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»Abends allein«

Goethes Tagebücher von 1801 bis 1808

  • Jochen Golz (Hg.): Johann Wolfgang Goethe: Tagebücher. Historisch-kritische Ausgabe. Bandherausgeber Andreas Döhler. Bd. III,1: Text (1801-1808), Bd. III,2: Kommentar. Stuttgart: J. B. Metzler 2004. VIII, 1548 S. 22 s/w Abb. Gebunden. EUR (D) 189,90.
    ISBN: 3-476-01397-9.
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Die neue Ausgabe

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Seit 1995 werden unter der Leitung von Jochen Golz am Goethe- und Schiller-Archiv in Weimar die Tagebücher Goethes kritisch neu ediert und erstmals vollständig kommentiert. Diese Ausgabe folgt mit der Wiedergabe des Textes nach den Handschriften anderen editorischen Prinzipien als die bisher einzige vollständige historisch-kritische Edition der Tagebücher in der III. Abteilung der Weimarer Ausgabe, in der vielfach in den Text eingegriffen wurde. 1 Sie ist auf zehn Bände hin angelegt und soll 2012 abgeschlossen sein. Die beiden ersten Bände, die die Tagebuchaufzeichnungen von 1775 bis 1800 umfassen, sind 1998 beziehungsweise 2000 erschienen. 2 Der dritte, gemäß der Konzeption wieder in einen Text- und Kommentarband aufgeteilte Band liegt nun nach weiteren vier Jahren vor, womit zwar der Zeitplan einer Publikation im zweijährlichen Rhythmus nicht ganz eingehalten ist, Qualität und Umfang aber die Überschreitung rechtfertigen dürften. Umfangreich sind dabei nicht eigentlich die Tagebuchnotizen selbst, sondern vor allem der über 1000seitige Kommentarband einschließlich eines mehrere hundert Seiten umfassenden Registers. Mit der Zeitstrecke von 1801 bis 1808 entspricht dieser Band genau dem 3. Band der III. Abteilung der Weimarer Ausgabe.

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Die Jahre 1801 bis 1808

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Zu den über bloße Tagesabläufe hinausgehenden Erlebnissen, die ausführlicher in die Tagebuchnotizen Eingang gefunden haben, gehören insbesondere einige Krankheiten. In den Anfang dieses Zeitabschnitts fällt sogleich eine der schwersten Erkrankungen, die Goethe je in seinem Leben hatte, eine Gürtelrose, die neben weiteren Krankheiten dieser Jahre, besonders im Jahre 1805, noch während des Verlaufs eine Schilderung in den Tagebüchern erfährt. Die vier Reisen, die Goethe in diesem Zeitraum unternimmt, sind sämtlich Kur- und Badereisen, so im Juni und August 1801 nach Bad Pyrmont, von Juli bis September 1805 nach Bad Lauchstädt und von Juni bis August sowie von Mai bis September 1807 jeweils nach Karlsbad, wobei letztere auch starke Impulse für mineralogische und geologische Studien geben. Der historische und politische Hintergrund in diesen Jahren wird von den napoleonischen Kriegen bestimmt. Vor allem sind die Siege über Preußen in den Schlachten bei Jena und Auerstedt im Oktober 1806 zu nennen, die auf Weimar und sein Großherzogtum nicht ohne Auswirkungen bleiben. Es gibt auch in Goethes Haus Einquartierungen des Militärs. Zu einer persönlichen Begegnung mit Napoleon kommt es im Oktober 1808 im Rahmen des Fürstenkongresses in Erfurt, an dem Goethe auf Wunsch von Großherzog Carl August teilnimmt.

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Von den in dieser Zeit entstandenen vergleichsweise wenigen poetischen und anderen literarischen Produktionen sind besonders zu nennen die Arbeit an der Farbenlehre (Geschichte der Farbenlehre, 1801; Farbenlehre. Didaktischer und Historischer Teil, 1806, Polemischer Teil, seit 1807 in Arbeit), Die Natürliche Tochter (1803), Abschluß der Cellini-Übersetzung 1803 sowie Rameaus Neffe (1805), seit 1807 Arbeit an Wilhelm Meister. Wanderjahre, Pandora (1808) und seit 1808 Die Wahlverwandtschaften. Nicht zu vergessen ist die Fertigstellung und Publikation der ersten Gesamtausgabe der Werke bei Cotta im Jahre 1806.

