Jahn über Garber/Wismann: Europäische Sozietätsbewegung

Bernhard Jahn

Zur Typologie und Funktion von Sozietäten

Anläßlich von: Klaus Garber/Heinz Wismann (Hg. unter Mitwirkung von Winfried Siebers): Europäische Sozietätsbewegung und demokratische Tradition. Die europäischen Akademien der Frühen Neuzeit zwischen Frührenaissance und Spätaufklärung. (Frühe Neuzeit 26/27) Tübingen: Max Niemeyer Verlag 1996. 2 Bde. XVIII/1840 S. Geb. DM 718,-.



Angesichts des Umfangs - nahezu zweitausend Seiten mit 71 Aufsätzen - kommt es einem Gemeinplatz gleich, auf den Handbuchcharakter des Werkes zu verweisen. Wer zur Sozietätsbewegung in der Frühen Neuzeit arbeiten möchte, findet hier für alle (!) europäischen Länder zum mindesten den Forschungsstand aufbereitet und oft noch darüber hinaus die Revision alter Thesen. Es wäre jedoch unübersichtlich und diente lediglich dazu, die Fülle des Materials zu dokumentieren, wenn hier jeder der 71 Aufsätze des Sammelbandes der Reihe nach referiert würde. Auch bietet sich neben der Nutzung des Bandes als Handbuch eine weitere Funktion an, die im folgenden vorgestellt werden soll, seine Verwendung als Arbeitsbuch zur Sozietätsbewegung. Die als Zusammenschau präsentierte Fülle des Materials aus ganz Europa eignet sich hervorragend dazu, Fragen nach der Eigenart der europäischen Sozietätsbewegung in der Frühen Neuzeit zu rekapitulieren oder neu zu stellen.

Der Doppelband ist chronologisch-geographisch gegliedert. Nach einigen Aufsätzen zu antiken und mittelalterlichen Formen organisierter Gelehrsamkeit, werden dann für die Frühe Neuzeit die einzelnen europäischen Länder gesondert vorgestellt: Italien, Frankreich, Iberoromania (mit Mexiko), England, Niederlande, Skandinavien, Ungarn, Rußland, Polen, Jugoslawien und der deutsche Sprachraum. Das Tätigkeitsfeld der untersuchten historischen oder imaginären Sozietäten reicht von der Produktion und Diskussion poetischer Werke über wissenschaftliche, besonders auch naturwissenschaftliche Zielsetzungen bis hin zu politisch-sozialen Ambitionen. Ein eigenes Kapitel wird den Akademien gewidmet, die sich die Förderung der bildenden Künste zur Aufgabe gemacht haben, während die zahlreichen musikalischen Akademien ausgeklammert bleiben.

Die Funktion des Sammelbandes als Arbeitsbuch kann sicherlich auf viele Weisen veranschaulicht werden. Ich greife hier als ein Beispiel die Frage nach dem Sozietätsbegriff heraus. Der Untertitel des Sammelbandes suggeriert eine Gleichsetzung von Sozietät und Akademie, in den nachfolgenden Aufsätzen weitet sich nicht nur die Begrifflichkeit (Akademia, Sodalitas, Societas, Gesellschaft, Loge, Orden, Club, Salon etc.), wobei selbst bei identischen Bezeichnungen noch nicht identisch strukturierte Institutionen vorliegen müssen, sondern auch Struktur und Funktion der untersuchten gesellschaftlichen Vereinigungen so sehr, daß sich für nahezu jeden Aufsatz ein anderer Begriff von Sozietät ergibt. Dies ist nun allerdings kein beklagenswerter Befund, der kritisiert und überwunden werden müßte, sondern bietet die Chance, die Vielfalt gesellschaftlicher Organisationsformen in der Frühen Neuzeit in ihrer ganzen Bandbreite in den Blick zu bekommen und Zusammenhänge zu erkennen, die bei einer zu rigide gehandhabten Begrifflichkeit verloren gingen.

