Muuml;ller uuml;ber Muumlller-Seidel:Psychiatrie, Recht und Literatur

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Thomas Müller

Psychiatrie, Recht und Literatur
am Beispiel einer Gelehrtenbiographie

  • Walter Müller-Seidel: Alfred Erich Hoche. Lebensgeschichte im Spannungsfeld von Psychiatrie, Strafrecht und Literatur. (Bayerische Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-historische Klasse. Sitzungsberichte Jahrgang 1999, H. 5) München: Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften/C.H. Beck 1999. 73 S. Kart. DM 15,-
    ISBN 3-7696-1607-3


Der renommierte Münchner Literaturwissenschaftler Walter Müller-Seidel, der schon mit Studien zu anderen »schreibenden« Ärzten, wie beispielsweise Arthur Schnitzler, zur Medizingeschichte beigetragen hat 1 , widmet sich in der vorliegenden Studie einer weiteren Arztpersönlichkeit: Deren Lebenswerk umfaßt neben dem ärztlichen Tätigkeitsfeld der Psychiatrie und Arbeiten zum Strafrecht auch die "Tätigkeit [...] des schöngeistigen Schriftstellers" (Müller-Seidel). Die Rede ist von Alfred Erich Hoche (1865-1943). Die vorliegende Druckversion eines Vortrags von 1998 umfasst 73 Seiten ohne Gliederung und Inhaltsverzeichnis.

Der Blick des Literaturwissenschaftlers ist von der ersten bis zur letzten Seite unübersehbar – dies im besten Sinne. Und im Feld der sich überschneidenden Bereiche von Psychiatrie und Literatur gibt es nun gerade um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert ausreichend Gelegenheit, diesen Blick nutzbar zu machen: Müller-Seidel verfügt hier nicht nur über ein breites Wissen zu Ärzten, die im Laufe ihres Lebens auch schriftstellerisch tätig waren, und den Werken, die sie verfasst haben, sondern zeigt darüber hinaus, welche literarischen Beispiele Spuren wechselseitigen Einflusses zwischen – beispielsweise – der Psychiatrie und der Literatur der Zeit aufweisen, und welche nicht: Die Gruppe von ärztlich und literarisch Tätigen erscheint nur auf den ersten Blick homogen, und um die Qualität der literarischen Produkte dieser Ärzte ist es ähnlich bestellt.

Aspekte einer >Gelehrtenbiographie<

Müller-Seidel führt zunächst kenntnisreich und überzeugend aus, warum biographische Geschichtsschreibung mitnichten das ist, wofür nicht wenige Wissenschaftshistoriker sie heute erstaunlicherweise halten: nutzlos. Er versteht es sogar, an der Autobiographie und ihrem wissenschaftshistorischen Ruf einiges zu retten. Hier kann man ihm nur zustimmen; ist doch dem letzten Zweifler inzwischen klar, dass sich an der Struktur der Darstellungsform und der Auswahl der vermeintlich erinnerungswerten biographischen Details der meisten Memoirenschreiber mindestens so viel zeigen – und also lernen – lässt, wie an den Lücken, die sie in ihren Autobiographien lassen, oder den Fragen, die sie offenlassen. Nicht notwendig zu erwähnen eigentlich, dass die gute sozialhistorische Einbettung einer Biographie im Ergebnis alles andere ist, als die "letzte Auffangstelle des Historismus" (Hans-Ulrich Wehler).

In der biographischen Einleitung geht es zunächst um den Werdegang des Pfarrersohns Alfred Erich Hoche. Wie zufällig gelangte Hoche von der Kinderheilkunde zur Psychiatrie. Seine Ambivalenz diesem Fach gegenüber wird deutlich hervorgehoben und von Oswald Bumke bezeugt: "[...] die Psychiatrie ist die große Enttäuschung seines [Hoches, T.M.] Lebens gewesen [...]" (S. 56). Wir erfahren anschließend, wie Hoches Verhältnis zur Psychoanalyse einzuschätzen ist und wie er sich seinen jüdischen Mitarbeitern gegenüber verhielt, aber auch, was es für ihn bedeutet haben mag, mit einer Jüdin verheiratet gewesen zu sein.

Die Präzision, mit der Müller-Seidel herausarbeitet, zu welch geradezu unpassenden Zwecken und Gelegenheiten der den Naturwissenschaften verschriebene Psychoanalyse-Feind Hoche den Begriff "Seele" bemüht, ist eine der vielen sprachanalytisch herausragenden Funde in dieser Passage. Erhellend sind nicht minder die Ausführungen des Autors zu Hoches Freitod, der "als verbürgt gelten" kann (S. 15).