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Die Tagebuchnotizen

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In den ersten Jahren des hier erfaßten Zeitraums sind die Notizen spärlich und kurz gehalten. Es finden sich überwiegend sehr lakonische, geradezu geschäftsmäßige Aufzeichnungen, meist als Aufzählung von Namen von Besuchern oder Briefadressaten (typisch zum Beispiel 27.1.1801 und 3.12.1803), und Lektürenotizen. Das trifft für die gesamten Abläufe der Jahre 1801 bis 1804 zu; eine Ausnahme stellt das Tagebuch der Reise nach Bad Pyrmont und Göttingen vom 5. Juni bis 29. August 1801 dar, das ausführlicher und kommentierender gestaltet ist. Allerdings ist für diese Jahre nahezu jeder Tag mit einem wenn auch noch so kurzen Eintrag dokumentiert. Gegen Ende des Jahres 1804 wird die kontinuierliche Aufzeichnung aufgegeben, so daß sich nur vereinzelte Einträge finden, und im Jahre 1805 fällt die Verzeichnung fast ganz aus. In der zweiten Jahreshälfte gibt es außer den Einträgen vom 12. September bis Oktober keine Notizen. Ausführlicher wird erst wieder in der ersten Jahreshälfte von 1806 geschrieben; es folgen die Reiseaufzeichnungen von Karlsbad im Juli und August, und danach setzt eine kontinuierliche, ausführlichere Darstellung ein, die Goethe in dieser Form im wesentlichen ab jetzt bis zum Ende seiner Tagebücher, das heißt bis zum 16. März 1832 beibehält.

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Die Textdarbietung

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Der Text ist nach den Handschriften im diplomatischen Abdruck wiedergegeben. Die für diesen Zeitabschnitt relevanten Handschriften sind sämtlich im Goethe- und Schiller-Archiv vorhanden, und es gibt jeweils nur einen Textzeugen. Hervorhebenswert ist der Abdruck zahlreicher Faksimiles im Textband, die insbesondere den Aufbau des meistens benutzten Schreibkalenders erkennen lassen. Goethe hat überwiegend diktiert, und zwar in den Jahren 1801 bis 1804 seinem Schreiber Johann Jacob Ludwig Geist und 1806 bis 1808 Friedrich Wilhelm Riemer. Die Notizen des Jahres 1805 sind fast ausschließlich eigenhändig geschrieben. Die für diesen Zeitraum relativ zahlreichen, auf Vor- beziehungsweise Nachschußblättern zu einzelnen Jahren oder Monaten überlieferten »Agenda, Wirtschaftliches, Notizen«, wie die Weimarer Ausgabe sie nennt und im Lesartenapparat ediert, sind hier in den laufenden Text integriert, sofern sie zeitlich zugeordnet werden können, 3 und kommentiert. Als weitere Besonderheit hebt sich die Edition und Kommentierung des Reisetagebuchs von Johann Jacob Ludwig Geist für die Reise nach Bad Pyrmont und Göttingen vom 5. Juni bis 30. August 1801 (Kommentarband S. 1219–1264) hervor, das bis jetzt nur im Teildruck vorlag.

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Der als Fußnoten gedruckte textkritische Apparat gibt Aufschluß (a) über Berichtigungen von Schreib-, Lese- oder Hörfehlern, die jeweils mit »gemeint« eingeleitet sind (z.B. S. 145, 29), (b) über Besonderheiten der handschriftlichen Überlieferung wie zum Beispiel Wechsel der Schreiberhandschrift und schließlich (c) über Korrekturen, unterschieden in Sofortkorrekturen und spätere beziehungsweise nicht datierbare Korrekturen sowie Tilgungen (»get«) und Ergänzungen (»erg«). 4 Drei Textstücke werden im Apparat wiedergegeben, die in der Weimarer Ausgabe auch unter den Lesarten nicht ediert sind, und zwar getilgte Zeilen (S. 271, 10), eine »Vorstufe«, das heißt die Vorfassung eines Textstücks (S. 314, 21–24) und bisher nicht edierter Tagebuchtext (S. 379, 24–26). Der Kommentar bezieht sich immer auf den nicht emendierten Text, was in Einzelfällen zu Überschneidungen führen kann, z.B. S. 473, 30 »Endemischen«, Apparat: »gemeint Eudemischen«, Kommentar S. 1163 »Orden der Endemischen ...] Gemeint wohl: Orden der Eudemischen [...], der Volksfreunde«. An solchen Stellen wird auch der Nachteil eines handschriftengetreuen Abdrucks deutlich.

