Melanie Williams: Empty Justice. One Hundred Years Of Law Literature & Philosophy. London: Cavendish Publishing Ltd 2002. 340 S. GBP 40,00. ISBN: 1859416144.
Melanie Williams: Secrets And Laws. London: Cavendish Publishing Ltd 2005. 196 S. GBP 50,00. ISBN: 1844720195.
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Recht, Geschlecht und Dekonstruktion
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Wirft man einen Blick auf die inzwischen äußerst umfangreiche Liste der Veröffentlichungen im Bereich von Recht und Literatur, so fällt auf, dass die Zahl der Publikationen von weiblichen Wissenschaftlern in diesem Bereich wesentlich geringer ist als in den jeweiligen Einzeldisziplinen. 1 Obwohl inzwischen zahlreiche Publikationen und Forschungsprojekte aus dem Bereich der feministischen Rechtswissenschaft vorliegen 2 – von der inzwischen etablierten Tradition einer feministischen Literaturwissenschaft ganz zu schweigen –, haben die Forschungsergebnisse und Anregungen aus diesem Bereich bisher kaum Eingang in die Recht-und-Literatur-Debatte gefunden. 3 Dabei ist Recht – wie Susanne Baer konstatiert – nicht nur »eine wesentliche Ressource, die zur Konstruktion von Geschlechterverhältnissen dient«, sondern Recht kann wiederum »zur Dekonstruktion der Geschlechterverhältnisse genutzt werden« 4.
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Die Vorurteile, die zwischen den Bereichen der Rechtswissenschaft und der Literaturwissenschaft bestehen, decken sich zu einem großen Teil mit den Aspekten eines dichotomisierenden Geschlechtermodells: Recht und Rechtswissenschaft werden demnach mit Ordnung, Rationalität, Objektivität, Wahrheit und Autorität verbunden, während Literatur und Literaturwissenschaft, dem Konzept von Weiblichkeit entsprechend, mit Chaos, Emotionalität, Subjektivität, Lüge und Subversivität identifiziert werden. Melanie Williams gelingt es in ihren Analysen, derartige Dichotomien im interdisziplinären Bereich der Recht-und-Literatur-Forschung, der wie jedes interdisziplinäre Projekt von Metaphern der Grenze, der Grenzüberschreitung beziehungsweise -überwachung gesteuert wird, zu entschärfen, indem sie eine dritte Perspektive einführt, nämlich die der Philosophie, insbesondere der Ethik. Damit betrachtet Williams die beiden Bereiche Recht und Literatur nicht gesondert voneinander, sondern ihr gelingt eine Zusammenschau rechtlicher Probleme mit den kulturellen Herausforderungen des Rechts durch die Literatur, indem beide Diskurse gleichberechtigt nebeneinander gestellt und in Relation zueinander diskutiert werden. Die Bezeichnung des Lehrstuhls, den Williams am Law Department der University of Wales Swansea (GB) innehat, ist hier Programm: ›Literary Jurisprudence‹ – im Deutschen könnte man von einer literarisch inspirierten Rechtswissenschaft sprechen, doch gibt es in der bundesdeutschen Rechtswissenschaft (noch?) keine Entsprechung, das heißt keinen Lehrstuhl, der explizit den Zusammenhängen zwischen Recht und Literatur gewidmet ist.
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Williams hat ihre bisherigen Studien zum Grenzbereich zwischen Recht und Literatur inzwischen in zwei Büchern zusammengefasst, die im Folgenden näher vorgestellt werden sollen. Beide Bände enthalten eine mehr oder weniger thematisch gebundene Anzahl von Essays, die sich der Analyse eines literarischen Textes, eines Falles aus der Rechtspraxis oder eines rechtsphilosophischen Problems widmen. Während sich der Band Empty Justice stärker durch historische Bezüge und Verweise der verschiedenen Texte zueinander auszeichnet, handelt es sich bei dem Band Secrets and Laws um eine Sammlung bereits veröffentlichter Essays, wobei es zum Teil Überschneidungen mit dem ersten Buch gibt, was die Auswahl der literarischen Texte, der AutorInnen und der Themen betrifft.
