- Walter Müller-Seidel: Alfred Erich Hoche.
Lebensgeschichte im Spannungsfeld von Psychiatrie, Strafrecht und Literatur.
(Bayerische Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-historische Klasse.
Sitzungsberichte Jahrgang 1999, H. 5) München: Verlag der Bayerischen
Akademie der Wissenschaften/C.H. Beck 1999. 73 S.
Kart. DM 15,-
ISBN 3-7696-1607-3
Der renommierte Münchner
Literaturwissenschaftler Walter Müller-Seidel, der schon mit Studien zu
anderen »schreibenden« Ärzten, wie beispielsweise Arthur Schnitzler, zur
Medizingeschichte beigetragen hat 1 , widmet
sich in der vorliegenden Studie einer weiteren Arztpersönlichkeit: Deren
Lebenswerk umfaßt neben dem ärztlichen Tätigkeitsfeld der
Psychiatrie und Arbeiten zum Strafrecht auch die "Tätigkeit [...]
des schöngeistigen Schriftstellers" (Müller-Seidel). Die Rede
ist von Alfred Erich Hoche (1865-1943). Die vorliegende Druckversion eines
Vortrags von 1998 umfasst 73 Seiten ohne Gliederung und Inhaltsverzeichnis.
Der Blick des Literaturwissenschaftlers ist von der ersten
bis zur letzten Seite unübersehbar dies im besten Sinne. Und im Feld
der sich überschneidenden Bereiche von Psychiatrie und Literatur gibt es
nun gerade um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert ausreichend Gelegenheit,
diesen Blick nutzbar zu machen: Müller-Seidel verfügt hier nicht
nur über ein breites Wissen zu Ärzten, die im Laufe ihres Lebens
auch schriftstellerisch tätig waren, und den Werken, die sie verfasst
haben, sondern zeigt darüber hinaus, welche literarischen Beispiele
Spuren wechselseitigen Einflusses zwischen beispielsweise der Psychiatrie
und der Literatur der Zeit aufweisen, und welche nicht: Die Gruppe von
ärztlich und literarisch Tätigen erscheint nur auf den ersten Blick
homogen, und um die Qualität der literarischen Produkte dieser
Ärzte ist es ähnlich bestellt.
Aspekte einer >Gelehrtenbiographie<
Müller-Seidel führt zunächst kenntnisreich und
überzeugend aus, warum biographische Geschichtsschreibung mitnichten das
ist, wofür nicht wenige Wissenschaftshistoriker sie heute
erstaunlicherweise halten: nutzlos. Er versteht es sogar, an der
Autobiographie und ihrem wissenschaftshistorischen Ruf einiges zu retten.
Hier kann man ihm nur zustimmen; ist doch dem letzten Zweifler inzwischen
klar, dass sich an der Struktur der Darstellungsform und der Auswahl der
vermeintlich erinnerungswerten biographischen Details der meisten
Memoirenschreiber mindestens so viel zeigen und also lernen lässt,
wie an den Lücken, die sie in ihren Autobiographien lassen, oder den
Fragen, die sie offenlassen. Nicht notwendig zu erwähnen eigentlich,
dass die gute sozialhistorische Einbettung einer Biographie im Ergebnis alles
andere ist, als die "letzte Auffangstelle des Historismus"
(Hans-Ulrich Wehler).
In der biographischen Einleitung geht es zunächst um den
Werdegang des Pfarrersohns Alfred Erich Hoche. Wie zufällig gelangte
Hoche von der Kinderheilkunde zur Psychiatrie. Seine Ambivalenz diesem Fach
gegenüber wird deutlich hervorgehoben und von Oswald Bumke bezeugt:
"[...] die Psychiatrie ist die große Enttäuschung seines
[Hoches, T.M.] Lebens gewesen [...]" (S. 56). Wir erfahren
anschließend, wie Hoches Verhältnis zur Psychoanalyse
einzuschätzen ist und wie er sich seinen jüdischen Mitarbeitern
gegenüber verhielt, aber auch, was es für ihn bedeutet haben mag,
mit einer Jüdin verheiratet gewesen zu sein.
Die Präzision, mit der Müller-Seidel
herausarbeitet, zu welch geradezu unpassenden Zwecken und Gelegenheiten der
den Naturwissenschaften verschriebene Psychoanalyse-Feind Hoche den Begriff
"Seele" bemüht, ist eine der vielen sprachanalytisch
herausragenden Funde in dieser Passage. Erhellend sind nicht minder die
Ausführungen des Autors zu Hoches Freitod, der "als verbürgt
gelten" kann (S. 15).