Die Aufarbeitung von Hoches Biographie erscheint an einem ihrer interessantesten Punkte am schwierigsten: Warum lässt Hoche sich in Freiburg frühzeitig emeritieren, warum der "Abbruch aller Brücken" zur Medizin, der räumliche Wegzug aus Freiburg nach Baden-Baden, warum der Rückzug in die "schöngeistige Belletristik", letztendlich: warum der Suizid 1943? Verständlicherweise fällt es auch Müller-Seidel hier schwer, auf alle Fragen Antworten zu geben. Hier wird man vorläufig auf Vermutungen angewiesen bleiben.

Psychiatrie, Recht und Literatur

Der Autor thematisiert die "unselige Allianz" zwischen Strafrechtlern und Psychiatern, die nach der Jahrhundertwende in Weimar ihre Fortsetzung findet, eröffnet nachfolgend den Zusammenhang zwischen ihrer Entwicklung in diesem interdisziplinären Gewebe und ihrer Rezeption in der modernen Literatur, und geht ausführlich auf die Wahrnehmung dieser Allianz seitens der Literatur ein.

Hoches Stellungnahmen zu verschiedenen Lebensphasen werden durch Bezug auf Vergleichstexte, auch aus den medizinischen Schriften, gut aufgearbeitet; die häufige Verwendung von Originalzitaten mindert darüber hinaus die Distanz zum historischen Gegenstand. So verweisen beispielsweise die Töne, die Hoche 1912 anschlägt, als es um die Begründung des Vorhabens einer deutschen Forschungsanstalt für Psychiatrie geht, deutlich auf seine Ansicht darüber, dass mit den "vielen Tausend Kranken, die dem Staat zur Last fallen", anders zu verfahren sei als bisher, und "die großen Kosten, welche die Allgemeinheit für die Geisteskranken und die Anstalten aufbringen muss, [nach] solcher Forschung schreien [...]". Müller-Seidel stellt hier klar, dass diese Erwägungen Hoches nicht erst auf Basis der Nöte in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg geäußert werden, sondern schon im Mai 1912.

Präzisierend könnte man hinzufügen, dass Seidlers Einschätzung 2 , den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Schrift "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form", zusammen mit Binding 3 , mit der "Zeitstimmung nach dem Zusammenbruch 1918" in Zusammenhang zu bringen, dem mitnichten entgegen steht. Die Anschauungen von Binding und Hoche sind 1918 alles andere als neu. Vor dem Hintergrund der Jahre nach 1918 werden sie in den Positionen mancher Zeitgenossen jedoch auf eine sehr neue Art »virulent«. So mögen sich hier wie in anderen Fällen der sich wandelnde gesellschaftliche Kontext und somit die veränderten Einschätzungen der Möglichkeiten einer politischen Umsetzbarkeit auf die Wahl des Veröffentlichungszeitpunkts einer Schrift ausgewirkt haben. Neu waren ihre Inhalte deswegen nicht.

Immer wieder ist auch Hoches Beziehung zu seinem Doktoranden Alfred Döblin Gegenstand der Untersuchung; einige Berührungs- wie auch Abgrenzungspunkte im Lebenswerk beider kommen zum Vorschein. Hier wäre eventuell noch mehr zu sagen gewesen: Nicht nur in bezug auf Hoches Umgang mit dem Jüdisch-Sein Döblins, sondern vielleicht auch zu Döblins Rolle in den akademischen Zirkeln Deutschlands nach 1945, wie beispielsweise bei der Gründung der Mainzer "Akademie der Wissenschaften", die, anders als ihre Pendants anderenorts, aufgrund von Döblins Initiative die Namenserweiterung "und der Literatur" erfuhr.

Während sich in der vorliegenden Arbeit darüber hinaus zeigt, dass Hoches Arbeiten über den Traum zum vergänglichen Teil seines Lebenswerks gehören, und deren Beitrag nicht als bahnbrechend bezeichnet werden kann, so waren seine Arbeiten zum Grenzgebiet von gerichtlicher Medizin, forensischer Psychiatrie und Strafrechtswissenschaft von deutlich nachhaltigerem Einfluss. Unabhängig davon waren sie für Hoche selbst offenbar auch von größerem Interesse (S. 33).

Über die Bedeutung, die er im Zusammenhang mit diesen Arbeiten auch der Neuropathologie zumaß, kann es keinen Zweifel geben, beschäftigt man sich mit seinen Publikationen zur Rückenmarksuntersuchung Enthaupteter in Straßburg und den Vorlesungen über gerichtliche Psychiatrie, die er in dieser Zeit hielt. So blieb gar die Promotion und Habilitation in der Rechtswissenschaft vorübergehend ein Projekt Hoches, wozu es jedoch nicht mehr kam (S. 34).