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Der Kommentar

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Der Kommentar ist nahezu flächendeckend verfaßt, das heißt fast zu jeder Notiz gibt es eine Erläuterung, und die stichwortartige Knappheit der Aufzeichnung fordert auch ohne Zweifel zu einem ausführlichen, den biographischen und historischen Hintergrund erfassenden Kommentar geradezu heraus. Es wird eine Fülle von Informationen zu biographischen, historischen, sachlichen, literarischen und bibliographischen Einzelheiten einschließlich einer weit ausgefächerten Präsentation des Quellenmaterials geboten. Man findet die Erläuterungen unter Angabe von Seite und Zeile, dazu ist der zu erläuternde Ausdruck lemmatisiert, und am Seitenrand werden die Tagesdaten wiederholt. Dieser Kommentar übertrifft in seiner Ausführlichkeit noch die beiden ersten Bände dieser Ausgabe. Auf einige Nachteile dieser Art der Darstellung sei aber im folgenden hingewiesen.

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Ein Problem ergibt sich aus der oft nicht deutlich und einsichtig genug getroffenen Unterscheidung zwischen einer Erläuterung aufgrund der Erklärungsbedürftigkeit einer Textstelle und der vermeintlichen Notwendigkeit, darüber hinaus den historischen, biographischen oder sonstigen Hintergrund zusätzlich zu erschließen. So bestehen zahlreiche Erläuterungen nur darin, Goethes Notiz noch einmal aus der Perspektive einer anderen Quelle, insbesondere aus seinen eigenen Briefen und autobiographischen Schriften (z.B. Tag- und Jahreshefte) oder Briefen beziehungsweise sonstigen Zeugnissen anderer Personen darzustellen. Es heißt zum Beispiel zu 314, 2 »Knebel« (S. 966): »Siehe Karl Ludwig von Knebel, Tagebuch [...]:›Mittags bei Göthe p.‹«, ohne daß dieser Hinweis irgend etwas erklärt oder eine zusätzliche Information bietet. Damit verbunden ist die Frage, nach welchem Prinzip eigentlich aus anderen Quellen zitiert wird und aus welchen nicht (vgl. z.B. S. 771 zu 179, 8). Die Zitierpraxis ist generell sehr extensiv gehandhabt, aber die bloßen Stellenhinweise sind auch nicht selten. Es scheint das Prinzip zugrunde zu liegen, möglichst umfassend zu einem Sachverhalt das Material darzulegen oder zumindest darauf hinzuweisen, was jedoch den Zugang zu einer wirklich erklärungsbedürftigen Stelle eher erschwert als erleichtert, zumal generell kaum von einer kontinuierlichen Lektüre des Tagebuchs durch den Benutzer auszugehen ist, sondern dieser eher punktuell liest und darum wohl auch eine zielgerichtete, unmittelbare Erläuterung wünscht.

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Punktuelle Sach- und Worterklärungen kommen dabei trotz der Ausführlichkeit im allgemeinen an bestimmten Stellen etwas zu kurz, auch wenn generell alle fremdsprachigen Texte und Ausdrücke übersetzt sind. So wird zum Beispiel zu 503, 7 (S. 1202) »Halbgouache«, sicher kein ganz geläufiger Terminus, nicht erläutert, sondern als Erklärung auf eine andere Kommentarstelle (471, 4–5, S. 1160) verwiesen, die die Information indirekt über die Erklärung zu »Mittelgouache« vermittelt. S. 427, 26 »Siderismus« wird ebenfalls nicht erklärt (S. 1107), sondern es wird auf eine Tagebuchnotiz (nicht auf die Kommentarstelle!) verwiesen, die das gleichnamige Werk von Johann Wilhelm Ritter nennt, wobei jedoch an erstgenannter Stelle der Begriff durchaus allgemeiner, nicht nur auf das Werk bezogen, gemeint sein dürfte. Bei vielen naturwissenschaftlichen, vor allem mineralogischen Erklärungen greift der Kommentar übrigens – zu Recht – insbesondere auf Erläuterungen aus der Leopoldina-Ausgabe 5 zurück.