Die Aufarbeitung von Hoches Biographie erscheint an einem
ihrer interessantesten Punkte am schwierigsten: Warum lässt Hoche sich
in Freiburg frühzeitig emeritieren, warum der "Abbruch aller
Brücken" zur Medizin, der räumliche Wegzug aus Freiburg nach
Baden-Baden, warum der Rückzug in die "schöngeistige
Belletristik", letztendlich: warum der Suizid 1943?
Verständlicherweise fällt es auch Müller-Seidel hier schwer,
auf alle Fragen Antworten zu geben. Hier wird man vorläufig auf
Vermutungen angewiesen bleiben.
Psychiatrie, Recht und Literatur
Der Autor thematisiert die "unselige Allianz"
zwischen Strafrechtlern und Psychiatern, die nach der Jahrhundertwende in
Weimar ihre Fortsetzung findet, eröffnet nachfolgend den Zusammenhang
zwischen ihrer Entwicklung in diesem interdisziplinären Gewebe und ihrer
Rezeption in der modernen Literatur, und geht ausführlich auf die
Wahrnehmung dieser Allianz seitens der Literatur ein.
Hoches Stellungnahmen zu verschiedenen Lebensphasen werden
durch Bezug auf Vergleichstexte, auch aus den medizinischen Schriften, gut
aufgearbeitet; die häufige Verwendung von Originalzitaten mindert
darüber hinaus die Distanz zum historischen Gegenstand. So verweisen
beispielsweise die Töne, die Hoche 1912 anschlägt, als es um die
Begründung des Vorhabens einer deutschen Forschungsanstalt für
Psychiatrie geht, deutlich auf seine Ansicht darüber, dass mit den
"vielen Tausend Kranken, die dem Staat zur Last fallen", anders zu
verfahren sei als bisher, und "die großen Kosten, welche die
Allgemeinheit für die Geisteskranken und die Anstalten aufbringen muss,
[nach] solcher Forschung schreien [...]". Müller-Seidel stellt hier
klar, dass diese Erwägungen Hoches nicht erst auf Basis der Nöte in
der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg geäußert werden, sondern schon
im Mai 1912.
Präzisierend könnte man
hinzufügen, dass Seidlers Einschätzung 2
, den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Schrift "Die
Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr
Maß und ihre Form", zusammen mit Binding 3 , mit der "Zeitstimmung nach dem Zusammenbruch
1918" in Zusammenhang zu bringen, dem mitnichten entgegen steht. Die
Anschauungen von Binding und Hoche sind 1918 alles andere als neu. Vor dem
Hintergrund der Jahre nach 1918 werden sie in den Positionen mancher
Zeitgenossen jedoch auf eine sehr neue Art »virulent«. So mögen sich
hier wie in anderen Fällen der sich wandelnde gesellschaftliche Kontext
und somit die veränderten Einschätzungen der Möglichkeiten
einer politischen Umsetzbarkeit auf die Wahl des
Veröffentlichungszeitpunkts einer Schrift ausgewirkt haben. Neu waren
ihre Inhalte deswegen nicht.
Immer wieder ist auch Hoches Beziehung zu seinem Doktoranden
Alfred Döblin Gegenstand der Untersuchung; einige Berührungs- wie
auch Abgrenzungspunkte im Lebenswerk beider kommen zum Vorschein. Hier
wäre eventuell noch mehr zu sagen gewesen: Nicht nur in bezug auf Hoches
Umgang mit dem Jüdisch-Sein Döblins, sondern vielleicht auch zu
Döblins Rolle in den akademischen Zirkeln Deutschlands nach 1945, wie
beispielsweise bei der Gründung der Mainzer "Akademie der
Wissenschaften", die, anders als ihre Pendants anderenorts, aufgrund von
Döblins Initiative die Namenserweiterung "und der Literatur"
erfuhr.
Während sich in der vorliegenden Arbeit darüber
hinaus zeigt, dass Hoches Arbeiten über den Traum zum vergänglichen
Teil seines Lebenswerks gehören, und deren Beitrag nicht als
bahnbrechend bezeichnet werden kann, so waren seine Arbeiten zum Grenzgebiet
von gerichtlicher Medizin, forensischer Psychiatrie und
Strafrechtswissenschaft von deutlich nachhaltigerem Einfluss. Unabhängig
davon waren sie für Hoche selbst offenbar auch von größerem
Interesse (S. 33).
Über die Bedeutung, die er im Zusammenhang mit diesen
Arbeiten auch der Neuropathologie zumaß, kann es keinen Zweifel geben,
beschäftigt man sich mit seinen Publikationen zur
Rückenmarksuntersuchung Enthaupteter in Straßburg und den
Vorlesungen über gerichtliche Psychiatrie, die er in dieser Zeit hielt.
So blieb gar die Promotion und Habilitation in der Rechtswissenschaft
vorübergehend ein Projekt Hoches, wozu es jedoch nicht mehr kam (S. 34).