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Der Band Empty Justice ist explizit auf eine feministische Perspektive ausgerichtet (Einleitung S. xix). Doch betrachtet Williams die feministische Perspektive keineswegs als eine andere Sichtweisen ausschließende, sondern vielmehr als eine Möglichkeit, Ausschlussmechanismen in der Recht-und-Literatur-Debatte erst sichtbar zu machen. Ganz im Sinne einer postmodernen Poetik geht es Williams darum, möglichst viele Perspektiven, Stimmen und Erzählungen nebeneinander zu stellen. Die Divergenz der behandelten Texte und Themen macht es allerdings schwer, so etwas wie einen roten Faden in dem Band auszumachen. Wenn man sich jedoch damit abfinden kann, jedes Kapitel als eine eigenständige Studie zu betrachten, dann kann man die Textsammlung als ein Kompendium begreifen, in dem verschiedene ethisch-moralischen Problemfelder aufgerissen werden. Dabei geht es in Empty Justice um Bereiche, in denen der Kategorie Geschlecht eine besondere Bedeutung zukommt: Vergewaltigung, Ehe und Eherecht, Scheidungsrecht, Pornographie, Abtreibung und Reproduktion. Das umfangreiche Register, das sowohl Themenstichworte als auch Autor(inn)ennamen verzeichnet, bietet hier eine sinnvolle Orientierungshilfe, da die Struktur des Bandes nicht unbedingt eine lineare Lektüre verlangt. Insofern kann die folgende Rezension lediglich Schlaglichter in die komplexe Themenlandschaft der beiden Bände werfen – ganz im Sinne der Autorin Melanie Williams, die von »snapshots« aus einhundert Jahren Rechts- und Kulturgeschichte spricht (Empty Justice, S. 185).
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Super-Cannes und Disgrace: Der Mensch als konsumorientiertes Raubtier
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In Empty Justice analysiert Williams verschiedene literarische Texte britischer AutorInnen vom späten 19. bis zur Grenze zum 21. Jahrhundert. Im ersten Kapitel werden J. G. Ballards Roman Super-Cannes und J. M. Coetzees Erzählung Disgrace (beide 2000 erschienen) im Hinblick auf die Frage untersucht, was Menschsein an der Grenze zum 21. Jahrhundert bedeutet. In einem Zeitalter, das sich selbst der Verbreitung und Achtung der Menschenrechte verschrieben hat, erscheinen die beiden Texte irritierend, zeichnen sie doch ein Bild des postmodernen Menschen, das an eine reformierte Form des Jägers beziehungsweise des Raubtiers erinnert (S. 167). In der Konzentration auf die Darstellung der Libido, des sexuellen Appetits, als komplexem Zusammenspiel zwischen persönlichen sexuellen Vorlieben, unterdrückten Aggressionen und einem Ausdruck von Kreativität (S. 5), lotet Super-Cannes die Grenzen zwischen Mensch und Tier / Bestie aus. In der Konzeption einer Gesellschaft, die ausschließlich auf materielle Belange ausgerichtet ist, deutet sich für Williams ein Kollaps der Welt der Ideale und der Ästhetik der materiellen Welt an, der sich in der hässlichen Fratze eines unkontrollierten Materialismus offenbart (S. 191). Es ist eine Welt, in der auch der menschliche Körper, insbesondere der weibliche, als Ware betrachtet und auch als solche ge- beziehungsweise behandelt wird (S. 21), was ganz neue Formen der sexuellen Ausbeutung ermöglicht.
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Verführung oder Vergewaltigung? Hardys Tess of the d’Urbervilles
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Das folgende Kapitel ist der Lektüre eines der populärsten Romane des ausgehenden 19. Jahrhunderts gewidmet: Thomas Hardys Tess of the d’Urbervilles. Vor dem Hintergrund der Diskussion der literarischen Repräsentation von Vergewaltigung, Verführung, Mord, Affekthandlung und Notwehr schlägt Williams einen Bogen von der rechtlichen Situation Ende des 19. Jahrhunderts bis zu aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung. In der kritischen Auseinandersetzung mit der Interpretation des renommierten Literaturprofessors John Sutherland (1996) stellt Williams fest, dass dessen Lektüre dem Text in keiner Weise gerecht wird. Gegen die plumpe Frage Sutherlands, warum etwas heutzutage als Vergewaltigung bezeichnet werde, das im 19. Jahrhundert Verführung genannt wurde, argumentiert Williams, dass Hardy sich in seiner Darstellung auf subtile und komplexe Art und Weise dem Problem einer ›angemessenen‹ Reaktion auf eine Vergewaltigung nähere (S. 33). Der Text offenbare die Tücken einer Überblendung von Verführung und Vergewaltigung in Diskursen um sexuelle Gewalt im 19. Jahrhundert, indem er einen Fall schildere, der weder die Geschichte einer Verführung noch die einer brutalen Vergewaltigung darstelle, und so auf die Ambivalenzen einer realen Vergewaltigungssituation aufmerksam mache (S. 37).