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Noch kritischer ist das mehr Unübersichtlichkeit als Klarheit schaffende Verweissystem zu sehen, wie das Beispiel zu 72, 17 »Biblioth. Angelegenheiten« (S. 627) demonstrieren kann. Hier findet sich keine direkte Erläuterung (es handelt sich um die Neuordnung und Katalogisierung des Büttnerschen Nachlasses), dafür aber vier Verweise (»Siehe die zweite Erläuterung zu 25. Januar, die zweite Erläuterung zu 18. Januar 1802 [...], 21. Januar (siehe die dritte Erläuterung) und 22. Januar 1802 (siehe die erste Erläuterung [...])«), nicht zu vergessen die Verweise, die von diesen Stellen aus wiederum weiterführen (z.B. am 25. Januar 1802 auf den 23. August 1802, am 18. Januar 1802 auf den 12. Februar 1802). Wirklich hilfreich sind nur der erste und letzte Verweis, weil sie die Büttnersche Bibliothek nennen und zwei der berühmten Äußerungen Goethes zu deren desolatem Zustand geben. Dieses Verweissystem verhindert jedoch eine zielgerichtete Erklärung an der ersten Stelle (zu 72, 17) und häuft zu viele Hintergrundinformationen auf. Hinzu kommt eine andere Schwierigkeit. Die überaus enge Vernetzung, die durch eine solch wechselseitige, oftmals nur durch Verweise selbst hergestellte Erklärungsmethode geschaffen wird, kann zu einer unbewußten und unerwünschten Abgrenzung von den anderen Bänden dieser Edition führen. Denn es stellt sich die Frage, warum nur innerhalb dieses Bandes verwiesen wird und nicht auch bei bestimmten Sachverhalten ebenfalls die früheren oder folgenden mit einbezogen werden. Bei dieser Verweisdichte kann allerdings wohl kaum das gesamte Kommentierungswerk berücksichtigt werden, was jedoch bei wirklicher Konsequenz eigentlich erforderlich wäre.

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Umständlich ist ferner die Art der Verweise selbst in der Form »siehe die zweite Erläuterung zu ..., die vorletzte Erläuterung zu ...«. Es wäre besser, direkt auf die Stelle mit Seiten- und Zeilenangabe zu verweisen, wie es die Probeedition (vgl. Anmerkung 1) auch vorgesehen hat und wie es von den beiden vorherigen Bänden leider nur der erste umsetzt. 6 So ließen sich zudem Fehlerquellen vermeiden, wie die falschen Angaben zum Beispiel S. 826 zu 220, 14 (statt »dritte Erläuterung« muß es heißen »fünfte Erläuterung«) und S. 989 zu 333, 32 »bey schönem Wetter] Siehe die dritte Erläuterung« (d.h. desselben Tages, richtig ist: die vierte Erläuterung) zeigen.

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Das Register

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Es gibt – wie in den beiden vorigen Bänden – zwei Register, ein »Gesamtregister« mit Namen von Personen nebst deren Werken, Orten, Titeln von Zeitschriften und Anonyma und einigen Sachwörtern sowie ein Register der Werke Goethes. Es handelt sich jeweils um ein »kommentierendes Register«, 7 das heißt stellenübergreifende Informationen besonders zu Personen sollen hier und nicht im Einzelstellenkommentar vorhanden sein, um den Kommentarteil zu entlasten. Zu welchen Ergebnissen dieses Konzept führt, ist an einigen Beispielen näher und kritisch zu betrachten.

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Ein Beispiel für die Kommentierung im Register findet sich unter »Kuchenbecker, Franz Anton, Achill auf Scyros«: »lavierte Federzeichnung, auf der Weimarer Kunstausstellung 1801 ausgestellt«, mit dem einzigen Hinweis auf 61, 19, wo unter dem Kommentar zur Stelle die gleiche Information noch einmal gegeben wird; der Hinweis wäre im Register entbehrlich gewesen. Nur fettgedruckte Zahlen verweisen im übrigen auf den Kommentarteil, was hier nicht geschehen ist, aber auch sonst ist die Unterscheidung, wann nur auf den Text und wann auf Erläuterungen verwiesen wird, nicht einsichtig. Gerade solche den Erläuterungsteil wiederholenden kommentierenden Zusätze ließen sich unter Rückbesinnung darauf reduzieren, daß das Register in erster Linie der Erschließung dienen und unmittelbar zu der gesuchten Stelle hinführen sollte.

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Ein anderes Problem stellt das Verweissystem innerhalb des Registers dar. Es wird richtigerweise von sprachlichen Varianten oder Nebenformen und Abkürzungen auf den Haupteintrag verwiesen, allerdings mit etwas großzügiger Vorgehensweise. So heißt es bei »Germanien« pauschal »siehe Deutschland«, aber unter »Deutschland« ist »Germanien« nicht mehr eigens indexiert, so daß die entsprechenden Stellen nicht direkt auffindbar sind. Wenig sinnvoll sind auch die Hin- und Herverweise. So wird unter »Agricola, Cneus Iulius« sowohl auf die Textstelle 293, 23 (»Tacitus Leben des Agricola«) als auch auf »Tacitus« verwiesen, wo sich wieder nur der Hinweis auf 293, 23 findet und zugleich zurück auf »Agricola« verwiesen wird, wohl um der Angaben zur Identität willen. Aber auch hier ist an die primäre Funktion des Registers zu erinnern, vor allem auf die gesuchte Textstelle zu verweisen. Dementsprechend ließen sich auch zahlreiche Verweise der beiden Register untereinander reduzieren. Eine deutliche Konzentrierung ist gerade auch im Hinblick auf ein eventuell geplantes und sicher sehr wünschenswertes Gesamtregister als Kumulation der bisher vorhandenen Register nach Abschluß der Bände zu empfehlen.

