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Die Filmzensur in Österreich
von den Anfängen bis 1938

Über einige neuere Dokumentationen

  • Thomas Ballhausen / Paolo Caneppele (Hg.): Die Filmzensur in der österreichischen Presse 1896-1938. Geschichte - Aspekte - Quellen. Wien: Turia+Kant 2005. 255 S. Broschiert. EUR (D) 26,00.
    ISBN: 978-3-85132-398-6.
  • Paolo Caneppele (Hg.): Entscheidungen der Prager Filmzensur 1916-1918. (Materialien zur österreichischen Filmgeschichte 12) Wien: Filmarchiv Austria 2003. 183 S. Broschiert. EUR (D) 24,90.
    ISBN: 3-901932-27-5.
  • Paolo Caneppele (Hg.): Entscheidungen der Tiroler Filmzensur 1917-1918. (Materialien zur österreichischen Filmgeschichte 2) Wien: Filmarchiv Austria 2003. 350 S. Broschiert. EUR (D) 24,90.
    ISBN: 3-901932-21-6.
  • Paolo Caneppele (Hg.): Entscheidungen der Tiroler Filmzensur 1919-1921 mit einem Index der in Tirol verbotenen Filme 1916-1922. (Materialien zur österreichischen Filmgeschichte 3) Wien: Filmarchiv Austria 2002. 284 S. 16 Abb. Broschiert. EUR (D) 24,90.
    ISBN: 3-901932-11-9.
  • Paolo Caneppele (Hg.): Entscheidungen der Tiroler Filmzensur 1922-1938 nebst einer Auswahl zeitgenössischer Gesetzestexte. (Materialien zur österreichischen Filmgeschichte 4) Wien: Filmarchiv Austria 2002. 334 S. Broschiert. EUR (D) 24,90.
    ISBN: 3-901932-12-7.
  • Paolo Caneppele (Hg.): Entscheidungen der Wiener Filmzensur 1911-1914. (Materialien zur österreichischen Filmgeschichte 5) Wien: Filmarchiv Austria 2002. 318 S. Broschiert. EUR (D) 24,90.
    ISBN: 3-901932-13-5.
  • Paolo Caneppele (Hg.): Entscheidungen der Wiener Filmzensur 1922-1925. (Materialien zur österreichischen Filmgeschichte 8) Wien: Filmarchiv Austria 2002. 392 S. 15 Abb. Broschiert. EUR (D) 24,90.
    ISBN: 3-901932-14-3.
  • Paolo Caneppele (Hg.): Entscheidungen der Wiener Filmzensur 1926-1928. (Materialien zur österreichischen Filmgeschichte 9) Wien: Filmarchiv Austria 2002. 416 S. Broschiert. EUR (D) 24,90.
    ISBN: 3-901932-20-8.
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Film in Österreich –
die Zensur war von Anfang an dabei

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Erste Hinweise auf einen regelmäßigen Kinobetrieb in Österreich stammen aus dem letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts. Von Anfang an wurden Filmvorführungen hier durch Zensurmaßnahmen behindert. Schon 1897 wurde in Niederösterreich die Kontrolle von Filmen durch die Polizei vor der Vorführung angeordnet, um »Bilder, welche den öffentlichen Anstand zu verletzen geeignet wären, auszuschalten.« 1 Grundlage der Filmzensur der Frühzeit war ein Hofkanzleidekret von 1836 (!), das die Überwachung der Auftritte von herumziehenden Schauspielertruppen und Musikanten, Seiltänzern, gymnastischen Künstlern, Bärenführern, Taschenspielern und Schaustellern von Kuriositäten aller Art regelte. Die Einordnung des neuen Mediums Film in diesen Kontext sagt alles über den niedrigen Stellenwert, den man ihm zumaß. Aus der Sicht der Behörden war der Film eine von vielen Formen der Volksbelustigung und als solche potentiell gefährlich.

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Analog zu den Theatern musste auch in den Kinos ein Polizeibeamter anwesend sein und den geordneten Ablauf der Vorführungen überwachen. Die mit der Zensur betrauten Polizeibeamten entschieden nach Gutdünken über die Zulässigkeit einzelner Filme, da genauere Richtlinien für die Beurteilung fehlten. In Wien wurden Filme ab 1907 systematisch von der Polizei vorzensuriert, zunächst in den einzelnen Vorführungsstätten, dann gesammelt in einem für diesen Zweck ausgewählten Kino.

