnahme von Volckmar-Frentzel in die RSK (Hans Volckmar war ja aufgrund der Rassegesetze dauerhaft ausgeschlossen) und damit zum Verbleib des Unternehmens in Familienbesitz.
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Abschließend widmet sich Keiderling der Frage, warum die Enteignung des Zwischenbuchhandels nicht dennoch betrieben wurde. Hier kommt er jedoch zu wenig überzeugenden Ansätzen. »Wurde die Angelegenheit wirklich als zu delikat empfunden? Schreckte man davor zurück, einen weitreichenden Eingriff mit Signalwirkung am größten buchhändlerischen Konzern gerade jetzt durchzuführen? Beide Fragen können zustimmend beantwortet werden. Mittlerweile beobachtete eine breite buchhändlerische Öffentlichkeit den Ausgang des Verfahrens. [...] Diese Öffentlichkeit, die den Behörden bekannt und unangenehm war, hatte zu deren Nichteingreifen mit beigetragen. Sie hielt es aus taktischen Gründen für ungünstig, als Unterstützer eines Denunzianten dazustehen« (S. 81 f.).
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Unter »Ausgewählte Dokumente« teilt Keiderling den Wortlaut dreier Quellen mit: zum einen das »Verleumdungs- und Anklageschreiben Hermann v. Hases an den Reichsführer SS sowie an die Reichsschrifttumskammer, Oktober 1936« (in das eine Reihe älterer Dokumente inseriert ist) und zum anderen den daraufhin der Konzernzentrale seitens der Dienststelle des Reichsführers SS zugestellten Fragebogen und dessen eingehende Beantwortung durch Hans Volckmar und Theodor Volckmar-Frentzel im Dezember 1936 mit allen eingeschlossenen Elementen (Ahnennachweise, Aktennotizen, Gerichtsakten). Die »Biographien der Hauptakteure« berücksichtigen Georg v. Hase (1878–1971), der zu den Vorgängen nur insofern beitrug, als er durch Desinteresse am Konzern die ihm als älterem Bruder zustehenden Posten verlor und so den Weg freimachte für den mit einer separaten Biographie bedachten Hermann von Hase (1880–1945), schließlich noch Hans Volckmar (1873–1942) und Theodor Volckmar-Frentzel (1892–1973).
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Die Auflösung des Rätsels
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Keiderling arbeitet in seiner Darstellung präzise heraus, wie das von der NS-Bürokratie angerichtete Chaos von Verordnungen und geheimen Anweisungen jede Willkür ermöglichte und damit auch Denunzianten einlud, sich auf Kosten anderer zu bereichern. Die durch von Hase herangezogenen Argumente wie mangelhafte Bereinigung des Verlagsprogramms (wo doch die Listen der unerwünschten Literatur dem Buchhandel gar nicht zugänglich waren), von Nicht-Hissen der Hakenkreuzfahne usw. lassen diesbezüglich keine Fragen offen. Das aufgegriffene Thema ist auch – nicht zuletzt im Hinblick auf die hohe Bedeutung, die der Konzern auch heute noch hat – wichtig und zentral.
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Bei der Lektüre des Buches erheben sich dennoch kritische Fragen. Zum einen scheint die formale Anlage nicht ausgereift. Der Dokumententeil überwiegt den darstellenden Teil bei weitem. Wäre es da nicht von vorne herein besser gewesen, eine sorgfältig kommentierte Ausgabe dieser Dokumente zu erstellen? In jedem Fall mangelt es an Querverweisen vom Dokument auf den darstellenden Teil; manches, wie die oben erwähnte Einmischung des Amtes Rosenberg, hat auch gar keine Entsprechung in der Darstellung. Auch das Register erfüllt diese Funktion nicht, da es ohnehin nur Personen- und Firmennamen verzeichnet (also z.B. nicht die zahlreichen NS-Körperschaften) und dabei ausgerechnet die »Hauptakteure« überhaupt nicht. Dies soll wahrscheinlich durch die beigefügten »Biographien der Hauptakteure« ausgeglichen werden, doch wirken sie hinter dem Dokumententeil etwas verloren. Man hätte sie leicht in die Darstellung integrieren können und damit zusätzlich vermieden, dass durch eine solche Überschrift der falsche Eindruck entsteht, als handle es sich primär um eine Familienintrige. Warum der eher als Nebenfigur anzusprechende Tausendsassa Georg von Hase hier eine »Biographie« erhält, während die für den Ablauf des Streits maßgeblichen Personen in der RSK in den einschlägigen Standardwerken ermittelt werden müssen, bleibt unklar.