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Zusammenfassung

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Mit dem vorliegenden Band ist ein weiterer Schritt bei der zügigen Neuausgabe und Kommentierung der Tagebücher Goethes getan und ein unerläßliches Hilfsmittel für die Goethe-Forschung bereitgestellt. Die besonderen Verdienste bestehen vor allem in der erstmaligen zuverlässigen, auf den Handschriften gegründeten Herausgabe des Textes, der minutiösen Beschreibung der Überlieferungsträger, der fundierten und materialreichen Kommentierung sowie der sorgfältigen Erschließung. Eine Verschlankung des Kommentars durch Reduzierung der Daten- und Faktendarbietung und des Registers durch Entlastung von der Kommentierung würde den Wert noch erhöhen. Der Kommentarband ist nämlich nicht ganz der »Gefahr einer unendlichen Textauslegung« 8 entgangen. Die Erläuterungen müßten in einiger Hinsicht gestrafft und auf das Wesentliche konzentriert werden, wenn man nicht der Tendenz Vorschub leisten will, aus dem Kommentarband eine letztlich eigenständige Abhandlung zu machen. Auch die Indexierungen im Register wären besser zielgerichteter vorzunehmen. Es bleibt zu wünschen, daß diese Ausführlichkeit keinen Maßstab für die folgenden Bände setzt, deren Erscheinen hoffentlich kontinuierlich und stetig fortgesetzt wird.



Anmerkungen

Vgl. dazu Jochen Golz: Die Edition von Goethes Tagebüchern. Geschichte und Aufgaben. In: Johann Wolfgang Goethe: Tagebücher. 1. Januar bis 15. November 1777. Reise-Tagebuch 1786 erstes Stück. Text und Kommentar. Bearbeiter Wolfgang Albrecht und Andreas Döhler. Probeedition. Stuttgart, Weimar: Metzler 1995, S. VII – XVIII; Jost Schillemeit: Goethes Tagebücher, historisch-kritisch und kommentiert. Zu einem Editionsvorhaben der Stiftung Weimarer Klassik. In: editio 10 (1996), S. 68–80.   zurück
Vgl. z.B. die Rezensionen von Reiner Wild, in: Arbitrium 18 (2000), S. 181–184, und von Karl Richter, in: Goethe-Jahrbuch 118 (2001), S. 367–370.   zurück
Nicht datierbare Notizen sollen in einem Supplementband erscheinen.   zurück
Das Abkürzungsverzeichnis zum Apparat enthält der Kommentarband S. 523. Bei den Schreibersiglen wurde für Johann Wolfgang von Goethe und August von Goethe jeweils dieselbe Sigle (»G«) vergeben.   zurück
Johann Wolfgang Goethe: Die Schriften zur Naturwissenschaft. Vollständige mit Erläuterungen versehene Ausgabe. Im Auftrage der Deutschen Akademie der Naturforscher (Leopoldina) zu Halle begründet von Karl Lothar Wolf und Wilhelm Troll. Hg. von Dorothea Kuhn und Wolf von Engelhardt. Weimar: Hermann Böhlaus Nachf. 1947 ff.   zurück
Im ersten Band wird direkt auf Seite und Zeile verweisen (vgl. z.B. S. 603 zu 273, 10: »Siehe zu 263, 14«). Nur wenn es mehrere Erläuterungen zur selben Stelle gibt, die dann durch Lemmatisierung unterschieden sind, heißt es: »Siehe die erste Erläuterung zu ...« (vgl. z.B. S. 603). Leider wurde diese Vorgehensweise im II. Band bereits aufgegeben, denn dieser verweist nur datumbezogen, nicht stellenbezogen.   zurück
Vgl. Jochen Golz: Zu Aufbau und Interdependenz von Erläuterungen und Register bei der Kommentierung von Goethes Tagebüchern. In: Gunter Martens (Hg.): Kommentierungsverfahren und Kommentarformen. Hamburger Kolloquium der Arbeitsgemeinschaft für germanistische Edition 4. bis 7. März 1992, autor- und problembezogene Referate. Tübingen: Niemeyer 1993, S. 150–161, hier S. 158.   zurück
Jochen Golz (Anm. 7), S. 158.   zurück