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  • Peter Michael Ehrle / Ute Obhof (Hg.): Die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek. Bedrohtes Kulturerbe? Gernsbach: Casimir Katz 2007. 160 S. zahlr. Abb. Hardcover. EUR (D) 19,80.
    ISBN: 978-3-938047-25-5.
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Der badische »Kulturgüterstreit« des Jahres 2006 hat seinerzeit die Gemüter stark erhitzt. Das Land Baden-Württemberg wollte zur Finanzierung von Renovierungsarbeiten am Schloss Salem Handschriften der Badischen Landesbibliothek auf den Antiquariatsmarkt bringen. Damit wurde nicht nur einer der weltweit eindruckvollsten Handschriftenbestände ohne Vorwarnung zur Disposition gestellt, sondern überhaupt das bislang unangefochtene kulturpolitische Prinzip in Frage gestellt, nach welchem der Staat Kulturgüter nicht wieder veräußern darf, wenn er sie einmal erworben hat. Infolge der massiven Proteste und der offenkundig mangelhaften juristischen Vorbereitung des Unternehmens wurde die zunächst als unumstößlich bekanntgegebene Verkaufsabsicht zwar nicht aufgegeben, aber ihr Vollzug zurückgestellt. Eine Expertenkommission wurde eingerichtet. Über die Beratungen hat man bisher faktisch nichts erfahren. Ob man jemals etwas hören wird, ist fraglich. Es kann aber auch ganz anders kommen: Wachsamkeit ist angesagt.

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Als positiven Effekt des Skandals kann man herausstellen, dass die bisweilen eigenbrötlerische Handschriften-Szene der Bundesrepublik sich ohne Wenn und Aber zusammenschloss und sich auch nicht durch korrumpierende Angebote unter der Hand auseinander bringen ließ. Dies ist freilich auch der geradezu tölpelhaften Regie der Gegenseite zu verdanken. Das Wort des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Oettinger, er lese nur den Wirtschaftsteil der Zeitung und nicht das Feuilleton, mag ehrlich gewesen sein, vor allem aber politisch dumm. Zumal er erfahren musste, dass eine Zeitung neben diesen Teilen auch noch so etwas wie Titelseiten besitzt – und da wollte er mit seinem Handschriften-Coup ganz bestimmt nicht auftreten. Genau das ist ihm, neben Berichten in der Tagesschau und anderen Fernsehmagazinen, gelungen. Er wird Wege finden, dass es bei einer Neuauflage des Coups günstiger verläuft. Wachsamkeit ist angesagt.

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Eine nützliche Dokumentation

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Unsere Kultur ist Kultur durch Erinnerung. Die Forschungen von Jan und Aleida Assmann sind über ihre spezifische ägyptologische oder mediävistische Prägung von Bedeutung. Sie lehren das sehr anschaulich und geben manchen Hinweis auf die Rolle der Schrift und der Bücher in diesem Prozess. Darum war es ein nützlicher Schritt, dass der Leiter der Badischen Landesbibliothek, Peter Michael Ehrle, und die Leiterin der dortigen Handschriftenabteilung, Ute Obhof, sich zusammenfanden, um diesen kleinen Band als Beitrag zur Erinnerungskultur herauszubringen. Ihre »Einführung« (S. 7–8) spricht von einem »facettenreichen Bild des ›Kulturgüterstreits‹ und der von ihm hauptsächlich betroffenen Sammlungsobjekte«. Man muss allerdings gleich vorwegnehmen, dass hier nur eine Seite der Streitpartner spricht. Ob die Landesregierung um eine Stellungnahme gebeten wurde, verrät der Band nicht. Eigene Erfahrung des Rezensenten aus der »heißen Phase« des Streits deuten darauf hin, dass sie einer Einladung zur Darstellung ihrer Position nicht gefolgt wäre. Das ist schade, muss aber wohl akzeptiert werden. Hervorzuheben ist das Bemühen aller Beiträge, den Anliegen der Landesregierung gerecht zu werden und insofern Objektivität zu wahren, als man die Fakten nach bestem Wissen und Gewissen vorträgt. In der Bewertung aber, wo es fast unmöglich ist, nicht Stellung zu beziehen, tun es die Autoren auch. Das wird ihnen niemand vorwerfen, der selbst mit den Kulturgütern umgeht. Wir müssen aber konstatieren, dass es ein garstig Buch, ein politisch Buch ist, über das wir hier sprechen. Das hat den Rezensenten auch lange zögern lassen, ob das Buch überhaupt in einem wissenschaftlichen Rahmen angezeigt werden soll.

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Der Inhalt des Bändchens ist rasch umrissen. Ute Obhof stellt »Die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek« vor (S. 9–48), wobei neben der farbigen Präsentation von Zimelien vor allem die Provenienzen der Bibliothek besprochen werden, also vor allem die markgräflichen Sammlungen aus Durlach und Rastatt, zu denen im 19. Jahrhundert die großen Säkularisationsgewinne (Reichenau, St. Peter im Schwarzwald, Lichtenthal u.a.) kamen. Auf dem engen Raum, der hier zur Verfügung steht, konnte nur ein knapper Überblick gegeben werden. Die Namen der Markgrafen und wenige Stichpunkte der Landes- und Klostergeschichte müssen das Gesamte erahnen lassen. In den Einleitungsteilen zu den Karlsruher Handschriftenkatalogen ist weit mehr und weit Genaueres gesagt. Modernisierte und von der Rechtschreibreform keineswegs zwingend vorgeschriebene Schreibweisen wie »Kodex Manesse« und »Textkorpora« sind dabei dem Mediävisten ein Gräuel.