Ich möchte dies zunächst an Klaus Garbers im einleitenden Aufsatz 1 skizzierten Thesen zur Sozietätsbewegung in der Frühen Neuzeit demonstrieren, zum einen, weil diese Thesen den im Sammelbandtitel behaupteten Konnex zwischen Sozietäten und demokratischer Tradition zu untermauern versuchen, zum andern, weil sie zu sehr verallgemeinernd die Vielfalt sozietärer Formen reduzieren und so andere Traditionslinien, etwa auch solche betont antidemokratischer Art, aus dem Blick verlieren. Daran anschließend soll anhand der in den Aufsätzen vorgestellten Beispiele und Systematisierungsversuche eine Typologie frühneuzeitlicher Sozietäten entworfen werden, wobei im Rahmen kommunikationstheoretischer Erwägungen nach den Vorteilen gefragt werden muß, die Sozietäten im Bereich der Kunst- und Wissenschaftsproduktion gegenüber anderen Formen bieten.

Anhand dreier Stationen entwickelt Garber seine Vorstellung einer die demokratischen Traditionen fundierenden Sozietätsbewegung. Am Beginn stehe Dante, der die Einladung Giovanni del Virgilios zurückweist, einem gelehrten Zirkel Bolognas beizutreten, in dem man sich der Pflege der lateinischen Sprache widmete. In diesem Zusammenhang rechtfertigt Dante die Verwendung des Volgare gegenüber dem Lateinischen, wenn er auf den größeren Rezipientenkreis verweist, den das Volkssprachliche verglichen mit dem Lateinischen habe. Hierbei unterziehe er das Konzept des Geburtsadels einer Revision und ersetze es durch eines des Tugend- oder Herzensadels, dem auch Nichtadlige angehören können. Hierin sieht Garber implizit "das Schema einer neuen Gesellschaftsordnung oder vorsichtiger de[n] Grundriß eines neuen, eben des humanistischen Sozietätsmodells vorgegeben" (S. 10). Die zweite Station bilden die Gesellschaftsentwürfe der Schäferdichtung, wobei Garber anhand zweier Gedichte der Pegnitz-Schäfer deren Bestreben aufzeigt, die Bildung der Frauen zu fördern und so die Gleichberechtigung voranzutreiben. Die letzte Station schließlich stellt der Mainzer Jakobinerclub dar, dem während der revolutionären Phase in Mainz die "geistige und politische Führungsrolle" (S. 32) zufiel, mithin eine Sozietät, die anders als die vorher genannten versuchen konnte, ihre utopischen Gesellschaftsentwürfe auch zu realisieren.

Von diesen drei Beispielen leitet Garber (S. 27f.) Thesen zur Sozietätsbewegung ab, aus denen sich eine Reihe von Merkmalen gewinnen lassen, die seine Vorstellung von Sozietät bestimmen:

1. Sozietäten sind Vereinigungen "privatrechtlichen" Charakters, d.h. sie sind staatlich, verfassungsrechtlich und politisch nicht sanktioniert.

2. Daraus ergibt sich ein gewisses utopisches Potential, insofern Sozietäten Alternativen zu bestehenden Organisationsformen bereitstellen können.

3. Sozietäten sind egalitär strukturiert. Hierarchisierungen können sich nur aufgrund sozietätsinterner, nicht externer Kriterien ergeben.

4. Sozietäten treten mit dem Anspruch der Modernisierung auf.

5. Sozietäten sind überkonfessionell.

Punkt 1 trifft sicherlich auf viele Beispiele zu, doch lassen sich mindestens ebenso viele Gegenbeispiele finden. Gerade die großen Akademien wie die in Berlin oder Paris werden von einem massiven Interesse des Staates, bzw. der absolutistischen Herrscher getragen. 2 Der Staat als abstraktes Gebilde beginnt sich in der Frühen Neuzeit auszudifferenzieren, ist aber häufig noch an den Körper der repräsentierenden Personen gebunden. Wenn die italienischen Fürsten aktiv an ihren Akademien teilnehmen, impliziert das, in die Begrifflichkeit des 20. Jahrhunderts übertragen, einen mindestens halbstaatlichen Charakter der Institution. Die Bestätigung von Statuten und die Bewilligung von Privilegien durch den Herrscher sanktionieren die Akademien rechtlich und heben sie über rein private Sozietäten hinaus. 3

