Donat über Koltes, Bertram: Regest vs. Digitale Bibliothek

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Sebastian Donat

Regest vs. Digitale Bibliothek:
Zwei Briefausgaben zu Goethe im Vergleich

  • Briefe an Goethe. Gesamtausgabe in Regestform. Band 6: 1811–1815. Bearbeitet v. Manfred Koltes unter Mitarbeit v. Ulrike Bischof u. Sabine Schäfer. Teil 1: Regesten; Teil 2: Register. Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger 2000. 612, 283 S. Ln. EUR (D) 99,90.
    ISBN 3-7400-1022-3.
  • Johann Wolfgang Goethe: Briefe, Tagebücher, Gespräche. 2. Auflage. Zusammengestellt u. eingerichtet v. Mathias Bertram. (Digitale Bibliothek; 10) Berlin: Directmedia Publishing 2000. 1 CD-ROM. EUR (D) 99,90.
    ISBN 3-89853-110-4.


Auf den ersten Blick mag es scheinen, als ob in dieser Rezension der Regestausgabe der Briefe an Goethe und der CD-ROM Johann Wolfgang Goethe: Briefe, Tagebücher, Gespräche die sprichwörtlichen Äpfel und Birnen miteinander verglichen werden sollen – mit dem so voraussagbaren wie wenig ersprießlichen Resultat, daß sie eben verschieden sind. Deshalb vornweg eine Bemerkung zum Anliegen dieser Besprechung. Um im Bildbereich zu bleiben: Äpfel und Birnen sind zwar nicht das gleiche, haben aber trotzdem viel gemeinsam. Und zwar nicht zuletzt aus der Perspektive desjenigen, der gern Obst ist. Worum es im folgenden also gehen soll, ist die vergleichende Charakterisierung und Bewertung beider Briefausgaben unter besonderer Berücksichtigung ihrer Benutzbarkeit.

Neben der Angemessenheit und Relevanz des Vergleichskriteriums besteht eine wichtige Voraussetzung für ein solch komparatives Verfahren in der hinlänglichen Vertrautheit mit den zu untersuchenden Ausgaben. Hier ist in beiden Fällen vor allem durch a) einen vieldiskutierten editorischen Kontext 1 und b) einschlägige bereits vorliegende Publikationen (v.a. Arbeitsberichte 2 und Rezensionen 3 ) für einen guten Informationsstand gesorgt. Von einer dokumentarischen Pflicht – sonst unverzichtbarer Bestandteil wissenschaftlicher Rezensionen – ist diese Betrachtung damit weitgehend entlastet.

Was enthalten die Ausgaben?

In beiden Ausgaben werden zunächst und vor allem Briefe Goethes herausgegeben. Und zwar, als >Genitivus possessivus<, Briefe im Besitz Goethes, d.h. an ihn adressierte Schreiben: der ausschließliche Gegenstand der Regestausgabe sowie, als >Genitivus auctoris<, Briefe von Goethe an andere Personen: ein Hauptbestandteil des 10. Bandes der Digitalen Bibliothek. Hinzu kommen im letzteren Fall die Tagebuchaufzeichnungen Goethes sowie eine Sammlung der Berichte von Zeitgenossen über Gespräche mit Goethe.

Den 1.830 Dokumenten, die im 6. Band der Briefe an Goethe erfaßt werden, stehen in der Digitalen Bibliothek 13.500 Briefe von Goethe, seine kompletten Tagebuchaufzeichnungen aus 57 Jahren sowie 1.800 Gesprächsberichte gegenüber. In bezug auf den quantitativen (Textmenge) sowie qualitativen (Textformen) Umfang der jeweils versammelten Zeugnisse von, an und über Goethe ist die Digitale Bibliothek der Regestausgabe damit zweifellos um Längen voraus. In Buchseiten: rund 900 Seiten Briefe an Goethe im Vergleich zu 11.000 Seiten Briefe, Tagebücher, Gespräche (bei Hochrechnung auf einen ähnlichen Satzspiegel). Freilich fällt dieser Vergleich ganz anders aus, wenn man den kompletten geplanten Umfang der Regestausgabe berücksichtigt – er beläuft sich auf ca. 21.000 4 Briefe, die in insgesamt 15 Bänden 5 zugänglich gemacht werden sollen.

Beide Ausgaben warten zusätzlich mit umfangreichen Verzeichnissen auf. Die Digitale Bibliothek bietet ein Personenverzeichnis mit Lebensdaten und Angaben zur beruflichen Tätigkeit. Die sechste Lieferung der Regestausgabe verfügt erstmals über einen eigenen Registerband, der vier Verzeichnisse enthält: Personenregister, Register der Entstehungsorte sowie (neu hinzugekommen) Goethe-Werkregister und Allgemeines Werkregister.

Was enthalten sie nicht?

Die Fülle der Zeugnisse und Informationen, die in beiden Ausgaben präsentiert wird, ist ohne Frage beeindruckend. Dennoch muß auch darauf hingewiesen werden, was sie nicht enthalten.