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Verrechtlichung, Institutionalisierung
und Kontroversen

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Erst 1912 wurde ein eigenes Filmgesetz erlassen, das die Kompetenz der Filmzensur den Regierungen der einzelnen Provinzen der Monarchie zuwies. Ein in Wien erlaubter Film konnte demnach in Tirol, Böhmen oder einer anderen Provinz verboten werden und umgekehrt. Die Provinz Schlesien verordnete zum Beispiel eigenmächtig, dass die Hälfte aller Filmprogramme aus naturwissenschaftlichen und die andere Hälfte aus belehrenden Filmen bestehen müsse. Wenn diese Verordnung über längere Zeit aufrechterhalten worden wäre, wäre das Kino in Schlesien wohl schnell zugrunde gegangen. Mit Ausnahme der oben genannten Provinzen hielten sich die Regionalregierungen aber meist an die in Wien getroffenen Entscheidungen. Der Versand und die Prüfung von Kopien in alle Provinzen hätte nicht nur großen Verwaltungsaufwand bedeutet, sondern hohe Kosten und eine Verzögerung mit sich gebracht, die der Filmindustrie erheblichen Schaden zugefügt hätte.

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Einen Fortschritt bedeutete die Einsetzung eines Beirates, in dem neben der Polizei unter anderen auch Vertreter der Schule, der Kirche und der Filmindustrie vertreten waren. Die Entscheidungen wurden damit zwar nicht wirklich objektiviert, aber zumindest auf eine breitere Basis gestellt. Kriterien für die Beurteilung von Filmen wurden aber auch jetzt nicht festgelegt. Wie ein Journalist treffend feststellte, handelte es sich bei der Filmzensur um »eine Mischung von Pressezensur und Theaterzensur, verstärkt durch einen kräftigen Zusatz von Vorurteil gegen den Film«. 2

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Heftig und kontroversiell diskutiert wurde das generelle Kinoverbot für Jugendliche unter 16 Jahren, die nur spezielle Jugendvorführungen mit einem streng ausgewählten Programm besuchen durften. Den Schulbehörden war die Polizeizensur viel zu milde. Sie fertigten eigene, strengere Verbotslisten an, die allerdings keine Rechtsverbindlichkeit besaßen, sondern nur zur Orientierung der Erziehungsberechtigten dienten. Auch Organisationen wie der Tierschutzverein meldeten sich gelegentlich zu Wort und protestierten zum Beispiel gegen die Darstellung von Stierkämpfen.

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Bevorzugter Ort der Auseinandersetzungen um das Kino war die Presse. Die sozialistische Arbeiterzeitung attackierte das Kino als Geschäftemacherei mit ›Schund‹. Sie rief nach strengerer Zensur, da mit derartigen Filmen der arbeitenden Bevölkerung nur das Geld aus der Tasche gezogen wurde. Die Vertreter der Filmbranche antworteten, dass in den Arbeiterheimen dieselben ›Schundfilme‹ gespielt würden, da sie eben attraktiv seien.

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Die Befürchtungen über die schädliche Wirkung von medialen Unterhaltungsangeboten waren natürlich nicht neu. Seit dem ›Wertherfieber‹ um 1775 hatten Kritiker und Pädagogen immer wieder die schlimmen Folgen der Lektüre von Romanen an die Wand gemalt. Vom Kino befürchtete man insbesondere die Aufreizung zur Unsittlichkeit und die Nachahmung krimineller Taten, besonders durch moralisch unreife Jugendliche. Ein gewisser Robert Lang, Mitglied des Wiener Filmzensurbeirats und Verfasser eines Pamphlets mit dem Titel Das Kinematographentheater und seine Gefahren für die Jugend (1912), entrüstete sich über die filmische Darstellung eines verhinderten (!) Raubüberfalles auf einen Eisenbahnzug. Natürlich fand er auch prompt den ›Beweis‹ für die Nachahmung in Form zweier Jugendlicher, die in einem österreichischen Schnellzug einen Leutnant überfallen hatten und angaben, dass sie auf diese Idee durch den Film Räuber überfallen im Singaporer Expreßzug einen Reisenden gekommen seien.

