Dirk Hempel

Christian August Vulpius:
Der Goetheschwager, Romanfabrikant und Bibliothekar des klassischen Weimar
in seinen Briefen




  • Andreas Meier (Hg.): Christian August Vulpius: Eine Korrespondenz zur Geschichte der Goethezeit. Bd. 1: Brieftexte / Bd. 2: Kommentar. (Quellen und Forschungen zur Literatur- und Kulturgeschichte 28) Berlin: Walter de Gruyter 2003. CLXXXVII, 498 und 708 S. Gebunden. EUR 248,00.
    ISBN: 3-11-017773-0.


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Werkbiographisches

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Stürmisch brauste der Wind über den Nacken der hohen Apenninen, schüttelte die Wipfel der hundertjährigen Eichen und beugte das schwankende Gesträuch der Flamme des Feuers zu, an welchem, nahe bei einer steilen Felsenwand, in einem kleinen Tale, Rinaldo und Altaverde saßen.
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So beginnt einer der erfolgreichsten Romane der deutschen Literatur, Rinaldo Rinaldini, der Räuberhauptmann, eine romantische Geschichte unseres Jahrhunderts, der 1799 / 1800 bei Heinrich Gräff in Leipzig erschien, bald in ganz Europa gelesen wurde, zahlreiche Auflagen bis ins 20. Jahrhundert erlebte, 1927 einem Stummfilm und sechzig Jahre später einer Fernsehserie als Vorlage diente.

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Sein Verfasser, Christian August Vulpius (1762–1827), war Dramaturg und Theaterdichter am Weimarer Hoftheater, Bibliothekar und Münzinspektor, brachte es zum Großherzoglichen Rat und Ritter des weißen Falkenordens und wurde ehrenhalber zum Dr. phil. der Universität Jena promoviert. In die große Literaturgeschichte war er bereits am 12. Juli 1788 geraten, als seine Schwester Christiane sich im Park an der Ilm dem Minister Goethe genähert und ihm eine Bittschrift ihres Bruders überreicht hatte. Christian Vulpius war seit Jahren auf der Suche nach bürgerlicher Existenzsicherung und zuletzt als Privatsekretär in Nürnberg angestellt. Goethe versprach wohlwollende Prüfung des Gesuchs, holte Erkundigungen ein und empfahl ihn Friedrich Heinrich Jacobi: »Er hat von Jugendauf Disposition zu den Wissenschaften gezeigt, und hat früh aus Neigung und Noth geschrieben und drucken laßen. […] Das ist nun nicht eben die beste Rekommandation. Wir erschröcken über unsre eigne Sünden, wenn wir sie an andern erblicken.« 1

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Abenteuer des Ritters Palmendos (1782), Geschichte eines Rosenkranzes (1783), Der Nebel im Brautbett (1785), Blondchens Geschichte (1787), so lauten einige Titel von Romanen und Erzählungen, die Vulpius bis dahin veröffentlicht hatte. Bis zu seinem Lebensende 1827 brachte er es auf mehr als 60 zumeist Ritter-, Abenteuer- und Liebesromane, 45 Theaterstücke, Opern- und Operettenbearbeitungen, zahlreiche Gedichte und ein zehnbändiges Werk Curiositäten der physisch-literarisch-artistisch-historischen Vor- und Mitwelt (1811–1825).

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Die Edition

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Die gesamte Korrespondenz des Goetheschwagers, ›trivialen Klassikers‹ und ›Romanfabrikanten‹ hat nun Andreas Meier (Wuppertal) herausgegeben. Meier publizierte bereits 1993 zusammen mit Lothar Bluhm einen Sammelband zu Fragen der Briefedition und widmete seine Habilitationsschrift (1997) dem Thema Christian August Vulpius in seiner Korrespondenz mit Goethe und anderen Zeitgenossen – Briefe zur Unterhaltungskultur der Goethezeit. Derzeit arbeitet er an einer Edition des Briefwechsels zwischen Gottfried Benn und dessen Tochter Nele. 2

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Nach anderen, in den vergangenen Jahren edierten Selbstzeugnissen (etwa Böttiger, Christiane Vulpius, Maria Pavlovna) wären in diesem Fall weitere Aufschlüsse zu erwarten gewesen, etwa über das Geistes- und Alltagsleben Weimars, über Goethe aus der Sicht seines Schwagers, über die Produktionsbedingungen von Trivialliteratur, natürlich auch etwas über Vulpius selbst, über einen der vielen poetae minores im Schatten der Dioskuren.