Regestausgabe

Zunächst zur Regestausgabe. Hierbei handelt es sich bekanntermaßen nicht um eine Volltextedition der Briefe an Goethe, sondern um eine >textverkümmernde Erschließungsmethode<. 6 An die Stelle des vollständigen Brieftextes tritt das Regest, eine gleichermaßen komprimierende wie kommentierende Inhaltsangabe.

Zwei Hauptgründe für die Wahl dieser Editionsform lassen sich aus heutiger Sicht ausmachen: "1) der Umfang der zu erstellenden Ausgabe, die zweifelsohne nur sinnvoll sein konnte, wenn alle greifbaren Briefe berücksichtigt würden, 7 und 2) die Überlegung, daß bei den meisten An-Briefen unterschiedlichen Lesarten weit geringere Bedeutung zukommt als bei literarischen Texten." 8 Beide Argumente (insbesondere das zweite) sprechen freilich nur gegen eine historisch-kritische bzw. kritische Ausgabe der Briefe an Goethe, in der sämtliche Lesarten verzeichnet werden müßten – nicht aber gegen eine editorisch weniger anspruchsvolle Form der Volltextausgabe. Daß man statt dessen die noch radikalere Form einer >textverkümmernden< Wiedergabe wählte, ist neben dem quantitativen Argument vor allem auf die Einschätzung der herauszugebenden Texte zurückzuführen. Galten den Initiatoren der Regestausgabe die Briefe Goethes (zumindest auch) als literarische Texte, so waren sie sich darin einig, daß die Briefe an Goethe vor allem als >historische Dokumente< anzusehen seien, deren Wert gerade nicht im >begrenzt Individuellen< liege. 9 Besonders drastisch kommt das 1968 bei Hans-Heinrich Reuter zum Ausdruck:

Die Verewigung der zahlreichen und disparaten, für sich allein genommen nur noch kulturhistorisches Interesse beanspruchenden Ephemeria aus Goethes Briefregistratur durch eine konventionelle Edition würde sowohl das betreffende Einzelstück über Gebühr aufwerten wie das literarisch-historisch bedeutsame Gegenstück abwerten, von der Gefahr eines Versackens der Ausgabe in philologisch präparierten und konservierten Ballast zu schweigen. 10

Freilich sieht schon seit geraumer Zeit niemand mehr die Briefe an Goethe als möglichst klein zu haltenden >Ballast< an, der den allein bewahrenswerten Text des Dichters (zumindest tendenziell) unnötig belastet. Im Gegenteil: Gerade Irmtraut Schmid, die Redakteurin der ersten fünf Lieferungen der Regestausgabe, hat sich intensiv um eine angemessene Würdigung und Wahrnehmung der Briefe an Goethe (wie generell der Textsorte >Brief<) bemüht. Allerdings eben in erster Linie als >historische Quelle< 11 und erst nachgeordnet als literarische Form:

Abgesehen davon, daß der Brief manchmal ein literarisches Produkt verkörpert, das zu Erbauungszwecken dienen oder zum Erkenntnisgegenstand literaturwissenschaftlicher und poetologischer Untersuchungen werden kann, stellt er immer zugleich eine historische Quelle dar, die Erkenntnisse über die verschiedensten Lebensbereiche der Vergangenheit zu vermitteln vermag. Für diesen Nutzungsaspekt sind die in Briefen behandelten Gegenstände und getroffenen Aussagen von vordringlicherem Interesse als die sprachliche Gestaltung […]. 12

Aus dieser Perspektive erscheint die Darbietungsform des Regests nicht mehr als notwendiges Übel, sondern geradezu als adäquateres, weil auf das Wesentliche orientierendes Medium.

Diese Erschließungsform wurde Anfang der 1960er Jahre von Karl-Heinz Hahn und Hans-Heinrich Reuter im Anschluß an die mediävistische Editionspraxis konzipiert,13 im Zusammenhang mit dem Voranschreiten der Regestausgabe weiterentwickelt und zwischen 1990 und 1992 präzisiert und überarbeitet. 14
Die grundsätzlichen Inhalte bzw. Aufgaben sind gegenwärtig folgendermaßen festgelegt:

Im Kopf des Regests werden für jeden zu regestierenden Brief die notwendigen Informationen über den Namen des Briefschreibers, den Namen des Adressaten (sofern es nicht Goethe ist), das Briefdatum und den Entstehungsort, den Überlieferungsort der Handschrift sowie den Druckort und die Bezugs- und Antwortbriefe, weiterhin Informationen über eine mögliche Tagebucheintragung sowie über Besonderheiten der Textvorlage in einem feststehenden Formular mitgeteilt. 15

Die Aufgabe des Regesttextes ist es, den Inhalt des Briefes in seinen wesentlichen Punkten zu referieren und den Informationsgehalt für den Benutzer vollständig zu erschließen. Dazu dienen gegebenenfalls zusätzliche Erläuterungen und Zitate aus dem Brieftext. 16

Der Anlage-Vermerk verweist auf Schriftstücke ohne Briefcharakter, die als Anlage zu einem Brief an Goethe übersandt wurden und in Goethes Briefregistratur oder an anderer Stelle seines Persönlichen Archivs überliefert sind. 17

Der Beilage-Vermerk verweist auf Briefe, die Goethe als Beilage zu einem an ihn gerichteten Brief übersandt wurden. 18