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Recht, Subjektivität, Geschlecht und die Frage nach Autorschaft
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Im Zentrum des dritten Kapitels steht die Frage nach der Konzeption des Rechtssubjekts und dessen Geschlecht in juridischen und literarischen Diskursen im frühen 20. Jahrhundert. Hier verbindet Williams die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Konzepten des Subjekts und Konzeptionen von Wirklichkeit mit ästhetischen Diskursen um die Relation zwischen Kunst und Leben mit Aspekten der Geschlechterdifferenz. Ausgehend von der Analyse eines zeitgenössischen Rechtstreits (1918), in dem die Viscountess Rhondda nach dem Tod ihres Vaters als einzige Nachfolgerin / Erbin fordert, dessen Sitz im House of Lords übernehmen und damit als erste und einzige Frau in das Oberhaus einziehen zu dürfen, untersucht Williams Konzepte von Person sowie Konstruktionen von Subjekt und Objekt im Hinblick auf ihre Implikationen für die Geschlechter. Dabei deckt die Autorin in der Einbeziehung von James Joyces A Portrait of the Artist as a Young Man und Virginia Woolfs To the Lighthouse Parallelen auf zwischen der Weigerung, einer Frau den vollen Personen- beziehungsweise Subjektsstatus im rechtlichen Sinne zuzugestehen und dem prekären Status weiblicher Autorschaft beziehungsweise Meisterschaft im Hinblick auf ihre Rolle als Künstlerin / Autorin.
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Krieg und Verrat – Rechtsphilosophie in den 1940er Jahren
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Das vierte Kapitel ist verschiedenen Diskursen um Krieg und Verrat in den 1940er Jahren gewidmet. Dabei liefert Graham Greene mit seinem Roman The Ministry of Fear ein fiktionales Modell, das sich mit den moralischen Implikationen des Verrats vor dem Hintergrund der Debatte um Nationalismus und Patriotismus angesichts des Beginns des Zweiten Weltkriegs auseinandersetzt. Williams geht es darum, in diesem Zusammenhang insbesondere die entfremdende Macht des Nationalismus, die Hervorbringung von Strukturen eines alltäglichen Faschismus herauszuarbeiten. Besonders interessant erscheint der Rückgriff auf Argumente des Naturrechtsdiskurses, der sich bedingt durch eine vom Katholizismus inspirierte Rechtsphilosophie in den 1940er Jahren als Reaktion auf die politischen Entwicklungen in Europa, insbesondere die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, abzeichnete. Williams zeigt auf, dass die Rechtsphilosophie der 1930er und 40er Jahre von einer Rückbesinnung auf die Suche nach absoluten Werten und nach dem absolut Guten gekennzeichnet ist (S. 107).
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Sexuelle Revolution und Doppelmoral
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Im Zentrum des fünften Kapitels steht der Roman The French Lieutenant’s Woman von John Fowles (1967), anhand dessen die Errungenschaften der so genannten sexuellen Revolution und die Implikationen für die beiden Geschlechter untersucht werden. Der Text eignet sich insofern, als er zwei Versionen einer zwischengeschlechtlichen Beziehung vorführt – ein Handlungsstrang spielt im Jahr 1867, der andere hundert Jahre später im Jahr 1967. Williams konstatiert, dass sich beide Zeiten durch eine Doppelmoral im Hinblick auf die ethisch-moralische Beurteilung der Geschlechter auszeichnen. Zwar bedeutete die sexuelle Revolution Freiheit für die Frauen in dem Sinne, dass sie über Möglichkeiten der Empfängnisverhütung und der Abtreibung verfügen konnten. Gleichzeitig steigerte sich damit jedoch das Moment der sexuellen Verfügbarkeit des weiblichen Körpers für Männer, was nicht unbedingt einer Stärkung der Selbstständigkeit von Frauen entsprach (S. 125). Vielmehr verstärkte es das Bild der Frau als Ware zum sexuellen Gebrauch (S. 126); Williams spricht in diesem Zusammenhang von einer ›Liberalisierungs-Falle‹ (S. 128).