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Die Zensurmodalitäten

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Die Zensoren hatten die Möglichkeit, ein Totalverbot auszusprechen, einen Film für Jugendliche unter 16 Jahren zu verbieten oder zu fordern, dass einzelne Szenen aus einem Film herausgeschnitten werden mussten. Wie die Zensurpraxis zeigt, waren die Gründe für Verbote beziehungsweise Kürzungen Nacktheit, laszive Tanz- und Liebesszenen, Verspottung politischer und religiöser Amtsträger beziehungsweise Institutionen sowie Darstellungen von Gewalt und Kriminalität. Eine Auswertung der Entscheidungen der Tiroler Filmzensur in den Jahren 1919–21 ergab, dass mehr als die Hälfte der Beanstandungen den Bereich der Sittlichkeit betrafen, nur 15 % den Bereich Politik und Religion und 10 % Gewalt und Kriminalität. Die verbleibenden 20 % der Verbote und geforderten Schnitte wurden aufgrund anstößiger Zwischentexte verhängt. Oft stießen sich die Zensoren auch an Details wie dem Titel oder an Namen und Berufsangaben von Filmfiguren, die geändert werden mussten. Zum Beispiel musste ein »Polizeipräsident« in einen »Bankdirektor« verwandelt werden, wahrscheinlich weil die Figur eines Polizisten unwürdiges Verhalten an den Tag legte.

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Während des Ersten Weltkriegs trat ein weiteres Motiv für Verbote hinzu, nämlich die unerwünschte Darstellung politischer und militärischer Vorgänge. Filme aus den ›Feindstaaten‹ wurden mit einem generellen Einfuhrverbot belegt, ab 1915 waren daher zum Beispiel italienische Filme verboten.

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Zensurfreiheit in der Republik?
Mitnichten!

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Mit dem Ende der Monarchie 1918 wurde die Zensur zwar aufgehoben, Theaterstücke und Filme wurden aber weiter begutachtet und gegebenenfalls verboten. Merkwürdigerweise waren die Kinobesitzer froh, dass die Polizei weiter vorzensurierte, da sie dadurch eine gewisse Sicherheit erhielten und nicht befürchten mussten, durch die Unterbrechung von Vorstellungen neuer Filme Schaden zu erleiden. Immer wieder drangen in diesen Jahren ›erboste Bürger‹ (die größtenteils im Auftrag von Parteien oder Verbänden handelten) in Vorstellungen ein und erzwangen deren Abbruch.

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1926 wurde zwar endlich die Zensur abgeschafft, aber das Beaufsichtigungsrecht der Kinos durch die Landesregierungen blieb aufrecht. Der Druck auf die Filmbranche blieb somit erhalten, da ein Kinobesitzer, der sich über Verbote hinwegsetzte, sicher sein konnte, dass seine Lizenz nicht verlängert würde.

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Filmzensur im Austrofaschismus

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Das austrofaschistische Regime brachte gänzlich neue politische Rahmenbedingungen und Zensurmotive mit sich. Verfolgt wurden nun ›linke‹ und nazistische Propaganda sowie Filme, die geeignet schienen, das Ansehen Österreichs zu schädigen. Zugleich rückte die aktive Kulturpolitik in den Vordergrund, zu nennen sind vor allem die Aktivitäten des »Instituts für Filmkultur der Vaterländischen Front«. Einzelne Filme, wie zum Beispiel ein »Kultur-Kurztonfilm« mit dem schönen Titel ›In Gottes Alpengarten‹, mussten obligatorisch vorgeführt werden. Berichte über den Spanischen Bürgerkrieg wurden zensuriert, weil sie als Gefahr für Ruhe und Ordnung betrachtet wurden. Was die Sittlichkeit betrifft, so genügte schon die Erwähnung einer Scheidung für das Verbot eines Films.

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Alles dies und noch vieles mehr erfährt man aus den oben aufgeführten dokumentarischen Publikationen von Paolo Caneppele und Thomas Ballhausen. Die primäre Quelle, der so genannte Zensurkataster, in den sämtliche geprüften Filme eingetragen wurden, ist nicht mehr auffindbar. Stattdessen benützten die Filmzensurforscher als Quelle die in der Fachpresse (Kinematographische Rundschau, später Paimann’s Filmlisten) wöchentlich abgedruckten Listen verbotener Filme, die in Form von Faksimiles präsentiert werden. Die Fachpresse ist darüber hinaus auch eine hervorragende Quelle für organisatorische Details der Zensur und für die Rekonstruktion der Standpunkte der beteiligten Gruppen (Filmbranche, Polizei, diverse Interessenvertreter).