In ihrer aktuellen Fassung umfassen die Regelungen für die Gestaltung der Regesten die stattliche Zahl von 266 Paragraphen, in denen von den allgemeinen Aufgaben des Regesttextes bis hin zur Anführung von Adelstiteln genauestens festgelegt ist, wie die Regestautoren vorzugehen haben. 19 Damit soll "ein wesentlicher Nachteil aller Regestausgaben" kompensiert werden: die "fehlende[…] Überprüfbarkeit der präsentierten Texte bezüglich Vollständigkeit und Kommentierung". 20

Dennoch bleibt festzuhalten: Die Regestausgabe enthält nicht den Text der Briefe an Goethe, sondern die zusammenfassenden und erläuternden Referate dieser Briefe aus der Feder der beteiligten Regestautoren (die freilich Originalzitate enthalten können). Sie enthält ebenfalls keinen expliziten Kommentar nach der Art üblicher Briefausgaben im Volltext, weist aber durch die Kenntlichmachung des Korrespondenzzusammenhangs, die erläuternde Paraphrase von Sachverhalten, die Auswahl von Zitaten u.a.m. ein hohes Maß an herausgeberischen Lektürehilfen bzw. Verständnislenkungen auf.

Eine weitere Einschränkung kommt hinzu. Nicht nur bei der Erschließungsmethode, sondern auch bei der Festlegung des zu erschließenden Corpus wurde bei der Regestausgabe der Briefe an Goethe der Weg der >Reduktion auf das Wesentliche< eingeschlagen. Denn sie verzichtet auf die Dokumentation "der Briefe, die an den Dichter in seiner Eigenschaft als Geheimrat oder Staatsminister gerichtet waren, die also nicht ihm persönlich, sondern dem Amt oder der Funktion, die er innehatte, galten und die in amtlichen Akten abgelegt worden sind." 21 Die Entscheidung über Aufnahme oder Ausschluß wird dabei "nicht nach inhaltlichen oder formalen Merkmalen vorgenommen", sondern "erfolgt nach Maßgabe der vorgefundenen, auf Goethes eigener Entscheidung beruhenden Überlieferung in Faszikeln und Unterlagen seines Persönlichen Archivs einerseits, in amtlichen Akten andererseits, also auf der Grundlage des archivischen Provenienzprinzips". 22

Digitale Bibliothek

Auch der 10. Band der Digitalen Bibliothek gewinnt schärfere Konturen, wenn man betrachtet, was er nicht enthält.

Zunächst zum Kernstück, den Briefen Goethes. Auf dem Einband wird damit geworben, daß die CD-ROM "13.000 Briefe nach dem Editionsstand der Weimarer Ausgabe, unter Berücksichtigung aller Nachträge in chronologischer Folge" enthalte. Damit wird zu wenig, aber vor allem zu viel versprochen. Denn zum einen enthält die Digitale Bibliothek mehr, nämlich knapp 13.500 Briefe. 23 Zum anderen weit weniger: Keinesfalls werden auf der CD-ROM alle Nachträge vorgelegt, sondern nur jene, die bis zum Erscheinen des 50. Bandes der IV. Abteilung (1912) Aufnahme in die Weimarer Ausgabe gefunden hatten. Ein großer Vorteil der Präsentation in der Digitalen Bibliothek besteht dabei fraglos in der chronologischen Einordnung der zahlreichen Nachträge:

Für die vorliegende digitale Ausgabe wurden die verstreuten Nachträge aufgelöst und die später hinzugekommenen Briefe in die Chronologie eingefügt. Die in den Korrekturen angeführten Neudatierungen wurden ebenfalls ausgewertet und die sich aus ihnen ergebenden Umstellungen vorgenommen. 24

Völlig unberücksichtigt, ja sogar unerwähnt bleiben aber die dreibändigen Nachträge und Register zur IV. Abteilung, die Paul Raabe 1990 herausgegeben hat 25 – sie enthalten nicht weniger als 1020 Briefe. 26

Die nächste Einschränkung betrifft Goethes Gespräche. Als Textgrundlage wählte Mathias Bertram die erste, 1889-1896 von Woldemar von Biedermann zusammengestellte Ausgabe von Goethes Gesprächen. Sie ist naturgemäß in Umfang und Verläßlichkeit den beiden späteren, ergänzten und verbesserten Ausgaben (1909–1911 durch Flodoard von Biedermann sowie 1965-1987 durch Wolfgang Herwig) weit unterlegen.

In beiden Fällen ist die Beschränkung auf alte und mittlerweile nur als unvollständig zu bezeichnende Textgrundlagen wohl auf Copyright-Gründe zurückzuführen. 27

Schließlich muß – wie schon bei der Regestausgabe – darauf hingewiesen werden, daß die Digitale Bibliothek für die Briefe und Tagebuchaufzeichnungen Goethes keinen Kommentar bietet. Auch auf die Wiedergabe des in der Weimarer Ausgabe enthaltenen Apparats mit den Rubriken >Lesarten<, >Postsendungen<, >Tagebuchnotizen< wurde für die Briefe ebenso verzichtet, wie auf die Rubriken >Lesarten<, >Agenda<, >Bücher-Vermehrungslisten< für die Tagebücher.