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Es handelt sich um 752 Briefe von und 159 Briefe an Vulpius. Sie datieren aus dem Zeitraum 1785 bis 1827 (nicht 1786 bis 1826, wie im »Vorwort«, Bd. 1, S. III, angegeben!). Vulpius’ Briefe sind an 79 bekannte und 15 unbekannte Empfänger gerichtet. Die Zahl der Briefsteller beträgt 58. Den Anteil der hier erstmals veröffentlichten Briefe bezeichnet Meier mit 60 Prozent. Ein großer Teil der Edition besteht aus dem Briefwechsel mit Goethe, 257 Briefe stammen von Vulpius, 77 von Goethe (nicht 70, wie im »Vorwort«, Bd. 1, S. III, angegeben!). Sie stammen aus dem Zeitraum 1793 bis 1826 (nicht 1788 bis 1826, wie im »Vorwort«, Bd. 1, S. III, angegeben!). Die Briefe sind größtenteils durch die Weimarer Ausgabe, die Regestausgabe der Briefe an Goethe sowie das J. W. Goethe Briefrepertorium des Weimarer Goethe- und Schiller-Archivs 3 erschlossen. Letzteres verzeichnet übrigens 72 Briefe an Vulpius, beispielsweise auch einen Brief vom 6.10.1823, der in der vorliegenden Edition fehlt, vielleicht, weil er nicht Goethes eigenhändige Unterschrift trägt?

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Um es vorwegzunehmen: Nur der geringere Teil der Briefe kann die Erwartungen erfüllen, namentlich Vulpius’ Briefe an den als Schriftsteller dilettierenden Arzt Nikolaus Meyer in Bremen. Diese Briefe sind zumeist an anderer Stelle bereits veröffentlicht worden. Fortlaufend berichtet Vulpius ihm von den Ereignissen der Weimarer Gesellschaft, von auswärtigen Besuchern, Schauspielern, der Arbeit Schillers und Goethes und dessen Gesundheitszustand: »Göthe ist schon wieder krank gewesen. Monatlich kömmt jedesmal sein Uebel zurück, u macht ihn sehr mürbe. Es sind böse hämorrhoidal Zufälle« (Brief vom 3.3.1806, Bd. 1, S. 118). Aber auch:

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Kotzebue ist bei Nacht hier durchgegangen, hat sich aber nicht getraut, im Thor seinen Namen anzugeben, u hat sich nur 1½ Stunde bei sr. Mutter aufgehalten, aus Furcht, arretirt zu werden. […] Schiller brütet noch über seinem Schspl. Wilhelm Tell. […] Böttiger, geht als Ober Schulrath nach Berlin. Herders Tod, wissen Sie? (15.1.1804, Bd. 1, S. 93 f.)
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Für Informationen dieser Art schickte ihm Meyer Bierfässer und Weinflaschen aus der Hansestadt (vgl. Brief vom 3.3.1806, Bd. 1, S. 117). Wie der einzige Gegenbrief Meyers zeigt, hatte dieser auch eigene Werke an Goethe geschickt und erbat sich von Vulpius Nachricht über deren Verbleib, wenn Goethe schon nicht selbst antwortete (18. / 26.6.1815, Bd. 1, S. 454).

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Die weitere Korrespondenz ist eine verstreute. Namhafte Briefpartner finden sich kaum, zehn Briefe an Knebel etwa, von denen nur einer bisher gedruckt war und die in persönlichem Ton gehalten sind. Ansonsten geht es oft um bibliothekarische Verwaltungsdinge, um das Bestellen und Zurückerhalten von Büchern, auch in den Briefen an Iffland und von Jakob Grimm.

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Die Briefe an Verleger schildern das schwierige Geschäft der Unterhaltungsschriftstellerei, vom Andienen der Werke bis zur Regelung der leidigen finanziellen Fragen, die den Motor dieser so gar nicht klassischen Literaturproduktion darstellten. Dabei war auch der Weg vom Wunderbaren zum Sonderbaren nicht weit – Vulpius an Steinacker in Leipzig, 28.10.1804:

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In einer Bibliothek des Romantisch-Wunderbaren wollte ich in einigen Bänden die interessantesten Hexen-Geister, u Zauber Geschichten der Vorwelt, u die der neueren Zeit, von Gnomen, Silfen, seit Gabalis bis auf uns, der Lesewelt abwechselnd vorlegen. Die einzelnen Zauber Sänge Ariosts, Camoens, die Apuleischen Metamorphosen eingerechnet, so, wie die Feuer u Zauberinseln der Amadisse, Spandiane pp. Die Hexenfahrten zum Broken mit eingerechnet, Rollenhagens Wunderbare Reise Lügen, u all das Wesen dieser Art, unterhaltend erzählet: Einige Kupfer sollten Talismane, Stigmen, Fratzen der Hexerei u dergl. darstellen, u ich bin überzeugt, ein Verleger könnte bei dem Absatz keinen Schaden haben. (Bd. 1, S. 100 f.)
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Das ist alles unterhaltsam zu lesen, gewährt so manche Einblicke und Erkenntnisse. Viele der edierten Briefe jedoch sind von eigentümlicher Sachlichkeit. Es mangelt ihnen insgesamt an persönlicher Ansprache, an emotionaler Qualität, an Bekenntnischarakter, an Offenlegung des Inneren, an Informationen über die Einstellung zu politischen, philosophischen, religiösen, literarischen Fragen, die die Briefe des 18. Jahrhunderts zumeist zu bedeutenden Quellen der Kulturgeschichte machen. Erfährt man kaum etwas über Goethe und Christiane, so auch wenig über Vulpius’ eigene häusliche Verhältnisse, über seine Frau, seinen Sohn Rinaldo und seine Beziehung zu ihnen.

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Der Briefwechsel mit Goethe

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Auch im Briefwechsel mit Goethe geht es sehr sachlich, ja amtlich zu. Darüber täuschen die ersten Briefe noch hinweg, in denen es um dramaturgische Fragen geht, um einzurichtende Stücke und anzuleitende Schauspieler, viel auch um Geld. Doch dann dominiert die Bibliotheksverwaltung. Der Untergebene erhält von seinem Vorgesetzten Anweisungen und erteilt eifrig Auskünfte, beeilt sich, seinen Dienstpflichten nachzukommen, Aufträge auszuführen, Listen zu übersenden, den Krankenstand zu melden. Das betrifft die frühen, mittleren und späten Briefe. Nicht alle sind dabei so kurz geraten wie Vulpius’ Brief vom 17.11.1798:

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Ew. Exzellenz sende ich das verlangte Zeichen Buch des Lairesse von Herzogl. Bibliothek. Auf beikommenden Br. des Mr. Du Vau, erbitten wir uns Verhaltungs Befehle von Herzogl. Bibl. Commission. So sprechen die Leute wenn sie den Bibl. Gesetzen gemäs, erinnert werden. (Bd. 1, S. 41)
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Aber fortwährend geht es um seine Arbeit in der Bibliothek, mithin um dienstliche Belange. Persönliches scheint kaum auf, und dann auch nur am Rande: Mitteilungen über Vulpius’ eigenen Gesundheitszustand etwa oder darüber, daß in Goethes Haus während seiner Abwesenheit eine neue Köchin eingestellt worden ist (30.6.1819, Bd. 1, S. 269). Einmal schreibt Vulpius immerhin anstelle seiner Schwester, weil diese beim Schreiben zu langsam sei, am 19.6.1798 über Vorbereitungen eines Festes auf dem Lande (Bd. 1, S. 38 f.).

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Goethes Briefe sind noch knapper abgefaßt: »Sie erhalten hierbey drey Aufsätze sub A. B. und C., welche Sie dem Herrn Geheimde Rath Voigt vorlegen und weitere Verhaltungsbefehle sich erbitten werden.« (15.2.1799, Bd. 1, S. 424). Oder im Namen der Weimarer Bibliothekskommission, zusammen mit Voigt, 11.6.1800: »Der Registrator Vulpius hat sogleich, nach Empfang dieses, die rohen Bücher, welche in der unteren Etage der Bibliothek verwahrt werden und wozu ihm hierbey der Schlüssel zugefertigt wird, zu übernehmen […]« (Bd. 1, S. 427).

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Das sind reine Dienstanweisungen, keine privaten Briefe. Dieser Charakter eignet den meisten Schreiben der Korrespondenz zwischen Vulpius und Goethe. Der Bibliotheksregistrator und der Minister: fast ausschließlich geht es um dienstliche Obliegenheiten. Diese Briefe sind auch nach den Ausführungen des Herausgebers in den »Editorischen Richtlinien« (Bd. 2, S. 5–10, hier S. 6) als amtliche Schreiben anzusehen: »Von Briefen begrifflich zu unterscheiden sind ›amtliche Schreiben‹ [=AS], die im Auftrag einer Institution oder vom Verfasser in der Eigenschaft als Mitglied einer Behörde verfaßt werden.« Zu den »Mischformen«, die in dem herausgegebenen Briefwechsel »häufig« (ebd.) aufträten, gehören die meisten Briefe der Korrespondenz zwischen Goethe und Vulpius jedenfalls nicht – Goethe an Vulpius, 19.10.1806: »An den mir übersendeten Wielandschen Werken fehlt der neunte Band. Sehen Sie, doch nach, ob er verborgt oder zu erhalten ist. G.« (Bd. 1, S. 433).

