Habbo Knoch

Gewaltdarstellungen und Kontrollgewalt:
Die Kontrolle der »Mediengewalt« im Fernsehen




  • Jessica Eisermann: Mediengewalt. Die gesellschaftliche Kontrolle von Gewaltdarstellungen im Fernsehen. (Studien zur Kommunikationswissenschaft 44) Opladen: Westdeutscher Verlag 2001. 265 S. Kartoniert. EUR 26,90.
    ISBN: 3-531-13540-6.


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Die als Dissertation am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz entstandene Studie verfolgt das anspruchsvolle Ziel, »die zugrundeliegenden Strukturen und Bedingungen des öffentlichen Diskurses [über Mediengewalt] zu analysieren, um dadurch letztlich auch eine bessere Regulation zu ermöglichen« (S. 238). Gegenüber den »mehr als 3.000 Studien« (S. 15) zur Wirkung von Gewaltdarstellungen in Massenmedien befaßt sich Eisermann mit dem Diskurs, den Institutionen und den Instrumentarien der Rundfunkregulation von Gewaltdarstellungen im Fernsehen. Sie geht dabei von einem »sozial konstruierten Zug des Mediengewaltproblems« (ebd.) aus und verfolgt einen »kultur- und organisationsanalytischen Ansatz« (S. 14).

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Entsprechend stellen »Konstruktion«, »Regulation« und »Effizienz« aufeinander bezogene Leitbegriffe ihrer Untersuchung dar. Im Zentrum ihrer Analyse stehen die Kontrolleinrichtungen der öffentlich-rechtlichen Landesmedienanstalten (LMA) und die private Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) (S. 14). Damit nimmt Eisermann einen der zentralen Stränge des Diskurses um Mediengewalt auf, der um die Frage kreist, inwieweit das Fernsehangebot der Privatsender zu einer Verschiebung der Gewaltschwellen geführt hat, expliziert diese aber leider nicht hinreichend.

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Konstruktionsbereiche
der Mediengewalt

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Im ersten Kapitel des Buches (S. 21–71) entfaltet Eisermann Konstruktionen des Mediengewaltproblems in den drei Teilbereichen Öffentlichkeit, Wissenschaft und Recht. Sie formuliert dabei zwei leitende Thesen: Zum einen entstehe in diesen Diskursen auf einer symbolischen Ebene »soziale Ordnung« (S. 17). Zum anderen könne die Regulation der Gewaltdarstellung im Fernsehen »nur als gesellschaftspolitische Reaktion auf die Problemwahrnehmung und -deutung« in diesen Teilbereichen verstanden werden (ebd.). Für die Postulierung dieser Einseitigkeit (»nur«!) gibt es weder Belege noch eine Beweisführung. Eisermann betont dabei die »normstabilisierende Funktion« (S. 22) insbesondere unterhaltender Nachrichten. Die Gattung der »unterhaltenden Nachricht« bleibt dabei jedoch unbestimmt und wird nur an wenigen Beispielen ohne Definition exemplifiziert. Wie und von wem solche Nachrichten als »unterhaltend« wahrgenommen werden, ist jedoch Teil der komplexen Rezeptionsverhältnisse selbst.

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Gewiß ist der Diskurs über Medien in Medien »eine unserer wichtigsten Informationsquellen hinsichtlich der normativen Konturen der Gesellschaft« (S. 27). Aber es bedürfte gerade genauerer Rezeptionsstudien, die Eisermann nicht durchgeführt hat oder anführen kann, um die These zu belegen, solche »unterhaltenden Nachrichten« seien keine »Anzeichen für eine Erosion des Gewalttabus«, sondern »Beleg für dessen feste soziale Verankerung« (ebd.). Die ›message‹ ist nicht zugleich die Gesellschaft, und es wäre hilfreich, hier zwischen verschiedenen Diskursmilieus, Trägergruppen und Diffusionsmodi solcher Normierungsprozesse zu unterscheiden. Unklar bleibt auch, inwieweit die auf anderen Studien beruhende These Eisermanns, es gebe in den 80er und 90er Jahren »keine eindeutigen moralischen und materiellen Interessen« im Mediengewaltdiskurs mehr und statt dessen einen »allgemeinen gesellschaftlichen Ordnungsdiskurs« (S. 35), gerade angesichts des fortbestehenden Einflusses von Jugendschutz, Rundfunkregulation und starken medienökonomischen Interessen aufrechterhalten werden kann und sich von den in diesem Zusammenhang nur sehr plakativ dargestellten 50er und 60er Jahren abgrenzen läßt.