Wo liegen die Vor- und Nachteile
der gewählten Darbietungsform?

Hier kann grundsätzlich vorausgeschickt werden: Beide Ausgaben sind in bezug auf die Art und Weise, wie sie die im letzten Abschnitt charakterisierten Dokumente präsentieren, ausgesprochen komfortabel und benutzerfreundlich.

Bei der Regestausgabe handelt es sich zunächst einmal um sehr ansprechende Bücher: vom Format über Satz und Papier bis hin zu Bindung und Einband samt Schutzumschlag. Dieses Argument spielt lediglich eine untergeordnete Rolle, sollte aber angesichts des Nachschlagecharakters und der somit zu erwartenden Benutzungshäufigkeit nicht vernachlässigt werden.

Gleichermaßen zu begrüßen ist die mit der sechsten Lieferung eingeführte Aufteilung in Regest- und Registerband. Sie ermöglicht es, die vielfältigen Verzeichnisse parallel zur Lektüre der Regesten zu benutzen. Und umgekehrt: Denn Personen-, Orts-, Allgemeines und Goethe-Werk-Register übernehmen mit der Bereitstellung von Informationen zu Personen und Werken nicht nur Kommentarfunktionen zu den einzelnen Dokumenten, sondern ermöglichen und provozieren ihrerseits die Lektüre von Briefen und Briefgruppen, die bestimmte personelle, geographische oder inhaltliche Bezüge aufweisen.

Der Nutzen zumal des erweiterten Personenregisters und der neu hinzugekommenen Werkverzeichnisse ist so offensichtlich, daß man sich als Leser sogleich einen weiteren Ausbau dieser Zugriffsmöglichkeiten wünscht – beispielsweise durch die Einbeziehung von Werken der Bildenden Kunst in das Allgemeine Werkregister, das bisher auf Literatur und Musik beschränkt ist. 28

>Lust auf mehr< sollen sicher auch die im ersten Teilband wiedergegebenen zehn Briefhandschriften machen. In der vorliegenden Form – schlechte Wiedergabequalität, kein explizites oder erschließbares Auswahlprinzip, keinerlei Erwähnung in den betreffenden Briefregesten – werden diese Faksimiles jedoch zu bloßen Illustrationen degradiert.

Eine Schwachstelle in Sachen Benutzerfreundlichkeit stellt der Verzicht der Herausgeber dar, auf die weiterführenden Recherche- und Arbeitsmöglichkeiten im Corpus der Briefe an Goethe hinzuweisen. Schließlich hat Manfred Koltes 1996 an einer anderen Stelle die "Erschließung im Sinne der Wegbereitung für den potenziellen Nutzer" 29 als eine der wichtigen Aufgaben der Regestausgabe hervorgehoben. Hier hätte in den Briefen an Goethe bereits die Angabe der Internet-Adresse der Regestausgabe auf der Homepage der Stiftung Weimarer Klassik 30 genügt, um Interessierten das Einholen entsprechender Auskünfte zu erleichtern.

Und was die (zumal nach dem Start der Online-Version des Briefrepertoriums vor zwei Jahren) von vielen Goethe-Forschern erhoffte Zugriffsmöglichkeit über das Internet anbetrifft, so hat Manfred Koltes ebenfalls bereits 1996 in Aussicht gestellt, daß die digitale Basis der Regestausgabe "ein elektronisches Findhilfsmittel [darstellt], das zunächst im Archiv selbst, später vielleicht weiterreichend den Zugang zu den Briefen wesentlich vereinfachen wird." 31 Im Vorwort zu Band 6 der Briefe an Goethe findet man hierzu jedoch leider keine Informationen.

Zur CD-ROM Johann Wolfgang Goethe: Briefe, Tagebücher, Gespräche. Die hohe Qualität der Textaufbereitung und -präsentation in der Digitalen Bibliothek ist wiederholt und völlig zu recht herausgestellt worden. 32 Die folgenden Bemerkungen verstehen sich daher keineswegs als umfassende Würdigung oder Kritik, sondern greifen lediglich einzelne Aspekte heraus, die bei der Arbeit mit der CD-ROM ins Auge fallen.

Positiv:

  • die auf bis zu acht Seiten erweiterte Kopierfunktion (aufrufbar über die rechte Maustaste), die für das vorliegende Textcorpus völlig ausreichend ist; hierzu ein Tip: bei Auswahl von "Zeilenumbruch beim Kopieren: weich" (unter "Diverses" / "Optionen") erspart man sich beim Export in eine Textverabeitung lästige Umformatierungen, die aus dem unterschiedlichen Satzspiegel herrühren;

  • die ansprechende Druckfunktion; sie findet sich etwas versteckt unter "Diverses" / "Drucken" und ermöglicht (im Unterschied zum Kopieren) den Ausdruck beliebig umfangreicher Textmengen; angesichts des auf den Bildschirm angepaßten kleinen Satzspiegels empfiehlt es sich, mehrere Seiten pro Blatt auszudrucken; bei der Auswahl von je zwei Seiten horizontal wie vertikal stellt sich ein noch gut lesbarer Text her;

  • die Möglichkeit, sich über die Suchfunktion Briefe an bestimmte Adressaten bzw. Gespräche mit bestimmten Personen chronologisch anzeigen zu lassen bzw. entsprechende Fundlisten aufzubauen – nur eine von vielfältigen Suchoptionen.