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Dieser Darstellung geht sachlich voraus, typographisch jedoch hinterher Annette Borchardt-Wenzel, »Eine kleine Geschichte des Hauses Baden« (S. 49–80), die auch die so genannte »Zähringer-Stiftung« behandelt (S. 74f.), die im Streit um die Karlsruher Handschriften immer wieder diskutiert wurde.

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Nach diesen Beiträgen, deren Inhalt mehr oder weniger unstrittig sein dürfte, leitet Peter Michael Ehrle zum politischen Diskurs über mit »Für Baden und Europa gerettet? Eine Zwischenbilanz des ›Kulturgüterstreits‹« (20.09.2006–20.01.2007) (S. 81–126). Es ist der weitaus interessanteste Teil des Bandes, da hier persönliche Erlebnisse und gedruckte Quellen geschickt nebeneinander gestellt werden. Auch oder gerade der Anmerkungsteil verdient hohes Interesse, da sich in ihm weitere Primärquellen verbergen.

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Die komplexe und für Laien (worunter in diesem Fall nun einmal neben den Politikern auch alle Philologen und Mediävisten zu rechnen sind) kaum durchschaubare Rechtslage durchleuchtet Winfried Klein: »Eigentum und Herrschaft. Grundfragen zum Rechtsstatus der Handschriften der Badischen Landesbibliothek« (S. 127–144). Es geht um die »Domänenfrage«, also die Eigentumsrechte der Fürsten und fürstlichen Häuser an den staatlichen Gütern (dies war auch das Thema der juristischen Dissertation von Klein). Sie wurde naturgemäß von den bürgerlichen Verfassungsrechtlern anders beantwortet als von den Fürsten und gerade in Baden durch unscharfe konstitutive Kompromisse mehr vertagt als gelöst (S. 129–136). Nicht genug mit diesem Punkt, ist der Status von Handschriften und Bibliotheksgut noch einmal komplizierter und innerhalb der Zähringer-Stiftung erst recht (S. 137–141). Allerdings ist die Verfassungspraxis nach 1945 wohl kaum mehr auf Seiten der fürstlichen Familien (S. 141), so dass man sich nicht des Eindrucks erwehren kann, dass ohne die finanzpolitische Hintergedanken der Landesregierung niemand ernsthaft darauf verfallen wäre, diese ganze Frage noch einmal aufzurollen. Doch schreibe ich das als Laie.

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Der Journalist Michael Hübel kritisiert in »Tendenz fallend. Anmerkungen zur Kulturpolitik des Landes Baden-Württemberg und zu den Forderungen des Hauses Baden« (S. 145–159) Landesregierung und Fürstenhaus, wobei er »Krisensymptome« in den Verlautbarungen der Politiker erkennen will: »Bekräftigungen werden notwendig, wenn etwas nicht mehr selbstverständlich ist, wenn Vertrauen schwindet oder ein Konsens zu zerfallen droht. Sie können außerdem dazu dienen Befürchtungen zu zerstreuen oder Veränderungen zu camouflieren« (S. 147). Hier geht es um die Kultur der Memoria, hier fühlt sich auch der Mediävist wieder zu Hause.

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Was tun?

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Diesen Titel gab einst Lenin einer Kampfschrift, und es ist in kulturpolitischen Fragen wohl weniger entscheidend, was der eine oder andere tiefsinnig denkt, als wie das öffentliche Handeln sich gestaltet. Nun ist eine Rezension nicht der Ort, die Gestaltung unserer Erinnerungskultur zu diskutieren. Das freilich wäre zu tun, und von Seiten der Handschriftenforschung müsste (wie bei der Protestveranstaltung auf der Frankfurter Buchmesse im Oktober 2006 explizit gefordert) ein Nachdenken über den eigenen Anteil an den Krisensymptomen einsetzen. Was haben Bibliothekswesen und Forschung dazu beigetragen, dass ein Ministerpräsident überhaupt ernsthaft daran denken kann, das Handschriftenerbe der Reichenau auf den Antiquariatsmarkt zu werfen? Ist der deutsche Alltag, in dem kurzlebige Börsenschwankungen und Sportereignisse gerne und leichtfertig als »historisch« tituliert werden, überhaupt noch offen für ein Erbe, das man in Jahrhunderten und zuweilen Jahrtausenden messen muss? Handschriften haben doch nicht einmal mehr im Studiengang eines Historikers oder Germanisten einen natürlichen Platz, und wer sich dennoch zur Benutzung von Handschriften entschließt, sieht sich in den sie »hütenden« Institutionen etlichen Hemmnissen und Rechtfertigungszwängen gegenüber.

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Natürlich war es dereinst leichtfertig, spätantike Handschriften in Theodor Mommsens Studierstube auszuleihen (wo sie verbrannten) und auch andere großzügige Benutzungspraktiken schaden den Originalen. Aber wo sich die handschriftenforschende Wissenschaft nur mehr aus Mikrofilmen oder Scans speist, verliert sie das Verständnis für das Medium Handschrift. Eine Handschrift ist dreidimensional, macht Geräusche, hat einen (nicht immer angenehmen) Geruch und eine Oberfläche, die der mittelalterliche (Vor-)Leser selbstverständlich berührte. Die Oberfläche des Pergaments – es ist Haut – spielt eine große Rolle bei der Wirkung repräsentativer Handschriften. Wie soll man diesen taktilen Aspekt in Forschung und Lehre vermitteln ohne die Handschriften zu beschädigen? Er ist mehr dazu angetan, Ehrfurcht und Memoria zu stiften, als man aus Scans oder einem noch so mit Gold beladenen Faksimile erahnen könnte. Und das gilt auch für Handschriften, die niemand als Zimelie ansprechen würde. Darüber sollten wir sprechen – und die Domänenfrage den Juristen überlassen.