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Was ist ein Brief?

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Die Aufnahme dieser amtlichen Schreiben in die vorliegende Edition wäre eigentlich nicht zu beanstanden, wenn der Herausgeber in den »Editorischen Richtlinien« (Bd. 2, S. 5–10) dieses nicht ausgeschlossen und in ein »Verzeichnis amtlicher Schreiben« im zweiten Band verwiesen hätte, das der Edition verdienstvollerweise beigegeben ist. In Irmtraud Schmids Artikel »Was ist ein Brief?« 4 , auf den sich Meier ausdrücklich bezieht, heißt es über die Definition des Briefs, »daß er zwischen Personen gewechselt wird, die in einem persönlichen, nicht von amtlichen oder institutionellen Befugnissen bestimmten Verhältnis zueinander stehen. […] Briefe […] sind nur diejenigen Schriftstücke, die außerhalb der amtlichen Befugnisse geschrieben und empfangen werden«. Gerade für Goethe hat Irmtraud Schmid an anderer Stelle ausgeführt, daß amtliche Schriftstücke von seiner Hand »auf deutlich erkennbare Betreffe bezogen« 5 seien, seine persönlichen Briefe hingegen eine »bunte Gemengelage« aufwiesen. Ergänzend hat Schmid Georg Steinhausen herangezogen, der bereits 1898 definierte: »Privatbriefe […] sind nicht Briefe, die von privaten Angelegenheiten handeln, sondern zur Bestimmung des Begriffs gehört […] das Moment, daß sie vom Absender als Privatmann an den Empfänger als Privatmann gerichtet sind«. 6

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Bei Meier hätte man sich da mindestens einen Hinweis wie bei Schmid gewünscht, daß nämlich die Regestausgabe die Briefe an Goethe zusätzlich über das Provenienzprinzip bestimmt: alle Schreiben unabhängig vom Inhalt, die in Goethes persönlicher Registratur abgelegt wurden, werden als Briefe behandelt.

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Als amtliche Schreiben sind auch andere Briefe der Edition zu verstehen, die Vulpius in seiner Eigenschaft als Bibliothekar geschrieben oder erhalten hat, beispielsweise von C. A. Böttiger, 19.9.1800: »Ich erbitte mir aus der Bibliothek der Durchlauchtigsten Herzogin […]« (Bd. 1, S. 427); an J. Chr. H. Kunze, 7.3.1817: »Zugleich erbittet sich Fürstl. Bibl. nebst der Nota des Preißes darüber, des Mythologischen Lexikons 1sten Theil.« (Bd. 1, S. 199); an das Landes-Industrie-Comptoir, 18.4.1820: »Grosherzogl. Industrie-Comptoir wird hierdurch ersucht: die durch den Tod des seel. Herrn Land-Kammerrath Bertuch abhanden gekommenen, Grosherzogl. Bibliothek gehörigen Bücher, dieser Leipziger Oster-Messe unfehlbar beitreiben zu lassen.« (Bd. 1, S. 295); von Schiller, 22.1.1803: »Sie werden mich sehr verpflichten, wenn Sie mir sowohl den Alfieri als auch die französ. Stücke nach und nach mittheilen wollen.« (Bd. 1, S. 428).

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Es ist nicht recht ersichtlich, was diese edierten Briefe etwa von einem »amtlichen Schreiben« wie dem an C. Ad. Schultze, Juli 1807, unterscheidet, über dessen Inhalt der Herausgeber im »Verzeichnis amtlicher Schreiben« mitteilt: »Wg. nicht abgelieferter Bücher des ›Schutzbürgers Feuerstein‹« (Bd. 2, S. 543).