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Vor allem aber müssen die Schlussfolgerungen, die Keiderling zieht, als zu kurz greifend kritisiert werden. Sollte ausgerechnet Goebbels, der mit der Vertreibung renommierter Künstler und Wissenschaftler eine ganz andere Öffentlichkeit auf sich gerichtet sah, sich wirklich vor dem Zorn der Buchhändler gefürchtet haben? Oder hatte er mit der tiefen Demütigung des Konzerns und seiner Leitung ganz schlicht und einfach die Hörigkeit erreicht, die er brauchte, so dass er die Gefahren, die eine Enteignung hätte mit sich bringen können, gar nicht erst eingehen musste?
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Bei der Fülle der Details, die die Akten und die Winkelzüge von Hases überhaupt boten, ist das große Ganze aus dem Blickfeld geraten. Dies hätte durch breitere Heranziehung allgemeiner Quellen leicht vermieden werden können: Die Goebbel’schen Tagebücher wurden, soweit ich sehe, nicht konsultiert; auch die als Mikrofiche publizierten Akten der Partei-Kanzlei der NSDAP 3 enthalten sicher mehr Material zu den Vorgängen. Es war ganz sicher nicht der »nicht emotional« eingestellte (also etwa objektive?) Ministerialrat Dr. Hans Schmidt-Leonhardt, der Volckmar rettete; wie überhaupt das Kapitel »6. Der Ausgang des Konflikts v. Hase gegen Volckmar« zu sehr an der Oberfläche bleibt und damit den Lügen aus dem Propagandaministerium zu wenig kritische Analyse entgegenstellt. Die Hintergründe können anders interpretiert werden. Eine umfassende Erklärung der Vorgänge zu geben, kann nicht Sache einer Rezension sein. Es lässt sich aber doch mit einfachen Mitteln ein Ansatz finden, der eine tiefere Analyse der Vorgänge ermöglicht. Ich ziehe zu diesem Zweck die ausführlichen Darlegungen von Jan-Pieter Barbian zu diesem Komplex heran. 4
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Es war einer der kleineren Nazi-Potentaten, der den »Fall Volckmar« in einer für den Konzern gerade noch glimpflichen Form zu Ende brachte, nämlich jener Karl Heinz Hederich, aus dessen Brief die eingangs zitierten verlogenen »rechtsstaatlichen« Ausführungen vom 6. Dezember 1937 stammen. Er ging wahrscheinlich so vor, um zu verhindern, dass die zentrale Schaltstelle des deutschen Buchmarktes in den Sog des von Max Amann geleiteten Eher Verlags oder von Alfred Rosenberg geriet, worüber im Sommer 1937 offenbar breit spekuliert wurde. 5 Hederich hatte im Juli 1937 im Propagandaministerium Heinz Wismann 6, den übelsten Peiniger der Volckmar, beerbt.