Negativ:

  • die in der Beschreibung verlockend klingende >automatische kontextsensitive Suche<, 33 bei der in einer markierten Passage zu sämtlichen Erwähnten die im Personenverzeichnis erfaßten Daten abgerufen werden können, erweist sich schon bei geringsten markierten Textmengen als weitgehend, wenn nicht völlig unbrauchbar; so werden beispielsweise zum komplett >personenerwähnungsfreien< Satz "Es ist mir sehr angenehm gleich mit dem Anfange des Neueniahrs Gelegenheit zu finden Sie an Ihre alte Gewogenheit gegen mich zu erinnern" (an Philipp Erasmus Reich, 2.1.1775, S. 706) nicht weniger als 24 Einträge aus dem Personenverzeichnis angeboten: sämtliche Namen, die mit "Alt-", "Gleich-", "Mir-" und "Mich-" beginnen;

  • die ungünstige Plazierung der Sprungmarken bei den Quellennachweisen im Bereich der Gespräche: bei Anklicken des Links im Kopf des Gesprächsberichts wird die entsprechende Seite des Quellenverzeichnisses geöffnet – der betreffende Nachweis findet sich jedoch nicht, wie zu erwarten, am oberen Bildrand, sondern irgendwo in der Bildschirmmitte.

Fazit

Eine abschließende Gesamtwertung im Sinne einer Benutzungs- oder Kaufempfehlung (bzw. eines Abratens von Benutzung oder Erwerb) fällt bei beiden Ausgaben schwer. In großer Übereinstimmung sind die Regestausgabe der Briefe an Goethe und die CD-ROM Johann Wolfgang Goethe: Briefe, Tagebücher, Gespräche durch ein Dilemma gekennzeichnet. Der immensen Menge an Dokumenten und ihrer ausgesprochen guten, d.h. multifunktionalen, ansprechenden und benutzerfreundlichen Präsentation steht die problematische Art und Auswahl eben dieser Dokumente gegenüber.

Fest steht: Beide Ausgaben richten sich zu allererst, wenn nicht ausschließlich an Goethe-Forscher und müssen sich deshalb an deren Bedürfnissen messen lassen. Angesichts des unvollständigen und veralteten Textbestands der Digitalen Bibliothek ist somit klar, daß sie bestenfalls zur ersten Recherche im Bereich der Briefe und Gespräche von Nutzen sein kann. Zum Lesen soll und wird sie ohnhin niemand verwenden. Und für die Regestausgabe gilt, wenn auch aus gänzlich anderen Gründen, das gleiche. Nachdem das zentrale quantitative Argument für das Verfahren der Regestierung – der Umfang der entsprechenden Volltext-Buchausgabe – durch die Möglichkeiten elektronischer Editionen obsolet geworden ist, 34 muß sich diese Ausgabeform ungeachtet aller verdienstvollen Bemühungen um Exaktheit und Transparenz den grundsätzlichen Fragen stellen, die Hans-Gert Roloff zu Beginn des Symposions Wissenschaftliche Briefeditionen und ihre Probleme 1997 aufgeworfen hat:

Wer soll [Regesten] lesen? Literaturwissenschaftler, Literarhistoriker, Forscher? Aber sie beschleicht Skepsis gegenüber der Berichterstattung, die ja, von den Bearbeitern eingestandenermaßen, immer in gewisser Weise Interpretation ist. Zum genauen Verständnis einer Stelle in weiteren Zusammenhängen muß der Text vorliegen, nicht ein irgendwie erdachtes Textreferat. Der vom Bearbeiter mitgeteilte Regestenbefund kann in keiner Weise den Anspruch erheben, auktorialen Wert zu haben. Kein Forscher wird auf Grund des Regests argumentativ zitieren. Aber auch das Argument, daß die Regesten Vorinformationen sind, die zum eigentlichen Brieftext führen sollen, ist nicht stichhaltig, denn entscheidend ist allein der edierte Brieftext. Die Arbeit, die in die Formulierung des Regests gesteckt werden muß – man weiß, wie aufwendig und anstrengend sie ist, konzentriert sich im wesentlichen ja auf die philologisch einwandfreie Transkription des Textes, auf die Überlieferung, auf die Klärung des Sachverhaltes, auf das Bezugssystem – das sind alles Elemente, die bei der Edition eines Briefes eine große Rolle spielen und sich auf Textdarbietung und Kommentar verteilen. Die Inhaltserfassung ist zeitaufwendiger als die Transkription des Briefes! Aber der Effekt ist um vieles geringer, als es die Lektüre des Textes einbringt. 35

Dr. Sebastian Donat
Ludwig-Maximilians-Universität München
Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik)
Schellingstr. 3
D-80799 München
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Diese Rezension wurde betreut von unserem Fachreferenten PD Dr. Anne Bohnenkamp-Renken. Sie finden den Text auch angezeigt im Portal Lirez – Literaturwissenschaftliche Rezensionen.