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Der Feind auf der Insel: J. M. Coetzees Roman Foe
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Der Titel von Coetzees Roman Foe (1987) enthält bereits eine Anspielung auf den Autor des Romans Robinson Crusoe (1719), Daniel Defoe (ursprünglich Daniel Foe) (S. 138), und verweist zugleich auf den ›Feind‹ (engl. ›foe‹), den Coetzee seinem Cruso (neben Freitag) zuordnet: eine Frau, Susan. Durch die Einführung der Frau auf Robinsons Insel, so Williams im sechsten Kapitel, trete die Geschlechterdichotomie deutlich hervor, auf der die Fiktion des Gesellschaftsvertrages basiere (S. 143). In Susans Verhalten gegenüber Freitag, dem Fremden, spiegele sich das hierarchische Verhältnis zwischen Mann und Frau (S. 144). Die Frau und den Fremden vereine wiederum ihr gespaltenes Verhältnis zur Sprache, ihr Diskurs ist gewissermaßen verstümmelt (S. 145), ihre Sprache figuriert nicht im Diskurs des Rechts, wie Lyotard es formuliert hat. 5 Williams weist auf den prekären Status der Frau und des Fremden hin, die zwar in der Theorie vollwertige Staatsbürger(innen) (»civic units«) seien, doch in der Praxis vielmehr wie ›kastrierte‹ Staatsbürger(innen) (»civic eunuchs«) behandelt würden (S. 148).
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Secrets and Laws: Postmoderne Literatur als Kritik sozialer Ethik
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Obwohl sich die Essays in dem Band Secrets and Laws hier und da mit denen von Empty Justice überschneiden, gibt es einen Aspekt in dem jüngst erschienenen Buch, der einer besonderen Würdigung bedarf. Williams analysiert in diesem Band nicht nur Prosatexte, sondern auch Lyrik, was insofern erstaunlich ist, als sich die Recht-und-Literatur-Debatte bisher zumeist auf Prosatexte und Dramen konzentriert hat. So nimmt sie im ersten Aufsatz das Gedicht September 1, 1939 von W. H. Auden als Ausgangspunkt für eine Diskussion der vertraglichen Basis internationalen Rechts angesichts der Vernichtungen im Zweiten Weltkrieg. Williams wertet das Gedicht als Momentaufnahme einer ideologischen Krise (S. 15), die eine Entsprechung in der Reaktion auf die Terrorakte des 11. September 2001 gefunden habe. So verwundert es nicht, dass Audens Gedicht in diesem Zusammenhang erneut Popularität erlangte. Auch im zweiten und dritten Essay stehen Gedichte im Zentrum der Analyse. Am Beispiel des Walisischen Autors R. S. Thomas diskutiert Williams Probleme von Identität und Nationalität, Konzepte des Anderen, sprich des Fremden, und Diskurse um Interkulturalität. Dann verknüpft Williams die Diskussion eines konkreten Rechtsfalls, in dem es um die Beihilfe zum Selbstmord geht, mit einer Lektüre des Gedichtes The Almond Tree von Jon Stallworthy, um die ethischen Probleme der Euthanasie-Debatte auszubreiten.
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In zwei weiteren Aufsätzen widmet sich Williams noch einmal der Problematik der Darstellung sexueller Gewalt anhand zweier Romanverfilmungen (Straw Dogs und Crash), die nicht nur von feministischer Seite wegen der Vermischung von Gewalt und Sexualität scharf kritisiert wurden. Mit Bezug auf den Film Crash stellt Williams die Frage, bis zu welchem Grad eine Gesellschaft bereit sein könnte oder sollte, die ›pathologischen‹ Aspekte menschlichen Verhaltens auszustellen (S. 86)? Eine Frage, die angesichts der Romane J. G. Ballards (Super-Cannes und Crash) und des hier behaupteten ›moralischen Vakuums‹ (S. 93) zu Beginn des 21. Jahrhunderts von zentraler Bedeutung ist. Man denke etwa nur an die Diskussion um das jüngst ausgesprochene Verbot gegen den Film zum Fall des ›Kannibalen von Rotenburg‹.