Der "schöngeistige Schriftsteller" Hoche,
dritter Aspekt der Werkgeschichte, bleibt merkwürdig verschwommen,
wofür nun nicht der Autor allein die Verantwortung trägt.
Interessant ist die Selbstdarstellung Hoches allemal! Pars
pro toto: Die autobiographischen "Jahresringe" erinnern in
einigen der von Müller-Seidel aufgegriffenen Zitaten an die
Rechtfertigungsliteratur aus der Feder eines Carl Schmitt, geschrieben nach
dem Zweiten Weltkrieg, wie sie jüngst von Gross aufgearbeitet wurde 4 . Den Bezug zu Carl Schmitt stellt
Müller-Seidel an anderer Stelle bezeichnenderweise selbst her (S.
51-52).
Zur Vernichtung des >lebensunwerten Lebens<
Die Präzision dieser insgesamt sehr lesenswerten
biographischen Betrachtung Hoches erleidet jedoch vor allem zum Schluss der
Studie hin eine überraschende Einbuße. Wird zunächst noch
zwischen dem Komplex "persönliche und individuell zu verantwortende
Schuld" und dem, was man gemeinhin »Schicksal« nennen darf, auf eine
angenehm unumwobene Art differenziert, so wirkt die Einstufung von Hoches
autobiographischen Beiträgen im Sinne einer quasi
"wegweisenden" Art "Gelehrtenautobiographie" ein wenig
befremdlich. Lenkt sie doch vom gerade zuvor Dargestellten in ihrer
Weitschweifigkeit derart ab, dass sie in ihrem Versuch der Vermeidung eines
"Gerichtsurteils" fast harmonisierend wirkt.
Die Frage der individuellen Schuld in bezug auf Hoche wird an
dieser Stelle gar nicht mehr aufgegriffen. So kann der Eindruck entstehen,
dass hier ein Fazit und alle seine Konsequenzen nun nicht mehr
ausgesprochen werden soll, das zuvor 70 Seiten lang und aufgrund einer
umfassenden Materialrecherche kenntnisreich vor- und aufbereitet werden
konnte; wie zum Beispiel, wenn der Autor (S. 42-44) die Unterscheidung
zwischen dem "Tod auf Verlangen" und dem Beschluss der
"Tötung anderer" durch "Außenstehende" bei
Karl Binding im Gefolge Ernst Haeckels darlegt.
Nicht minder befremdlich wird bereits in der Einleitung (S.
5) sehr zurückhaltend angemerkt, dass man zwar nicht
"übergehen darf, was in der Schrift Bindings und Hoches [...]"
geschrieben wurde, dass es jedoch "ungerecht" wäre,
"wollte man eine Lebensgeschichte auf ein Vorkommnis wie dieses
reduzieren".
Müller-Seidel selbst macht an anderer Stelle und in
bezug auf den Zürcher Psychiater August Forel plausibel klar (u.a. S.
35, ebenso S. 72 oben), warum man hier, wie auch mit der an anderer Stelle
wiedergegebenen Stellungnahme Hoches (S. 36) schwerlich zufrieden sein kann.
Von dem Euphemismus ganz abgesehen, Bindings und Hoches Schrift von 1920
angesichts ihres Inhalts als "Vorkommnis" zu bezeichnen, scheint
aus den gleichen Gründen der Begriff "ungerecht" hier recht
fehl am Platze zu sein.
Wenn Müller-Seidel schreibt (S. 72), dass "von
Verantwortung nicht abzusehen [ist], und über Schuld, die nicht
Schicksal ist, gesprochen werden [muß], weil Geschichte von Menschen
gemacht wird und Verfehlungen auf Einzelne zurückgehen, die
Verantwortung tragen [...]", möchte man quasi uneingeschränkt
zustimmen; man versteht dann jedoch nicht mehr, warum eine halbe Seite vorher
zu lesen war (S. 71 unten), dass in "[...] Zeiten zwischen den Zeiten
[wie der Moderne, T.M.] mit der Vielzahl ihrer Widersprüche,
Irrtümer, Fehlentwicklungen ganzer Disziplinen und Fehlverhalten
Einzelner zahlreich [sind]", und der Autor daraus den Schluss zieht:
"Sie [die Zeiten, T.M.] lassen geboten erscheinen, Gerechtigkeit und
Nachsicht gegenüber denjenigen zu bezeugen, die in solche Zeiten
hineingeboren wurden; [...]". Ein starkes Wort Gebot , auf das man
hier verpflichtet werden soll, auch wenn es durch ein nachgestelltes
"erscheinen" vermeintlich relativiert und abgeschwächt wird.