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Für die Medienforschung stellt Eisermann kurz die einschlägigen Deutungsmuster der Gewaltdarstellungswirkung dar. Sie fokussiert dabei die amerikanische »Kultivierungsthese der ängstlichen Weltbilder« (S. 50), die Funktion des Fernsehens als »mood management« (S. 54) und den »Third-Person-Effect«, der den Einfluß der Medienwirkung auf andere überschätzen läßt (S. 59), kommt aber zu dem begrifflich unpräzisen Schluß, der »Stand der Medienforschung im Hinblick auf die negativen Folgen der Gewaltdarstellung« lasse sich »weder mit Ja noch mit Nein« beantworten (S. 60). Dabei wäre es Aufgabe eines solchen Kapitels zur Forschung als Diskurs gewesen, nicht den empirischen Wahrheitsgehalt, sondern die Tatsache heterogener Deutungen der Medienwirkung im wissenschaftlichen Bereich an die öffentliche Virulenz des Mediengewaltthemas rückzubinden beziehungsweise dies in eine Analyse der Strukturen der Forschungs- und Wissenschaftsorganisation einzubetten (Forschungsförderung, akademische Positionierung, Schulenkonflikte).

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Hinsichtlich des Teilbereichs ›Recht‹ kann Eisermann am Beispiel eines Urteils zum ZDF-Dokumentarspiel »Der Soldatenmord von Lebach« (1973) zeigen, daß in die Rechtsauffassung nicht die von ihr zuvor konstatierte Offenheit in der Forschung hinsichtlich des kausalen Zusammenhangs von Medien und Gewalt eingeht, sondern dies nur als widersprüchlich wahrgenommen, aber durch eine Festschreibung der »Bestätigungshypothese« im Sinne einer erwartbaren Kausalität ausgeblendet wird (S. 70 ff.).

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Strukturprobleme der
Regulierung von Mediengewalt

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Im zweiten und dritten Abschnitt konstatiert Eisermann strukturelle Probleme der Rundfunkregulation sowie die Hypothesen der »neo-institutionalistischen Perspektive« (S. 87). Zwar sei die Rundfunkregulation heute fest in den Bereichen der Programmaufsicht und der Lizenzvergabe verankert, aber in beiden Fällen sei die Regulation durch ein hohes Maß an »mangelnder Effektivität« gekennzeichnet (S. 79). In gewisser und nicht unproblematischer Weise nimmt Eisermann hier unter Rückgriff auf Murray Edelmanns Forschungen zu den 40er Jahren in den USA ihr Gesamtergebnis vorweg. Denn zum einen sei die – bis hierhin noch gar nicht genauer gefaßte oder gar belegte – Ineffektivität durch die Anpassung der staatlichen Medienkontrolleure an die Interessen der Rundfunkwirtschaft bedingt (vgl. ebd.); zum anderen wohne der freiwilligen Selbstkontrolle durch die mit der Freiwilligkeit verbundene Sanktionsproblematik ein beschränkender Konstruktionsfehler inne (S. 80).

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Zwar macht Eisermann auf das Problem aufmerksam, »Effektivität« im Bereich der (staatlichen) Regulation nicht mit ›harten‹ Kriterien messen zu können, aber wie genau dieses Konzept zu verstehen ist, bleibt offen – obwohl Eisermann im folgenden immer wieder darauf rekurriert. Sie verweist auf den lediglich »symbolisch-rituellen Charakter« (S. 89) der Regulationen am Beispiel der USA und legt eine Übertragbarkeit mit der These nahe, die Mechanismen der Kontrolle seien international sehr ähnlich. Aber weder trägt dies der Tatsache Rechnung, daß der Stellenwert und die Intensität der Kontrollen, die Organisation des Medienmarktes und die zugrundeliegenden Normenmodelle sich zwischen der Bundesrepublik und den USA unterscheiden, noch wird erläutert, inwiefern die »symbolisch-rituelle Funktion« gerade im Blick auf die Ausgangsannahme der »normstabilisierenden Funktion« von Mediendiskursen ein Indiz für eine geringe Effizienz der Regulation ist. Hier führt vorschnell ein kritisches Konzept der Medienanalyse, die selbst zu historisieren ist, das Argument, nicht aber zum Ziel, Variablen der Effizienzgewichtung zu entwickeln.