Hinsichtlich des Innovationscharakters von Sozietäten wird man jeweils den Gründungszusammenhang, aus dem heraus eine Sozietät entsteht, mit berücksichtigen müssen, um dann den Innovationsgrad klären zu können. Akademien, die im 15. und 16. Jahrhundert in Italien, und im 16. und 17. Jahrhundert in den anderen europäischen Ländern gegründet wurden, um verkrustete Strukturen an den Universitäten zu umgehen (Verstärkung der naturwissenschaftlichen Forschung, Vermeidung explizit theologischer Fragestellungen), tragen das Prädikat des Innovativen sicher zu recht. Doch auch das Akademiewesen bildete Strukturen aus, die lähmend wirken konnten. Hier ist nicht erst mit dem Schimpfwort von der akademischen Malerei aus dem 19. Jahrhundert ein Beleg greifbar, sondern auch schon vorher etwa an die ablehnende Haltung der Berliner Akademie gegenüber den deutschsprachigen Dichtern zu erinnern. Auch in naturwissenschaftlichen Fragen nahmen die Akademien nicht selten konservative Positionen ein, während anregende neue Forschungsergebnisse von außen kamen. Schließlich gab es Sozietäten, wie die von Ulrich Seelbach 4 beschriebene studentische Altdorfer Ceres- Gesellschaft, denen es um nicht mehr als das poetisch und alkoholisch gestützte gesellige Beisammensein ging, eher innovationsneutrale Vereinigungen also, wenn man sie wohlgesonnen beurteilen möchte.

Uneingeschränkt innovativ im Hinblick auf die Einübung demokratischer Formen ist hingegen der Modus, der den Ablauf der Sitzungen bei den meisten Sozietäten bestimmt: Ein Vortrag wird mit einer Diskussion verknüpft, die die monologische Form aufbricht und den Vortrag polyperspektivisch zu relativieren vermag. Dabei wird auf Rationalität der Argumentation Wert gelegt. 5

Bei der Diskussion der Frage nach der egalitären Strukturierung der Sozietäten ist zunächst Garbers Mahnung zu bedenken, daß man die Sozietätsentwürfe nicht gegen ihre defizitäre Praxis ausspielen dürfe. Auch ein nicht realisierter Gesellschaftsentwurf bleibt als Entwurf gleichwohl in der Welt. Man würde es sich also zu leicht machen, die vielen Gegenbeispiele anzuführen, die in nahezu allen Aufsätzen über die Praxis des Sozietätenalltags zu finden sind, doch ist vor der Auseinandersetzung mit diesem Argument darauf hinzuweisen, das viele Sozietäten auch schon vom programmatischen Anspruch her nicht egalitär strukturiert waren, so etwa viele der humanistischen sodalitates, die eher nach dem Schema Meister/Schüler gegliedert waren 6 oder italienische Akademien, die, wie Bodo Guthmüller am Beispiel Vicenzas zeigt, im Lauf des 16. Jahrhunderts zunehmend aristokratisch-exklusiv wurden und quasi als Ritterakademien eine Beschäftigungstherapie für arbeitslose Jungaristokraten boten. Auch wenn eine Sozietät sich der Egalität verschreiben hatte, bildete sie in den meisten Fällen eine Verwaltungsstruktur aus mit einem Präsidenten an der Spitze, beratenden Sekretären, stimmberechtigten Mitgliedern, nicht-stimmberechtigten Mitgliedern etc. Hierbei zeigten die Verwaltungsstrukturen der Sozietäten eine enge Anlehnung an die Regierungsformen der Staaten, in deren Machtbereich sie sich konstituierten. So wiesen etwa die Berliner Akadémie Royale des sciences und die Pariser Académie Royale de Peinture et de Sculpture absolutistische Strukturen auf, mit Malpertuis und Le Brun als absolutistischen Akademiepräsidenten, während die Schweizer Sozietäten sich eher am Vorbild der Schweizer Kantons- und Stadtregierungen orientieren. 7 Die Form der Organisation war hier also ganz deutlich von außen bestimmt und erwuchs nicht aus den sozietätsinternen Konzepten.