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Hederich schlug von Anfang an eine ganz andere Politik ein. Er war bereits zuvor und blieb stellvertretender Leiter der »Parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des nationalsozialistischen Schrifttums (PPK)«. Im November legte er einen umfangreiches Papier zur Neuorganisation der Schrifttumsabteilung vor, in der er ausdrücklich eine »Entpolitisierung« der Reichskulturkammer (und damit auch der ihr als Teilkörperschaft zugehörigen Reichsschrifttumskammer) forderte – natürlich nur, um auf der politischen Seite den Einfluss der PPK zu stärken. All dies fand bei Goebbels großen Anklang. Der endgültige Bescheid über den Fall Volckmar-Frenzel liegt genau auf dieser Linie. Er bediente sich der Argumente, die Schmidt-Leonhardt (in Hederichs Auftrag) erarbeitet hatte. Die »Rechtsstaatlichkeit«, die er Hanns Johst und der RSK vorhielt, hatte konkrete Gründe. Sein Ziel war die Stärkung der PPK gegenüber der Schrifttumskammer. Die PPK beschränkte ihre Tätigkeit ja keineswegs auf die Kontrolle parteiamtlicher Veröffentlichungen. Sie etwa war es, die aus dem national-konservativen Lexikon von Meyers‘ Bibliographischen Verlag seit 1936 jenen berüchtigten »Nazi-Meyer« formte, der 1942 aufgrund passiven Widerstands der Redaktion nach dem 9. Band abgebrochen werden musste. 7 Im Oktober 1937 hatte Hederich – entgegen klarer Anweisungen seines Schirmherrn – auf der »Woche des deutschen Buches« eine deutliche Führungsrolle der PPK verlangt und damit Alfred Rosenberg provoziert, den ewigen Zweiten in der NS-Kulturpolitik. Attacken gegen den »Völkischen Beobachter« und den »Zentralverlag der NSDAP Franz Eher Nachf.« folgten, die beide von Max Amann geleitet wurden. 8 Goebbels musste sich gegen das nun ausbrechende »personalpolitische Kesseltreiben«, das ihn »erheblich zusetzte,« (Barbian) der Unterstützung Hitlers versichern und konnte Hederich schließlich zum 24.12.1938 aus dem Propagandaministerium entfernen, als er es wagte, zwei Broschüren des Eher Verlages zu verbieten.
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Hederich stand der Schrifttumsabteilung nicht einmal achtzehn Monate vor. Aber sie reichten anscheinend, um den Buchhandelskonzern Koehler & Volckmar vor dem Zugriff der RSK und des Franz Eher Verlages zu retten (ein Übriges tat der Kriegsausbruch). 9 Dass er den Konzern damit letztlich vor dem NS-Regime überhaupt rettete, konnte er nicht ahnen – und es lag auch ganz sicher nicht in seiner Absicht. Nur war die Erneuerung der Konzernspitze, die ihm vorschwebte und die er gleich als ersten Punkt seines Schreibens an Johst anführte, offenbar nicht so vordringlich, wie er – um den Präsidenten der RSK und wohl auch den Reichsführer SS ruhig zu stellen – vorgab. 10
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Doch griffe man zu kurz, wenn man die Frage auf kameralistische Konspirationen reduzieren würde. An dem Konflikt zwischen der zeitweiligen Koalition von Eher Verlag und Rosenberg auf der einen und Goebbels auf der anderen Seite kann man zeigen, dass das Problem der Moderne und ihrer Medien auch mitten durch die NSDAP lief und ganz zentral etwas mit der Frage nach der Rolle des Buches in der Gesellschaft bzw. der Auseinandersetzung zwischen dem »alten Medium Buch« und neuen Medien – hier neben der Presse vor allem Rundfunk und Film – zu tun hat. Mit einem gewissen Pathos könnte man sogar sagen, dass mit dem verqueren Literaten und akademischen Redner Rosenberg auch der Versuch scheitert, das Buch als wichtigstes Medium der NS-Gesellschaft zu definieren. Der – zu seiner Zeit nicht selbstverständliche –»Erfolg« von Goebbels markiert, dass andere Medien diese Führungsrolle übernommen haben und dass (unabhängig vom politischen System) mit dem Hauptschwerpunkt auf der Schriftlichkeit keine erfolgreiche Macht- oder Gesellschaftspolitik mehr möglich war.
Redaktionell betreut wurde diese Rezension von Natalia Igl.
Empfohlene Zitierweise:
Arno Mentzel-Reuters:
»Ein diktatorisches Verfahren«. (Rezension über: Thomas Keiderling: Unternehmer im Nationalsozialismus. Machtkampf um den Konzern Koehler & Volckmar AG & Co. Beucha: Sax 2003.) In: IASLonline [11.02.2004] URL: <http://www.iaslonline.de/index.php?vorgang_id=524> Datum des Zugriffs:
Zum Zitieren einzelner Passagen nutzen Sie bitte die angegebene Absatznummerierung.