Hier werden zwei verschiedene Ebenen miteinander verquickt,
die in der historischen Betrachtungsweise getrennt gehalten werden sollten:
Von vordringlichem historischem Interesse ist, Klarheit über
Einstellungen von Menschen wie Hoche zu gewinnen. Und über Hoches
Einstellung zur Existenzberechtigung von kranken Menschen, die er
"Ballastexistenzen" nennt, kann es keinen Zweifel geben. Auch nicht
über den im Vergleich zu dem Strafrechtslehrer Binding deutlich
schärferen Ton, den der Arzt Hoche zur Anwendung bringt.
Verhängnisvoll waren Hoches Einstellungen vor allem deshalb, weil sie
als Handlungsanweisungen verstanden wurden; hier geht es um die individuelle
Verantwortung Hoches.
Die "Nachsicht", die der Autor hier ins Spiel
bringt, Empathie quasi, die für Hoche aufgewendet werden soll, hat hier
nichts zu suchen. Sie käme auf einer zweiten Ebene eventuell zur
Anwendung, wenn es um ein Verstehen-wollen des Individuums vor seinem
biographischen Hintergrund geht eine ebenso interessante, jedoch deutlich
andere Fragestellung.
Der Versuch, Hoches Lebenswerk historisch präzise
aufzuarbeiten, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Dass im Rahmen solcher historischer
Arbeiten, die sich sehr wohl vor generalisierenden Pathologisierungen zu
hüten wussten, wie beispielsweise von Seidler
5 oder Roelcke 6 auch beachtliche Aspekte
von Hoches Wirken, wie u.a. seine bisher wenig beachtete Syndromlehre bzw.
konstruktivistische Kritik an Kraepelin'schen Krankheitsauffassungen zum
Vorschein gekommen sind, ist das Resultat qualitativ hochwertiger
historischer Aufarbeitung.
Auch weil es diese Arbeiten gibt, ist es meines Erachtens
problematisch, die verhängnisvollen Folgen und den Einfluss von Hoches
Wirken an anderer Stelle zu mindern; und da der Begriff vom Autor selbst
eingeführt wurde: Es ist nicht zu vereinbaren mit dem Prinzip der
Gerechtigkeit, nämlich den Opfern einer Politik gegenüber,
die auf >wissenschaftlichen< Beiträgen von Deutschen wie Binding und
Hoche aufbauen konnte und aufbaute.
Wer an der zentralen Bedeutung dieser im
Sinne der Ziele Bindings und Hoches überaus erfolgreichen >gemeinsamen<
Schrift, an ihrer Wucht und Schlagkraft sowie ihrem selbst im Vergleich mit
den Zeitgenossen aggressiven Duktus noch immer Zweifel hegt, dem sei zur
nochmaligen Lektüre empfohlen, was Seidler 7
prägnant und überzeugend zusammengetragen hat. Das, was Seidler die "Komplettierung" von Bindings
Schrift durch Hoche nennt, darf hier mit Hafner und Winau 8 im Rahmen einer Rezension in aller Kürze wiederholt
werden: Nach Alfred Erich Hoche existiert "lebensunwertes Leben";
und die Vernichtung dieses "lebensunwerten Lebens" widerspricht
seinen Auffassungen zufolge nicht der ärztlichen Ethik.
Dr. Thomas Müller
Institut für Geschichte der Medizin des
Zentrums für Human- und Gesundheitswissenschaften der
Berliner Hochschulmedizin (ZHGB)
Klingsorstr. 119
D-12203 Berlin
Ins Netz gestellt am 12.06.01
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Anmerkungen
1 Walter Müller-Seidel: Arztbilder im
Wandel. Zum literarischen Werk Arthur Schnitzlers. (Bayerische Akademie der
Wissenschaften. Philosophisch-historische Klasse. Sitzungsberichte Jahrgang
1996, H. 6). Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften/C.H.
Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München (1997) zurück
2 Seidler, Eduard: Die Medizinische
Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau.
Grundlagen und Entwicklungen. Springer-Verlag, Berlin / Heidelberg (1991)
Siehe hier v.a. S. 228-229, 253-255, 273 u. 304-305. zurück
3 Binding, Karl und Hoche, Alfred E.: Die
Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form.
Leipzig 1920. zurück
4 Gross, Raphael: Carl Schmitt und die
Juden. Eine deutsche Rechtslehre. Suhrkamp Verlag, Frankfurt a.M. (2000),
hier v.a. S. 335-381. zurück
5 Seidler, Eduard: Die Medizinische
Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau.
Grundlagen und Entwicklungen. Springer-Verlag, Berlin / Heidelberg (1991)
Siehe hier v.a. S. 228-229, 253-255, 273 u. 304-305. zurück
6 siehe Anm. 2 zurück
7 ebd. zurück
8 Hafner, Karl-Heinz und Winau, Rolf: ‚Die
Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens'. Eine Untersuchung zu der
Schrift von Karl Binding und Alfred Hoche. In: Medizinhistorisches Journal 9
(1974) S. 227-254. zurück
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