Doch ein noch grundlegenderer Einwand gegen das Egalitätsprinzip bei projektierten wie realisierten Sozietäten ist zu bedenken. Das in den Statuten und Entwürfen angestrebte Gleichheitsprinzip ist ähnlich dem Freiheitsbegriff sehr implikationenreich, aber nur in den seltensten Fällen werden die Implikationen mitformuliert. Erst in der Praxis zeigen sie sich. Der Preis der Egalität in einer Sozietät - wenn Egalität überhaupt erreicht wird - ist hoch: Gleichheit entsteht durch ein vorhergehendes Ausgrenzungsverfahren. Man kann daher Sozietäten als Subsysteme der Gesellschaft über ihre als Differenzierungen fungierenden Ausgrenzungen beschreiben. Ausgrenzung ist die negative Seite der Medaille, die positive ist bestenfalls Egalisierung innerhalb der Sozietät. In vielen Beiträgen werden diese Ausgrenzungen zum Thema gemacht: Der bekannteste Fall, bei dem eine implizite Ausgrenzung explizit wird, ist der des Moses Mendelssohn, dem als Jude die Aufnahme in die Berliner Akademie verweigert wurde. 8 Implizit werden meist Frauen, 9 Nicht-Christen und Vertreter der unteren Gesellschaftsschichten ausgegrenzt. Die expliziten Ausgrenzungen beziehen sich meist auf Theologen, Jesuiten, gelegentlich auch auf Vertreter der sich jeweils in der Minderheit befindlichen religiösen Konfession. Die Pariser Académie Royale de Peinture et de Sculpture, als Gegenentwurf zur Zunft der Maler gegründet, grenzt die Zunftmaler immer weiter aus, bis diese nicht mehr der Akademie angehören dürfen. 10

Die Egalisierungsbestrebungen zeigen sich am deutlichsten im Bereich der christlichen Konfessionen. Gegenbeispiele von nicht- überkonfessionell angelegten Sozietäten finden sich kaum. 11 Hinsichtlich der sozialen Rangordnungen gibt es hingegen meist sehr deutliche Differenzierungen, selbst wenn die Statuten Egalität vorsehen. So besteht etwa in der Fruchtbringenden Gesellschaft, wie die Aufsätze von Günther Hoppe und Ewa Pietrzak zeigen, eine implizite Differenz zwischen adligen Mitgliedern, die eher repräsentative Funktionen haben und die geselligen Angebote der Gesellschaft ausnützen, und bürgerlichen Mitgliedern, die für die Dichtung zuständig sind.

Der Hinweis Hoppes auf die doppelte Funktion der Fruchtbringenden Gesellschaft - Gelehrsamkeit und Geselligkeit - ist geeignet, den Modernisierungsanspruch (Merkmal vier auf Garbers Liste) zu relativieren. Sicherlich entsprangen viele Akademiegründungen dem Wunsch nach Modernisierung, wobei die regierenden Fürsten sich gerade von den Naturwissenschaften viel versprachen, jedoch selten bereit waren, Grundlagenforschung zu akzeptieren. 12 Ist der Geselligkeitsaspekt bei diesem Sozietätstypus ein Gewinn, den man en passant mitverbuchen kann, so steht er bei den zahlreichen Musikakademien, die im 17. und 18. Jahrhundert gegründet wurden, um Musiker auszubilden oder um Opern, später auch Konzerte aufzuführen, im Mittelpunkt. Besonders für die italienischen Akademien des 17. Jahrhunderts ist generell ein Desinteresse an wissenschaftlicher Forschung und eher die Orientierung am Konversationsideal des italienischen Humanismus zu konstatieren. 13