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Hingegen sind die beiden Grundannahmen ihrer Institutionenanalyse plausibel: Institutionen erfüllen ihren Legitimationsbedarf unter selektivem Rückgriff auf Forschungspositionen und tragen so zur Begründung ihrer Effektivität bei, die auf der Annahme eines klaren Kausalitätszusammenhangs der Medienwirkung beruht, was Eisermann als »rationalen Mythos« charakterisiert (S. 101). Außerdem entwickeln die Mitarbeiter solcher Institutionen »ein materielles Interesse daran, das Problem weiterhin problematisch erscheinen zu lassen. sowie die richtigen Problemlösungen zur Verfügung zu haben« (S. 105).

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Medienkontrolle in der BRD

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Im vierten Abschnitt (S. 107–148) kommt Eisermann noch einmal auf die Bedeutung von Öffentlichkeit, Wissenschaft und Recht für die institutionelle Ausgestaltung der Regulation zurück. Die historische Genese der Freiwilligen Selbstkontrolle im Vorfeld der LMA-Einrichtungen und der FSF wird nur kurz gestreift und kann nicht deutlich machen, daß sich die Formen der Kontrolle und Regulation in der Bundesrepublik in einem komplexen Wechselverhältnis aus Zensurtraditionen und deren Transformation in der Weimarer Republik als Hauptbezugsfeld für den Neuaufbau nach 1945 ergeben haben, in den Absetzungen vom Nationalsozialismus ebenso wie alliierte Vorgaben und Erwartungen eingegangen sind. So entstand die für die Bundesrepublik charakteristische Verbindung aus moralischen Kontrollansprüchen, einem ausgeprägt öffentlich-rechtlichen Mediensektor und den Spielräumen der Selbstkontrolle.

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Allerdings gelingt es Eisermann nicht, über allgemeine Ausführungen zu den Inhalten der öffentlichen und wissenschaftlichen Debatten als ›Umfeld‹ der Regulationsinstitutionen hinaus deren konkrete und empirisch festzumachende Einflüsse zu analysieren. Gewiß läßt sich annehmen, daß »der öffentliche Mediengewalt-Diskurs [für] die moralisch-emotionale Dimension bestimmend ist« und »im Wissenschafts- und Rechtssystem die rational-kognitiven Grundlagen für die Legitimation des Regulationshandelns« (S. 133) gelegt werden – aber genau dies wäre zu zeigen, und dies gegen die nicht minder plausible Annahme, daß eine der Hypothese zugrundeliegende strikte Trennung der Systeme (Teilbereiche) und ihrer Codes vielleicht gar nicht existiert.

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Es reicht jedoch für den empirischen Ausweis solch weitgehender Hypothesen nicht aus, anhand der Häufigkeitsverteilung von Artikeln und Aufsätzen zur »Gewaltdarstellung« seit den siebziger Jahren festzustellen, »daß der Höhepunkt der Karriere des Themas Mediengewalt mit der Entstehung des Reality-TV und dessen öffentlicher Diskussion zusammenfällt« (S. 140). Weder ist diese Aussage sonderlich ergiebig, noch scheint sie zutreffend, denn das »Reality-TV« der Privatsender ist eher ein Phänomen der Mitte der 90er Jahre. Vielmehr ist anzunehmen, daß im Zuge der Jugendgewalt der Nacheinigungszeit diesem Thema eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde – dies ließe sich auch und gerade exemplarisch an Interaktionen des öffentlichen, politischen und rechtlichen Feldes zeigen.