Der "schöngeistige Schriftsteller" Hoche, dritter Aspekt der Werkgeschichte, bleibt merkwürdig verschwommen, wofür nun nicht der Autor allein die Verantwortung trägt. Interessant ist die Selbstdarstellung Hoches allemal! Pars pro toto: Die autobiographischen "Jahresringe" erinnern in einigen der von Müller-Seidel aufgegriffenen Zitaten an die Rechtfertigungsliteratur aus der Feder eines Carl Schmitt, geschrieben nach dem Zweiten Weltkrieg, wie sie jüngst von Gross aufgearbeitet wurde 4 . Den Bezug zu Carl Schmitt stellt Müller-Seidel an anderer Stelle bezeichnenderweise selbst her (S. 51-52).

Zur Vernichtung des >lebensunwerten Lebens<

Die Präzision dieser insgesamt sehr lesenswerten biographischen Betrachtung Hoches erleidet jedoch vor allem zum Schluss der Studie hin eine überraschende Einbuße. Wird zunächst noch zwischen dem Komplex "persönliche und individuell zu verantwortende Schuld" und dem, was man gemeinhin »Schicksal« nennen darf, auf eine angenehm unumwobene Art differenziert, so wirkt die Einstufung von Hoches autobiographischen Beiträgen im Sinne einer quasi "wegweisenden" Art "Gelehrtenautobiographie" ein wenig befremdlich. Lenkt sie doch vom gerade zuvor Dargestellten in ihrer Weitschweifigkeit derart ab, dass sie – in ihrem Versuch der Vermeidung eines "Gerichtsurteils" – fast harmonisierend wirkt.

Die Frage der individuellen Schuld in bezug auf Hoche wird an dieser Stelle gar nicht mehr aufgegriffen. So kann der Eindruck entstehen, dass hier ein Fazit – und alle seine Konsequenzen – nun nicht mehr ausgesprochen werden soll, das zuvor 70 Seiten lang und aufgrund einer umfassenden Materialrecherche kenntnisreich vor- und aufbereitet werden konnte; wie zum Beispiel, wenn der Autor (S. 42-44) die Unterscheidung zwischen dem "Tod auf Verlangen" und dem Beschluss der "Tötung anderer" durch "Außenstehende" bei Karl Binding – im Gefolge Ernst Haeckels – darlegt.

Nicht minder befremdlich wird bereits in der Einleitung (S. 5) sehr zurückhaltend angemerkt, dass man zwar nicht "übergehen darf, was in der Schrift Bindings und Hoches [...]" geschrieben wurde, dass es jedoch "ungerecht" wäre, "wollte man eine Lebensgeschichte auf ein Vorkommnis wie dieses reduzieren".

Müller-Seidel selbst macht an anderer Stelle und in bezug auf den Zürcher Psychiater August Forel plausibel klar (u.a. S. 35, ebenso S. 72 oben), warum man hier, wie auch mit der an anderer Stelle wiedergegebenen Stellungnahme Hoches (S. 36) schwerlich zufrieden sein kann. Von dem Euphemismus ganz abgesehen, Bindings und Hoches Schrift von 1920 – angesichts ihres Inhalts – als "Vorkommnis" zu bezeichnen, scheint aus den gleichen Gründen der Begriff "ungerecht" hier recht fehl am Platze zu sein.

Wenn Müller-Seidel schreibt (S. 72), dass "von Verantwortung nicht abzusehen [ist], und über Schuld, die nicht Schicksal ist, gesprochen werden [muß], weil Geschichte von Menschen gemacht wird und Verfehlungen auf Einzelne zurückgehen, die Verantwortung tragen [...]", möchte man quasi uneingeschränkt zustimmen; man versteht dann jedoch nicht mehr, warum eine halbe Seite vorher zu lesen war (S. 71 unten), dass in "[...] Zeiten zwischen den Zeiten [wie der Moderne, T.M.] mit der Vielzahl ihrer Widersprüche, Irrtümer, Fehlentwicklungen ganzer Disziplinen und Fehlverhalten Einzelner zahlreich [sind]", und der Autor daraus den Schluss zieht: "Sie [die Zeiten, T.M.] lassen geboten erscheinen, Gerechtigkeit und Nachsicht gegenüber denjenigen zu bezeugen, die in solche Zeiten hineingeboren wurden; [...]". Ein starkes Wort – Gebot –, auf das man hier verpflichtet werden soll, auch wenn es durch ein nachgestelltes "erscheinen" vermeintlich relativiert und abgeschwächt wird.