Nachdem am Material der Aufsätze gezeigt worden ist, daß nicht alle Sozietäten durch den von Garber aufgestellten Merkmalskatalog erfaßt werden, soll nun ein erweiterter Merkmalskatalog nebst einer Typologie vorgestellt werden, wobei ich mich vor allem an den Vorgaben von Emil Erne orientiere, der eine Typologie für die Schweizer Sozietäten entwickelt hat. 14

Die Unabhängigkeit vom Staat kann, wie schon oben gezeigt, kein Definitionskriterium sein. Von einer staatstragenden Akademie bis zum staatsgefährdenden Illuminatenorden sind alle Positionen auf der Relationsskala Staat - Sozietät im Verlauf der Frühen Neuzeit realisiert worden. Ein Moment von Unabhängigkeit scheint mir jedoch in der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft zu liegen.

Eine Sozietät besteht demnach erstens aus Mitgliedern, die sich freiwillig zusammengeschlossen haben und in die neue Mitglieder freiwillig eintreten können. Die Sozietät kann die Aufnahme eines Kandidaten verweigern, aber auch der Kandidat kann sich der Aufnahme widersetzten. Die durchgängig freiwillige Mitgliedschaft, selbst in staatlichen Akademien, stellt eine Wahlfreiheit dar, die andere staatliche Institutionen sonst nicht bieten. Um Sozietäten gegenüber religiösen Orden abzugrenzen, für die das Prinzip der Freiwilligkeit ja ebenfalls gilt, könnte als Differenzkriterium das Merkmal der Überkonfessionalität herangezogen werden. Günstiger scheint es mir jedoch, auf die Merkmale zurückzugreifen, die Luhmann zur Unterscheidung von stratifikatorischen und funktionalen Gesellschaften entwickelt. Sozietäten sind Prototypen einer funktionalen Gesellschaftsordnung. Die Mitgliedschaft in einer Sozietät schließt die Mitgliedschaft in anderen Sozietäten nicht aus. Das Leben der Sozietätsmitglieder ist durch die Sozietät nicht vollkommen definiert. Hingegen fällt der Eintritt in einen religiösen Orden unter das stratifikatorische Modell, da die Entscheidung für einen Orden alle anderen ausschließt und den weiteren Lebensweg (z. B. Ehelosigkeit) weitgehend festlegt.

Als zweites bestimmendes Merkmal weist eine frühneuzeitliche Sozietät eine "feste Organisationsstruktur" (Erne) auf. Hierunter wären ausgeklügelte, schriftlich niedergelegte Statuten ebenso zu zählen wie auch lediglich rituell verfestigte Formen, etwa regelmäßige Treffen an bestimmten Lokalitäten.

Drittens werden frühneuzeitliche Sozietäten zu einem bestimmten Zweck gegründet. Sie sind intentional bestimmbar. Dieser Punkt mag als sehr vage gefaßt erscheinen. Doch er muß das weite Feld der unterschiedlichen Sozietätszwecke abdecken, die von der reinen Geselligkeit und Freude an Konversation und Alkohol bis hin zur Lösung eng definierter wissenschaftlicher Aufgaben oder dem Entwerfen ambitioniertester politischer Projekte reichen.

Viertens bilden frühneuzeitliche Sozietäten Repräsentationen aus, um sich selbst zu definieren und gegenüber anderen darzustellen. Das System der Repräsentationen beginnt bei den Gebäuden, 15 den Versammlungsräumen, Bibliotheken, Salons, Konzertsälen und Opernhäusern, führt über Statuten, eigene Publikationsreihen und Zeitschriften und eine eigene Geschichte der Sozietät unter Umständen bis hin zu eigenen Zeichensystemen, wie dies bei den Rosenkreuzern oder den Freimaurern der Fall war.