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Aspekte der Prüfpraxis
im öffentlich-rechtlichen Bereich

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Nach einem längeren Überblick zur organisatorischen Struktur der Regulation im Bereich der Landesmedienanstalten (S. 149–177) geht Eisermann in ihrem fünften Kapitel auf Probleme der Prüfpraxis ein. Die Kontrolleure hätten zwar keine klaren Definitionsvorgaben für »Gewalt«, würden jedoch auch über die sichtbare physische Gewalt hinaus ihre Einschätzungen auf psychische und strukturelle Gewaltformen erweitern (S. 184). Dies greife jedoch notorisch in den eigentlich ihnen nicht zugewiesenen Bereich einer »qualitativen Bewertung« über (S. 178). Eisermann deutet leider nur an (und auch die Quellengrundlage sowie die Zahl der zugrundeliegenden Fälle bleiben unklar), daß die Kontrolleure sich sehr stark an Voreinstufungen durch die Freiwillige Selbstkontrolle orientierten und in eigenen Begründungen bestimmte Topoi wie etwa »angsterregend« wiederholt verwendeten (S. 185). Aber an diesem empirisch spannenden Punkt, der Prüfpraxis selbst, wo die ausgelegten Fäden eigentlich zusammenlaufen, bleibt die Arbeit weit hinter den Erwartungen an eine Dissertation zurück, die eigenes empirisches Terrain zu erschließen hat.

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Die Frage der Effektivität der Regulation im öffentlich-rechtlichen Bereich schließlich darauf engzuführen, daß sie ihre Tätigkeit nur mangelhaft nach außen darstellt (S. 187 ff.), begründet die Ausgangsthese der mangelnden Effizienz zirkulär, indem sie die Wahrnehmung der Tätigkeit im öffentlichen Diskurs zum Effizienzkriterium erhebt. De facto nehmen die Regulatoren aber durch ihre Prüfpraxis, ihre Entscheidungen und womöglich mehr noch allein durch ihre Präsenz und ihre institutionelle Verankerung Einfluß auf die Produktionspraxis. Dieses aus jedem Zensurkontext bekannte vorlaufende Anpassungs- und Vermeidungsverhalten läßt Eisermann gänzlich unbeachtet und geht weit über eine symbolische, rituelle oder zeremonielle Funktion hinaus.

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Freiwillige Selbstkontrolle
der privaten Anbieter

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Die Analyse der Freiwilligen Selbstkontrolle der privaten Rundfunkmedien im sechsten Abschnitt basiert auf einer Feldstudie Eisermanns im Rahmen eines mehrwöchigen Praktikums (S. 209 f.). Während sie an den Sitzungen der den Landesmedienanstalten zugeordneten »Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm« nur als »eine weitgehend unbeteiligt teilnehmende Beobachterin« teilnahm, war sie an den Prüfausschüssen der FSF »aktiv« beteiligt (S. 209). Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß auch der damit verbundene und für sie unerwartete »Zugang zu allen Unterlagen« den Blick auf die Praxis der FSF nicht unwesentlich geprägt hat.

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Denn während für die öffentlich-rechtliche Selbstkontrolle die mangelnde Effizienz wiederholt mit dem »rationalen Mythos« der Selbstlegitimation begründet worden war, führt Eisermann für die FSF lediglich strukturelle Beschränkungen ihrer Tätigkeit an, insbesondere die fehlende Sanktionsmacht. Daß der FSF aus Gründen der den privaten Rundfunksendern gerade in der Bundesrepublik insbesondere im Blick auf die Überschreitung von Normenschwellen entgegengebrachten Skepsis an einer »gelungenen symbolischen Außendarstellung« (S. 221) nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen gelegen ist, bleibt undiskutiert.