Hier werden zwei verschiedene Ebenen miteinander verquickt, die in der historischen Betrachtungsweise getrennt gehalten werden sollten: Von vordringlichem historischem Interesse ist, Klarheit über Einstellungen von Menschen wie Hoche zu gewinnen. Und über Hoches Einstellung zur Existenzberechtigung von kranken Menschen, die er "Ballastexistenzen" nennt, kann es keinen Zweifel geben. Auch nicht über den im Vergleich zu dem Strafrechtslehrer Binding deutlich schärferen Ton, den der Arzt Hoche zur Anwendung bringt. Verhängnisvoll waren Hoches Einstellungen vor allem deshalb, weil sie als Handlungsanweisungen verstanden wurden; hier geht es um die individuelle Verantwortung Hoches.

Die "Nachsicht", die der Autor hier ins Spiel bringt, Empathie quasi, die für Hoche aufgewendet werden soll, hat hier nichts zu suchen. Sie käme auf einer zweiten Ebene eventuell zur Anwendung, wenn es um ein Verstehen-wollen des Individuums vor seinem biographischen Hintergrund geht– eine ebenso interessante, jedoch deutlich andere Fragestellung.

Der Versuch, Hoches Lebenswerk historisch präzise aufzuarbeiten, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Dass im Rahmen solcher historischer Arbeiten, die sich sehr wohl vor generalisierenden Pathologisierungen zu hüten wussten, wie beispielsweise von Seidler 5 oder Roelcke 6 auch beachtliche Aspekte von Hoches Wirken, wie u.a. seine bisher wenig beachtete Syndromlehre bzw. konstruktivistische Kritik an Kraepelin'schen Krankheitsauffassungen zum Vorschein gekommen sind, ist das Resultat qualitativ hochwertiger historischer Aufarbeitung.

Auch weil es diese Arbeiten gibt, ist es meines Erachtens problematisch, die verhängnisvollen Folgen und den Einfluss von Hoches Wirken an anderer Stelle zu mindern; und – da der Begriff vom Autor selbst eingeführt wurde: Es ist nicht zu vereinbaren mit dem Prinzip der Gerechtigkeit, nämlich den Opfern einer Politik gegenüber, die auf >wissenschaftlichen< Beiträgen von Deutschen wie Binding und Hoche aufbauen konnte – und aufbaute.

Wer an der zentralen Bedeutung dieser im Sinne der Ziele Bindings und Hoches überaus erfolgreichen >gemeinsamen< Schrift, an ihrer Wucht und Schlagkraft sowie ihrem – selbst im Vergleich mit den Zeitgenossen – aggressiven Duktus noch immer Zweifel hegt, dem sei zur nochmaligen Lektüre empfohlen, was Seidler 7 prägnant und überzeugend zusammengetragen hat. Das, was Seidler die "Komplettierung" von Bindings Schrift durch Hoche nennt, darf hier mit Hafner und Winau 8 im Rahmen einer Rezension in aller Kürze wiederholt werden: Nach Alfred Erich Hoche existiert "lebensunwertes Leben"; und die Vernichtung dieses "lebensunwerten Lebens" widerspricht seinen Auffassungen zufolge nicht der ärztlichen Ethik.


Dr. Thomas Müller
Institut für Geschichte der Medizin des
Zentrums für Human- und Gesundheitswissenschaften der
Berliner Hochschulmedizin (ZHGB)
Klingsorstr. 119
D-12203 Berlin

Ins Netz gestellt am 12.06.01
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Anmerkungen

1 Walter Müller-Seidel: Arztbilder im Wandel. Zum literarischen Werk Arthur Schnitzlers. (Bayerische Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-historische Klasse. Sitzungsberichte Jahrgang 1996, H. 6). Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften/C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München (1997)   zurück

2 Seidler, Eduard: Die Medizinische Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. Grundlagen und Entwicklungen. Springer-Verlag, Berlin / Heidelberg (1991) Siehe hier v.a. S. 228-229, 253-255, 273 u. 304-305.   zurück

3 Binding, Karl und Hoche, Alfred E.: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form. Leipzig 1920.   zurück

4 Gross, Raphael: Carl Schmitt und die Juden. Eine deutsche Rechtslehre. Suhrkamp Verlag, Frankfurt a.M. (2000), hier v.a. S. 335-381.   zurück

5 Seidler, Eduard: Die Medizinische Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. Grundlagen und Entwicklungen. Springer-Verlag, Berlin / Heidelberg (1991) Siehe hier v.a. S. 228-229, 253-255, 273 u. 304-305.   zurück

6 siehe Anm. 2   zurück

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8 Hafner, Karl-Heinz und Winau, Rolf: ‚Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens'. Eine Untersuchung zu der Schrift von Karl Binding und Alfred Hoche. In: Medizinhistorisches Journal 9 (1974) S. 227-254.   zurück