Fünftens schließlich: Sozietäten sind in der Frühen Neuzeit so erfolgreich, weil sie Kommunikation erleichtern oder sogar zu bestimmten Themen überhaupt erst ermöglichen. Sozietäten etablieren sich beispielsweise im 16. Jahrhundert in Konkurrenz zu den Universitäten, deren verkrustete Strukturen das Sprechen über neue poetologische Konzepte oder naturwissenschaftliche Forschung nicht zulassen. Allerdings ist Kommunikationserleichterung immer relational zu verstehen. So entstehen im späten 18. Jahrhundert in Berlin Salons, die in Opposition zur Akademie die Möglichkeit zur Diskussion über (gerade auch deutsche) Dichtung bieten. Die Errungenschaften von Sozietäten schleifen sich ab, d.h. Kommunikationserleichterungen werden zu Kommunikationsbehinderungen bei neuen Themen.

Ein sehr anschauliches Beispiel für die Möglichkeit der Eröffnung von Kommunikation durch eine Sozietät bietet Jutta Held in ihrem Aufsatz zur Pariser Académie Royale de Peinture et de Sculpture. Bestand das Wirken der der Akademie vorausgehenden Zunft der Maler darin, eine nicht-diskursive Praxis auszuüben - Bilder wurden gemalt, aber nicht besprochen - so entwickelte sich in der Akademie dank der regelmäßigen Sitzungen, in denen jeweils ein Bild vorgestellt und diskutiert wurde, ein Diskurs über Malerei, der zur Praxis hinzutritt. Es genügt hinfort nicht mehr, Bilder zu malen, der Maler muß nun auch über sein Bild kommunizieren können. Den Diskurs stellt die Akademie bereit.

Unter Berücksichtigung der genannten Merkmale läßt sich für die Sozietäten der Frühen Neuzeit folgende Typologie aufstellen, wobei Mischformen auftreten können

1. Sozietäten zur Pflege geselliger Formen. Alle Sozietäten enthalten eine gesellige Komponente, doch nur bei den Sozietäten dieses Typus steht sie im Zentrum.

2. Sozietäten zur Pflege der Künste. Hierunter zählen literarische Sozietäten ebenso wie musikalische Akademien oder solche der bildenden Künste. Sie machen sich die Produktion von Kunst ebenso zur Aufgabe wie deren Reproduktion und Rezeption.

3. Sozietäten zu (natur-)wissenschaftlichen Zwecken.

4. Sozietäten zur Verbesserung des Gemeinwohls im Rahmen vorgegebener staatlicher Strukturen. Hierunter zählen die Lesegesellschaften, die die Allgemeinbildung verbessern möchten, oder Sozietäten, die das Schulwesen, die Infrastruktur, die Landwirtschaft, das Heereswesen etc. reformieren möchten.

5. Politische Sozietäten. Sie möchten nicht nur innerhalb vorgegebener Strukturen Änderungen bewirken, sondern zielen auf eine Änderung der politischen Rahmenbedingungen ab.

Merkmalskatalog und Typologie sind einerseits eng genug gefaßt, um mittelalterliche Formen von Gemeinschaft auszugrenzen, aber andererseits weit genug, um die vielen informellen Zirkel und Gesprächskreise der Frühen Neuzeit aufnehmen zu können. Bei einem weit gefaßten Sozietätenbegriff erscheint etwa die Gründung der bayerischen Akademie der Wissenschaften nicht als creatio ex nihilo, sondern wird von einer Vielzahl von Sozietäten präludiert und begleitet, die sich in Klöstern oder städtischen Gemeinschaften gebildet hatten. 16

Wenn es anhand des Typologisierungsversuchs gelungen sein sollte, die Vielfalt der Erscheinungsformen deutlich werden zu lassen, die für die Sozietätsbewegungen in der Frühen Neuzeit kennzeichnend ist, dann ist damit zugleich eines der Hauptverdienste des Sammelbandes vorgestellt worden.


Dr. Bernhard Jahn
Universität Marburg
Graduiertenkolleg "Kunst im Kontext"
Wilhelm-Röpke-Str. 6A
D-35039 Marburg

Ins Netz gestellt am 10.05.1999.