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Inspirationen für die Recht-und-Literatur-Debatte
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Die Textanalysen von Williams bieten insofern eine Bereicherung für die Recht-und-Literatur-Debatte, als sie in einem multiperspektivischen Blick Meta-Erzählungen zu den jeweils dominanten ›master narratives‹ in kulturellen Diskursen entwerfen. Der Blick auf die metaphorischen Subtexte macht unter anderem deutlich, dass das Weibliche – und damit auch die Literatur – zwar aus dem »Umkreis des erhabensten sozialen Diskurs der Moderne, des Rechtes, am stärksten ausgeschlossen« ist, dass es jedoch als Metapher in die Texte einbricht und in diesem Sinne als »Analogie für die gefürchtete Kontamination des Rechts durch das, was es ausschließen soll« steht: nämlich für »Unrecht, Schwäche, Zweideutigkeit, Gewalt« 6.
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Wenn die interdisziplinären Bemühungen im Bereich der Recht-und-Literatur-Forschung nicht – wie Jane B. Baron es formuliert hat – als »guilty pleasure« 7, also im Sinne einer Leidenschaft mit Schuldgefühlen weiter betrieben werden sollen, dann ist eine Re-Vision der Debatte – gerade auch im Hinblick auf die Einbeziehung neuerer und neuester Erkenntnisse der Gender-Studien – mehr als überfällig. Mit Derrida sei daran erinnert, dass in der Zusammenarbeit zweier Disziplinen nicht nur der »Konsens im Gedächtnis zurückbehalten werden [sollte], sondern ebenfalls die Differenzen und [der] Widerstreit« 8.
Dr. Christine Künzel Universität Hamburg Institut für Germanistik II Von-Melle-Park 6 DE - 20146 Hamburg
Während sich im englischsprachigen Raum inzwischen eine Reihe von Wissenschaftlerinnen in der Recht-und-Literatur-Debatte etabliert hat (Jane B. Baron, Mària Aristodemou, Judith Resnik, Carolyn Heilbrun u. a.), gibt es im deutschsprachigen Raum kaum weibliche Wissenschaftler, die sich in der männlich dominierten Debatte behaupten können. zurück
Siehe u. a. Ann C. Scales: The Emergence of Feminist Jurisprudence. In: Yale Law Review 95 (1986), S. 1373–1403, Katharine T. Bartlett / Rosanne Kennedy (Hg.): Legal Theory: Readings in Law and Gender. Boulder u. a.: Westview Press 1991. Für den deutschsprachigen Raum siehe Elisabeth Holzleithner: Recht Macht Geschlecht: Legal Gender Studies. Eine Einführung. Wien: Facultas 2002. Einen Überblick bietet auch Susanne Baer: Rechtswissenschaft. In: Christina von Braun / Inge Stephan (Hg.): Gender-Studien. Eine Einführung. Stuttgart, Weimar: Metzler 2000, S. 155–168. zurück
Vgl. Judith Resnik: Singular and Aggregate Voices: Audiences and Authority in Law & Literature and in Law & Feminism. In: Michael Freeman / Andrew D. E. Lewis (Hg.): Law and Literature (Current Legal Issues 2) Oxford, New York: Oxford UP 1999, S. 687–727, hier S. 722 f. zurück
Susanne Baer: Verfassung und Geschlecht: Anmerkungen zu einem geschlechtssensiblen deliberativen Konstitutionalismus. In: Birgit Christensen (Hg.): Demokratie & Geschlecht (Interdisziplinäres Symposium zum 150jährigen Jubiläum des Schweizerischen Bundesstaates) Zürich: Chronos 1999, S. 101–122, hier S. 101. zurück
Helga Geyer-Ryan: Recht, Literatur und Dekonstruktion. In: Wolfgang Klein / Waltraud Naumann-Beyer (Hg.): Nach der Aufklärung? Beiträge zum Diskurs der Kulturwissenschaften. Berlin: Akademie Verlag 1995, S. 247–261, hier S. 253. zurück
Jane B. Baron: Interdisciplinary Legal Scholarship as Guilty Pleasure: The Case of Law and Literature. In: Michael Freeman / Andrew D. E. Lewis (Hg.) (Anm. 3), S. 21–45, hier S. 23. zurück