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Die Erträge der Filmzensurforschung

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Was kann man aus der Geschichte der Filmzensur lernen? Zunächst Daten zur Entwicklung des Kinobetriebs in Österreich. Um 1912 existierten in Österreich bereits etwa 500 Kinos, allein 100 davon in Wien, mit geschätzten 16 bis 18 Millionen Besuchern pro Jahr. Im ersten Halbjahr 1914 wurden allein in Wien bereits circa 3000 Filme gesichtet, die zusammen eine Länge von mehr als 1300 Kilometern hatten. Ein knappes Zehntel dieser Filme wurde verboten, aus einem weiteren Zehntel mussten einzelne Szenen entfernt werden. Von den verbliebenen circa 2400 Filmen wurde wiederum nur die Hälfte für Jugendliche zugelassen. Bei diesen Quoten kann man wohl kaum von einer Lebensbedrohung der Branche sprechen, aber eine lästige Fessel bedeutete die Zensur für die Produzenten allemal. Die Zensur darf künftig bei Filmanalysen nicht unberücksichtigt bleiben, da der Zensurdruck unweigerlich zur Selbstzensur der Produzenten führt. Und natürlich weisen die Materialien auf die allgegenwärtige Doppelmoral hin. So genannte Herren- oder Pariserabende waren zwar streng verpönt, aber die große Zahl erotischer Filme, die 1911 bei der Wiener Firma Saturn-Film beschlagnahmt wurden, war klarerweise für solch klandestine Aufführungssituationen bestimmt.

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Die Zensurmaterialien geben ferner detaillierten Einblick in die Filmprogramme und die Filmproduktion. Mit großem Abstand die meisten Filme wurden in der behandelten Periode von einer – heute gänzlich unbekannten – Wiener Firma namens »Pathé« hergestellt und vertrieben. Eine Unzahl von anschließenden Untersuchungen, etwa über die Produktion dieser und vieler anderer Firmen, drängt sich geradezu auf, wobei das Problem der mangelnden Quellen in der Frühzeit des Kinos natürlich nicht unterschätzt werden darf.

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Aufschlüsse über die Einschätzung der Filmbranche gibt manchmal schon die verwendete Terminologie. Die Herstellungsfirmen wurden meist als ›Fabriken‹ bezeichnet, womit dem Film implizit jedes künstlerische Moment abgesprochen wurde. Nach 1918 ging man langsam vom Plural ›Films‹ zur eingedeutschten Form ›Filme‹ über, was die Etablierung und Eingemeindung des neuen Mediums bezeugt.

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Desiderate der Forschung sind etwa der Vergleich der Filmzensur mit der literarischen und der Theaterzensur. Ohne solchen Arbeiten vorzugreifen, kann festgehalten werden, dass das Theater mit ganz ähnlichen Schwierigkeiten wie der Film zu kämpfen hatte. Gedruckte Belletristik wurde dagegen, trotz aller Bekämpfung von ›Schmutz und Schund‹, im behandelten Zeitraum nur noch gelegentlich verboten. Zwar versuchte man beispielsweise die Verbreitung der viel gelästerten Kolportageromane zu beschränken, indem Listen der zur Kolportage erlaubten Werke ausgegeben wurden, strikte Verbote fehlten aber auf diesem Gebiet. So gesehen hatten die Vertreter der Filmbranche Recht, wenn sie permanent darauf hinwiesen, dass sie von den Behörden wie Stiefkinder behandelt wurden.

 
 

Anmerkungen

Paolo Caneppele (Hg.): Entscheidungen der Wiener Fimzensur 1911–1914 (Materialien zur österreichischen Filmgeschichte 5). Wien: Filmarchiv Austria 2002, S. IX.   zurück
Thomas Ballhausen / Paolo Caneppele: Die Filmzensur in der österreichischen Presse bis 1938. Eine Auswahl historischer Quellentexte. Wien: Turia + Kant 2005, S. 92.   zurück