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Anmerkungen

1 Klaus Garber: Sozietät und Geistes-Adel: Von Dante zum Jakobiner- Club. Der frühneuzeitliche Diskurs de vera nobilitate und seine institutionelle Ausformung zur gelehrten Akademie. In: Bd. 1, S. 1-39.   zurück

2 Vgl. zu Paris Jacqueline Lichtenstein: Die königliche Akademie für Malerei und Bildhauerei. Erwünschte Institution oder auferlegter Befehl. In: Bd. II, S. 1732- 1747; sowie Jutta Held: Die Pariser Académie Royale de Peinture et de Sculpture von ihrer Gründung bis zum Tode Colberts. In: Bd. II, S. 1748-1779. Oder zu Berlin: Barbara Bauer: Die Anfänge der Berliner Akadémie Royale des sciences im Urteil der gelehrten Öffentlichkeit. In: Bd. II, S. 1413- 1453; sowie Conrad Grau: Zur Vor- und Frühgeschichte der Berliner Sozietät der Wissenschaften im Umfeld der europäischen Akademiebewegung. In: Bd. II, S. 1381-1412.   zurück

3 Vgl. Horst Langer: Gelehrte Sozietäten in Schwedisch-Pommern. Programmatik und Realität. In: Bd. II, S. 1550-1564, mit den Bestätigungsschreiben des schwedischen Königs.   zurück

4 Ulrich Seelbach: Die Altdorfer Ceres-Gesellschaft (1668-1669). In: Bd. II, S. 1361-1380.   zurück

5 Vgl. die Darstellungen bei Lichtenstein und Held (Anm. 2).   zurück

6 Vgl. etwa für die Freundeskreise um Conrad Celtis Heinz Entner: Was steckt hinter dem Wort "sodalitas litteraria"? Ein Diskussionsbeitrag zu Conrad Celtis und seinen Freudeskreisen. In: Bd. II, S. 1069-1101.   zurück

7 Vgl. hierzu Emil Erne: Topographie der Schweizer Sozietäten 1629- 1798. In: Bd. II, S. 1506-1526. Hier besonders S. 1518f.   zurück

8 Vgl. Dominique Bourel: Lazarus Bendavid und die Akademie zu Berlin. In: Bd. II, S. 1454-1462; sowie Barbara Becker-Cantarino: Die "andere" Akademie. Juden, Frauen und Berliner literarische Gesellschaften 1770-1806. In: Bd. II, S. 1478-1505.   zurück

9 Vgl. Becker-Cantarino (Anm. 8), sowie Renate Baader: Akademie und Salon - oder: Der Unsterbliche und die zehnte Muse. Das Widerspiel der Geschlechter und Stände zwischen Renaissance und Absolutismus. In: Bd. I: S. 437-466; und Ina Schabert: Der gesellschaftliche Ort weiblicher Gelehrsamkeit. Akademieprojekte, utopische Visionen und praktizierte Formen gelehrter Frauengemeinschaft in England 1660-1800. In: Bd. I, S. 755-789.   zurück

10 Vgl. Jutta Held (Anm. 2), S. 1752.   zurück

11 Dieter Breuer führt einige Gegenbeispiele aus dem katholischen Gebieten des deutschen Reiches an: Dieter Breuer: Aufgeklärte Sozietäten im katholischen Deutschland des 18. Jahrhunderts. In: Bd. II, S. 1617-1636. Hier S. 1627).   zurück

12 Vgl. Andreas Kraus: Zur bayerischen Akademiebewegung im 18. Jahrhundert. In: Bd. II, S. 1598-1616. Hier S. 1612.   zurück

13 Vgl. Kraus (Anm. 12), S. 1599, sowie Françoise Waquet: Moderne Gelehrsamkeit und traditionelle Organisation. Die gelehrten Akademien im Italien der Frühaufklärung. In: Bd. I, S. 271 - 283.   zurück

14 Erne (Anm. 7), S. 1507f. und S. 1515f.   zurück

15 Vgl. Tilo Schabert: Räume der Gelehrsamkeit. Die Architektur der Akademie. In: Bd. II, S. 1699-1712.   zurück

16 Vgl. die Aufsätze von Andreas Kraus (Anm. 12) und Dieter Breuer (Anm. 11).   zurück