Redaktionell betreut wurde diese Rezension von Lena Grundhuber


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Anmerkungen

1 Die umfangreiche Diskussion über Vor- und Nachteile der Regestausgabe erstreckt sich mittlerweile über mehr als zwei Jahrzehnte; sie kann und soll hier nicht dokumentiert werden. Auf ausgewählte wichtige Beiträge wird im Folgenden Bezug genommen. – Zur Orientierung über Grundmerkmale (Textgrundlagen, -auswahl, -präsentation und -benutzbarkeit) der 1997 ins Leben gerufenen Digitalen Bibliothek vgl. exemplarisch die Rezensionen von Fotis Jannidis zum 1997 erschienenen ersten Band: Deutsche Literatur von Lessing bis Kafka in: Jahrbuch für Computerphilologie 1 (1999), S.161–167, von Anne Bohnenkamp zum 1998 erschienenen vierten Band Johann Wolfgang Goethe: Werke in: Jahrbuch für Computerphilologie 2 (2000), S. 205–218, bes. S. 207–212 sowie von Antje Niederberger zu Band 12 Die Religion in Geschichte und Gegenwart
(http://www2.h-net.msu.edu/mmreviews/showrev.cgi?path=201).   zurück

2 Vgl. vor allem die ab der sechsten Lieferung verbindlichen Arbeitsgrundsätze für die Gesamtausgabe der Briefe an Goethe in Regestform (in: Gerhard Schmid [Hg.]: Bestandserschließung im Literaturarchiv. Arbeitsgrundsätze des Goethe- und Schiller-Archivs in Weimar [Literatur und Archiv; 7] München u.a.: Saur 1996, S. 185–255) sowie Irmtraut Schmid / Silke Henke: Aus der Arbeit der Regestausgabe "Briefe an Goethe". Mit einem Exkurs über: Die Verwendung von Konjunktiv und Indikativ in der Regestausgabe. In: Zeitschrift für deutsche Philologie 105 (1986) Sonderheft, S. 136–150; Manfred Koltes: Elektronische Datenverarbeitung und Briefregesten. Überlegungen zur Einführung der EDV in einem laufenden Editionsprojekt. In: Lothar Blum / Andreas Meier (Hg.): Der Brief in Klassik und Romantik. Aktuelle Probleme der Briefedition. Würzburg: Königshausen & Neumann 1993, S. 155–163; ders.: Erfahrungen mit einer Regestausgabe. Zur Neubearbeitung der Grundsätze für die Gesamtausgabe der Briefe an Goethe (Edition und Literaturarchiv). In: Christoph König / Siegfried Seifert (Hgg.): Literaturarchiv und Literaturforschung. Aspekte neuer Zusammenarbeit (Literatur und Archiv; 8) München u.a.: Saur 1996, S. 117–128; ders., Die Regestausgabe der Briefe an Goethe. In: Roland Kamzelak (Hg.): Computergestützte Text-Edition (Beihefte zu editio; 12) Tübingen: Niemeyer 1999, S. 101–115.   zurück

3 Eine Auswahl der Rezensionen: Zur Regestausgabe vgl. Horst Nahler in: Goethe-Jahrbuch 118 (2001), S. 371–374. Zu Band 10 der Digitalen Bibliothek vgl. Reiner Wild in Germanistik 40 (1999), S. 488 f., Nr. 2962 sowie die einschlägigen Abschnitte in den Sammelrezensionen von Gerald Glaubitz Goethe auf CD-ROM (in: Deutschunterricht 52 [1999], S. 317 f.) und Alexandra Hildebrandt "Der elektronische Goethe" (in: literaturkritik.de 7 [Juli 1999].
literaturkritik.de: txt/1999-07/1999-07-0023.html).   zurück

4 Die Angaben zur Zahl der erhaltenen Briefe an Goethe sind nicht einheitlich. So spricht Karl-Heinz Hahn 1960 von ca. "20.000 Briefen, die in der Zeit von 1788 bis 1832 an Goethe gelangten" (Karl-Heinz Hahn: Briefe an Goethe. Erklärungen zu einer geplanten Regestausgabe der an Goethe gerichteten Briefe. In: Weimarer Beiträge 6 [1960], S. 1125–1146, hier S. 1140); zwanzig Jahre später konkretisiert er die Zahl auf etwa 19.800 überlieferte Briefe, von denen über 19.000 im Goethe- und Schiller-Archiv aufbewahrt werden. (Karl-Heinz Hahn: Briefe an Goethe. Gesamtausgabe in Regestform. Begründung und Einleitung zu Band 1 [zuerst 1980]. In: K.-H. H.: "Dann ist Vergangenheit beständig…". Goethe-Studien [Schriften der Goethe-Gesellschaft; 68] Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger 2001, S. 157–180, hier S. 164, 166.) 1996 ist die Rede von "der Masse von ca. 21 000 Briefen" (Arbeitsgrundsätze für die Gesamtausgabe der Briefe an Goethe in Regestform [Anm. 2], S. 185), die 1998 von Manfred Koltes zu "einer geschätzten Zahl von 20.000 erhaltenen An-Briefen" korrigiert werden (Manfred Koltes: Die Regestausgabe der Briefe an Goethe. In: Aus dem Protokoll des 73. Kolloquiums über die Anwendung der Elektronischen Datenverarbeitung in den Geisteswissenschaften an der Universität Tübingen vom 11. Juli 1998, http://www.uni-tuebingen.de/zdv/tustep/prot/prot73-regest.html). Nur ein Jahr später bemerkte Koltes allerdings: "Wir gehen heute […] von einer Zahl aus, die deutlich über 20.000 liegen wird." (Manfred Koltes 1999 [Anm. 2], S. 102, Anm. 4.)   zurück