Akten der Partei-Kanzlei der NSDAP. Rekonstruktion eines verloren gegangenen Bestandes, Sammlung der in anderen Provenienzen überlieferten Korrespondenzen, Niederschriften von Besprechungen usw. mit dem Stellvertreter des Führers und seinem Stab bzw. der Partei-Kanzlei, ihren Ämtern, Referaten und Unterabteilungen sowie mit Heß und Bormann persönlich. Hg. vom Institut für Zeitgeschichte, bearb. von Helmut Heiber (Veröffentlichung des Instituts für Zeitgeschichte) München : Oldenbourg 1983, Teil 1 Mikrofiche, Teil 2–3 Regesten und Register. zurück
Vgl. Keiderling S. 82, insbes. Anm. 259: »Ein Schweizer Verlag schrieb eine Anfrage an Volckmar-Frentzel, was an der Sache dran sei« (30.7.1937). Anteil und Absichten Rosenbergs in dieser Sache werden durch das bei Keiderling zugänglich gemachte Material nicht deutlich, müssten also eingehend erforscht werden. zurück
Man darf bei Wismanns Feindschaft auch persönliche Animositäten unterstellen, denn er wurde wegen unsauberer Geschäfte sowie einer bis 1934 bestehenden Ehe mit einer »Halbjüdin« und der Beschäftigung von deren Bruder noch im Jahre 1935, im Sommer 1937 für Goebbels unhaltbar. Er mag also gehofft haben, durch Angriffe gegen den Schicksalsgenossen Volckmar von seinen eigenen Kontakten mit »Nichtariern« abzulenken. zurück
Zu Details vgl. Bibliotheca lexicorum: kommentiertes Verzeichnis der Sammlung Otmar Seemann; eine Bibliographie der enzyklopädischen Literatur von den Anfängen bis zur Gegenwart, bearb. von Martin Peche. Nach einem von Otmar Seemann erstellten Gesamtverzeichnis und mit einer mehr als 3000 Titel umfassenden Bibliographie zur Geschichte der Lexikonistik, hg. von Hugo Wetscherek (Antiquariat Inlibris. Katalog 9). Wien: Antiquariat Inlibris 2001, S. 388–392. zurück
Vgl. Barbian S. 341–344. Amann war ferner im Vorstand des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und »Reichsleiter für die Presse der NsdAP« und Präsident der Reichspressekammer. Hier ordnet sich der Brief von Hanns Johst an Max Amann vom 2.11.1937 ein, den Keiderling S. 272 f. in der Biographie von Theodor Volckmar-Frentzel mitteilt. Johst will der drohenden Abmahnung durch Hederich zuvorkommen, indem er Amann veranlasst, Volckmar-Frentzel auch aus der Reichspressekammer auszuschließen. Amann ist zweifellos der beste Bundesgenosse in dieser Frage. zurück
Nur nebenbei erwähnt Keiderling S. 89, daß Wilhelm Baur, der zweite große Mann neben Amann im Börsenverein und im Eher Verlag, 1939 einen massiven Versuch zur Zerstörung der Marktanteile von Koehler & Volckmar unternahm. Über die Ergebnisse erfahren wir zu wenig und die Erklärung »Der Zweite Weltkrieg hat dann im Verbund mit dem Untergang des nationalsozialistischen Regimes die Realisierung dieses Plans verhindert« (S. 89) reicht nicht aus. Der Weltkrieg führte in den ersten Jahren zu einer Bedeutungssteigerung des Buchhandels. Wahrscheinlicher ist auch hier, dass das Reichspropagandaministerium andere Ziele verfolgte, allgemein dazu Barbian, S. 183 f. zurück
Ganz unbestimmt wird in dem Schreiben davon gesprochen, die Zustände im Konzern seien »auf die Dauer untragbar [...]. Es sind die Maßnahmen zur Herbeiführung eines für die Bewegung und für den Staat befriedigenden Zustandes durch rechtzeitige Besprechung aller beteiligten Stellen sicherzustellen.« (zit. nach Keiderling S. 79). Es wird – für eine NS-Behörde geradezu ungewöhnlich – nichts Konkretes angeordnet, sondern nur eine allgemeine Absicht deklariert. zurück