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So bleibt auch die hintergründige Dynamik der Medienkontrolle im Blick auf die Kommerzialisierung des Rundfunks außer Sicht, wenn Eisermann verkürzend schlußfolgert, die Selbstkontrolle habe lediglich »zeremoniellen Charakter«, indem hier nur »das in dem Organisationsfeld des Jugendschutzes dominierende Ritual« freiwillig nachvollzogen werde (S. 222). Die Berufung von Medienwissenschaftlern nach Kompetenzkriterien in die FSF-Gremien folgt daher auch keineswegs nur der Notwendigkeit, Effizienz und Kompetenz zu belegen (S. 226). Vielmehr muß viel expliziter, als Eisermann dies tut, die Gewichtung »filmästhetischer Kriterien« (S. 227) als ein gezieltes Instrument interpretiert werden, das für die Bewertung von Filmen einen ganz anderen Bezugsrahmen bereitstellt als die psychologischen Wirkungsfolien im öffentlich-rechtlichen Bereich. Die Darlegung Eisermanns, es würde gerade auch nach filmästhetischen Kriterien beurteilt, widerspricht zugleich ausdrücklich ihrer eigenen Behauptung, die FSF habe sich den Prinzipien des Jugendschutzes vollständig angepaßt (S. 228).

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Fazit

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Abschließend bündelt Eisermann ihre Argumentation in der Doppelthese, in den Bereichen Öffentlichkeit, Wissenschaft und Recht würde ein »Masterframe der Kausalität« hinsichtlich der Medienwirkung konstruiert (S. 232) und die »Regulation der Gewalt in den Medien« sei eine »Form gesellschaftlich legitimierter Selbstzensur« (S. 234), deren »Ineffektivität [...] politisch folgenlos« (S. 232) bliebe. Natürlich geht es bei der Regulierung von Medienangeboten »um die Setzung von Werten und Normen« (S. 234), aber man hätte gern erfahren, wer, wann genau und mit welchen Interessen Einfluß auf diese Setzung nimmt. Eisermanns Studie kommt hier über eine Konstatierung von Rahmenbedingungen und theoretischen Annahmen, die von ihr zu eigenen Thesen gemacht und auf ihren eigenen Gegenstand übertragen werden, nicht hinaus. An den empirisch relevanten Schnittstellen – der politischen und wirtschaftlichen Einflußnahme, der Prüfpraxis und der Konfliktlinie um die Kommerzialisierung des Rundfunks – weist die Arbeit kaum oder wenig relevante Recherchen auf, die ergiebiges Neuland beschreiten würden. Abgesehen von Unklarheiten und Widersprüchen sowie mangelnden Begriffsklärungen (»Effizienz«, aber auch »Mediengewalt«), bleibt die Arbeit deshalb an genau den Punkten unpräzise, die Eisermann davor bewahren würden, zu letztlich banalen Schlußfolgerungen zu kommen.

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»Vielfaltsicherung«, Zuschauerbeteiligung und Beschwerdeprozeduren sowie »zuschauerorientierte Meinungsforschung« (S. 236 f.) sind sicherlich erwägenswerte Modifikationen – nachträglichen Aufschluß über die Gründe, warum sich solche Verfahren nicht etabliert haben, oder gar eine Gewähr über eine größere »Effizienz« der Medienregulation bieten sie nicht. Das Niveau einer Dissertation wird schließlich nicht nur sprachlich deutlich unterschritten, wenn die Autorin abschließend konstatiert, solche alternativen Regulationsmaßnahmen seien »umsetzbar, aber möglicherweise gegen die Interessen so mancher der beteiligten Akteure« (S. 238).


Dr. Habbo Knoch
Georg-August-Universität Göttingen
Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte
Platz der Göttinger Sieben 5
DE - 37073 Göttngen

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Ins Netz gestellt am 19.05.2004

IASLonline ISSN 1612-0442

Diese Rezension wurde betreut von unserem Fachreferenten Dr. Joachim Linder (1948-2012). Sie finden den Text auch angezeigt im Portal Lirez – Literaturwissenschaftliche Rezensionen.

Redaktionell betreut wurde diese Rezension von Lena Grundhuber.

Empfohlene Zitierweise:

Habbo Knoch: Gewaltdarstellungen und Kontrollgewalt: Die Kontrolle der »Mediengewalt« im Fernsehen. (Rezension über: Jessica Eisermann: Mediengewalt. Die gesellschaftliche Kontrolle von Gewaltdarstellungen im Fernsehen. Opladen: Westdeutscher Verlag 2001.)
In: IASLonline [19.05.2004]
URL: <http://www.iaslonline.de/index.php?vorgang_id=997>
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