5 So die Angabe im jüngsten erschienenen sechsten Band (Klappentext). 1960 beliefen sich die Schätzungen von Karl-Heinz Hahn noch auf sechs Bände plus Registerband (Karl-Heinz Hahn 1960 [Anm. 4], S. 1145), 1967 ging man bereits von 12 Bänden aus (Karl-Heinz Hahn / Hans-Heinrich Reuter: Fünfte Abteilung der Weimarer Ausgabe. Die Briefe an Goethe. Regestausgabe. In: Goethe. Neue Folge des Jahrbuchs der Goethe-Gesellschaft 29 [1967], S. 65–103, hier: S. 72).   zurück

6 Vgl. Irmtraut Schmid: Überlieferungszusammenhänge und Erschließung von Briefen. In: Lothar Blum / Andreas Meier (Hgg.): Der Brief in Klassik und Romantik. Aktuelle Probleme der Briefedition. Würzburg: Königshausen und Neumann 1993, S. 27–37, hier S. 30.   zurück

7 Der Umfang einer Ausgabe mit vollständigen Brieftexten hätte sich auf geschätzte 50 Text- und 30 Kommentarbände belaufen (Karl-Heinz Hahn 1980 [Anm. 4], S. 173). Zwanzig Jahre zuvor ging Karl-Heinz Hahn zwar noch von einem erheblich geringeren Umfang einer Volltextausgabe aus, äußerte jedoch dennoch bereits damals erhebliche Zweifel an der Durchführbarkeit eines solchen Editionsprojektes: "Auch unter Ausnutzung der modernsten drucktechnischen Möglichkeiten würde die Publikation von 20 000 Briefen an Goethe eine etwa fünfundzwanzig Bände umfassende Reihe ergeben, zu deren Bearbeitung auch unter Zuziehung eines größeren Mitarbeiterkreises doch mindestens fünfzehn bis zwanzig Jahre benötigt würden. Es erscheint nicht abwegig, auch solche Überlegungen zu berücksichtigen, da es nicht zweckmäßig ist, Editionsunternehmen einzuleiten, deren Abschluß infolge zahlreicher heute noch gar nicht zu übersehender – allein schon durch die lange Arbeitsdauer bedingte – Unsicherheitsfaktoren nicht abzusehen ist." (Karl-Heinz Hahn 1960 [Anm. 5], S. 1142.)   zurück

8 Manfred Koltes 1999 (Anm. 2), S. 102.   zurück

9 Vgl. Karl-Heinz Hahn 1980 (Anm. 4), S. 169.   zurück

10 Hans-Heinrich Reuter: Die Regestausgabe sämtlicher an Goethe gerichteter Briefe. Zugleich Thesen über die prinzipiellen Möglichkeiten und die Methoden der Darbietung eines Briefnachlasses in Regestenform. In: Euphorion 62 (1968), S. 150–159, hier: S. 157.   zurück

11 Vgl. Irmtraut Schmid: Der Brief als historische Quelle. In: Christoph König / Siegfried Seifert (Hgg.): Literaturarchiv und Literaturforschung. Aspekte neuer Zusammenhang (Literatur und Archiv; 8) München u.a.: Saur 1996, S. 105–116.   zurück

12 Irmtraut Schmid / Silke Henke (Anm. 2), S. 147. (Hervorhebung S.D.)   zurück

13 Vgl. Karl-Heinz Hahn / Hans-Heinrich Reuter (Anm. 5) sowie Hans-Heinrich Reuter (Anm. 10).   zurück

14 Vgl. Arbeitsgrundsätze für die Gesamtausgabe der Briefe an Goethe in Regestform (Anm. 2), S. 185–187.   zurück

15 Ebd., S.190 (§ 6).   zurück

16 Ebd., S.219 (§ 165).   zurück

17 Ebd., S.232 f. (§ 251).   zurück

18 Ebd., S.234 (§ 264).   zurück

19 Vgl. ebd., S.190–235. Hinzu kommen umfangreiche Festlegungen zur Anlage der verschiedenen Register.    zurück

20 Manfred Koltes 1996 (Anm. 2), S. 119. Vgl. ebd., S. 120 f.   zurück

21 Grundsätze der Regestausgabe. In: Briefe an Goethe. Gesamtausgabe in Regestform. Band 6. 1811–1815. Bearbeitet v. Manfred Koltes unter Mitarbeit v. Ulrike Bischof u. Sabine Schäfer. Teil 1: Regesten. Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger 2000, S. 7–15, hier: S. 8.   zurück

22 Arbeitsgrundsätze für die Gesamtausgabe der Briefe an Goethe in Regestform (Anm. 2), S. 188 (§ 2). – Zur Grenzziehung zwischen Briefen und amtlichen Schriftstücken vgl. Irmtraut Schmid / Silke Henke (Anm. 2), S. 137–142.   zurück