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Formales

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Noch einmal: gegen eine Edition dieser Schriftstücke spricht nichts. Sie sollte dann nur nicht in den »Editorischen Richtlinien« ausgeschlossen sein und andere Dokumente dieser Art SOLLTEN NICHT in ein Verzeichnis verbannt werden. Der benutzerfreundlichen Handhabung der Edition steht im übrigen der Umstand entgegen, daß die ansonsten sehr ausführliche und informative Einleitung nicht nur über 187 Seiten kursiv gesetzt ist, sondern die Seitenzahlen römisch wiedergeben werden: »CLXXXVII«. Überhaupt muß festgestellt werden, daß es der Edition an Konsequenz und formaler Sorgfalt mangelt. Falsche Zahlenangaben, wie oben bereits erwähnt, finden sich auch an anderer Stelle, so in den »Editorischen Richtlinien« (vgl. Bd. 2, S. 5). Es sind nicht, wie angegeben, 189 Dokumente im »Verzeichnis amtlicher Schreiben« nachgewiesen, sondern 204. Es sind nicht 338 Briefe im »Verzeichnis erschlossener Briefe« aufgelistet, sondern 350. Daß auch die Kolumnentitel an dieser und anderer Stelle nicht stimmen (»Verzeichnis amtlicher Schreiben« statt »Verzeichnis erschlossener Briefe«, Bd. 2, S. 555 ff., außerdem S. 584), mag man dem Verlag anlasten. In das Register sind aber auch Personen aufgenommen, die nicht in den Briefen selbst erwähnt werden, sondern Verfasser von Sekundärliteratur darstellen oder etwa in Einleitung und Kommentar GENANNT werden. Das wird in der Vorbemerkung zum Register nicht erläutert (Bd. 2, S. 589), ebenso wenig, warum etwa bei »Adorno, Theodor Wiesengrund« Berufsbezeichnung und Lebensdaten fehlen, auch bei »Borchmeyer, Dieter« oder »Golz, Jochen«, bei »Eco, Umberto« hingegen nicht: »italienischer Schriftsteller (geb. 1932)«. Auch sieht man nicht recht ein, warum Arnim nur »Dichter«, Bürger hingegen aber »Dichter und Schriftsteller« gewesen sein soll.

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Das alles stimmt zumindest nachdenklich und ließe eine Kollationierung der Briefe wünschenswert erscheinen. Erst dann könnte abschließend über den Wert einer Edition geurteilt werden, die man eigentlich für höchst verdienstvoll halten möchte, weil sie eine der vielen Nebengestalten der Goethezeit dem Vergessenwerden entreißen will.


PD Dr. Dirk Hempel
Universität Hamburg
Institut für Germanistik II
Von-Melle-Park 6
DE - 20146 Hamburg

Ins Netz gestellt am 24.11.2004

IASLonline ISSN 1612-0442

Diese Rezension wurde betreut von unserem Fachreferenten PD Dr. Bernd Hamacher. Sie finden den Text auch angezeigt im Portal Lirez – Literaturwissenschaftliche Rezensionen.

Redaktionell betreut wurde diese Rezension von Julia Ebeling.

Empfohlene Zitierweise:

Dirk Hempel: Christian August Vulpius: Der Goetheschwager, Romanfabrikant und Bibliothekar des klassischen Weimar in seinen Briefen. (Rezension über: Andreas Meier (Hg.): Christian August Vulpius: Eine Korrespondenz zur Geschichte der Goethezeit. Bd. 1: Brieftexte / Bd. 2: Kommentar. Berlin: Walter de Gruyter 2003.)
In: IASLonline [24.11.2004]
URL: <http://www.iaslonline.de/index.php?vorgang_id=939>
Datum des Zugriffs:

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Anmerkungen

Brief vom 9.9.1788. Johann Wolfgang Goethe: Italien – im Schatten der Revolution. Briefe, Tagebücher und Gespräche vom 3.9.1786 bis 12.6.1794. Hg. von Karl Eibl (Sämtliche Werke. Briefe, Tagebücher und Gespräche. II. Abt., Bd. 3) Frankfurt / Main: Deutscher Klassiker Verlag 1991, S. 430.   zurück
Vgl. Andreas Meier / Lothar Bluhm (Hg.): Der Brief in Klassik und Romantik. Aktuelle Probleme der Briefedition. Würzburg: Königshausen & Neumann 1993; vgl. auch URL: http://www2.uni-wuppertal.de/FB4/germanistik/Homepage_Meier/Homepage/Homepage.htm (23.10.2004).   zurück
Irmtraud Schmid: Was ist ein Brief? In: editio 2 (1988), S. 1–17.   zurück
Irmtraud Schmid: Aus der Arbeit der Regestausgabe »Briefe an Goethe«. In: Zeitschrift für Deutsche Philologie 105 (1986), S. 136–148, hier S. 138.   zurück
Georg Steinhausen: Deutsche Privatbriefe des Mittelalters. Bd. 1. Berlin 1898, S. VII f.   zurück