23 Vgl. Johann Wolfgang Goethe: Briefe, Tagebücher, Gespräche. 2. Auflage. Zusammengestellt u. eingerichtet v. Mathias Bertram (Digitale Bibliothek 10) Berlin: Directmedia Publishing 2000, S. 4.   zurück

24 Ebd., S. 5   zurück

25 Vgl. Paul Raabe (Hg.): Goethes Werke. Weimarer Ausgabe. Nachträge und Register zur IV. Abteilung: Briefe. 3 Bde. München: Deutscher Taschenbuch Verlag 1990.   zurück

26 Ohne daß dies in Band 10 der Digitalen Bibliothek bereits hätte Berücksichtigung finden können, hat die Stiftung Weimarer Klassik in der Zwischenzeit mit dem Brief-Repertorium eine äußerst benutzerfreundliche und zudem laufend aktualisierte Informationsquelle über Goethes Briefe im WWW zugänglich gemacht, in der bereits zahlreiche Ergänzungen zu den Nachtragsbänden von Paul Raabe verzeichnet sind. Vgl. Elke Richter: Zur Internetveröffentlichung der Datenbank: Johann Wolfgang Goethe. Repertorium sämtlicher Briefe 1764–1832. Hg. v. der Stiftung Weimarer Klassik / Goethe- und Schiller-Archiv http://ora-web.weimar-klassik.de/swk-db/db_goe.html). In: Jahrbuch für Computerphilologie 2 (2000), S. 163–175.   zurück

27 Als einziger Rezensent hat Reiner Wild (Anm. 3) auf diese Mängel hingewiesen. In den übrigen angeführten Besprechungen wird der große Umfang des Präsentierten einschränkungslos gerühmt.   zurück

28 Vgl. Grundsätze der Regestausgabe (Anm. 21), S. 14. Vgl. dazu Manfred Koltes 1996 (Anm. 2), S.124: "Eine mögliche Einbeziehung von Werken der bildenden Kunst in einem Unterkapitel des allgemeinen Werkregisters wurde zunächst diskutiert, dann aber, nach einer Abwägung des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen hin überprüft, verworfen. Im Gegensatz zu Druckwerken lassen sich Werke der bildenden Kunst häufig nur mit sehr großem Aufwand ermitteln, insbesondere wenn es sich um Bearbeitungen der Originalwerke handelt." Angesichts der immensen Bedeutung Goethes als Kunstschriftsteller (es genügt der Hinweis auf seine Alterszeitschrift Ueber Kunst und Alterthum mit über 3.000 Druckseiten) und Kunstsammler (mit einer Privatkollektion von 26.000 Objekten) sollte überprüft werden, ob die angeführte Aufwand-Nutzen-Abwägung nicht allzu textlastig argumentiert.   zurück

29 Ebd., S. 112.   zurück

30 Natürlich wird diese Adresse hier nachgetragen: http://www.weimar-klassik.de/de/gsa/gsa_regestausgabe.html.    zurück

31 Manfred Koltes 1996 (Anm. 2), S. 120. – Zudem ist an eine Verknüpfung der Regestausgabe mit dem bereits über das WWW zugänglichen "Repertorium der Goethe-Briefe" gedacht. Vgl. Elke Richter (Anm. 26), S. 174.   zurück

32 Vgl. die oben in Anm. 1 angeführten Besprechungen zu weiteren Lieferungen der Digitalen Bibliothek.    zurück

33 Vgl. Digitale Bibliothek 10 (Anm. 23), S. 18: "Um sie [die automatische kontextsensitive Suche] zu aktivieren, markiert man einen Textbereich in dem eine oder mehrere Personen erwähnt sind, über die man gern näheren Aufschluß hätte, klickt auf die rechte Maustaste und wählt im Mausmenü die Option >Suche in Stichwörtern<. Werden bei dem dadurch ausgelösten Zeichenvergleich passende Einträge im Personenverzeichnis gefunden, wird eine entsprechende Liste angezeigt, aus der ein Eintrag ausgewählt werden kann."   zurück

34 Ähnlich, wenn auch vorsichtiger, argumentiert der gegenwärtige Leiter der Regestausgabe, Manfred Koltes: "Ob die Frage nach dem Umfang des Unternehmens [der Edition sämtlicher Briefe an Goethe] heute noch angesichts der technischen Möglichkeiten und Perspektiven für die nahe Zukunft noch einmal den gleichen Schwerpunkt einnehmen würde, erscheint zumindest fraglich. Moderne Massenspeicher, die Zug um Zug auch Eingang in die Editionsarbeit finden, stellen bereits heute brauchbare Alternativen zu vielbändigen Buchausgaben dar." (Manfred Koltes 1996 [Anm. 2], S. 118.)   zurück

35 Hans-Gert Roloff: Einführung zum Thema des Symposions >Wissenschaftliche Briefeditionen und ihre Probleme<. In: Wissenschaftliche Briefeditionen und ihre Probleme. Editionswissenschaftliches Symposion (Berliner Beiträge zur Editionswissenschaft; 2) Berlin: Weidler Buchverlag 1998, S. 9–18, hier S.16 f.   zurück